stadtblatt-heidelberg-download-2024-06

stadtblatt.heidelberg.de Amtsanzeiger der Stadt Heidelberg 14. Februar 2024 / Ausgabe 06 / 32. Jahrgang Am Montag, 4. März, beginnen die vorbereitenden Arbeiten für die Neugestaltung der Dossenheimer Landstraße in Handschuhsheim. Über die geplanten Verbesserungen informierten die Rhein-Neckar Verkehr GmbH (rnv) und die Stadt die ortsansässigen Gewerbetreibenden und die Bürgerschaft bei zwei Informationsveranstaltungen am 6. und 7. Februar in Handschuhsheim. An beiden Veranstaltungen im Carl-Rottmann-Saal nahmen rund 400 Menschen teil. Modernes Straßenbild „Wir haben eine umfangreiche Baumaßnahme vor uns, die uns allen viel abverlangen wird. Sie wird jedoch große Verbesserungen mit sich bringen: Moderne und komfortablere Haltestellen und zugleich ein vollkommen erneuertes Straßenbild‚ von Hauskante zu Hauskante‘“, sagte Martin in der Beek, Technischer Geschäftsführer der rnv. Neugestaltung erfolgt über rund zweieinhalb Jahre Die Dossenheimer Landstraße wird in zwei zeitlich aufeinanderfolgenden Abschnitten neugestaltet. › Im ersten sogenannten Abschnitt Südwird der Bereich vomHans-Thoma-Platz nach Norden bis kurz vor der Burgstraße umgebaut. Geplant sind hier drei aufeinanderfolgende Bauphasen, in denen im Abschnitt Süd unter anderem die Gleise, StraßenbahnHaltestellen, Leitungen und Kanal, Rad- und Fußwege sowie Fahrbahn erneuert werden. › Im anschließenden sogenannten Abschnitt Nord wird bis zum Bereich nördlich der Fritz-Frey-Straße gearbeitet. Pläne zu den einzelnen Phasen sind unter www.dossenheimer-landstrasse. de und www.heidelberg.de/DoLa zu finden. Umleitungen werden eingerichtet Die Handschuhsheimer Geschäfte bleiben erreichbar. Es kann eine Umleitung über die Fritz-Frey-Straße, Trübnerstraße, Zeppelinstraße und den Angelweg zum Hans-Thoma-Platz genutzt werden. Für Autofahrende Richtung Südenwird ab Samstag, 23. März, eine Umleitung über die A 5 eingerichtet. Sie müssen jedoch mit erheblichen Behinderungen rechnen. Die Stadt empfiehlt den Umstieg auf den ÖPNV. Das Angebot wird während der Arbeiten ausgeweitet. jkl Mehr zu den Umleitungen auf S. 4 › INNENSTADT Ein besserer Bismarckplatz Startschuss für Umgestaltung Der Bismarckplatz bekommt ein neues Gesicht. Im Bereich zwischen (ehemaligem) Galeria Kaufhof und den Gleisen werden neue Bänke und Abfallbehälter aufgestellt und die Leuchten neu geordnet. Acht neue Bäume werden gepflanzt, sechs davon zwischen den Gleisen. Die beiden Grünflächen entlang der Bismarckstraße werden ebenfalls neu gestaltet. Die zur Bushaltestelle liegende Einfassung erhält Sitzauflagen für wartende Fahrgäste. Die Umgestaltung beginnt am 19. Februar und wird voraussichtlich Ende Juni 2024 abgeschlossen sein. FREIZEIT Basketball und Streetball Neue öffentliche Plätze Viele Kinder und vor allem Jugendliche spielen in ihrer Freizeit gerne Basketball und Streetball. Im Stadtgebiet gibt es insgesamt 49Körbe auf öffentlichen Spielplätzen und Schulhöfen. Jetzt sollen weitere hinzukommen: In Bergheiman der Vangerowstraße, an der Julius-Springer-Schule in der Südstadt, im Haus der Jugend und auf demhip. Der Bolzplatz an der Gneisenaustraße soll nach den Arbeiten an der Gneisenaubrücke ebenfalls zwei Körbe bekommen. In Handschuhsheim werden neue Ballfangzäune auf demBolzplatz an der Berliner Straße installiert. LITERATUR Clemens-Brentano-Preis Die Nominierten stehen fest Der Clemens-Brentano-Preis für Literatur der Stadt Heidelberg wird in diesem Jahr in der Sparte Lyrik vergeben. DieNominierten sind: Sirka Elspaßmit „ich föhnemirmeinewimpern“ , Sibylla Vričić Hausmann mit „meine Faust“, Ozan Zakariya Keskinkılıç mit „Prinzenbad“ undAnnaOspeltmit „Frühe Pflanzung“. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert. Am Freitag, 12. April, wird bekannt gegeben, wen die Jury in diesem Jahr ehrt. Deutschlandweit einzigartig ist, dass die Preisjury sowohl mit Literaturkritikerinnen und -kritikern als auch mit Studierenden besetzt ist. Dossenheimer Landstraße wird neu gestaltet Verkehr aus dem Norden wird ab dem 23. März umgeleitet GEDENKEN Attentate von Hanau und Halle S. 8 › Die Dossenheimer Landstraße wird ab März komplett neu gestaltet. Am 6. und 7. Februar konnten sich Anwohnende und Gewerbetreibende über die Baumaßnahmen informieren. (Foto Dittmer)

STIMMEN AUS DEM GEMEINDERAT 2 14. Februar 2024 Bündnis 90/Die Grünen Anja Gernand Krisenbetreuung „Bitte holen Sie Ihr Kind heute schon um 12:00 Uhr ab“ - „Leider können wir heute nur zehn Kinder betreuen.“ - „Bleibst du heute zu Hause? Ich war letzte Woche schon zwei Nachmittage nicht arbeiten.“ - „Schon wieder? Wie soll das denn gehen?“ - „Guten Morgen. Ach so, leider ist die Gruppe schon voll für heute. Können Sie Ihr Kind wieder mitnehmen?“ - „Liebe Eltern, leider müssen wir die Einrichtung für drei Wochen schließen.“ Sätze, die so oder so ähnlich täglich bei Heidelberger Familien und Betreuungseinrichtungen vorkommen. Situationen, die viele Eltern vor große Herausforderungen stellen und auch das Personal der Einrichtungen nicht weniger belasten. Die ohnehin nicht einfache Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist zu einer großen Belastungsprobe geworden. Der Personalmangel in den Kindertageseinrichtungen ist dabei kein spezifisches Heidelberger Problem. Deutschlandweit fehlen Fachkräfte in allen Bereichen, ganz besonders in Pflege und Erziehung. Die Problemlage bei der Bereitstellung von Betreuungsplätzen ist vielfältig. Neues Personal zu finden ist nicht einfach und der Wohnungsmarkt in Heidelberg schreckt zusätzlich ab. Gleichzeitig wird sich die Situation schon deswegen verschlechtern, da nach und nach die sogenannte „Babyboomer-Generation“ in den Ruhestand geht. Was also tun, wenn die Situation eigentlich für alle Beteiligten untragbar ist? ImDezember gab es eine lange Debatte im Gemeinderat, der Jugendhilfeausschuss am letzten Dienstag hat diese inhaltlich aufgenommen und Einblicke in das aktuelle Vorgehen gebracht. Viele unserer Forderungen sind dabei aufgenommen worden und es gab auch weitere Vorschläge. Die grüne Fraktion möchte dabei besonders unterstützen, dass Fachkräfte mehr Lohn bekommen und weitere Anreize gesetzt werden, um Stellen in Heidelberg attraktiv zumachen. Weitreichende Werbekampagnen sollten dabei die Suche nach Fachkräften unterstützen. Dabei spielt auch eine Entlastung der Fachkräfte als Anreiz eine große Rolle. Verwaltungsaufgaben müssen nicht von pädagogischen Kräften übernommen werden und elektronische Verwaltungs- und Kommunikationstools können helfen, die Arbeit zu erleichtern und unkompliziert mit Eltern zu kommunizieren. Weiterhin begrüßen wir es sehr, dass dem Betreuungspersonal Möglichkeiten der Fallsupervision geboten werden sollen. Gut ist die Initiative, diese Dinge nicht nur mit den städtischen Einrichtungen, sondern im Zusammenschluss mit den freien Trägern zu machen! Bereits im nächsten Jugendhilfeausschuss am 14. Mai wird es mehr Details und auch Informationen zu den Finanzen geben. Nicht nur die grüne Fraktion findet, dass auch außerplanmäßige Mittel nötig sind und freigegeben werden müssen. 