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Amtsanzeiger der Stadt Heidelberg 15. Mai 2024 / Ausgabe 16 / 32. Jahrgang Seit Kurzem gibt es in Bergheim den temporären Emil-Maier-Park. Er ist eines von vielen Projekten, mit dem die Stadt ihre Innenstadt weiterentwickelt und aufwertet. Unter dem Programmtitel „Mittendrinnenstadt“ setzt die Stadt eigene Vorhaben in der Altstadt und in Bergheim um. Zudem unterstützt sie Dritte bei der Realisierung ihrer Ideen. Zur Halbzeit des Programms zogen Oberbürgermeister Eckart Würzner und Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck amMontag, 13. Mai, Bilanz. Rund 30 Projekte wurden im Rahmen des „Mittendrinnenstadt“- Programms seit 2022 bereits realisiert, laufen aktuell oder werden geplant. Die Vielfalt reicht von einmaligen Events über die temporäre Nutzung von Flächen und Ladenlokalen bis hin zu dauerhaften baulichen Maßnahmen und Planungen zur Entwicklung ganzer Quartiere. Innenstädte im Wandel „Überall in Deutschland sind Innenstädte im Wandel. Ob Strukturwandel im Einzelhandel, Bedarf anmehr Wohnraum, Mobilitätsthemen oder Klimawandel-Anpassung – die Herausforderungen sind vielfältig“, erklärte Oberbürgermeister Eckart Würzner. „In Heidelberg haben wir als traditionelle, europäische Wissenschaftsstadt mit einer starken Nutzungsmischung im Stadtzentrum eine gute Ausgangslage. Mit demMittendrinnenstadt-Programm gestalten wir den Wandel proaktiv.“ Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck ergänzte: „Unser Programm zielt darauf ab, die Aufenthaltsqualität in der gesamten Innenstadt zu erhöhen, die Nutzungsvielfalt zu fördern und die Identifikation mit der Innenstadt zu erhöhen. Wir haben von Anfang an auch die Bürgerinnen und Bürger stark mit einbezogen, etwa in vier Beteiligungswerkstätten. Durch ihr Engagement ist ein lebendiges Miteinander im Herzen Heidelbergs erst möglich.“ Programm am Emil-Maier-Park Die Emil-Maier-Straße ist seit Mitte April im Abschnitt zwischen Bergheimer Straße und Alte Eppelheimer Straße für den Verkehr gesperrt. Das Areal wurde mit rund 20 Bäumen begrünt und soll mit weiteren Stadtmöbeln ausgestattet werden. Am Freitag, 17. Mai, findet ab 16 Uhr die Eröffnung mit Programm für Jung und Alt statt. stö Weitere Infos auf S. 3 › Die „Mittendrinnenstadt“ blüht auf Temporärer EmilMaier-Park eines von vielen Projekten zur Aufwertung des Stadtzentrums OB Würzner (2. von rechts) und Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck (2. von links) mit Vertreterinnen und Vertretern aus beteiligten Ämtern vor dem umgewidmeten Abschnitt in der Emil-Maier-Straße. (Foto Rothe) stadtblatt.heidelberg.de KOMMUNALWAHL 2024 Sonderseiten zur Wahl Die Listen stellen sich vor Rund 111.000 Heidelbergerinnen und Heidelberger sind am Sonntag, 9. Juni, aufgerufen, bei der Kommunalwahl von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. 15 Listen treten zur Wahl an. Insgesamt sind 48 Stimmen zu vergeben, so viele, wie der Gemeinderat Sitze hat. Auf 15 Sonderseiten stellen die Parteien und Wählervereinigungen, die zur Kommunalwahl antreten, ihre Kandidatinnen und Kandidaten und ihre kommunalpolitischen Zielsetzungen vor. Parallel zur Kommunalwahl findet auch die Europawahl statt. TEILHABE Neubesetzung des bmb Bewerbung bis 17. Mai möglich Noch bis Freitag, 17. Mai, können sich Personen, die sich für eine ehrenamtliche Mitarbeit imBeirat von Menschen mit Behinderungen (bmb) interessieren, bei der Stadt bewerben. Der bmb ist Ansprechpartner für die Stadtverwaltung und den Gemeinderat und arbeitet eng mit der Behindertenbeauftragten zusammen. Kandidierende müssen einen Grad der Behinderung vonmindestens 30 haben oder Angehörige/r einesminderjährigen Kindesmit Behinderung sein. Weitere Infos und Bewerbungsbogen unter www.bmb.heidelberg.de. VERKEHR Montpellierbrücke Einschränkungen ab 3. Juni Die Bauarbeiten auf der Montpellierbrücke, die derzeit fürmindestens die nächsten 25 Jahre fit gemacht wird, schreiten voran. EinGroßteil der Ertüchtigungsmaßnahmen, die in Richtung Hebelstraßenbrücke liegt, ist fertig. Der neue und breitere Geh- und Radweg ist deutlich zu erkennen, ebenso die neuen Laternenmasten. Die meisten Betonflächen sehen wieder auswie neu. Ab Juni und inden Sommerferien kündigen sich zwei weitere große Baumaßnahmen an, es kommt zu Einschränkungen. S. 4 › FERIEN Stadtblatt- Pause am 22. und 29. Mai

AKTUELLES 2 15. Mai 2024 Tag der Kinderbetreuung am 13. Mai Würdigung des Einsatzes von Fachkräften in Kitas und Tagespflege Denmehr als 1.800 pädagogischen Fachkräften in Heidelberger Kitas und den rund 130 Kindertagespflegepersonen sagte Bürgermeisterin Stefanie Jansen zum deutschlandweiten „Tag der Kinderbetreuung“ am13. Mai stellvertretend für Oberbürgermeister Eckart Würzner Danke. „Tag für Tag bilden, fördern und unterstützen Sie die mehr als 6.000 Kinder, die in Heidelberg betreut werden. Sie sind enormwichtige Bezugspersonen. Und Sie ermöglichen Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, so Jansen. Dass der Arbeitsalltag mit Kindern einerseits viel Freude schenke, andererseits auch durch zunehmende Herausforderungen viel Kraft koste, erwähnte Jansen ebenso wie die Herausforderungen, die sich derzeit