8. Mai 2024 BEKANNTMACHUNGEN 6 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis sowie die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09. Juni 2024 1. Die Wählerverzeichnisse für die Europawahl für die Wahlbezirke der Stadt Heidelberg werden in der Zeit vom Dienstag, dem 21. Mai 2024 bis Freitag, dem 24. Mai 2024 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme während folgender Zeiten bereitgehalten: Dienstag und Donnerstag von 8:00 Uhr - 16:00 Uhr, Mittwoch von 8:00 Uhr - 17:30 Uhr und Freitag von 8:00 Uhr - 12:00 Uhr beim Bürger- und Ordnungsamt, Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg. Jede/Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer/seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine Wahlberechtigte/ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie/er die Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät (Bildschirm) möglich. Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl eingetragen ist oder einen Wahlschein für diese Wahl hat. 2. Wer die Wählerverzeichnisse für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Frist der Einsichtnahme, spätestens jedoch am Freitag, dem 24. Mai 2024 bis 12:00 Uhr beim Bürger- und Ordnungsamt, Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg Einspruch einlegen bzw. einen Antrag auf Berichtigung stellen. Der Zugang zum Bürger- und Ordnungsamt, Wahldienststelle ist nicht barrierefrei. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wahlverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen bzw. Antrag auf Berichtigung stellen, wenn sie/er nicht Gefahr laufen will, dass sie/er, ihr/sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Die/Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie/er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer in einem anderen Wahlbezirk oder durch Briefwahl wählenmöchte, benötigt dazu einen Wahlschein. 4. Wer einenWahlschein hat, kann an der Wahl in der Stadt Heidelberg durch Stimmabgabe in einembeliebigen Wahlraum im Stadtgebiet oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 eine/ein in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte/eingetragener Wahlberechtigter; 5.2 eine/ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte/eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn sie/er nachweist, dass sie/er ohne ihr/sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis - bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 der Europawahlordnung bis zum 19. Mai 2024 - oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung bis zum 24. Mai 2024 versäumt hat, b) wenn ihr/sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 der Europawahlordnung oder der Einspruchsfrist entstanden ist, c) wenn ihr/sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden oder die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 07. Juni 2024, 18:00 Uhr, beim Bürger- und Ordnungsamt, Wahldienststelle mündlich, schriftlich und elektronisch, jedoch nicht telefonisch oder per SMS, beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert eine Wahlberechtigte/ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihr/ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist. Eine Wahlberechtigte/Ein Wahlberechtigter die/der des Lesens unkundig ist oder wegen einer Behinderungen gehindert ist, kann sich bei der Antragsstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der/vom Wahlberechtigten selbst getroffenen Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der Wahlberechtigten/des Wahlberechtigten ersetzt, verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erlangt hat. Ein blinder oder sehbehinderter Wähler kann sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels auch einer Stimmzettelschablone bedienen. 6. Zusammen mit dem Wahlschein erhält die Wahlberechtigte/der Wahlberechtigte: - einen amtlichen Stimmzettel, - einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist versehenen, roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss die Wählerin/der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Standardbrief ohne besondere Versendungsform durch die Deutsche Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegeben Stelle abgegeben werden. Heidelberg, den 08. Mai 2024 Prof. Dr. Eckart Würzner Kreiswahlleiter BEKANNTMACHUNG Stadtbetriebe Heidelberg –- Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2022 Die Stadtbetriebe Heidelberg geben die Feststellung des Jahresergebnisses, die Ergebnisverwendung und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2022 bekannt. Der Wirtschaftsprüfer hat für den Jahresabschluss und den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 02.05.2024 beschlossen, den geprüften Jahresabschluss sowie den Lagebericht zu genehmigen. Der Gemeinderat beschloss den Jahresverlust in Höhe von 2.082.011,83 Euro auf neue Rechnung vorzutragen und den Betriebsleiter zu entlasten. Die Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt in der Zeit vom 08.05.2024 bis zum 17.05.2024 im Rathaus, Zimmer 2.20, Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 12.00 und 14.00 bis 15.30 Uhr, Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr. Stadtbetriebe Heidelberg ÖFFENTLICHE ERINNERUNG An die Zahlung folgender Forderungen wird erinnert: Abschluss- und Vorauszahlungen von Steuern, Gebühren und Beiträgen aus Erst- oder Nachveranlagungen nach den zugestellten Bescheiden bzw. Zahlungsaufforderungen, soweit die Zahlungsfrist bereits abgelaufen ist. Für Teilnehmer am SEPA–Lastschriftmandat gilt die „Öffentliche Erinnerung“ nicht. Ferner erinnert das Kämmereiamt daran, dass jeder Halter eines Hundes im Stadtkreis Heidelberg verpflichtet ist, innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von drei Monaten erreicht hat sowie am Ende der Hundehaltung ebenfalls innerhalb eines Monats dies dem Kämmereiamt der Stadt Heidelberg, Abteilung Kasse und Steuern, Postfach 10 55 20, 69045 Heidelberg, Tel. 58-14 330 mitzuteilen. Die Bankverbindungen der Stadt Heidelberg entnehmen Sie bitte den Ihnen zugegangenen Abgabenbescheiden und Rechnungen. Stadt Heidelberg, Kämmereiamt Abteilung Kasse und Steuern BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss Heidelberger Frühling gGmbH 2022/2023 Die Gesellschafterversammlung der Heidelberger Frühling gGmbH hat am 18.04.2024 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 01.10.2022 - 30.09.2023 festgestellt. Der Jahresabschluss schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.718,38 € ab. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Abschlussprüfer hat für Jahresabschluss und Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Jahresabschluss und Lagebericht sind in der Zeit vom 13.05. bis 22.05.2024, werktags montags bis freitags jeweils von 09:30 bis 13:00 Uhr in den Büroräumen der Heidelberger Frühling gGmbH in der Friedrich-Ebert-Anlage 50, 69117 Heidelberg, öffentlich ausgelegt. Heidelberger Frühling gGmbH gez. Thorsten Schmidt Intendant und Geschäftsführer GREMIENSITZUNGEN Bezirksbeirat Wieblingen: Mittwoch, 8. Mai, 18 Uhr, SRH Hochschule Heidelberg Ludwig-Guttmann-Straße 6 Beirat von Menschen mit Behinderungen: Montag, 13. Mai, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Jugendhilfeausschuss: Dienstag, 14. Mai, 16 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Ausschuss für Soziales und Chancengleichheit: Dienstag, 14. Mai, 19 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Neuenheim: Donnerstag, 16. Mai, 18 Uhr, Bürgerzentrum Neuenheim, Lutherstraße 18 Alle Tagesordnungen stehen im Internet unter www.gemeinderat.heidelberg.de.
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