06221 58-47170 geschaeftsstelle@gruene- fraktion.heidelberg.de Die aktuelle Betreuungssituation an den Kitas stellt viele Eltern vor große Herausforderungen, belastet das Personal und geht vor allem an den Kindern nicht spurlos vorbei. (Foto Marjonhorn / Pixabay) Die Heidelberger Larissa Winter-Horn Hotellerie undGastronomie stehen aktuell vor großen Herausforderungen Das wurde bei unserer Talkrunde mit Dr. Caroline von Kretschmann u.a. deutlich dargestellt. Faktoren wie die Erhöhung der Mehrwertsteuer können wir nicht beeinflussen, aber auch die Verwaltung und der Gemeinderat haben Einfluss darauf, ob ein vielfältiges, inhabergeführtes Angebot erhalten bleibt oder immer mehr von großen Ketten übernommen wird. Wir werden uns in jedem Fall weiter für Hotellerie & Gastronomie starkmachenmit einer erweiterten Außenbewirtschaftung, Bürokratieabbau und vor allem ohne kommunale Zusatzsteuern! Gerne sind wir auch behilflich, um nach dem Vorbild des Ausbildungshauses Wohnraum für Fachkräfte in den verschiedensten Bereichen zu schaffen. info@dieheidelberger.de Arbeitsgemeinschaft GAL/FWV Frank Georg Beisel Kommunalwahl im Juni 2024 Es werden bald wieder gefühlt tausende Plakate imHeidelberger Stadtgebiet hängen. Hier unterscheidet sich mal wieder, ob Partei oder Wählervereinigung, je größer, desto höher ist das Budget. Und hier gebe ich einen kleinen Anregungspunkt; man sollte vielleicht, egal wie groß, die Anzahl der Plakate gleich für jeden halten. Nicht je größer, umso mehr, sondern gleich für alle. Das schont nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Umwelt. Nachdenken sollte vielleicht auch der Wähler, was für Heidelberg gut und umsetzbar ist. Denn nicht jedes Versprechen, was auch in der Bundespolitik gemacht wird, ist in Heidelberg umsetzbar. Bitte wählen Sie mit Verstand und ein Zusammenleben in Vielfalt für alle in Heidelberg! fwv.beisel@web.de Die Linke Bernd Zieger Mietwucher bekämpfen! Wer eine neue Wohnung sucht, muss oft eine Miete zahlen, die deutlich über der zulässigen Miete lt. Mietspiegel liegt. Instrumente der Begrenzung von Mietwucher wie die Mietpreisbremse haben sich als wirkungslos erwiesen. Ein Mietendeckel muss auf Bundesebene beschlossen werden. Nun hat der Gemeinderat beschlossen, probeweise ein Monitoring von Mietangeboten durchzuführen und bei Vermutung vonMietpreisüberhöhung und Mietwucher Vermieter anzuschreiben. Erfahrungen aus Freiburg zeigen, dass allein dadurch Mietsenkungen erfolgten. Weitere Maßnahmen sollen nach Abschluss von Mietverträgen greifen, um gegen zu hohe Mieten vorgehen zu können. Für uns als Linke sind das erste wichtige Schritte im Kampf gegen Mietwucher! gemeinderat@dielinke-hd.de FDP Karl Breer Oxford, Cambridge, Heidelberg, der Bekanntheitsgrad dieser Städte und ihre jugendliche Strahlkraft beruht auf den traditionsreichen und exzellenten Universitäten, die sie beheimaten. Während die englischen Städte ihre