durch den Fachkräftemangel ergeben. Als symbolisches Dankeschön übergab die Bürgermeisterin in den Räumen des Kinder- und Jugendamts an die Vertreterinnen und Vertreter Stofftaschen gefüllt mit gesunden Pausensnacks für die Mitarbeitenden und eine Dankeskarte des Oberbürgermeisters. eu Stellvertretend für die engagierten Fachkräfte nahm Anja Kegler (l.), Leiterin der Kita Hegenichstraße, die Präsenttasche von Bürgermeisterin Stefanie Jansen entgegen. (Foto Rothe) Auch online bestens informiert Das Stadtblatt unterwegs lesen, Artikel mit Freundinnen und Freunden teilen, in alten Ausgaben stöbern - das geht auf der Webseite des Stadtblatts. Wer keine Ausgabe verpassen möchte, kann den Stadtblatt-Newsletter per E-Mail abonnieren und wird benachrichtigt, wenn die neue Ausgabe erscheint. www.stadtblatt. heidelberg.de Hip-Hop-Geschichte aus Schwarzer Perspektive Das neue Veranstaltungsformat „AfroMeets“ geht in die nächste Runde und wirft einen Blick auf die Wurzeln des Hip-Hop in Heidelberg. AmMittwoch, 15. Mai, um 19 Uhr, im Zwinger 1 diskutieren Torch, Miss Eleo, Die P und Bruder Bender. Dazu gibt es eine Live-Performance. www.theater. heidelberg.de Kurz gemeldet Tigermückensaison Stadt bittet um Mithilfe bei Bekämpfung Von Mai bis Ende September hat die Asiatische Tigermücke wieder Saison. Die Stechmücke ist ein erheblicher Lästling, da sie nicht nur in der Dämmerung, sondern während des gesamten Tages sticht und das oft auch mehrmals. Sie kann unter Umständen tropische Krankheitserreger übertragen. Tigermücken brüten meist im Siedlungsgebiet in kleinsten Wasseransammlungen, zum Beispiel in Regentonnen, Eimern oder Untersetzern. Betreffende Gefäße sollten lückenlos abgedeckt oder das Wasser im zweiwöchigen Rhythmus mit Tabletten behandelt werden. Der biologische Eiweißwirkstoff (Bti) tötet Mückenlarven ab, ist aber für alle anderen Tiere und Pflanzen sowie Menschen nicht schädlich. Die Bekämpfung in stark befallenen Gebieten wird professionell von der Firma ICYBAC Mosquitocontrol GmbH vorgenommen. Mitarbeitende gehen von Haus zu Haus. Die Tigermücke ist circa 6 Millimeter groß, schwarz-weiß gefärbt und hat fünf weiße Streifen an den Hinterbeinen. Das Ende der Hinterbeine ist weiß und ein weißer Längsstreifen befindet sich am Rücken des Vorderkörpers. Tigermückenbefall melden report@icybac.de Wohnungswirtschaft tagte im HCC Oberbürgermeister Eckart Würzner, Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Verbandsdirektorin Dr. Iris Beuerle und vbw-Präsident Peter Bresinski sprachen mit rund 300 Teilnehmenden im Heidelberg Congress Center (HCC) über die Leistungen und Forderungen der Wohnungswirtschaft. „Wir sitzen derzeit alle in einemBoot: Wohnungswirtschaft und die Kommunen. Wir alle wollen bauen und tun unser Möglichstes, um die Kräfte zu bündeln und neuen Wohnraum zu schaffen“, so Würzner. (Foto Buck) „Hallo Hospital!“ Zahlreiche Menschen besuchten Aktionstag im neuen Rohrbacher Quartier Das Hospital, eine der fünf Heidelberger Konversionsflächen, wächst und gedeiht immer weiter. Zum bundesweiten Tag der Städtebauförderung lud die Stadt deshalb alle Interessierten in das neue Quartier im Stadtteil Rohrbach-Hasenleiser ein. Rund um den Katharina-vonKünßberg-Platz gab es ein buntes Programm mit Musik, Theater, Führungen und interaktiven Angeboten. Aktuelle Anrainer stellten sich und ihre Angebote vor. Zahlreiche Besucherinnen und Besucher nutzten die Gelegenheit, das neue Quartier kennenzulernen. Beim Aktionstag auf dem Hospital gab es viel zu entdecken. (Foto Buck)

3 AKTUELLES Stärkung des Stadtzentrums „Mittendrinnenstadt“ fördert Projekte mit 5,5 Millionen Euro Vom Karlstor bis zumHauptbahnhof: Die Stadt entwickelt ihre Innenstadt unter demTitel „Mittendrinnenstadt“ weiter. Bis 2025 stehen 5,5 Millionen Euro dafür zur Verfügung. Aktuell werden unter anderem folgende Projekte umgesetzt: Anmietung von Ladenlokalen Leere Ladenlokale in Seitenlagen in der Innenstadt werden bis August 2025 für vielfältige Nutzungen weitervermietet. Geplant sind unter anderem ein Gemeinschaftsladen für Unternehmen, die „Design made in Heidelberg“ verkaufen und ein Ausstellungsladen für das Thema tragbareTechnologien, diedenGesundheitszustand des Menschen unterstützen. Brunnen an der Kurfürsten-Anlage Im zweiten Quartal sollen die Sanierungsarbeiten zur Erneuerung der Brunnentechnik, der Oberflächen des Platzes und der Beleuchtung gestartet werden. Die Brunnenanlage ist denkmalgeschützt. Alfons-Beil-Platz In diesem Jahrwird für die Neugestaltung des Platzes ein Freiraumkonzept erstellt. Parallel dazu soll der Platz für temporäre Aktivitäten genutzt werden, zumBeispiel für einenWeihnachtsmarkt. Begrünung von Seitenstraßen In den Seitenstraßen der Bergheimer Straße ist die Pflanzung von zehn Bäumen vorgesehen. Dieses Projekt trägt zur Verbesserung des Stadtklimas bei und unterstützt Heidelberg in seinen Bestrebungen um eine nachhaltige Stadtentwicklung. Aufwertung der Kleinen Plöck Die Stadt strebt eine Aufwertung der „Kleinen Plöck“ – der Bereich hinter dem ehemaligen Galeria Karstadt Kaufhof am Bismarckplatz – für 2024 an. Hierzu werden Ideen gesucht, wie durch den Einsatz künstlerischer und architektonischer Mittel