stadtblatt-heidelberg-download-2024-10

stadtblatt.heidelberg.de DIGITALISIERUNG Internetseite neu aufgelegt Services im Vordergrund ObWunschkennzeichen reservieren, Sperrmüll anmelden oder Urkunden beantragen: Die städtische Webseite www.heidelberg.de bietet neben aktuellen Informationen aus der Stadtverwaltung auch den digitalen Zugang zu allen Services der städtischen Ämter. Damit die Nutzerinnen und Nutzer diese Services künftig noch schneller und einfacher finden können, hat das Amt für Öffentlichkeitsarbeit den Webauftritt der Stadt Heidelberg neu aufgelegt. Die neue Seite ist ab sofort abrufbar. S. 4 › INTEGRATION Mit „KLICK!“ Deutsch lernen Angebot im Ankunftszentrum Das neue Lernangebot „KLICK!“ im Patrick-Henry-Village bietet geflüchteten Kindern und Jugendlichen schon während ihres Aufenthalts im Ankunftszentrum des Landes bestmögliche Startbedingungen. „Für die Kinder, die im Ankunftszentrum zum ersten Mal Kontakt mit unserer Kultur und Sprache haben, ist dieses Angebot spielerischen Lernens sehr wertvoll“, erklärte Bürgermeisterin Stefanie Jansen am Freitag, 1. März, bei der Eröffnung mit Daniel Hager-Mann, dem Ministerialdirektor des Kultusministeriums. Die Vorbereitungen für den Frühjahrsputz 2024 in Heidelberg laufen auf Hochtouren. Bislang haben sich bereits rund 1.000 Menschen angemeldet. Sie alle wollen in der Woche von Samstag, 16., bis Sonntag, 24. März, Wege, Plätze und Grünflächen von Unrat befreien. Einzelne Tage der Woche stehen unter einem bestimmten Motto. Neben dem Aufräumen gibt es auch ein buntes und spannendes Begleitprogramm und kostenlose Verpflegung für alle fleißigen Helferinnen und Helfer. Auftaktaktion Das Motto der Auftaktaktion am Samstag, 16. März, ist „Den Kippen auf der Spur“. Die Teilnehmenden werden ab 10 Uhr rund um die Stadtbücherei die herumliegenden Kippen einsammeln. Gleichzeitig werden neue elektrische Zigarettensauger vorgestellt. Start und Ziel der Aktion ist der Platz vor der Stadtbücherei, Poststraße 15. Die nötige Ausrüstung erhalten die Helfenden vor Ort. Auch für die Stärkung der Teilnehmendenmit Essen und Getränken ist gesorgt. In den Stadtteilen Geputzt wird außerdem am Samstag, 23. März, jeweils von 10 bis 12 Uhr in den Stadtteilen Bahnstadt, Bergheim, Emmertsgrund, Rohrbach undWieblingen. Helfenden wird empfohlen, ihr eigenes Equipment mitzubringen. Wer keines hat, bekommt die nötige Ausrüstung auch vor Ort. Die Treffpunkte sind: › Bahnstadt: Gadamerplatz › Bergheim: Nachbarschaftsraum, Bergheimer Straße 144 › Emmertsgrund: Stadtteilbüro Emmertsgrund, Emmertsgrundpassage 11a › Rohrbach: Quartiersbüro, Freiburger Straße 21 › Wieblingen: Altes Rathaus, Mannheimer Straße 259 Familientag in der Natur Familien und Einzelpersonen sind am Sonntag, 24. März, eingeladen, die Natur von Unrat zu befreien. Geputzt wird von 10 bis 12 Uhr entlang des Erlebniswanderwegs Wein und Kultur (Treffpunkt: Soldatenweg an der Treffpunkttafel „Natürlich Heidelberg“), rund um den Köpfel (Treffunkt: Buswendehammer Köpfel) und auf dem Königstuhl (Treffpunkt: Parkplatz). jkl Anmeldungen unter 06221 58-29999 www.heidelberg.de/ fruehjahrsputz Heidelberg putzt sich raus Jetzt noch für den Frühjahrsputz vom 16. bis 24. März anmelden MUSIK Heidelberger Frühling startet S. 8 › Frühjahrsputz in den Stadtteilen: Am 23. März wird in der Bahnstadt, in Bergheim, auf dem Emmertsgrund, in Rohrbach und Wieblingen wieder Müll gesammelt. (Foto Stadt Heidelberg) Amtsanzeiger der Stadt Heidelberg 13. März 2024 / Ausgabe 10 / 32. Jahrgang KOMMUNALPOLITIK Gemeinderat tagt Sitzung am 14. März Der Gemeinderat tagt am Donnerstag, 14. März, öffentlich ab 16.30 Uhr im Rathaus. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Entwicklung des Betriebshofs in Bergheim, ein Verkehrsversuch in der Mittermaierstraße, die Umbesetzung der Vertretungen des Jugendgemeinderats in den Ausschüssen und die Umsetzungsvereinbarung des Masterplans ImNeuenheimer Feld. Die Sitzung kann per Livestreamüber die städtische Homepage verfolgt werden. Die Tagesordnung ist unter www. gemeinderat.heidelberg.de zu finden.

