15. Mai 2024 AKTUELLES / BEKANNTMACHUNGEN 4 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG zur Durchführung der Wahl des Gemeinderats am Sonntag, dem 09. Juni 2024 in Heidelberg Am Sonntag, 09. Juni 2024, findet in Heidelberg die Wahl des Gemeinderats statt. Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Die Stadt ist in 91 allgemeine Wahlbezirke und 58 Briefwahlbezirke eingeteilt. In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis zum 19. Mai 2024 zugestellt wurde, sind Wahlbezirk und Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigte/der Wahlberechtigte wählen kann. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahlsonntag, um 15:00 Uhr in der Gregor-Mendel-Realschule, Harbigweg 24, 69124 Heidelberg, in der Julius-SpringerSchule, Mark-Twain-Str. 1, 69126 Heidelberg, im Bürger- und Ordnungsamt, Bergheimer Str. 69, 69115 Heidelberg und im Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg zusammen. Jede Wahlberechtigte/Jeder Wahlberechtigter kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie/er eingetragen ist. Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis, Unionsbürgerinnen/Unionsbürger einen gültigen Identitätsnachweis oder Reisepass, zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung wird bei der Wahl abgegeben. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln und mit amtlichen Stimmzettelumschlägen. Stimmzettel-Aufdruck: Wahl des Gemeinderats in Heidelberg am 09. Juni 2024 Stimmzettel-Farbe: gelb Die Stimmzettel werden denWahlberechtigten bis spätestens zum 08.06.2024 zugesandt. Die Stimmzettelumschläge sowie weitere Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten. Bei der Wahl des Gemeinderats hat die Wählerin/der Wähler so viele Stimmen, wie Mitglieder des Gemeinderats zu wählen sind. Zu wählen sind 48 Mitglieder. Bei der Wahl des Gemeinderates findet Verhältniswahl statt. Hierbei können nur Bewerberinnen/Bewerber gewählt werden, deren Name in den Stimmzetteln vorgedruckt ist. Die/Der Wahlberechtigte kann Bewerberinnen/Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen (panaschieren) und/oder einer Bewerberin/einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (kumulieren). Die Wählerin/der Wähler gibt ihre/seine Stimme in der Weise ab, dass sie/er auf einem oder mehreren Stimmzetteln - Bewerberinnen/Bewerber, denen sie/er eine Stimme geben will, durch ein Kreuz hinter dem vorgedruckten Namen, durch Eintragung des Namens oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet, - Bewerberinnen/Bewerber, denen sie/er zwei oder drei Stimmen geben will, durch die Ziffer „2“ oder „3“ hinter dem Namen, durchWiederholen des Namens oder auf sonst eindeutige Weise als mit zwei oder drei Stimmen gewählt kennzeichnet. Die Wählerin/Der Wähler kann auch einen Stimmzettel ohne jede Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet abgeben. IndiesemFall gilt jede Bewerberin/ jeder Bewerber, deren/dessen Name im Stimmzettel vorgedruckt ist, als mit einer Stimme gewählt. Stimmzettel, die beleidigende oder auf die Person der Wählerin/des Wählers hinweisende Zusätze oder einen nicht nur gegen einzelne Bewerberinnen/Bewerber gerichtete Vorbehalte enthalten oder wenn sich in dem Stimmzettelumschlag sonst eine derartige Äußerung befindet, sowie jede Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags haben die Ungültigkeit der Stimmabgabe zur Folge. Jede Wählerin/Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen Stimmzettelumschlag ausgehändigt. Der Stimmzettel muss von der Wählerin/demWähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. Wer einenWahlschein hat, kann in einem beliebigen Wahlbezirk der Stadt Heidelberg oder durch Briefwahl wählen. Der Wahlschein enthält auf der Rückseite nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird. Wer durch Briefwahl wählen will, erhält auf Antrag bei den Bürgerämtern und der Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg, die Briefwahlunterlagen. Die Wählerin/Der Wähler hat ihren/ seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens amWahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Jede/Jeder Wahlberechtigte kann ihr/sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Wahlberechtigte/ein Wahlberechtigter, die/der des Lesens unkundig ist oder wegen einer Behinderung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Neubau des Valeriewegstegs Schlierbacher Landstraße ab 3. Juni gesperrt Der Neubau des Valeriewegstegs erfolgt ab dem 3. Juni mit der Herstellung der Fundamente. Für die Baustelleneinrichtung und die baubegleitenden Arbeiten wird im Bereich des Steges in der Schlierbacher Landstraße in Fahrtrichtung Neckargemünd ab dem 3. Juni für sechs Wochen eine Fahrspur gesperrt. In diesem Bauabschnitt wird bis November 2024 der im letzten Jahr abgerissene Fußgängersteg neu aufgebaut. Aus denkmalschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Erneuerung im Aussehen des bisherigen Stegs. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund zwei Millionen Euro. Für die Maßnahme werden Fördermittel beim Land beantragt. Das Einheben der Brückenteile an beziehungsweise über den Gleisen wird imAugust/September in nächtlichen Sperrpausen erfolgen. Hierzu wird Anfang August und Anfang September auch auf der Schlierbacher Landstraße in Fahrtrichtung Neckargemünd für jeweils eine Woche die rechte Fahrspur gesperrt. Der Valeriewegsteg wurde bereits Anfang August 2023 komplett gesperrt. Die Sperrung bleibt bestehen, bis im November der Neubau des Steges fertiggestellt ist. Arbeiten an Montpellierbrücke Zwei Baumaßnahmen sorgen vom 3. Juni bis 8. September für Verkehrseinschränkungen D ie Bauarbeiten auf der Montpellierbrücke schreiten voran. Ab Juni und in den Sommerferien kündigen sich zwei weitere große Baumaßnahmen an, die Einschränkungen für den Verkehr mit sich bringen. Umleitung von Bus und Bahn Ab 3. Juni verstärkt die Stadt die Brückenkonstruktion, indem Brückenlager ausgetauscht werden. Dies erfordert eine Sperrung des Baufelds. Die Linie 22 kann deshalb vom 3. Juni bis voraussichtlich 8. September nicht über die Montpellierbrücke fahren und wird über die Czernybrücke umgeleitet. Die Haltestellen Hauptbahnhof Süd, Montpellierbrücke und Ringstraße entfallen. Die Haltestelle Hauptbahnhof Süd bleibt mit der Straßenbahnlinie 26 erreichbar sowie mit den Buslinien 28, 34 und 721. Ab den Sommerferien wird der Busverkehr stadteinwärts umgeleitet. Stadtauswärts fahren die Busse weiterhin über die Montpellierbrücke. Vollsperrung in den Sommerferien Auf der Brückenseite in Richtung Hebelstraßenbrücke folgt nach dem Bau des neuen Geh- und Radwegs jetzt die Erneuerung der Abdichtung und des Straßenbelags. Zudem müssen auch zwei Brückenlager ausgetauscht werden. Dafür muss die Fahrbahn in Richtung Innenstadt vollgesperrt werden. Geplant ist das für die Sommerferien, ab 25. Juli bis Mitte September 2024. Da das große Einschränkungen für den Verkehr mit sich bringt, finden die Arbeiten während der Ferien statt, wenn das Verkehrsaufkommen geringer ist. Umleitungen führen über den Czernyring und die Czerny- und Hebelstraßenbrücke. Radfahrende und Zufußgehende sind von der Vollsperrung nicht betroffen. cat Weitere Informationen unter www.heidelberg.de/ montpellierbruecke Aufgrund der Bauarbeiten fährt die Straßenbahn nach den Pfingstferien eine Umleitung und nicht über die Montpellierbrücke. Rad- und Gehweg stadteinwärts sind fast fertig. (Foto Stadt Heidelberg)
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