dieser Raum temporär umgewandelt werden kann. stö www.vielmehr.heidelberg.de › Mittendrinnenstadt 15. Mai 2024 Neben der Fassade soll bald auch der Turm der Stadtwerke in Bergheim bemalt werden. Der Verein gegen Müdigkeit nutzte die Kurfürsten-Anlage als Veranstaltungsort. (Fotos Buck) Zwei neue Linden auf dem Uniplatz Die Stadt hat zwei neue Winterlinden auf dem vorderen Universitätsplatz an der Ecke zur Hauptstraße nachgepflanzt. Die Neupflanzungen ersetzen an derselben Stelle zwei Bäume, die im März aufgrund von Pilzbefall gefällt werden mussten. Die neuen Bäume werden eine Höhe von zehn bis fünfzehn Metern erreichen. Um das Wurzelwerk der Linden vor der Belastung durch Autos und Busse zu schützen, hat die Stadt in die Baumgruben ein schützendes System eingebaut. (Foto Stadt Heidelberg) Wilhelmsplatz Gemeinderat beschließt Konzept Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 2. Mai dem Entwurf zur Aufwertung des Wilhelmsplatzes in der Weststadt einstimmig zugestimmt. Der mittlere Platzbereich bleibt frei, um eine Nutzung für Feste oder Märkte zu ermöglichen. Der Solitärbaum wird aufgrund seines schlechten Zustands ersetzt. Der neue Baum mit breiterer Krone erhält ein großzügiges Sitz- und Liegepodest. Die Randbereiche werden größtenteils entsiegelt, mit zusätzlichen Bäumen und Gehölzen bepflanzt. Sitzgruppen mit Tischen sollen das soziale Miteinander fördern. Ein Trinkwasserbrunnen ist im nördlichen Teil des Platzes geplant. Die Bereitstellung der Mittel in Höhe von 1,4 Millionen Euro soll über den Doppelhaushalt 2025/26 abgedeckt werden. Armenischer Botschafter zu Gast Oberbürgermeister Eckart Würzner hat den Botschafter der Republik Armenien inDeutschland, Viktor Yengibaryan, im Rathaus begrüßt. Anlass war die Eröffnung der Sonderausstellung „Verfolgt, vertrieben, zerstört. Armenische Architektur und Genozid“ im Friedrich-Ebert-Haus in der Pfaffengasse. Die Sonderausstellung ist noch bis 8. September 2024 zu den regulären Öffnungszeiten der Gedenkstätte zu sehen. OB Würzner (r.) begrüßte Botschafter Viktor Yengibaryan im Rathaus. (Foto Stadt HD) Wahlbenachrichtigung erhalten? Wer glaubt, wahlberechtigt zu sein, jedoch bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich bis spätestens 24. Mai zu melden. wahldienststelle@ heidelberg.de 06221 58-42220 Briefwahl beantragen Wer amWahlsonntag nicht in seinemWahllokal wählen möchte, kann ab sofort Briefwahl beantragen. Briefwahlunterlagen sind bei den Bürgerämtern erhältlich. Sie können auch mittels des QR-Codes auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder per Online-Antrag, Telefax oder E-Mail beantragt werden. Die Anträge müssen bis spätestens Freitag, 7. Juni, 18 Uhr beim Bürger- und Ordnungsamt eingehen. www.heidelberg.de/ wahlen Kommunalwahl 2024

15. Mai 2024 AKTUELLES / BEKANNTMACHUNGEN 4 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG zur Durchführung der Wahl des Gemeinderats am Sonntag, dem 09. Juni 2024 in Heidelberg Am Sonntag, 09. Juni 2024, findet in Heidelberg die Wahl des Gemeinderats statt. Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Die Stadt ist in 91 allgemeine Wahlbezirke und 58 Briefwahlbezirke eingeteilt. In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis zum 19. Mai 2024 zugestellt wurde, sind Wahlbezirk und Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigte/der Wahlberechtigte wählen kann. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahlsonntag, um 15:00 Uhr in der Gregor-Mendel-Realschule, Harbigweg 24, 69124 Heidelberg, in der Julius-SpringerSchule, Mark-Twain-Str. 1, 69126 Heidelberg, im Bürger- und Ordnungsamt, Bergheimer Str. 69, 69115 Heidelberg und im Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg zusammen. Jede Wahlberechtigte/Jeder Wahlberechtigter kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie/er eingetragen ist. Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis, Unionsbürgerinnen/Unionsbürger einen gültigen Identitätsnachweis oder Reisepass, zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung wird bei der Wahl abgegeben. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln und mit amtlichen Stimmzettelumschlägen. Stimmzettel-Aufdruck: Wahl des Gemeinderats in Heidelberg am 09. Juni 2024 Stimmzettel-Farbe: gelb Die Stimmzettel werden denWahlberechtigten bis spätestens zum 08.06.2024 zugesandt. Die Stimmzettelumschläge sowie weitere Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten. Bei der Wahl des Gemeinderats hat die Wählerin/der Wähler so viele Stimmen, wie Mitglieder des Gemeinderats zu wählen sind. Zu wählen sind 48 Mitglieder. Bei der Wahl des Gemeinderates findet Verhältniswahl statt. Hierbei können nur Bewerberinnen/Bewerber gewählt werden, deren Name in den Stimmzetteln vorgedruckt ist. Die/Der Wahlberechtigte kann Bewerberinnen/Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen (panaschieren) und/oder einer Bewerberin/einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (kumulieren). Die Wählerin/der Wähler gibt ihre/seine Stimme in der Weise ab, dass sie/er auf einem oder mehreren Stimmzetteln - Bewerberinnen/Bewerber, denen sie/er eine Stimme geben will, durch ein Kreuz hinter dem vorgedruckten