13. März 2024 STIMMEN AUS DEM GEMEINDERAT Bündnis 90/Die Grünen Christoph Rothfuß VerkehrsversuchMittermaierstraße Die Verkehrssituation in der Mittermaierstraße ist insbesondere für Radfahrende und zu Fuß Gehende inakzeptabel und gefährlich. Auch viele Kinder und Jugendliche nutzen bzw. würden diese Verbindung gerne nutzen, um in die Schule oder zum Sport zu fahren. Beide Verkehrsarten teilen sich einen Gehweg, der teilweise nicht viel breiter als zwei Meter ist. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass dies im Zusammenhang mit der Benutzungspflicht rechtswidrig ist und Radfahrende auch auf der Fahrbahn fahren dürfen, was jedoch ähnlich gefährlich ist. Deshalb muss sich in diesem Bereich sowieso etwas ändern. In den letzten drei Jahren gab es dort zudem 46 Unfälle mit Radfahrbeteiligung. Die Verwaltung schlägt einen Verkehrsversuch vor: Die rechte Spur der beiden Autospuren in Richtung Süden wird in eine Radspur umgewandelt. Wir begrüßen und unterstützen die Verbesserungen für den Rad- und Fußverkehr, die durch diesen Verkehrsversuch entstehen und erwarten auch, dass sich die Nutzerzahlen weiter erhöhen. An der nahegelegenen Zählstelle an der Ernst-WalzBrücke werden jährlich 2,8 Mio. Radfahrende gezählt, Tendenz steigend. Gleichzeitig nimmt der Pkw-Verkehr nach Angaben der Stadtverwaltung – trotz massiven Zubaus im Neuenheimer Feld – von über 50.000 (1999) auf unter 42.000 (2019) täglich ab. Bereits 2022 hatte die Verwaltung über Sofortmaßnahmen im Radverkehr informiert, darunter war auch die nun diskutierte Radspur in der Mittermaierstraße, damals passierte die Vorlage die Gremien ohne Diskussion. Dieser Verkehrsversuch ist eine verkehrsrechtliche Anordnung, über die der Gemeinderat normalerweise gar nicht zu entscheiden hat. Nun liegen Stellungnahmen der Rettungsdienste vor. Diese gingen offenbar bei ihren ablehnenden Einschätzungen davon aus, dass die Autospur – wie heute – weiterhin als Rettungsspur genutzt werden soll. Dies würden wir ebenfalls nicht unterstützen und den Verkehrsversuch ablehnen. Die Verwaltung hat aber klargestellt, dass die Radspur als Rettungsspur dient. Die Hilfsfristen können sich dadurch verkürzen, wie dies auch in anderen Städten geschehen ist, die den Radverkehr ausgebaut haben und Radwege befahrbar machen. Radfahrende sind flexibler im Ausweichen, zudem besteht an drei Stellen durch Gehwegabsenkung die Möglichkeit auf den Gehweg auszuweichen, diese müssen dann noch farblich markiert werden. Zudem sollte das Rechtsabbiegen in die Alte Eppelheimer Straße für den Autoverkehr unterbunden werden, damit Rad- und Autoverkehr sich hier nicht behindern. Termin: 21.3. 19h B3 Bahnstadt: Jugend gegen Rechtsruck in Europa – Diskussion mit der Aktivistin Palina Burko und Emil Schenkyr, Federation of Young European Greens 06221 58-47170 geschaeftsstelle@gruene- fraktion.heidelberg.de Der Verkehrsversuch gibt eine der beiden Autospuren in der Mittermaierstraße in Richtung Süden für Radverkehr und Rettungskräfte frei. (Foto ADFC Rhein-Neckar e.V. ) 2 Die Heidelberger Matthias Fehser Leer stehende Fläche inHeidelberg? Das geht gar nicht! Vor zwei Jahren haben wir, „Die Heidelberger“, vorgeschlagen, die ehemalige Nachtschicht auf dem Landfried-Gelände in Bergheim zu reaktivieren. Gerade für junge Menschen stehen zu wenige Flächen zur Verfügung! Unsere Idee wurde gerne aufgenommen und geprüft. Im Spätsommer 2025 wird nach Um- und Ausbaumaßnahmen auf über 1.500 Quadratmetern die neue „Sportschicht“ eröffnet. Eine großartige Multifunktionsanlage mit viel Bewegungsfläche für junge & jung gebliebene Menschen, wo bei jedemWetter Sport getrieben werden kann! Dort sollen Trendsportarten wie Calisthenics und Bouldern, aber auch Kraftsport und viele Bewegungsaktivitäten wie Tanz und Hip-Hop möglich sein. Wir freuen uns auf die Umsetzung! info@dieheidelberger.de Arbeitsgemeinschaft GAL/FWV Michael Pfeiffer Masterplan SRH Campus Morgen entscheidet der Gemeinderat darüber, ob die Stadt der SRH eine landwirtschaftliche Fläche für ein neues Parkhaus überlässt. Sollte der Gemeinderat dieser Vorlage zustimmen, würde er seine im Jahre 2022 („eine frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit in die Aufstellung des Bebauungsplans“) gefasste Beschlussvorlage ad absurdum führen. 2023 stand in einer Vorlage, dass im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die frühzeitige Beteiligung der Bürgerschaft eingebunden werden muss. Dies ist noch nicht geschehen, weshalb ich die Vorlage ablehnen werde. Man kann keine Bürgerbeteiligung beschließen und vorher Fakten schaffen. Dadurch würde sich der Gemeinderat, der von BürgerInnen gewählt wurde, um deren Interessen zu vertreten, unglaubwürdig machen. mp-pfeiffer@gmx.net Die Linke Bernd Zieger VerkehrsversuchMittermaierstraße Wir unterstützen als Die Linke den Verkehrsversuch. Wir wollen den Autoverkehr reduzieren. Der Verkehr muss aus der Sicht der Schwächsten betrachtet werden. Die schmalen Streifen für Fußgänger und Fahrradfahrer entsprechen nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Da sind Verbesserungen zwingend notwendig. Es wird eine sehr leidenschaftliche Diskussion über den Verkehrsversuch geführt. Befürchtet werden lange Staus in den Hauptverkehrszeiten. Leider hat die Verwaltung den Vorschlag der Einrichtung von Wechselspuren mit zwei Autospuren in Richtung Norden (morgens) bzw. Süden (abends) nicht aufgegriffen. Wir sind für einen Verkehrsversuch für einige Monate, um danach die richtigen Schlussfolgerungen ziehen zu können. gemeinderat@dielinke-hd.de FDP Karl Breer Wo drückt der Schuh? Die Kommunalwahl am 9. Juni und der nächste Doppelhaushalt der Stadt Heidelberg werfen ihre Schatten voraus. Themen wie fehlender Wohnraum und Mobilität betreffen ganz Heidelberg. Aber welche Themen bewegen Sie in den Stadtteilen, in denen Sie wohnen bzw. arbeiten? Welche Projekte sollen gestartet, bzw. fortgesetzt werden? Welche Gebäude oder Flächen sollen saniert bzw. neu errichtet werden? Damit wir im Gemeinderat bei den Planungen für die nächsten 2 Jahre die richtigen Prioritäten setzen, können Sie uns und unsere Bezirksbeiräte mit Ihren Hinweisen und Ideen unterstützen, je konkreter, desto besser. Bitte per Mail an breer@fdp-frakti on-hd.de Wir freuen uns auf Ihre Anregungen. breer@fdp-fraktion-hd.de