Universitäten und Colleges l(i)eben, hat man hier nicht immer diesen Eindruck. Auch Teile des Stadtrates zieren sich oft, wenn die Uni Wünsche zur Sicherung ihrer Zukunftsfähigkeit äußert. Wie erfreulich war es, als die neue Rektorin Prof. Dr. Frauke Melchior und Marco Grübbel, Leiter Vermögen und Bau, die Fraktionsvorsitzenden zu einemAustausch einluden, um letzte Hürden imMasterplanprojekt „Im Neuenheimer Feld“ aus dem Weg zu räumen. Auch hier zeigt sich wieder, offene Kommunikation auf Augenhöhe ist der Schlüssel zum Erfolg. breer@fdp-fraktion-hd.de

3 STIMMEN AUS DEM GEMEINDERAT 14. Februar 2024 Nachstehende Sitzungen können im Rathaus, Marktplatz 10, verfolgt werden. Für die Öffentlichkeit werden Besucherplätze vor Ort angeboten. Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Dienstag, 20. Februar, 17 Uhr Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität: Mittwoch, 21. Februar Ausschuss für Kultur und Bildung: Donnerstag, 22. Februar, 17 Uhr www.gemeinderat. heidelberg.de Nächste öffentliche Sitzungen In der Rubrik „Stimmen aus dem Gemeinderat“ kommen die Mitglieder des Gemeinderates zu Wort. Die Autorinnen und Autoren sind für den Inhalt ihrer Beiträge in vollem Umfang selbst verantwortlich, insbesondere auch in Bezug auf alle notwendigen Nutzungsrechte. GEMEINDERAT ONLINE www.gemeinderat.heidelberg.de CDU Perkeo Thomas Barth Seniorenprunksitzungen! Awwer wie werd ma eugelade!? Seit 1967 gehört es zur Tradition, dass alle „Junggebliebenen“ ab 65 Jahren zur Seniorenprunksitzung eingeladen werden. Anfangs organisiert von der Perkeo-Gesellschaft, später dann gemeinsammit den Vereinen des Heidelberger Karneval Komitees (HKK) und dem Amt für Soziales und Senioren. Diese Veranstaltungen sind der Renner schlechthin! Die Senioren sind ganz aus demHäuschen, wenn sie ein abwechslungsreiches Fastnachtsprogramm serviert bekommen, das von den Aktiven der Vereine mit viel Herzblut ehrenamtlich zusammengestellt wird. Da wird wahrlich kein Aufwand gescheut, umden Gästen drei Stunden lang feinste Heidelberger Fastnacht zu bieten! Aber, Leute, mal ehrlich: Wie kommt man bloß an diese begehrten Einladungen? Bisher musste man sich ja förmlich bei der Stadt melden, um eine zu ergattern. Warum nicht einfach alle einladen und gucken, wer Lust hat, vorbeizuschauen? Das wäre doch mal ’ne Maßnahme! Und was die Verpflegung angeht: Klar, es gibt Getränke und Laugengebäck. Aber mal im Ernst, liebe Organisatoren, könnten wir unseren Seniorinnen und Senioren nicht etwas mehr bieten als forztrockene Laugestange? Fastnachtsküchle wären doch echt die Krönung! Verdient haben es unsere Seniorinnen und Senioren allemal! Die CDU-Fraktion wäre jedenfalls total aus dem Häuschen, wenn dieses Jahrzehnte alte Konzept endlich mal aufgepeppt würde. Und wenn 2026 die Veranstaltungen wieder in der Stadthalle stattfinden, dann ist doch genug Platz für jeden, der ein bisschen traditionelle Fastnacht erleben möchte! Lasst uns das Ganze doch einfach mal ordentlich aufmischen! Perchè no! Perkeo Thomas Barth 06221 58-47160 info@cdu-fraktion-hd.de SPD Johannah Illgner One Billion Rising: Eine Milliarde erhebt sich gegenGewalt an Frauen Tanzdemonstration in Heidelberg am 14. Februar 2024 Jede Stunde werden in Deutschland mehr als 14 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt. Beinahe jeden Tag versucht