Namen, durch Eintragung des Namens oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet, - Bewerberinnen/Bewerber, denen sie/er zwei oder drei Stimmen geben will, durch die Ziffer „2“ oder „3“ hinter dem Namen, durchWiederholen des Namens oder auf sonst eindeutige Weise als mit zwei oder drei Stimmen gewählt kennzeichnet. Die Wählerin/Der Wähler kann auch einen Stimmzettel ohne jede Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet abgeben. IndiesemFall gilt jede Bewerberin/ jeder Bewerber, deren/dessen Name im Stimmzettel vorgedruckt ist, als mit einer Stimme gewählt. Stimmzettel, die beleidigende oder auf die Person der Wählerin/des Wählers hinweisende Zusätze oder einen nicht nur gegen einzelne Bewerberinnen/Bewerber gerichtete Vorbehalte enthalten oder wenn sich in dem Stimmzettelumschlag sonst eine derartige Äußerung befindet, sowie jede Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags haben die Ungültigkeit der Stimmabgabe zur Folge. Jede Wählerin/Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen Stimmzettelumschlag ausgehändigt. Der Stimmzettel muss von der Wählerin/demWähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. Wer einenWahlschein hat, kann in einem beliebigen Wahlbezirk der Stadt Heidelberg oder durch Briefwahl wählen. Der Wahlschein enthält auf der Rückseite nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird. Wer durch Briefwahl wählen will, erhält auf Antrag bei den Bürgerämtern und der Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg, die Briefwahlunterlagen. Die Wählerin/Der Wähler hat ihren/ seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens amWahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Jede/Jeder Wahlberechtigte kann ihr/sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Wahlberechtigte/ein Wahlberechtigter, die/der des Lesens unkundig ist oder wegen einer Behinderung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Neubau des Valeriewegstegs Schlierbacher Landstraße ab 3. Juni gesperrt Der Neubau des Valeriewegstegs erfolgt ab dem 3. Juni mit der Herstellung der Fundamente. Für die Baustelleneinrichtung und die baubegleitenden Arbeiten wird im Bereich des Steges in der Schlierbacher Landstraße in Fahrtrichtung Neckargemünd ab dem 3. Juni für sechs Wochen eine Fahrspur gesperrt. In diesem Bauabschnitt wird bis November 2024 der im letzten Jahr abgerissene Fußgängersteg neu aufgebaut. Aus denkmalschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Erneuerung im Aussehen des bisherigen Stegs. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund zwei Millionen Euro. Für die Maßnahme werden Fördermittel beim Land beantragt. Das Einheben der Brückenteile an beziehungsweise über den Gleisen wird imAugust/September in nächtlichen Sperrpausen erfolgen. Hierzu wird Anfang August und Anfang September auch auf der Schlierbacher Landstraße in Fahrtrichtung Neckargemünd für jeweils eine Woche die rechte Fahrspur gesperrt. Der Valeriewegsteg wurde bereits Anfang August 2023 komplett gesperrt. Die Sperrung bleibt bestehen, bis im November der Neubau des Steges fertiggestellt ist. Arbeiten an Montpellierbrücke Zwei Baumaßnahmen sorgen vom 3. Juni bis 8. September für Verkehrseinschränkungen D ie Bauarbeiten auf der Montpellierbrücke schreiten voran. Ab Juni und in den Sommerferien kündigen sich zwei weitere große Baumaßnahmen an, die Einschränkungen für den Verkehr mit sich bringen. Umleitung von Bus und Bahn Ab 3. Juni verstärkt die Stadt die Brückenkonstruktion, indem Brückenlager ausgetauscht werden. Dies erfordert eine Sperrung des Baufelds. Die Linie 22 kann deshalb vom 3. Juni bis voraussichtlich 8. September nicht über die Montpellierbrücke fahren und wird über die Czernybrücke umgeleitet. Die Haltestellen Hauptbahnhof Süd, Montpellierbrücke und Ringstraße entfallen. Die Haltestelle Hauptbahnhof Süd bleibt mit der Straßenbahnlinie 26 erreichbar sowie mit den Buslinien 28, 34 und 721. Ab den Sommerferien wird der Busverkehr stadteinwärts umgeleitet. Stadtauswärts fahren die Busse weiterhin über die Montpellierbrücke. Vollsperrung in den Sommerferien Auf der Brückenseite in Richtung Hebelstraßenbrücke folgt nach dem Bau des neuen Geh- und Radwegs jetzt die Erneuerung der Abdichtung und des Straßenbelags. Zudem müssen auch zwei Brückenlager ausgetauscht werden. Dafür muss die Fahrbahn in Richtung Innenstadt vollgesperrt werden. Geplant ist das für die Sommerferien, ab 25. Juli bis Mitte September 2024. Da das große Einschränkungen für den Verkehr mit sich bringt, finden die Arbeiten während der Ferien statt, wenn das Verkehrsaufkommen geringer ist. Umleitungen führen über den Czernyring und die Czerny- und Hebelstraßenbrücke. Radfahrende und Zufußgehende sind von der Vollsperrung nicht betroffen. cat Weitere Informationen unter www.heidelberg.de/ montpellierbruecke Aufgrund der Bauarbeiten fährt die Straßenbahn nach den Pfingstferien eine Umleitung und nicht über die Montpellierbrücke. Rad- und Gehweg stadteinwärts sind fast fertig. (Foto Stadt Heidelberg)