13. März 2024 3 STIMMEN AUS DEM GEMEINDERAT In der Rubrik „Stimmen aus dem Gemeinderat“ kommen die Mitglieder des Gemeinderates zu Wort. Die Autorinnen und Autoren sind für den Inhalt ihrer Beiträge in vollem Umfang selbst verantwortlich, insbesondere auch in Bezug auf alle notwendigen Nutzungsrechte. GEMEINDERAT ONLINE www.gemeinderat.heidelberg.de CDU Werner Pfisterer Gesellschaft im Umbruch. Liebe Heidelbergerinnen, liebe Heidelberger, überall, vor allem in der Gastronomie, spüren wir den Mangel an Arbeitskräften. Wenn jedes Jahr 400.000 mehr gut ausgebildete Fachkräfte in Rente gehen als es Neuankömmlinge am Arbeitsmarkt gibt, dann reicht auch die Zuwanderung an Arbeitskräften nicht aus. Dazu kommt die schrumpfende und abwandernde Wirtschaft unter der Ampelregierung. Von einem kommenden Wirtschaftswunder sind wir aktuell weit entfernt. Wenn aber eine Wirtschaft schrumpft, fehlt das Geld für Investitionen und Sozialleistungen. Auch Heidelberg (HD) wird davon nicht verschont und wird imnächsten Haushalt sparen müssen. Dabei sind mehr Investitionen in Schulen, Straßen, Fernwärmeausbau usw. notwendig. Es geht daher auch in HD darum, Aufbruchsstimmung zu verbreiten und für fließenden Verkehr zu sorgen. Z. B. durch eine optimale Verkehrsanbindung des wichtigen Gebietes Neuenheimer Feld. Ausbau statt Einschränkung, wie sie in der Mittermaierstraße geplant ist, wo eine Autospur in einen Radweg umgebaut werden soll. Wenn man eine Spur Richtung Süden wegnimmt, gibt es eine Verschärfung der Situation und der Stau und die Umweltbelastung nehmen zu. Was den Verantwortlichen anscheinend nicht klar ist, ist dass viele Menschen auf das Auto angewiesen sind. Entweder weil sie aus dem Umland kommen und keinen attraktiven ÖPNV haben oder weil sie aus gesundheitlichen Gründen mit dem Auto kommen müssen. Im RNK waren zum 31.12.2023 so viele Fahrzeuge zugelassen wie noch nie! Die Bürger finden sich mit ihren Lebenswirklichkeiten und Kernanliegen bei linken Parteien nicht berücksichtigt. Darummachen Sie Ihr Kreuzchen an der richtigen Stelle bei der Kommunalwahl. Gerne können Sie auch ein Mail senden unter werner@pfisterer.net. Es grüßt Sie herzlich, Ihr Werner Pfisterer www.pfisterer.net 06221 58-47160 info@cdu-fraktion-hd.de SPD Prof. Dr. Anke Schuster 140 Millionen mehr für Schulen – jetzt wird es konkret! Für dieModernisierung unserer Schulen zusätzlich 140 Mio. € bis 2030 investieren: Das ist das Konzept der SPDFraktion, das 2023 im städt. Haushalt beschlossen wurde. Grundidee: DAS DOPPELTE SCHAFFEN IM GLEICHEN ZEITRAUM! Mit der GGH als verlässlicher Partner soll pro Jahr parallel zu den von der Stadt für Schulen verausgabten ca. 20Mio € nochmals der gleiche Betrag investiert werden. So kann in HD endlich ein sehr großer Sprung gemacht werden hin zu einemmodernen Schulangebot mit zeitgemäßen Lernräumen, in denen Schüler:innen & Lehrkräfte mit Freude lehren & lernen, denn jedes Jahr unserer Kinder ist kostbar. Anfang 2024 wird‘s nun konkret: Die Verwaltung hat in verschiedenenAGs Schulen analysiert und priorisiert – ab Ende März diskutiert sie diesmit demGemeinderat. Für uns als SPD steht die Ertüchtigung der Bestandsschulen an 1. Stelle. „Sind Klassenzimmer noch zeitgemäß? Sollten Räume als Lernateliers gestaltet werden? Wie können Raumkonzepte Differenzierung unterstützen? Wie können AufenthaltsräumeWohlfühloasen werden?“ Das sind nur einige Fragen, auf die nun kreative Antworten gefundenwerden sollen. Gemeinsammit Ihnen, Schüler:innen, Lehrkräften & Eltern wollen wir konkrete Ideen für Ihre jeweilige Schule entwickeln. Wir starten unsere Reihe mit dem ersten Workshop: „No ordinary school – Helmholtz-Gymnasium“ MO, 18.03., 19 Uhr, Markushaus, Rheinstraße 29/1. 06221 58-47150 geschaeftsstelle@spd-fraktion. heidelberg.de AfD Sven Geschinski Der Irrsinn … … der sog. „Energiewende“ wird von uns im Gemeinderat immer wieder angeprangert, zuletzt bei unserem Nein zuWindkraftanlagen imNaturschutzgebiet Lammerskopf. Der Bundesrechnungshof fällt nun ein vernichtendes Urteil: „Die sichere Versorgung ist gefährdet, der Strom teuer, während die Bundesregierung die Auswirkungen der Energiewende auf Landschaft, Natur und Umwelt nicht umfassend bewerten kann.“ Wir fordern, dieses Vabanquespiel mit unserer Energieversorgung sofort zu beenden, auch in Heidelberg. stadtrat@sven-geschinski.de Bunte Linke Hildegard Stolz Kein Schritt nach rechts, wir bleiben bunt! Das bezeugen wir auch gerne öffentlich. Auf meinen Vorschlag hat fast der gesamte Gemeinderat (bis auf die Vertreter der AfD) die „Heidelberger Erklärung für ein Zusammenleben in Vielfalt“ anlässlich der Gemeinderatssitzung am 01.02.2024 unterzeichnet. h_stolz@gmx.de HD in Bewegung (HiB) Waseem Butt Ramadan Moubarek karim - ميرك كرابم ناضمر Die Förderung des friedlichen Zusammenlebens ist heute wichtiger denn je. Austausch über die Bedeutung verschiedener Feste und Feiern geben uns allen die Möglichkeit, die Vielfalt und den Zusammenhalt der Gemeinschaft zu schätzen und zu stärken. Wir Heidelberger:innen können aufeinander zugehen und Konflikte durch Dialog und gegenseitiges Verständnis lösen, etwa bei den Wochen gegen Rassismus oder im Interkulturellen Dialog. Nutzen Sie dafür doch die Überschneidung von Ramadan und Fastenzeit – es lohnt sich! stadtrat@waseembutt.de Nachstehende Sitzungen können im Rathaus, Marktplatz 10, verfolgt werden. Für die Öffentlichkeit werden Besucherplätze vor Ort angeboten. Gemeinderat: Donnerstag, 14. März, 16.30 Uhr Ausschuss für Soziales und Chancengleichheit: Donnerstag, 21. März, 17 Uhr In den Osterferien, vom 25. März bis 5. April, finden keine Gremiensitzungen statt. www.gemeinderat. heidelberg.de Nächste öffentliche Sitzungen MO 18.03.2024 19 UHR, MARKUSHAUS RHEINSTRASSE 29/1 Konkret. Für HD. „No ordinary school... Helmholtz- Gymnasium!“ Ihre / Eure Ideen gefragt am.. 240305_Schulen_VAReihe_A1.indd 2 06.03.2024 16:24:50