ein Partner oder Expartner eine Frau zu töten. Gewalt gegen Frauen und Mädchen - vor allem im nahen Umfeld - ist ein Tabuthema und immer noch viel zu weit verbreitet. Deswegen finden weltweit am 14. Februar, dem Valentinstag, Demonstrationen statt, um auf das Thema aufmerksam zu machen. Der Valentinstag gilt als Tag der Liebe, ist symbolisch gewählt und soll auf die unter demDeckmantel der Liebe begangenen Taten gegen Frauen aufmerksammachen. Liebe, die in (Frauen)Hass und falsche Besitzansprüche umschlägt, kann imschlimmsten Fall zu Mord führen, sogenannten Femiziden. Traurigerweise kam es erst vor wenigenWochen in St. LeonRot zu einem Femizid an einer 18-jährigen Schülerin durch ihren Expartner. In Heidelberg wird deswegen am 14. Februar ein lautstarkes Zeichen gesetzt. Unter dem Motto »One Billion Rising« (auf Deutsch: eine Milliarde erhebt sich) setzen sich weltweit Frauen aktiv zur Wehr, gehen auf die Straße und thematisieren (sexualisierte) Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Bereits zum achten Mal veranstalten die Heidelberger Frauenverbände und -gruppen (Frauen AG) in Kooperation mit der SPD Heidelberg, Bündnis 90/ Die Grünen Heidelberg, der GAL – Grün-Alternative Liste Heidelberg und dem DGB Heidelberg/Rhein-Neckar die Tanzdemonstration. Hilfe bei Gewalt Frauen, die Gewalt erfahren haben oder Hilfe brauchen, finden beimHilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der Nummer 116 016 Unterstützung. Auch in Heidelberg bietet die Stadt mit GUIDE4YOU Hilfe für Frauen bei häuslicher Gewalt. 06221 58-47150 geschaeftsstelle@spd-fraktion. heidelberg.de AfD Sven Geschinski Die orchestrierte Kampagne… …rund um die „Vielfaltserklärung“ im GR erinnerte mich an ähnliche Kampagnen, die ich in der DDR erlebt habe: „Du bist doch auch für den Frieden - dann unterschreibe hier gegen den NATO-Doppelbeschluss“. Der AfD jede Redemöglichkeit zu nehmen, war undemokratisch; der Gesinnungsdruck, der auch vomOB ausging, jeder Rat müsse einzeln unterschreiben, war verstörend. In direkter Konsequenz verlangen nun rot-grüne Vorfeldorganisationen in einer Petition mehr Geld aus dem Stadtsäckel für ihre „Arbeit“. stadtrat@sven-geschinski.de Bunte Linke Dr. Arnulf Weiler-Lorentz Klimawandel und GGH Die städtische Wohnungsbaugesellschaft GGH kann erheblich zur Verringerung des CO2-Ausstoßes in der Stadt beitragen: durch energetische Sanierung ihrer Gebäude und durch Nutzung der Dachflächen für Solarenergie. Die Stadt hat bei den stadteigenen Immobilien den CO2-Ausstoß seit den 90er Jahren um 60 % verringert. Bei der GGH sehen wir vergleichbare Anstrengungen nicht. Die Bunte Linke hat deshalb beantragt, einen entsprechenden Bericht der GGH im Gemeinderat vorzulegen. arnulf.lorentz@t-online.de HD in Bewegung (HiB) Waseem Butt Das Antragsrecht für den Migrationsbeirat ... ... war schon zu meiner Zeit als Mitglied dieses Gremiums eine langjährige Forderung. Umso mehr freut es mich, dass nun im Ausschuss für Soziales und Chancengleichheit das Antragsrecht des Migrationsbeirates und des Beirates von Menschen mit Behinderungen im Gemeinderat beantragt wurde. Beide Gremien vertreten vollwertige und gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft. Ich hoffe, dass eine Mehrheit imGemeinderat diesem Antrag zustimmt und damit nicht nur ein formales Zeichen gesetzt wird. stadtrat@waseembutt.de