15. Mai 2024 5 BEKANNTMACHUNGEN Wahlurne zu werfen, bestimmt eine andere Person, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will, und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der/ vomWahlberechtigten selbst getroffenen Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der Wahlberechtigten/des Wahlberechtigten ersetzt, verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erlangt hat. Ein blinder oder sehbehinderter Wähler kann sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels auch einer Stimmzettelschablone bedienen. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar. (§ 107a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch). Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Die Ermittlung des Gemeinderatswahlergebnisses wird am Wahlsonntag unterbrochen und für alle Wahlbezirke am Montag 10.06.2024, spätestens ab 8:30 Uhr durch die Wahlvorsteherinnen/Wahlvorsteher und die Schriftführerinnen/Schriftführer und die jeweiligen Stellvertreterinnen/Stellvertreter bis zur Feststellung des Ergebnisses im Wahlbezirk durch die direkte Erfassung der Stimmzettel in städtischen Büros fortgesetzt. In jedem Wahlbezirk wird am Wahltag öffentlich bekannt gemacht, wo konkret die Auszählung dieses Wahlbezirks am Montag und ggf. am Dienstag nach der Wahl erfolgt. Je nach Stand der Auszählung wird die Ergebnisermittlung erneut unterbrochen und am Dienstag, 11.06.2024, spätestens ab 8:30 Uhr, gegebenenfalls auch am Mittwoch, 12.06.2024, spätestens ab 8:30 Uhr fortgesetzt. Heidelberg, den 15.05.2024 Prof. Dr. Eckart Würzner Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses WAHLBEKANNTMACHUNG für den Stadtkreis Heidelberg 1. Am 09. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - statt. Die Wahl dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. 2. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 19. Mai 2024 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am 09. Juni 2024 um 15:00 Uhr in der GregorMendel-Realschule, Harbigweg 24, 69124 Heidelberg, in der Julius-Springer-Schule, Mark-Twain-Str. 1, 69126 Heidelberg, im Bürger- und Ordnungs-amt, Bergheimer Str. 69, 69115 Heidelberg und im Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg zusammen. 3. Jede/Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie/er eingetragen ist. Die Wählerinnen/Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürgerinnen/Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin/Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Aufdruck: Stimmzettel für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments am 09. Juni 2024 im Land Baden-Württemberg Farbe: gräulich Jede Wählerin/Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerberinnen/Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Die Wählerin/Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass sie/er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchemWahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss von der Wählerin/ dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre/seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Für die Stimmabgabe im Wahllokal wird bei der Europawahl kein Stimmzettelumschlag verwendet. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wählerinnen/Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Stadtkreis Heidelberg a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Stadt Heidelberg oder b) d urch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jede/Jeder Wahlberechtigte kann ihr/ sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zur Wahl des Europäischen Parlaments wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 Europawahlgesetz). Eine Wahlberechtigte/ein Wahlberechtigter, die/der des Lesens unkundig ist oder wegen einer Behinderung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu werfen, bestimmt eine andere Person, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will, und gibt dies demWahlvorstand bekannt. Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der/vom Wahlberechtigten selbst getroffenen Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der Wahlberechtigten/des Wahlberechtigten ersetzt, verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erlangt hat. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar. (§ 107a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch). Ein blinder oder sehbehinderter Wähler kann sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels auch einer Stimmzettelschablone bedienen. Heidelberg, den 15. Mai 2024 Prof. Dr. Eckart Würzner Kreiswahlleiter ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Bahnstadt - Fachmarktzentrum Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 14.03.2024 gemäß § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) den Bebauungsplan „Bahnstadt – Fachmarktzentrum“ sowie die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Absatz 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung im Kompetenzzentrum WohnenBauen-Förderung der Stadt Heidelberg einsehen und Auskunft über den Inhalt erhalten. Eine Einsichtnahme ist dienstags von 11 bis 12.30 Uhr und donnerstags in der Zeit von 15 bis 17 Uhr möglich. Darüber hinaus können die Unterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 06221 – 58 25150 oder per E-Mail an kompetenzzentrum.bauberatung@heidel berg.de eingesehen werden. KompetenzzentrumWohnen-BauenFörderung Verwaltungsgebäude Prinz Carl, EG Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg Telefonische Erreichbarkeit (vorbehaltlich Änderungen) Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden unbeachtlich 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Heidelberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Hinweise: Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4