AKTUELLES 4 13. März 2024 Neu: Verfahrenslotsen Die Verfahrenslotsen beraten und begleiten junge Menschen mit Behinderung sowie ihre Sorgeberechtigten bei der Beantragung von Leistungen und informieren über Hilfs- und Beratungsangebote. Kontakt und Infos verfahrenslotsen@ heidelberg.de 06221 58-38404 oder 58-37894 www.heidelberg.de/ verfahrenslotsen Infos zum Gleisausbau Die Deutsche Bahn baut die Strecke zwischen Pfaffengrund-Wieblingen und Heidelberg Hauptbahnhof auf vier Gleise aus. Der aktuelle Projektstand wird am Mittwoch, 20. März, im Gesellschaftshaus Pfaffengrund, Schwalbenweg 1/2 ab 17.30 Uhr vorgestellt. mannheim-heidelberg. deutschebahn.com Intelligent Cities Challenge Wie kann die Digitalisierung genutzt werden, um die Klimaziele zu erreichen? Darum geht es bei der Intelligent Cities Challenge der Europäischen Kommission. Interessierte können das Projekt bei einer Online-Veranstaltung am Montag, 18. März, von 10 bis 10.30 Uhr kennenlernen. Anmeldungen unter icc@heidelberg.de Sirenentests am 20. März Nicht erschrecken! An einzelnen Standorten in Heidelberg werden am Mittwoch, 20. März, ab 10 Uhr neu installierte Sirenen in einem Testlauf heulen. feuerwehr-heidelberg. de/selbstschutz Kurz gemeldet „fips“ startet in drei Stadtteilen Personenshuttles für kurze Fahrten ergänzen Bus und Bahn Am Sonntag, den 7. April, startet in drei Stadtteilen das neue Ondemand-Angebot „fips“ der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv). Los geht es in Rohrbach, Ziegelhausen und Schlierbach. Wie funktioniert die Fahrt mit fips? Das flexible, individuelle PersonenShuttle (fips) ergänzt das bestehende Angebot der rnv. Der Unterschied: Es gibt weder einen festen Fahrplan, noch muss der Fahrgast zu einer regulären Haltestelle gehen. Kundinnen und Kunden können sich per App oder telefonisch ihren Shuttlebus bestellen. fips eignet sich für die Fahrt zum Supermarkt, zum Arzt oder zum Einkaufen und kann mit einem gültigen Fahrschein genutzt werden. Die rnv informiert am Samstag, 16. und dem 23. März, jeweils von 8 bis 13 Uhr, auf den Wochenmärkten in Ziegelhausen und Rohrbach sowie am 6. April, von 9 Uhr bis 15 Uhr, auf dem REWE-Parkplatz in Schlierbach über das Angebot. jkl www.rnv-online.de/fahrtinfo/ fips/heidelberg fips entlastet die Straßen und bringt Fahrgäste flexibel, sicher und umweltfreundlich ans Ziel. Die Busse fahren täglich zwischen 5 Uhr und 1.15 Uhr des Folgetages. (Foto rnv) Webseite in neuem Design Services und mobile Nutzung stehen im Vordergrund Die städtische Webseite hat ein neues Design. Mit einem Klick geht es von nun an direkt von der Startseite aus zu den Online-Services, zu Verkehrsinformationen im Bürgerportal, zu Stellenangeboten, zu Besucherthemen und Service-Infos rund um das Thema Abfall und saubere Stadt. Der Newsbereich gibt weiterhin einen Überblick über die wichtigsten Neuigkeiten und Projekte der Stadt sowie die Entscheidungen des Heidelberger Gemeinderates. Der neu gestaltete Veranstaltungskalender lädt zum Stöbern ein. www.heidelberg.de Viele Services der Stadt können komplett digital erledigt werden. (Foto Stadt HD) Dossenheimer Landstraße Baustellenbeauftragte Für die Neugestaltung der Dossenheimer Landstraße haben am Montag, 4. März, die ersten vorbereitenden Maßnahmen im Umfeld des Hans-Thoma-Platzes begonnen. Ab Freitag, 22. März, abends beginnt die erste Umbauwoche sowie die Umleitungen für alle Verkehrsteilnehmenden. Für Bürgerinnen, Bürger und Gewerbetreibende stehen ab sofort die Baustellenbeauftragten für alle Anliegen und Fragen zur Verfügung. Für Anwohnende Gerhard Wagner wagner.pro@web.de 0160 99473251 www.heidelberg.de/DoLa und www.dossenheimer- landstrasse.de Für Gewerbetreibende Thomas Boroffka t.boroffka@rnv-online.de 0162 2713587 Marina Ilg und Matthias Friedrich marketing-baustelle@ heidelberg.de www.heidelberg.de/ baustelle-handschuhsheim Wildtiernachwuchs Rücksicht im Wald, auf Straßen und im Garten Die Wildtierbeauftragte der Stadt bittet darum, in den kommenden Monaten besonders achtsam im Wald zu sein und den Wildtieren eine ruhige Aufzuchtzeit zu ermöglichen. Hundehalterinnen und -halter sollten besonders auf ihre Tiere aufpassen. Auf vielenWaldwegen sind nach Einbruch der Dunkelheit bei feuchter Witterung jetzt Feuersalamander unterwegs. Fahrradfahrer werden gebeten, hier besonders Rücksicht zu nehmen. Aufgrund der Amphibienwanderung ist auf Strecken mit Hinweisschildern besondere Vorsicht geboten, um Helferinnen und Helfer nicht zu gefährden. Die Stadt bittet außerdem um Rücksichtnahme bei den Laichgewässern, die beispielsweise oft als „Hundebadewannen“ oder für Spielzeug wie ferngesteuerte Boote genutzt werden.

5 BEKANNTMACHUNGEN 13. März 2024 BEKANNTMACHUNG Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i.V.m. den §§ 72 ff. des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) für den Neubau einer Gastransportleitung - Süddeutsche Erdgasleitung (SEL), Teilabschnitt Grenze Regierungsbezirk Darmstadt (Hessen)/Karlsruhe - Grenze Regierungsbezirk Karlsruhe/ Stuttgart Erörterungstermin Das Regierungspräsidium Karlsruhe als Planfeststellungsbehörde wird die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen der anerkannten Vereinigungen und Äußerungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zum Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder sich geäußert haben, am Dienstag, den 09.04.2024 um 10.00 Uhr in der Aegidius-Halle, Pestalozzistr. 7, 69181 Leimen-St. Ilgen erörtern. Der Termin wird gegebenenfalls am folgenden Werktag, Mittwoch, den 10.04.2024 um 10.00 Uhr fortgesetzt. Der Einlass erfolgt jeweils ab 9.30 Uhr. Unverbindliche Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Organisatorische Hinweise und Fragen 3. Erläuterung des Vorhabens 4. Bedarf, Alternativen 5. Natur- und Artenschutz 6. Bodenschutz 7. Immissionsschutz 8. Sonstige Umweltbelange 9. Landwirtschaft 10. Verkehrliche Belange 11. Sonstige öffentliche Belange 12. Belange von Leitungsträgern und Versorgungsunternehmen 13. Grundstückseigentümer, Mieter, Pächter 14. Sonstiges Hinweise: 1. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Verhandlungsleitung kann anderen Personen die Anwesenheit gestatten, wenn kein Beteiligter widerspricht. Ein Beteiligter kann verlangen, dass mit ihm in Abwesenheit anderer Beteiligter verhandelt wird, soweit er ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung seiner persönlichen oder sachlichen Verhältnisse oder an der Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen glaubhaft macht. 2. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Vollmacht schriftlich nachzuweisen und zu den Akten zu geben. 3. Die einzelnen Einwender werden von diesem Termin nicht gesondert benachrichtigt. Da mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen wären, wird die persönliche Benachrichtigung der Einwender durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt (§ 73 Abs. 6 Satz 4 und 5 (L)VwVfG). 