AKTUELLES 4 Neugestaltung der Dossenheimer Landstraße Wie sich die Arbeiten auf den Verkehr auswirken W ährend der Neugestaltung der Dossenheimer Landstraße wird der Verkehr umgeleitet. Für Autofahrende mit dem Ziel Neuenheimer Feld, Heidelberger Süden oder Altstadt wird ab Samstag, 23. März, eine Umleitung über die A 5 eingerichtet. Aus Süden kommend kann die Dossenheimer Landstraße befahren werden. Autofahrende mit dem Ziel Handschuhsheim und Radfahrende werden kleinräumig umgeleitet. Zudem wurde das ÖPNV-Angebot verstärkt. Die Linie 5 wird weiterhin wie gewohnt fahren und die Linie 21 wieder in Betrieb genommen. Die rnv koppelt die Linien 24 und 26, die dann bis Heiligenbergschule bzw. Kapellenweg verkehren. Eine neue Linie 25 verstärkt die Linie 5 und fährt alle 20 Minuten bis Schriesheim. Für Kinder und andere vulnerable Verkehrsteilnehmende hat die Stadt besondere Verkehrspläne erarbeitet. Diese sehen neben angepassten Bushaltestellen auch sichere Querungen und Lotsen vor. Wünsche der Betroffenen wurden miteinbezogen. Stadt und rnv steht mit den Interessensgemeinschaften weiter in Kontakt. jkl Infos für Anwohnende www.dossenheimer-landstrasse.de wagner.pro@web.de 0160 99473251 Infos für Gewerbetreibende www.heidelberg.de/baustelle -handschuhsheim t.boroffka@rnv-online.de 0162 2713587 14. Februar 2024 Pfaffengrund Straßensanierungen können starten Mit Hilfe des „Straßensanierungsprogramm“ werden 2024 zwei Wege im Pfaffengrund saniert. Den Anfang macht im Jahr 2024 der HeinrichMenger-Weg zwischen Marktstraße und der A 5. Der Abschnitt wird von Grund auf erneuert. Auf der Seite entlang des Grünstreifens wird eine Versickerungsmulde angelegt. Die Stadtwerke werden Stromleerrohre verlegen und die Beleuchtung erneuern. Baubeginn ist für Mitte 2024 geplant. Die Bauzeit wird voraussichtlich vier Monate betragen. Die Stadtwerke Heidelberg erneuern in der Henkel-Teroson-Straße die Wasser- und Elektrizitätsleitungen. Die Stadt nimmt das zum Anlass, die beschädigte Henkel-Teroson-Straße zwischen der Hausnummer 59 und der Straße „Im Wellengewann“ auf circa 300 Metern grundhaft zu erneuern. Die Kosten belaufen sich auf 1,35 Millionen Euro. Die Bauarbeiten sollen im September 2024 starten und rund zwölf Monate dauern. Für den Sanierungstopf „Straßenerneuerungsprogramm“ stehen vier Millionen Euro im Haushalt bereit. Bezahlt werden davon in der Regel zwischen acht und zehn Baumaßnahmen pro Jahr. Sanierungsarbeiten werden hier an andere nötige Arbeiten – etwa an den Leitungen – angeknüpft. Kitaberufe attraktiver machen So wollen Stadt und freie Träger mehr Fachkräfte gewinnen D ie Stadt setzt bei der Behebung des Fachkräftemangels an Kitas auf ein ganzes Bündel an Maßnahmen, um Personal langfristig zu halten und neues zu gewinnen. Fachkräftesuche im Schulterschluss Die Stadt wirbt künftig im Schulterschluss mit den über 40 freien und privat-gewerblichen Kita-Trägern um Berufsgruppen, die als Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden können. „Wir wollen stadtweit attraktive Bedingungen für Kita-Fachkräfte schaffen. Nur so werden wir die Situation, insbesondere für die Eltern, aber auch für die Kitas, verbessern“, sagt Bürgermeisterin Stefanie Jansen. Vier Maßnahmen sind dabei für Bürgermeisterin Stefanie Jansen zentral: die bessere Bezahlung und die Entlastung