15. Mai 2024 BEKANNTMACHUNGEN 6 Werden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Amt für Soziales und Senioren: Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter im Sachgebiet Hilfe zur Pflege/Blindenhilfe (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Besoldungsgruppe A 10 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 9c TVöD-V mit Perspektive nach A 11 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 10 TVöD-V nach mindestens zwei Jahren vollumfänglicher Aufgabenwahrnehmung und Teilnahme an einschlägigen Fortbildungen. Beim Kinder- und Jugendamt: Pädagogische Fachkräfte (m/w/d) Vollzeit oder Teilzeit | unbefristet | bis Entgeltgruppe S 8a TVöD-V Pädagogische Hilfskräfte (m/w/d) Vollzeit oder Teilzeit | Entgeltgruppe S 2 TVöD-V Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin. Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. Das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg bietet zum 1. September 2024 in Zusammenarbeit mit den Freiwilligendiensten in der Diözese Rottenburg-Stuttgart ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) Was erwartet Dich? › Du bist an der städtischen Umweltbildungsplattform „Natürlich Heidelberg“ beteiligt und übernimmst Naturparkaufgaben in Heidelberg › Bei waldpädagogischen Veranstaltungen begleitest und unterstützt Du von Frühjahr bis Herbst › Zusätzlich wirst Du an der Programmerstellung des folgenden Jahresprogrammes „Natürlich Heidelberg“ beteiligt sein und arbeitest an der Weiterentwicklung von Konzepten mit › Darüber hinaus wirst Du die Öffentlichkeitsarbeit von Natürlich Heidelberg unterstützten und hilfst bei der Planung und Umsetzung von Aktions- und Thementagen Interesse geweckt? Dann wende Dich gerne direkt an Herrn Kohn vom Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie: E-Mail: natuerlich@heidelberg.de Telefon: 06221 5828047 Weitere Informationen findest Du auf der Homepage der Freiwilligendienste in der Diözese Rottenburg-Stuttgart: www.ich-will-foej.de BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ist gemäß § 4 Absatz 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Heidelberg, den 06.05.2024 Stadt Heidelberg, Stadtplanungsamt BEKANNTMACHUNG Feststellungsbeschluss der Jahresrechnung 2022 der Stadt Heidelberg Der Gemeinderat hat am 02.05.2024 folgenden Beschluss gefasst: Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss für das Jahr 2022 mit folgenden Werten (in Euro) fest: 1 Ergebnisrechnung 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 775.591.972,47 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen 771.341.915,47 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) 4.250.057,00 1.4 Außerordentliche Erträge 557.292,33 1.5 Außerordentlichen Aufwendungen 196.830,27 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 360.462,06 1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) 4.610.519,06 2. Finanzrechnung 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 764.781.124,58 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 682.225.254,99 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) 82.555.869,59 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 15.077.837,81 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 108.575.159,29 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) -93.497.321,48 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -10.941.451,89 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 11.560.072,88 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 u. 2.9) -11.560.072,88 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) -22.501.524,77 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 9.047.968,08 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 65.462.345,73 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) -13.453.556,69 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14) 52.008.789,04 3. Bilanz 3.1 Immateriel les Vermögen 1.496.861,67 3.2 Sachvermögen 1.301.118.908,22 3.3 Finanzvermögen 325.188.735,85 3.4 Abgrenzungsposten 41.574.820,04 3.5 Nettoposition 0,00 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) 1.669.379.325,78 3.7 Basiskapital 806.960.836,15 3.8 Rücklagen 245.122.172,13 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 3.10 Sonderposten 197.312.780,44 3.11 Rückstel lungen 96.114.493,06 3.12 Verbindlichkeiten 299.682.420,19 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 24.186.623,81 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) 1.669.379.325,78 4. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen (§ 49 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 25 bis 35 GemHVO) Detaillierte Darstellung der Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen drittvorangegangenes Jahr in € zweitvorangegangenes Jahr in € Vorjahr in € Haushalts- jahr in € 1 beim ordentlichen Ergebnis 1.1 Abdeckung von Fehlbeträge aus Vorjahren aus dem ordentlichen Ergebnis 1.2 Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 34.089.677,69 28.886.878,19 8.412.228,81 4.250.057,00 1.3 Minderung des Basiskapitals nach Art. 13 Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts 1.4 Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