4. Wir bitten um Voranmeldung bei einer geplanten Teilnahme unter Angabe des vollständigen Namens und von Kontaktdaten bis zum 28.03.2024. Es bestehen folgende Anmeldungsmöglichkeiten: › postalisch an: Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 17, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe oder › per E-Mail an: martina.ott@rpk.bwl.de 5. Privatpersonen, die in dem Verfahren Einwendungen erhoben haben, können die schriftliche Erwiderung des Vorhabenträgers postalisch oder per E-Mail (siehe die Kontaktangaben unter 4.) anfordern. 6. Nach gegenwärtiger Einschätzung erscheint es nicht wahrscheinlich, dass zum Zeitpunkt des Erörterungstermins Schutz-/Hygienemaßnahmen aufgrund der Verbreitung des Coronavirus (SARSCoV-2) erforderlich sind. Sollten sich für den Termin maßgebliche Schutz-/Hygienemaßnahmen ändern bzw. solche erforderlich werden, wird das Regierungspräsidium Karlsruhe rechtzeitig (ca. eine Woche vor dem Termin) auf der unten genannten Internetseite entsprechende Informationen einstellen. Gegebenenfalls geltende Vorgaben für Schutz-/Hygienemaßnahmen sind zu beachten. 7. Sofern Einwender nicht am Erörterungstermin teilnehmen, werden die erhobenen Einwendungen im weiteren Verfahren behandelt. 8. Die durch Teilnahme am Erörterungstermin entstehenden Kosten können nicht erstattet werden (z. B. Fahrtkosten, Kosten eines Bevollmächtigten). 9. Entschädigungsansprüche, soweit über diese nicht im Planfeststellungsbeschluss demGrunde nach zu entscheiden ist, werden nicht im Erörterungstermin, sondern – soweit erforderlich – in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie weitere Informationen zur Planung sind in Kürze auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe „www.rp-karlsruhe.de“ unter „Über uns / Abteilung 1 / Referat 17 – Recht, Planfeststellung / Aktuelle Planfeststellungsverfahren“ abrufbar. Regierungspräsidium Karlsruhe – Planfeststellungsbehörde – BEKANNTMACHUNG Nutzungsbedingungen für die Grillhütten der Stadt Heidelberg vom 01.02.2024 Teil 1 Zulassungsvoraussetzungen Für die Zulassung zur Nutzung einer der Grillhütten der Stadt Heidelberg durch natürliche oder juristische Personen (im Folgenden „Mieter“ genannt, wobei Personen jeden Geschlechts umfasst sind) gelten die nachstehenden Bedingungen: § 1 Öffentliche Einrichtung (1) Die städtischen Grillhütten sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Heidelberg und dienen als Erholungseinrichtungen der Erholungs- und Freizeitgestaltung, beispielsweise für private Feiern. Sie sollen aber auch zu pädagogischen oder zu Zwecken der (Umwelt-) Bildung zur Verfügung stehen. Alle volljährigen natürlichen oder juristischen Personen haben das Recht, im Rahmen des tatsächlich Möglichen und des rechtlich Zulässigen die Grillhütten im Rahmen dieser Bedingungen nach gleichen Grundsätzen zu nutzen. (2) Die Grillhütten werden nur für solche Veranstaltungen zur Verfügung gestellt, die mit ihrerWidmung in Einklang stehen. (3) Eigene Veranstaltungen der Stadt Heidelberg haben Vorrang. Eine Nutzung durch Dritte wird daher abgelehnt, wenn sie zeitlich mit einer Veranstaltung der Stadt kollidiert. (4) Die Grillhütten werden im Rahmen eines entgeltlichen, privatrechtlichen Mietvertrages zur Verfügung gestellt. Eine Nutzung ist nur zulässig, wenn der Mieter die in Teil 2 dieser Nutzungsbedingungen festgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen Grillhütten anerkennt. (5) Die Stadt behält sich bei Verstößen gegen die vertraglichen Pflichten oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Grillhütten, insbesondere im Falle der missbräuchlichen Nutzung der Grillhütte, den Ausschluss von künftigen Nutzungen vor. § 2 Grillhütten und Benutzungszeiten (1) Als Grillhütten stehen die Hellenbachgrillhütte in Heidelberg-Handschuhsheim und die Pferchelgrillhütte in HeidelbergZiegelhausen zur Verfügung. Jede Grillhütte bietet Platz für rund 70 Personen. (2) Die Regelbenutzungszeiten erstrecken sich täglich von Montag bis Sonntag wie folgt: 1. Halbtags a) von 11.00 Uhr bis 16.30 Uhr oder b) von 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr. 2. Ganztags von 11.00 Uhr bis 24.00 Uhr. § 3 Abschluss des Mietvertrages (1) Die auf den Abschluss des Mietvertrages gerichtete Buchungsanfrage ist nur online über die städtische Homepage möglich (Buchungsportal „Natürlich Heidelberg“). (2) Um einschätzen zu können, ob eine forstrechtliche Genehmigung zu beantragen ist, sind Mietinteressenten verpflichtet, im Rahmen der Buchungsanfrage Angaben zu machen, 1. ob sie mit einer Personenzahl von mehr als 70 rechnen und 2. ob die geplante Nutzung einen gewerblichen oder kommerziellen Charakter hat. (3) Ein Mietvertrag kommt mit Bestätigung der Buchungsanfrage durch die Stadt zustande. Er steht ggf. unter der aufschiebenden Bedingung, dass die nach Absatz 2 erforderliche forstrechtliche Genehmigung vorgelegt wird. Teil 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen Für sämtliche Mietverträge zur Nutzung städtischer Grillhütten gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Grillhütten (AGB Grillhütten): § 1 Örtliche Gegebenheiten (1) Die Hellenbachgrillhütte befindet sich in Heidelberg-Handschuhsheim in einem ehemaligen Steinbruch und bietet Platz für rund 70 Personen. Das Gelände verfügt weder über Strom, noch über Wasser; es ist nicht beleuchtet. Es umfasst eine große offene Schutzhütte, eine Grillstelle in der Hütte, eine Grillstelle im Freien, Sitzgruppen innerhalb und außerhalb der Hütte, eine Naturarena sowie „Neu Hillenbach“ (ein eigenes Dorf für Kinder mit Sandplatz). (2) Die Pferchelgrillhütte befindet sich im Wald von Heidelberg-Ziegelhausen und bietet Platz für rund 70 Personen. Das Gelände verfügt nicht über Strom; es ist nicht beleuchtet. Es umfasst eine große offene Schutzhütte, eine Grillstelle in der Hütte, eine Grillstelle im Freien, Sitzgruppen innerhalb und außerhalb der Hütte sowie eineWasserentnahmestelle. An das Gelände grenzt ein (öffentlicher) Waldspielplatz. (3) Nur die Pferchelgrillhütte verfügt über einen Wasseranschluss (Trinkwasser). Der Wasseranschluss steht nur in der Zeit vom 1. Mai bis 30. Oktober zur Verfügung. (4) Beide Grillhütten verfügen über eine Trocknungstoilette. Die Toiletten sind im Nutzungsentgelt enthalten und können mitbenutzt werden. Eine Handreichung zum Umgang mit den Toiletten finden Sie auf der Homepageseite zu den Grillhütten oder im Buchungsbüro von Natürlich Heidelberg. § 2 Allgemeiner Nutzungszweck; besondere Veranstaltungen (1) Die Grillhütten der Stadt dienen als Erholungseinrichtungen der Erholungs- und Freizeitgestaltung (beispielsweise für private Feiern), sollen aber auch zu pädagogischen oder Zwecken der (Umwelt-)Bildung zur Verfügung stehen (allgemeiner Nutzungszweck). (2) Veranstaltungen zu Zwecken nach Absatz 1 1. für (voraussichtlich) mehr als 70 Personen oder 2. die einen gewerblichen oder kommerziellen Charakter haben, gelten als besondere Veranstaltungen. Sie können nur stattfinden, wenn eine gesonderte forstrechtliche Genehmigung erteilt wurde, die in der Regel mit weiteren Kosten verbunden ist. Der Mietvertrag steht insoweit unter einer aufschiebenden Bedingung. § 3 Nutzungszeiten und Mietpreise (1) Für die Nutzung der Grillhütten zu den Regelbenutzungszeiten werden die nachfolgenden Mietpreise erhoben, wobei die Nutzungszeit spätestens um 24.00 Uhr endet. 