15. Mai 2024 BEKANNTMACHUNGEN 6 Werden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Amt für Soziales und Senioren: Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter im Sachgebiet Hilfe zur Pflege/Blindenhilfe (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Besoldungsgruppe A 10 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 9c TVöD-V mit Perspektive nach A 11 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 10 TVöD-V nach mindestens zwei Jahren vollumfänglicher Aufgabenwahrnehmung und Teilnahme an einschlägigen Fortbildungen. Beim Kinder- und Jugendamt: Pädagogische Fachkräfte (m/w/d) Vollzeit oder Teilzeit | unbefristet | bis Entgeltgruppe S 8a TVöD-V Pädagogische Hilfskräfte (m/w/d) Vollzeit oder Teilzeit | Entgeltgruppe S 2 TVöD-V Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin. Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. Das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg bietet zum 1. September 2024 in Zusammenarbeit mit den Freiwilligendiensten in der Diözese Rottenburg-Stuttgart ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) Was erwartet Dich? › Du bist an der städtischen Umweltbildungsplattform „Natürlich Heidelberg“ beteiligt und übernimmst Naturparkaufgaben in Heidelberg › Bei waldpädagogischen Veranstaltungen begleitest und unterstützt Du von Frühjahr bis Herbst › Zusätzlich wirst Du an der Programmerstellung des folgenden Jahresprogrammes „Natürlich Heidelberg“ beteiligt sein und arbeitest an der Weiterentwicklung von Konzepten mit › Darüber hinaus wirst Du die Öffentlichkeitsarbeit von Natürlich Heidelberg unterstützten und hilfst bei der Planung und Umsetzung von Aktions- und Thementagen Interesse geweckt? Dann wende Dich gerne direkt an Herrn Kohn vom Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie: E-Mail: natuerlich@heidelberg.de Telefon: 06221 5828047 Weitere Informationen findest Du auf der Homepage der Freiwilligendienste in der Diözese Rottenburg-Stuttgart: www.ich-will-foej.de BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ist gemäß § 4 Absatz 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Heidelberg, den 06.05.2024 Stadt Heidelberg, Stadtplanungsamt BEKANNTMACHUNG Feststellungsbeschluss der Jahresrechnung 2022 der Stadt Heidelberg Der Gemeinderat hat am 02.05.2024 folgenden Beschluss gefasst: Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss für das Jahr 2022 mit folgenden Werten (in Euro) fest: 1 Ergebnisrechnung 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 775.591.972,47 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen 771.341.915,47 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) 4.250.057,00 1.4 Außerordentliche Erträge 557.292,33 1.5 Außerordentlichen Aufwendungen 196.830,27 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 360.462,06 1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) 4.610.519,06 2. Finanzrechnung 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 764.781.124,58 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 682.225.254,99 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) 82.555.869,59 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 15.077.837,81 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 108.575.159,29 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) -93.497.321,48 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -10.941.451,89 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 11.560.072,88 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 u. 2.9) -11.560.072,88 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) -22.501.524,77 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 9.047.968,08 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 65.462.345,73 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) -13.453.556,69 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14) 52.008.789,04 3. Bilanz 3.1 Immateriel les Vermögen 1.496.861,67 3.2 Sachvermögen 1.301.118.908,22 3.3 Finanzvermögen 325.188.735,85 3.4 Abgrenzungsposten 41.574.820,04 3.5 Nettoposition 0,00 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) 1.669.379.325,78 3.7 Basiskapital 806.960.836,15 3.8 Rücklagen 245.122.172,13 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 3.10 Sonderposten 197.312.780,44 3.11 Rückstel lungen 96.114.493,06 3.12 Verbindlichkeiten 299.682.420,19 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 24.186.623,81 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) 1.669.379.325,78 4. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen (§ 49 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 25 bis 35 GemHVO) Detaillierte Darstellung der Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen drittvorangegangenes Jahr in € zweitvorangegangenes Jahr in € Vorjahr in € Haushalts- jahr in € 1 beim ordentlichen Ergebnis 1.1 Abdeckung von Fehlbeträge aus Vorjahren aus dem ordentlichen Ergebnis 1.2 Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 34.089.677,69 28.886.878,19 8.412.228,81 4.250.057,00 1.3 Minderung des Basiskapitals nach Art. 13 Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts 1.4 Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
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