15. Mai 2024 7 STADTWERKE HEIDELBERG BEKANNTMACHUNGEN Die Jahresrechnung 2022 liegt in der Zeit vom 16.05.2024 bis einschließlich 27.05.2024 während der Dienststunden, Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr, im Rathaus, Zimmer 2.24, zur Einsichtnahme offen. Heidelberg, den 03.05.2024 Prof. Dr. Eckart Würzner, Oberbürgermeister GREMIENSITZUNGEN Bezirksbeirat Neuenheim: Donnerstag, 16. Mai, 18 Uhr, Bürgerzentrum Neuenheim, Lutherstraße 18 Pfingstferien: 20. Mai bis 01. Juni Bezirksbeirat Boxberg: Dienstag, 4. Juni, 16 Uhr, Evangelisches Gemeindezentrum, Boxbergring 101 Bezirksbeirat Schlierbach: Donnerstag, 6. Mai, 18 Uhr, Bürgerhaus Schlierbach, Schlierbacher Landstraße 130 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Dienstag, 11. Mai, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Altstadt: Dienstag, 11. Juni, 18 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität: Mittwoch, 12. Juni, Rathaus, Marktplatz 10 Ausschuss für Kultur und Bildung: Donnerstag, 13. Juni, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Rohrbach: Donnerstag, 13. Juni, 18 Uhr, Hochschule Fresenius Heidelberg, Sickingenstr. 63-65 Alle Tagesordnungen stehen im Internet unter www.gemeinderat.heidelberg.de. Impressum Herausgeberin: Stadt Heidelberg Amt für Öffentlichkeitsarbeit Marktplatz 10 69117 Heidelberg 06221 58-12000 s tadtblatt@heidelberg.de Amtsleitung: Timm Herre (tir) Redaktion: Hannah Lena Puschnig (hlp), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christiane Calis (cca), Christina Euler (eu), Claudia Kehrl (ck), Julian Klose (jkl), Nicolaus Niebylski (nni), Laura Schleicher (ls), Nina Stöber (stö), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb: RheinNeckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline: 0800 06221-20 Stadt Heidelberg online: www.heidelberg.de 4. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen (§ 49 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 25 bis 35 GemHVO) Detaillierte Darstellung der Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen drittvorangegangenes Jahr in € zweitvorangegangenes Jahr in € Vorjahr in € Haushalts- jahr in € 1.5 Verwendung des Überschusses des Sonderergebnisses zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses 1.6 Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 1.7 Fehlbetragsvortrag auf das ordentliche Ergebnis folgender Haushaltsjahre 1.8 Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital 2 beim Sonderergebnis 2.1 Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 2.932.118,22 73.996,32 360.462,06 2.2 Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonderergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 664.421,08 2.3 Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonderergebnis mit dem Basiskapital Wasserspaß imHallenbad Köpfel Mitmach-Event am 18. Mai für Kinder und Jugendliche Die Stadtwerke Heidelberg Bäder laden am Samstag, den 18. Mai, Kinder und Jugendliche zum beliebten Wasserspaß-Event ins Hallenbad Köpfel ein. An diesem Tag liegt das Bad in den Händen der Kinder. Zwischen 14 und 18 Uhr erwartet die jungen Gäste ein Nachmittag mit vielen spannenden Mitmach-Aktionen. Die Veranstaltung soll auf spielerische Art und Weise die Sicherheit der Kinder im Wasser fördern. An erster Stelle steht der Spaß Dafür sorgen große Spielgeräte in den Becken und Laufmatten. Darüber hinaus werden verschiedene Schwimmspiele und Wasser-Mitmach-Aktionen angeboten. Und tolle Hintergrundmusik gibt’s auch. Für den kleinen Hunger zwischendurch bietet das Bäder-Team frisch gebackene Waffeln an. Mitgebrachte Speisen und Getränke können in einem dafür eingerichteten Picknickbereich verzehrt werden. Eine Gastronomie gibt es im Bad derzeit nicht. Für das Wasserspaß-Event ist lediglich der übliche Eintrittspreis zu zahlen. Kinder bis einschließlich sechs Jahren brauchen eine volljährige Begleitperson. Derzeit können online keine Eintrittskarten gekauft werden. Der Badeintritt ist an der Kasse im Bad zu bezahlen. Kein öffentlicher Badebetrieb Am Tag der Veranstaltung findet kein öffentlicher Badebetrieb statt. Das Hallenbad Köpfel ist nur für die Veranstaltung geöffnet und schließt um 18 Uhr. Die Saunen bleiben ebenfalls geschlossen. Freibäder offen Beide Freibäder sind geöffnet: Das Thermalbad von 8 Uhr bis 20 Uhr, das Tiergartenbad seit dem 9. Mai von 14 Uhr bis 19 Uhr. Die Öffnungszeiten und weitere Infos gibt es auch unter: www.swhd.de/baeder Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.), Michael Treffeisen Foto: Stadtwerke Heidelberg, Alexander Grüber Alle Angaben ohne Gewähr Impressum Spiel und Spaß in bester Stimmung: Das Hallenbad Köpfel lädt Kinder und Jugendliche in Ziegelhausen zu einem tollen Kindernachmittag mit vielen Wasser-Mitmach-Aktionen ein.

