13. März 2024 7 STADTWERKE HEIDELBERG BEKANNTMACHUNGEN Impressum Herausgeberin: Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Marktplatz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 stadtblatt@heidelberg.de Kommissarische Amtsleitung: Timm Herre (tir) Redaktion: Hannah Lena Puschnig (hlp), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christiane Calis (cca), Christina Euler (eu), Claudia Kehrl (ck), Julian Klose (jkl), Laura Schleicher (ls), Nina Stöber (stö), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb: Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline: 0800 06221-20 Stadt Heidelberg online www.heidelberg.de zur Reinigung, zur Räumung des Geländes einschließlich der Trocknungstoilette nicht nach, kann die Stadt dies auf seine Kosten durch Dritte veranlassen bzw. dem Mieter die durch den Einsatz des eigenen Personals entstandenen Kosten in Rechnung stellen. § 9 Wald- und umweltbezogene Pflichten des Mieters; Anfahrt (1) Gesperrte Waldwege dürfen – bis auf die Zufahrt zu den Grillhütten – nicht befahren werden. Den Weisungen städtischer Beschäftigter, insbesondere des Forstpersonals, ist Folge zu leisten. (2) Die direkte Zufahrt zur Pferchelgrillhütte darf nur zur Anlieferung bzw. zum Abbau genutzt werden. Fahrzeuge sind auf dem unteren Parkplatz abzustellen. (3) Bei der Hellenbachgrillhütte sind beide Eingänge abzuschließen. Der umliegende Steinbruchbereich ist ein besonderes geschütztes Biotop. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer erheblichen Beeinträchtigung des Biotops führen können (insbesondere das Begehen) sind verboten. § 10 Missbräuchliche Nutzung Die Stadt behält sich bei Verstößen gegen die vertraglichen Pflichten oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere im Falle der missbräuchlichen Nutzung der Grillhütte, den Ausschluss von künftigen Buchungen vor. § 11 Schäden und Haftung (1) Die Stadt überlässt dem Mieter die Grillhütten zu der vereinbarten Benutzung in dem Zustand, in dem sie sich befinden. Sie übernimmt keine Gewähr für die Geeignetheit der Grillhütten für die Zwecke des Mieters. (2) Der Mieter ist verpflichtet, die Grillhütte vor der Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für den gewollten Zweck zu überprüfen und festgestellte Schäden gegenüber der Stadt anzuzeigen. Schäden sollen mit Fotos dokumentiert werden. (3) Die Haftung richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften. § 12 Datenschutz Personenbezogenen Daten werden im Rahmen des gesetzlichen Datenschutzes verarbeitet. Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung der Stadt für das Buchungsportal „Natürlich Heidelberg“ geregelt. Teil 3 Inkrafttreten Diese Nutzungsbedingungen treten am 1. März 2024 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Nutzungsbedingungen vom 14.10.2021 außer Kraft. Heidelberg, 01. Februar 2024 Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister GREMIENSITZUNGEN Gemeinderat: Donnerstag, 14. März, 16.30 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Beirat von Menschen mit Behinderungen: Montag, 18. März, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Pfaffengrund: Dienstag, 19. März, 18 Uhr, Gesellschaftshaus Pfaffengrund, Besprechungsraum, Schwalbenweg 1/2 Ausschuss für Soziales und Chancengleichheit: Donnerstag, 21. März, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Rohrbach: Donnerstag, 21. März, 18 Uhr, 18:00-21:00 Uhr, Hochschule Fresenius Heidelberg, Sickingenstr. 63-65 www.gemeinderat.heidelberg.de. Fahrgastbeirat: öffentliche Sitzung, 19. März, 18 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10. Schwimmbad-Aushilfen gesucht Bewerbungen sind ab sofort online möglich Mit seinen Öffnungszeiten von April bis Oktober bietet das traditionsreiche Thermalbad in Heidelberg-Bergheim eine lange Freibadsaison. Bei einer konstanten Wassertemperatur von mindestens 26 Grad im Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken kommen auch an kühleren Tagen viele Gäste. Damit dort sowie im großen Tiergartenbad in Heidelberg-Neuenheim alles rund läuft, suchen die Stadtwerke Heidelberg für die kommende Freibadsaison Aushilfskräfte. Wer mindestens 18 Jahre alt ist, zuverlässig, flexibel, freundlich, serviceorientiert und den Umgang mit Menschen mag, kann sich bewerben als Aushilfe für die Beckenaufsicht oder für den Kassenbereich. Auch über die Freibadsaison hinaus kann sich eine Weiterbeschäftigung ergeben. Beckenaufsicht Zu den Aufgaben rund um die Schwimmbecken gehören die Aufsicht und die Betreuung des Badebetriebs, außerdem Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten. Erforderlich für den Job sind das Deutsche Rettungsschwimmerabzeichen Silber und die Bescheinigung für einen Erste- Hilfe-Kurs – beides nicht älter als zwei Jahre. Unterstützung an der Kasse Aushilfen im Kassenbereich kümmern sich um den Verkauf der Eintrittskarten und übernehmen im Bedarfsfall Reinigungsarbeiten im Sanitär- und Umkleidebereich. Wer sich bewirbt, sollte einen gewissenhaften Umgang im Zahlungsverkehr haben. Bewerbungen ab sofort unter: www.sowillicharbeiten.de Telefonnummer für Fragen zu den Aushilfsjobs: 06221 513-4414. Das Thermalbad gehört wohl zu den schönsten Arbeitsorten in Heidelberg. Gesucht sind motivierte und freundliche Aushilfskräfte, die das Bäder-Team unterstützen. Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.), Sophia Sievers Foto: Stadtwerke Heidelberg Alle Angaben ohne Gewähr Impressum Ausschreibungen der Stadt Heidelberg stehen online unter www.heidelberg.de/ ausschreibungen www.auftragsboerse.de Ausschreibungen
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