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10. April 2024 BEKANNTMACHUNGEN 6 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats in Heidelberg am 09. Juni 2024 Zur Wahl des Gemeinderats in Heidelberg am 09. Juni 2024 hat der Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung vom 03. April 2024 die nachstehend aufgeführten Wahlvorschläge zugelassen. Gemäß § 18 Abs. 4 Kommunalwahlordnung (KomWO) richtet sich die Reihenfolge bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen, die bereits im Gemeinderat vertreten sind, nach ihren Stimmenzahlen bei der letzten regelmäßigen Wahl des Gemeinderats. Die übrigen Wahlvorschläge folgen in der Reihenfolge ihres Eingangs. 1 Wahlvorschlagsträger: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Heidelberg Kurzbezeichnung: GRÜNE Heidelberg Listenplatz Nachname Vorname Beruf Wohnort Geburtsjahr 1 Fiedler Frieda Studentin Heidelberg - Altstadt 1996 2 Kol lmann Florian Büroleiter Heidelberg - Handschuhsheim 1980 3 Dr. Röper Ursula Biologin, politische Referentin a. D. Heidelberg - Südstadt 1956 4 Grädler Felix Clubbetreiber Heidelberg - Bahnstadt 1984 5 Schönberger Nora Referentin, Dolmetscherin Heidelberg - Bergheim 1979 6 von Detten Leander Student, Geschäftsführer Heidelberg - Rohrbach 1998 7 Gernand Anja Lehrerin Heidelberg - Neuenheim 1985 8 Teztiker (Boulevard Bou) Bülent Diskjockey, Radiomoderator Heidelberg - Rohrbach 1972 9 Fetzer Petra Geschäftsführerin Heidelberg - Pfaffengrund 1967 10 Dr. Lutzmann Nicola Fachbereichsleiter Heidelberg - Neuenheim 1975 11 Dr. Geugjes Marilena Polizeiforscherin Heidelberg - Bahnstadt 1991 12 Rothfuß Christoph Verkehrsplaner Heidelberg - Altstadt 1968 13 Dr. Kaufmann Dorothea Wissenschaftlerin Heidelberg - Bergheim 1977 14 Sanwald Julian Gesundheits- und Krankenpfleger Heidelberg - Altstadt 1995 15 Greeb Friederike Fraktionsgeschäftsführerin Heidelberg - Bergheim 1984 16 Wetzel Frank Gärtner Heidelberg - Handschuhsheim 1959 17 Sagnol Sarah Sozialarbeiterin Heidelberg - Handschuhsheim 1995 18 Kel le Ralf Projektleiter Heidelberg - Boxberg 1969 19 Dr. Benjes Friederike Softwareentwicklerin Heidelberg - Rohrbach 1966 20 Dietzschold Julian Student Heidelberg - Kirchheim 1998 21 Lieneweg Lena Schülerin Heidelberg - Rohrbach 2006 22 Dr. Weise Michael Arzt Heidelberg - Handschuhsheim 1963 23 Jeßberger Ulrike Apothekerin i. R. Heidelberg - Boxberg 1943 24 Brauneisen Andreas Rentner Heidelberg - Rohrbach 1961 25 Ral l Berit Studentin Heidelberg - Altstadt 2003 26 Jung Uwe Diplom-Wirtschaftsingenieur Heidelberg - Handschuhsheim 1965 27 Ziegelbauer Tara Studentin Heidelberg - Bahnstadt 2000 28 Fanz Klaus Realschul lehrer i. R. Heidelberg - Ziegelhausen 1952 29 Clement Ute Diplom-Psychologin Heidelberg - Weststadt 1958 30 Dr. Haschke Raoul Innovationsmanager Heidelberg - Pfaffengrund 1984 31 Dr. GrevenAschoff Barbara Rentnerin Heidelberg-Emmertsgrund 1943 32 Dr. Werner Andreas Arzt Heidelberg - Schlierbach 1951 33 Freund Cora Ärztin Heidelberg - Neuenheim 1992 34 Prof. Dr. Funke Joachim Professor Heidelberg - Handschuhsheim 1953 35 Paschen Dorothea Künstlerin Heidelberg - Rohrbach 1939 36 Jöhrens Julius Wissenschaftler Heidelberg - Ziegelhausen 1986 37 Bol ler Sanja Schülerin Heidelberg - Rohrbach 2005 38 Weiss Christian Kulturmanager Heidelberg - Südstadt 1967 39 Keppler Mareike Pädagogin Heidelberg - Ziegelhausen 1983 40 Prof. apl. Dr. Schauenburg Henning Arzt, Hochschullehrer Heidelberg - Weststadt 1954 41 Zimmermann Sabine Rentnerin Heidelberg - Wieblingen 1955 42 Prof. apl. Dr. Stober Thomas Zahnarzt Heidelberg - Rohrbach 1962 43 Schäfer Claudia Diplom-Sozialpädagogin Heidelberg - Rohrbach 1967 44 Mechler Lukas Mikrobiologe Heidelberg - Kirchheim 1986 45 Dr. Nipp-Stolzenburg Luitgard Volkshochschulleiterin i. R. Heidelberg - Weststadt 1950 46 Werner Rainer technischer Lehrer Heidelberg - Handschuhsheim 1960 47 Rabus Kathrin Kulturmanagerin, Referentin Heidelberg - Altstadt 1979 48 Schenkyr Emil Büroleiter Heidelberg - Rohrbach 1995 BEKANNTMACHUNG Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) – Förderaufruf 2025 Die EU-Kommission hat am 31. Mai 2022 das rund 218 Millionen Euro umfassende Programm des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in der Förderperiode 2021-2027 für Baden-Württemberg genehmigt. Die regionale Umsetzung bleibt ein wichtiges Strukturmerkmal des ESF in Baden-Württemberg. Auch künftig sollen die ESF - Interventionen auf konkrete Regionalbedarfe ausgerichtet und von den regionalen Akteuren in den ESF-Arbeitskreisenmaßgeblich geplant werden. Der Stadtkreis Heidelberg verfügt für das Jahr 2025 über regionalisierte ESF PlusMittel in Höhe von 165.000 Euro. Der ESFArbeitskreis hat im März 2024 auf der Grundlage der Förderstrategie des ESF Plus in Baden-Württemberg und regionaler Arbeitsmarktdaten seine Förderschwerpunkte für das Jahr 2025 festgelegt. Die Arbeitsmarktstrategie des ESF-Arbeitskreises Heidelberg ist auf der Internetseite der Stadt Heidelberg unter www.heidelberg.de/esf veröffentlicht. Zentrale Ziele der Förderung sind › Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind › Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit. Förderfähig sind Projekte, die zur Umsetzung der regionalisierten Ziele des Programms Baden-Württemberg beitragen und den zwei Förderschwerpunkten der regionalen ESF-Arbeitsmarktstrategie entsprechen. Die bereichsübergreifenden Grundsätze „Gleichstellung der Geschlechter“ und „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ sind im Antrag angemessen zu berücksichtigen und darzustellen. Projekte, die zum Ziel der Nachhaltigkeit im Sinne des Schutzes der Umwelt und der Verbesserung ihrer Qualität und insbesondere zu den Klimaschutzzielen beitragen, und transnationale Kooperationen werden begrüßt und sind ggf. im Antrag gesondert darzustellen. Von den Trägern wird erwartet, dass entweder eine eigene Qualitätssicherung durchgeführt oder an den Angeboten des EPM (Landesprojekt ESF-Projekte managen – Erfolge sichern) teilgenommen wurde beziehungsweise in diesem Jahr noch teilgenommen wird. Durchführungszeitraum für beantragte Projekte ist 01.01.2025 bis 31.12.2025. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt durch den regionalen Arbeitskreis unter Berücksichtigung des Strategiepapiers und gemäß der vom ESF-Begleitausschuss beschlossenen Methodik und Kriterien https://www.esf-bw.de/esf/esfplus/all gemein/rechtlichevorgaben/ . Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften. Projektanträge sind über das webbasierte ESF-Antragsverfahren ELAN zu stellen. Die Registrierung für das Online-Antragsverfahren und wichtige Informationen zur Antragstellung sind unter: www.esf-bw.de zu finden. Anträge müssen bis zum 31.05.2024 vollständig und unterschrieben auf dem Postweg bei der L-Bank (Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe) eingegangen sein. Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Auf eine Abgrenzung der Förderung durch den ESF des Bundes und der Länder ist zu achten. Projektförderungen des Bundes können unter www.esf.de eingesehen werden. Die Projektförderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Der Fördersatz soll mindestens 30%, höchstens 40% betragen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein. Die Kofinanzierung muss mit den Antragsunterlagen nachgewiesen werden. Die förderfähigen Gesamtkosten betragen bei Bewilligung mindestens etwa 30.000 Euro. Die planmäßige Zahl der Teilnehmenden muss sich auf mindestens 10 Personen je Vorhaben belaufen. Bei den förderfähigen Kostenpositionen bitten wir um Beachtung der aktuellen Informationen auf der Seite www.esfbw.de. Interessierte Projektträger können sich auf der Seite EPM (Landesprojekt ESFProjekte managen – Erfolge sichern) informieren. Bei Fragen zum ELAN richten Sie bitte eine E-Mail an: ESF@sm.bwl.de. Weitere Informationen erhalten Sie unter chancengleichheit@heidelberg.de.

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