15. Mai 2024 8 KULTUR UND FREIZEIT Streetart-Workshop Das Friedrich-Ebert-Haus veranstaltet am Sonntag, 9. Juni, von 11 bis 16 Uhr einen kostenlosen Streetart-Workshop zum Thema Demokratie für Jugendliche und Erwachsene. Das Material wird gestellt. Anmeldungen per E-Mail bitte an friedrich@ebert- gedenkstaette.de Freundschaftsfest Von Samstag, 18. bis Sonntag, 26. Mai, findet auf dem Gelände des ehemaligen USAirfield zwischen Kirchheim und Pfaffengrund wieder das Deutsch-Amerikanische Freundschaftsfest statt. Teenie-Disco Das Haus der Jugend öffnet am Samstag, 29. Juni, von 20 bis 22.30 Uhr für Jugendliche ab 12 Jahren den Dancefloor für die Teenie-Disco. Der Eintritt ist frei. hausderjugend-hd.de Kurz gemeldet Künstlerinnenpreis für Sarah Nemtsov Preisträgerin des Heidelberger Künstlerinnenpreises 2025 ist Sarah Nemtsov. Der Musikpreis der Stadt Heidelberg zählt zu den wichtigsten Kulturpreisen des Landes und ist weltweit der einzige Preis, der ausschließlich an Komponistinnen vergeben wird. Das Preisgeld wurde im März 2024 von bislang 5.000 Euro auf künftig 10.000 Euro verdoppelt. Anlässlich der Preisverleihung führt das Philharmonische Orchester Heidelberg Sarah Nemtsovs Werk „Tikkun“ am 5. Februar 2025 auf www.theater.heidelberg.de › Künstlerinnenpreis (Foto Blake) Internationaler Museumstag Heidelberger Museen mit vielen Extras am 19. Mai entdecken Heidelberg beherbergt zahlreiche interessante Museen, Kunstsammlungen und Ausstellungsräume, die verschiedene Themen von Regionalgeschichte bis Kunst und Naturwissenschaften abdecken. Am InternationalenMuseumstag bieten viele dieser Einrichtungen außergewöhnliche Veranstaltungen und freien oder reduzierten Eintritt. Programmtipps Das Friedrich-Ebert-Haus lädt alle Interessierten bei freiem Eintritt in seine Ausstellung ein. Um 11 Uhr sind Familien bei einer Führung mit Bastelaktion herzlich willkommen. Kreativ geht es auch im Kurpfälzischen Museum zu. Um 15 Uhr führt Susanne Voigt durch die aktuelle Sonderausstellung „Kunst und Fälschung“, ab 16 Uhr gibt es eine offene Druckwerkstatt in der Malstube. Das Institut für Geowissenschaften bietet gemeinsammit demGeo-Naturpark Bergstraße-Odenwald und „Natürlich Heidelberg“ ein tolles Programm zur erdgeschichtlich-landschaftlichen Entwicklung unserer Region. Die Sammlung Prinzhorn kann ganztätig bei freiem Eintritt entdeckt werden, bei Interesse mit Führung um 14 Uhr. Im Mark Twain Center werden 200 Jahre transatlantische Perspektiven im einstigen Militärgebäude von 13 bis 18 Uhr vielschichtig und interaktiv erlebbar. In der Textilsammlung Max Berk in Ziegelhausen kann von 13 bis 18 Uhr die Sonderausstellung „Fokus Filz – Filz gestaltet Raum“ bei freiem Eintritt besucht werden. Hier werden zeitgenössische Kunstwerke aus Filz und anderen Stoffen im einzigartigen Ausstellungsambiente eines barocken Kirchenbaus gezeigt. Weitere Häuser laden ebenfalls bei freiem Eintritt in ihre Ausstellungen ein. Infos zum Programm und zu den Anmeldungen unter www.heidelberg-museum.de Auch das Völkerkundemuseum ist mit dabei – mit ermäßigtem Eintritt sowie Führungen durch die aktuelle Ausstellung und durch die Bootshalle. (Foto Völkerkundemuseum) Welttag gegen Queerfeindlichkeit „IDAHOBALTI*“ am 17. Mai in Heidelberg Weltweit findet jährlich am 17. Mai der Internationale Tag gegen Queerfeindlichkeit statt. Seit 2015 wird der Tag auch in Heidelberg begangen. Hier heißt er seit 2022 offiziell IDAHOBALTI* (Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Asexuellen-, Lesben-, Trans*- und Inter*feindlichkeit). Das Queere Netzwerk veranstaltet an diesem Tag ab 15 Uhr ein kleines Straßenfest am Anatomiegarten, Hauptstraße 47-51. Anschließend geht’s zum Ausklang in den künftigen „Queer Space“ im ehemaligen Kino am Karlstor 1. www.queeres-netzwerk-hd.de Zum Internationalen Tag gegen Queerfeindlichkeit wehen am 17. Mai die Regenbogenflaggen vor dem Rathaus. (Foto Stadt HD)

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