1. Sommersaison: März bis Oktober Nutzungszeit 11.00 bis 16.30 Uhr 17.00 bis 24.00 Uhr 11.00 bis 24.00 Uhr Montag bis Donnerstag 45 Euro 81 Euro 130 Euro Freitag bis Sonntag 67 Euro 96 Euro 159 Euro

13. März 2024 BEKANNTMACHUNGEN 6 trag in Rechnung zu stellen. Der Mieter kann von der weiteren Nutzung der Grillhütte ausgeschlossen werden. § 8 Allgemeine Nebenpflichten des Mieters (1) Der gesamte überlassene Bereich ist pfleglich zu behandeln. (2) Der Mieter ist verpflichtet, die in den Grillhütten ausgehängten Sicherheitshinweise sowie die Brandschutzordnung zu beachten und seine Gäste zur Beachtung aufzufordern. (3) Der Mieter ist verpflichtet, den eingezäunten Bereich einschließlich der Grillhütte und Trocknungstoilette nach der Veranstaltung auf eigene Kosten zu reinigen. Eine Handreichung zum Umgang mit den Toiletten ist auf der Homepageseite zu den Grillhütten hinterlegt oder im Buchungsbüro von Natürlich Heidelberg erhältlich. (4) Das Abstellen von Gegenständen sowie der Auf- und Abbau erfolgen nur während der gebuchten Zeit, sodass vorherige bzw. nachfolgende Mieter nicht in ihren Nutzungsrechten beeinträchtigt werden. (5) Bei einer Abendnutzung der Grillhütten sind sämtliche Reinigungsarbeiten bis spätestens 10.00 Uhr des folgenden Tages abzuschließen. (6) Der Mieter verpflichtet sich, die zulässige Personenanzahl nicht zu überschreiten. Diese liegt bei 70 Personen, sofern sich nicht aus einer forstrechtlichen Genehmigung etwas anderes ergibt. (7) Der Grillofen in der Grillhütte ist ausschließlich mit Holzkohle zu betreiben, vorzugsweise mit Produkten aus legaler und nachhaltiger Bewirtschaftung von Wäldern, beispielsweise mit den Siegeln PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes), FSC (Forest Stewardship Council) oder mit dem Naturland-Label. (8) Übernachtungen auf demGelände, das Aufstellen von Zelten sowie der Einsatz von Verstärkeranlagen sind verboten. (9) Bei Waldbrandgefahr der Stufe 4 (hohe Gefahr) darf Grillfeuer nur noch innerhalb der Grillhütte gemacht werden. Bei Waldbrandgefahr der Stufe 5 ist darüber hinaus Grillen mit Grillkohle nicht erlaubt; es kann allerdings ein eigener Gasgrill innerhalb der Hütte genutzt werden. (10) Kommt der Mieter seinen Pflichten 2. Wintersaison: November bis Februar Nutzungszeit 11.00 bis 16.30 Uhr 17.00 bis 24.00 Uhr 11.00 bis 24.00 Uhr Montag bis Donnerstag 36,50 Euro 49,50 Euro 77 Euro Freitag bis Sonntag 49,50 Euro 64,50 Euro 91 Euro (2) Abweichend von Absatz 1 gelten für die Nutzung der Grillhütten zu den Regelbenutzungszeiten durch eingetragene Vereine, die ihren Sitz in Heidelberg haben, die nachfolgenden Mietpreise, wobei auch hier die Nutzungszeit spätestens um 24.00 Uhr endet. 1. Sommersaison: März bis Oktober Nutzungszeit 11.00 bis 16.30 Uhr 17.00 bis 24.00 Uhr 11.00 bis 24.00 Uhr Montag bis Donnerstag 35 Euro 60 Euro 100 Euro Freitag bis Sonntag 50 Euro 70 Euro 120 Euro 2. Wintersaison: November bis Februar Nutzungszeit 11.00 bis 16.30 Uhr 17.00 bis 24.00 Uhr 11.00 bis 24.00 Uhr Montag bis Donnerstag 27,50 Euro 37,50 Euro 60 Euro Freitag bis Sonntag 37,50 Euro 47,50 Euro 70 Euro (3) Die genannten Beträge sind Brutto-Beträge, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. § 4 Ermäßigung der Mietpreise (1) Ein ermäßigter Mietpreis gilt 1. für Veranstaltungen im Rahmen des städtischen Veranstaltungsprogrammes „Natürlich Heidelberg“, 2. für Veranstaltungen im Rahmen des städtischen Ferienprogrammes sowie 3. bei Waldbrandgefahr der Stufe 5. Es ist der volle Mietpreis bei der Anmietung zu entrichten. Es kann nachträglich ein Antrag auf Reduzierung des Mietpreises durch den Nutzer gestellt werden. Vom Nutzer muss der Nachweis erbracht werden, dass Waldbrandstufe 5 bestand. Dieser errechnet sich (auch für Vereine) aus demMietpreis nach § 3 Absatz 1, welcher um 50 % ermäßigt und anschließend auf volle Euro aufgerundet wird. (2) Die Stadt kann von den Nutzungszeiten und Mietpreisen nach § 3 in begründeten Ausnahmefällen abweichen und kann die Mietpreise im Einzelfall auch ganz erlassen. § 5 Absage gebuchter Nutzungszeiten (Rücktritt) (1) Die Stadt ist unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte zum Rücktritt vom Mietvertrag berechtigt, wenn 1. der Mieter das Entgelt bei Abholung des Schlüssels nicht entrichtet, 2. der Mieter die Grillhütte zu einem nach § 2 nicht zulässigen Zweck nutzt bzw. nutzen will, 3. aufgrund der Stadt nach Vertragsschluss bekannt gewordener Umstände durch die (geplante) Nutzung Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder Personen- und Sachschäden drohen, 4. die für die Nutzung erforderlichen behördlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse nicht erteilt werden. Der Rücktritt ist dem Mieter gegenüber unverzüglich schriftlich oder per E-Mail zu erklären. (2) Der Mieter kann bis zu vier Wochen vor Beginn der Nutzung ohne Angabe von Gründen von der Buchung zurücktreten. Es entstehen in diesem Fall keine Kosten. Der Rücktritt hat gegenüber der Stadt schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Wenn eine Absage kurzfristiger als vier Wochen vor der geplanten Nutzung bei der Stadt eingeht, ist das volle Entgelt zu entrichten. (3) Der Mieter hat bei Waldbrandgefahr der Stufe 5 (sehr hohe Gefahr) ein fristloses Sonderrücktrittsrecht. Es entstehen in diesem Fall keine Kosten. Der Rücktritt hat gegenüber der Stadt schriftlich oder per E-Mail mit dem entsprechenden Nachweis der Waldbrandstufe 5 zu erfolgen. Sofern bei bereits ausgegebenen Schlüsseln die Schlüsselrückgabe nicht vor der gebuchten Nutzungszeit erfolgt, kann von dem Sonderkündigungsrecht kein Gebrauch gemacht werden. Waldbrandgefahr der Stufe 4 (hohe Gefahr) berechtigt den Mieter dagegen nicht zum Rücktritt. § 6 Zahlung des Mietpreises (1) Der Mietpreis ist bei Abholung des Schlüssels im Buchungsbüro der Stadt bar zu bezahlen; der Empfang wird quittiert. (2) Bei Nichtabholung des Schlüssels wird der Mietpreis mit Beginn der gebuchten Nutzungszeit fällig. Die Stadt stellt in diesen Fällen den geschuldeten Betrag in Rechnung. Die Stadt Heidelberg ist zudem berechtigt für den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand einen pauschalen Betrag von 76,00 Euro in Rechnung zu stellen. § 7 Abholung und Rückgabe des Schlüssels; Kaution (1) Der Schlüssel kann eine Woche vor der Veranstaltung beim Buchungsbüro von Natürlich Heidelberg abgeholt werden. Dabei ist eine Kaution in Höhe von 50 Euro in bar zu hinterlegen. (2) Der Schlüssel ist zeitnah, spätestens jedoch eine Woche nach Ende der Nutzung im Rahmen der Öffnungszeiten des Buchungsbüros, zurückzugeben. Die Kaution wird in dem Zuge bar erstattet. (3) Werden Schlüssel vom Mieter nicht fristgerecht zurückgegeben, ist die Stadt berechtigt, die Schließanlage sowie 20 Schlüssel auf Kosten des Mieters auszutauschen und den entsprechenden BeWerden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Personal- und Organisationsamt: Mitarbeiterin/Mitarbeiter Zentraler Service (m/w/d) Vollzeit oder Teilzeit (mind. 30 Wochenstunden) | unbefristet | Entgeltgruppe 6 TVöD-V | die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Beim Landschafts- und Forstamt: Großflächenmäherin/Großflächenmäher beziehungsweise Fahrzeugführerin/Fahrzeugführer (m/w/d) Vollzeit | zunächst befristet für ein Jahr, bei Bewährung wird eine unbefristete Weiterbeschäftigung angestrebt | Entgeltgruppe 5 TVöD-V Beim Kinder- und Jugendamt in der Abteilung städtische Kindertageseinrichtungen: Pädagogische Fachkräfte (m/w/d) Vollzeit oder Teilzeit | unbefristet | bis Entgeltgruppe S 8a TVöD-V Pädagogische Hilfskräfte (m/w/d) Vollzeit oder Teilzeit | Entgeltgruppe S 2 TVöD-V Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen.

13. März 2024 7 STADTWERKE HEIDELBERG BEKANNTMACHUNGEN Impressum Herausgeberin: Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Marktplatz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 stadtblatt@heidelberg.de Kommissarische Amtsleitung: Timm Herre (tir) Redaktion: Hannah Lena Puschnig (hlp), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christiane Calis (cca), Christina Euler (eu), Claudia Kehrl (ck), Julian Klose (jkl), Laura Schleicher (ls), Nina Stöber (stö), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb: Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline: 0800 06221-20 Stadt Heidelberg online www.heidelberg.de zur Reinigung, zur Räumung des Geländes einschließlich der Trocknungstoilette nicht nach, kann die Stadt dies auf seine Kosten durch Dritte veranlassen bzw. dem Mieter die durch den Einsatz des eigenen Personals entstandenen Kosten in Rechnung stellen. § 9 Wald- und umweltbezogene Pflichten des Mieters; Anfahrt (1) Gesperrte Waldwege dürfen – bis auf die Zufahrt zu den Grillhütten – nicht befahren werden. Den Weisungen städtischer Beschäftigter, insbesondere des Forstpersonals, ist Folge zu leisten. (2) Die direkte Zufahrt zur Pferchelgrillhütte darf nur zur Anlieferung bzw. zum Abbau genutzt werden. Fahrzeuge sind auf dem unteren Parkplatz abzustellen. (3) Bei der Hellenbachgrillhütte sind beide Eingänge abzuschließen. Der umliegende Steinbruchbereich ist ein besonderes geschütztes Biotop. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer erheblichen Beeinträchtigung des Biotops führen können (insbesondere das Begehen) sind verboten. § 10 Missbräuchliche Nutzung Die Stadt behält sich bei Verstößen gegen die vertraglichen Pflichten oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere im Falle der missbräuchlichen Nutzung der Grillhütte, den Ausschluss von künftigen Buchungen vor. § 11 Schäden und Haftung (1) Die Stadt überlässt dem Mieter die Grillhütten zu der vereinbarten Benutzung in dem Zustand, in dem sie sich befinden. Sie übernimmt keine Gewähr für die Geeignetheit der Grillhütten für die Zwecke des Mieters. (2) Der Mieter ist verpflichtet, die Grillhütte vor der Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für den gewollten Zweck zu überprüfen und festgestellte Schäden gegenüber der Stadt anzuzeigen. Schäden sollen mit Fotos dokumentiert werden. (3) Die Haftung richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften. § 12 Datenschutz Personenbezogenen Daten werden im Rahmen des gesetzlichen Datenschutzes verarbeitet. Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung der Stadt für das Buchungsportal „Natürlich Heidelberg“ geregelt. Teil 3 Inkrafttreten Diese Nutzungsbedingungen treten am 1. März 2024 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Nutzungsbedingungen vom 14.10.2021 außer Kraft. Heidelberg, 01. Februar 2024 Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister GREMIENSITZUNGEN Gemeinderat: Donnerstag, 14. März, 16.30 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Beirat von Menschen mit Behinderungen: Montag, 18. März, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Pfaffengrund: Dienstag, 19. März, 18 Uhr, Gesellschaftshaus Pfaffengrund, Besprechungsraum, Schwalbenweg 1/2 Ausschuss für Soziales und Chancengleichheit: Donnerstag, 21. März, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Rohrbach: Donnerstag, 21. März, 18 Uhr, 18:00-21:00 Uhr, Hochschule Fresenius Heidelberg, Sickingenstr. 63-65 www.gemeinderat.heidelberg.de. Fahrgastbeirat: öffentliche Sitzung, 19. März, 18 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10. Schwimmbad-Aushilfen gesucht Bewerbungen sind ab sofort online möglich Mit seinen Öffnungszeiten von April bis Oktober bietet das traditionsreiche Thermalbad in Heidelberg-Bergheim eine lange Freibadsaison. Bei einer konstanten Wassertemperatur von mindestens 26 Grad im Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken kommen auch an kühleren Tagen viele Gäste. Damit dort sowie im großen Tiergartenbad in Heidelberg-Neuenheim alles rund läuft, suchen die Stadtwerke Heidelberg für die kommende Freibadsaison Aushilfskräfte. Wer mindestens 18 Jahre alt ist, zuverlässig, flexibel, freundlich, serviceorientiert und den Umgang mit Menschen mag, kann sich bewerben als Aushilfe für die Beckenaufsicht oder für den Kassenbereich. Auch über die Freibadsaison hinaus kann sich eine Weiterbeschäftigung ergeben. Beckenaufsicht Zu den Aufgaben rund um die Schwimmbecken gehören die Aufsicht und die Betreuung des Badebetriebs, außerdem Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten. Erforderlich für den Job sind das Deutsche Rettungsschwimmerabzeichen Silber und die Bescheinigung für einen Erste- Hilfe-Kurs – beides nicht älter als zwei Jahre. Unterstützung an der Kasse Aushilfen im Kassenbereich kümmern sich um den Verkauf der Eintrittskarten und übernehmen im Bedarfsfall Reinigungsarbeiten im Sanitär- und Umkleidebereich. Wer sich bewirbt, sollte einen gewissenhaften Umgang im Zahlungsverkehr haben. Bewerbungen ab sofort unter: www.sowillicharbeiten.de Telefonnummer für Fragen zu den Aushilfsjobs: 06221 513-4414. Das Thermalbad gehört wohl zu den schönsten Arbeitsorten in Heidelberg. Gesucht sind motivierte und freundliche Aushilfskräfte, die das Bäder-Team unterstützen. Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.), Sophia Sievers Foto: Stadtwerke Heidelberg Alle Angaben ohne Gewähr Impressum Ausschreibungen der Stadt Heidelberg stehen online unter www.heidelberg.de/ ausschreibungen www.auftragsboerse.de Ausschreibungen

8 AKTUELLES 13. März 2024 Heidelberger Frühling startet Knapp 100 Veranstaltungen unter dem Motto „Brahms!“ ab 15. März A m Freitag, 15. März, startet das diesjährige Heidelberger Frühling Musikfestival. Bis zum 13. April stehen unter dem Motto „Brahms!“ knapp 100 Veranstaltungen an 24 Spielstätten auf dem Programm. Es ist die zweite Festivalausgabe mit dem Pianisten Igor Levit als CoKünstlerischem Leiter an der Seite von Intendant Thorsten Schmidt. AmEröffnungswochenende sind der aufstrebende Pianist und Levit-Schüler Lukas Sternath, Bariton Christian Gerhaher, die Kammerformation des Royal Concertgebouw Orchestra Amsterdam Camerata RCO, der Bundesjugendchor mit einem Chortheater zum Thema Frieden und die Jazzrausch Bigband mit technoiden Orchesterklängen zu erleben. 76 Brahms-Werke auf der Bühne Mit dem Schwerpunkt „Brahms!“ gibt das Heidelberger Frühling Musikfestival 2024 dem Publikum verschiedenste Möglichkeiten, sich dem Komponisten Johannes Brahms zu nähern und einen Großteil seiner Werke kennenzulernen. Ein Fokus liegt dabei auf der Aufführung des gesamten Kammermusik- und Soloklavierwerks von Johannes Brahms. Die Werkschau wird ergänzt durch Orgel- und Chorwerke, Lieder sowie im Festivalfinale das Violinkonzert. Insgesamt stehen 76 Werke und Werkgruppen von Johannes Brahms auf dem Programm. Nicht nur Klassik Dem 2023 erstmals formierten Festivalcampus-Ensemble aus jungen Solistinnen und Solisten überträgt das Musikfestival 2024 noch mehr kuratorische Verantwortung. Unterstützt von Coaches konzipieren sie als Teilnehmende des Brahms.LAB eigene Programme. Inhaltlicher Bezugspunkt des Labor-Projekts ist Johannes Brahms, wobei das Genre-Spektrum durch Pop, Jazz, Weltmusik und Elektronik erweitert wird. Das Festvialcampus-Ensemble wird wieder bei den re:start-Konzerten in den Stadtteilen bei freiem Eintritt zu erleben sein. red Karten und Infos unter www.heidelberger- fruehling.de So ähnlich hat er einmal ausgesehen: Mithilfe eines 3D-Modells hat der iranische Künstler Hadi Karimi Johannes Brahms porträtiert. (Rendering Karimi) Bei Anruf: Poesie Aktion zumWelttag der Poesie am 21. März Die UNESCO-Literaturstadt Heidelberg würdigt den Welttag der Poesie am Donnerstag, 21. März, mit einer gemeinsamen Aktion mit der Metropolregion Rhein-Neckar. Wie schon 2021 und 2022 können Poesieliebhaberinnen und -liebhaber, die sich vorab angemeldet haben, unter dem Stichwort „Bei Anruf: Poesie!“ am 21. März zwischen 16 und 20 Uhr einen Anruf einer Autorin oder eines Autors erhalten und einem kurzen Gedicht aus deren oder dessen Feder lauschen. Die Paarungen werden ausgelost, die Telefonnummern dafür anonymisiert. Wer bei „Bei Anruf: Poesie!“ mitmachen möchte, sollte sich rasch anmelden, die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Anmeldung bis 16. März unter www.metropolpoesie.de „Politik braucht Vielfalt!“ In der Politik sind Menschen mit Migrationsgeschichte unterrepräsentiert. Welche Auswirkungen hat das auf unsere Demokratie? Das Amt für Chancengleichheit und derMigrationsbeirat laden zur Podiumsdiskussion „Politik braucht Vielfalt!“ am Mittwoch, 13. März, um 19 Uhr ins Interkulturelle Zentrum, Bergheimer Straße 147, ein. Von 18.30 bis 19.15 Uhr stehen ein Gebetsraumund kleine Speisen fürmuslimischeMenschen zumFastenbrechen bereit. (Grafik Soylu) Fastenmonat Grußwort zum Beginn des Ramadans Oberbürgermeister Eckart Würzner und Bürgermeisterin Stefanie Jansen wenden sich in einem Grußwort an die Bevölkerung: „Ramadan Mubarak – zum nun beginnenden Ramadan beglückwünschen wir alle Musliminnen und Muslime in Heidelberg herzlich! Der Ramadan ist eine Zeit des Gemeinsinns und der Mitmenschlichkeit: für die Musliminnen und Muslime unter uns, die in den nächsten Wochen neue Zuversicht und Kraft aus Glauben und Gemeinschaft schöpfen und für alle anderen Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, die diese besondere Zeit gemeinsam mit ihren Nachbarinnen, Freunden und Kolleginnen feiern. Der Terror der Hamas hat in den letzten Monaten unvorstellbares menschliches Leid, Tod und Zerstörung in Israel und Gaza ausgelöst. Auch in Heidelberg fürchten Menschen um ihre Angehörigen, Freunde und Bekannte. Gleichzeitig werfen der Hass und die Hetze, denen unsere muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger durch rechtsextreme Kräfte ausgesetzt sind, einen dunklen Schatten auf unser Zusammenleben hier vor Ort. Umso wichtiger ist gerade jetzt die Ramadan-Botschaft der Würde eines jeden menschlichen Lebens.“ Der Fastenmonat geht bis Anfang April. Ferienangebote für das Jahr 2024 Im Ferienportal können Familien bereits jetzt nach Angeboten für das gesamte Jahr Ausschau halten. In den Osterferien gibt es Kunstworkshops, ein Hip-Hop-Camp, Sportwochen, Ausflüge, Theaterworkshops, ein Philosophiekurs und vieles mehr. Aktuell sind bei vielen Angeboten noch Plätze frei. Kinder aus Familien mit Heidelberg-Pass(+) können mit den Feriengutscheinen kostenlos an Angeboten und Freizeitfahrten teilnehmen. Weitere Infos unter www.heidelberger-ferienportal.de. (Foto Bäcker)

RkJQdWJsaXNoZXIy NDI3NTI1