von Kita-Fachkräften, die Digitalisierung der Kitas und damit verbunden neue Möglichkeiten der Kommunikation mit den Eltern, eine trägerübergreifende Fachkräftekampagne mit einem gemeinsamen Bewerberportal sowie die gezielte Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland. Zudem sollen das Ausbildungsangebot und Praktikumsplätze stärker beworben werden und die Zusammenarbeit mit der Berufsberatung verstärkt werden. Was die Stadt bereits umsetzt Die Stadt hat in ihren eigenen Kindertageseinrichtungen seit vergangenem Jahr Sofortmaßnahmen ergriffen. So wurden BundesfreiwilligendienstStellen eingerichtet, Zeitarbeitskräfte eingestellt, zusätzliche Stellenausschreibungen platziert und beschleunigte Einstellungsverfahren eingeleitet. Außerdem nimmt die Stadt als Kita-Träger am Pilotprojekt „Direkteinstieg Kita“ des Landes mit der Agentur für Arbeit teil und baut aktuell einen zusätzlichen Springer-Pool auf. Auch sozialpädagogische Zusatzkräfte wurden akquiriert und ehemalige Mitarbeitende im Ruhestand angeschrieben, um sie für einen stundenweisen Einsatz zu gewinnen. Seit Dezember 2023 gibt es ein Portal mit Wohnungsangeboten für neu zugezogene Kita-Fachkräfte. eu Weitere Informationen unter www.heidelberg.de/ kinderbetreuung Heidelberger Besonderheit: Städtische Kitas und andere Träger stehen bei der Fachkräftesuche nicht in Konkurrenz, sondern arbeiten gemeinsam. (Foto Dorn) Wer nicht nach Handschuhsheim will, sollte das Gebiet umfahren. (Grafik rnv)

14. Februar 2024 5 STADTWERKE ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der Wahl der Gemeinderätinnen/ Gemeinderäte am 09. Juni 2024 in Heidelberg 1. Am Sonntag, 09. Juni 2024, findet die regelmäßige Wahl der Gemeinderätinnen/ Gemeinderäte in Heidelberg statt. Dabei sind 48 Gemeinderätinnen/Gemeinderäte auf 5 Jahre zu wählen. 2. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung bis spätestens 28. März 2024, 18.00 Uhr bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Herrn Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, oder seiner Geschäftsstelle für die Wahlen beim Bürger- und Ordnungsamt, Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg, schriftlich einzureichen. 2.1Wahlvorschläge können von Parteien, von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen und von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen eingereicht werden. Eine Partei oder Wählervereinigung kann für eine Wahl nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist unzulässig. 2.2 Männer und Frauen sollen gleichermaßen bei der Aufstellung eines Wahlvorschlags berücksichtigt werden. Dies kann insbesondere in der Weise erfolgen, dass bei der Reihenfolge der Bewerberinnen AKTUELLES / BEKANNTMACHUNGEN Bergheim Umleitung zur Theodor-Körner-Straße Von Montag, 19. Februar, bis Freitag, 29. März, ist in der Bergheimer Straße und in der parallel verlaufenden Theodor-Körner-Straße der Verkehr aufgrund von Fernwärmearbeiten eingeschränkt. In der ersten Bauphase wird der Verkehr aus der Theodor-Körner-Straße in Richtung Autobahn umgeleitet werden. Autofahrende müssen hier in die Bergheimer Straße über die Mittermaierstraße und die Alte Eppelheimer Straße zurück auf den Czernyring fahren. Anlieger, die aus der Yorckstraße in die Theodor-Körner-Straße fahren möchten, werden über die Bergheimer Straße auf den Czernyring und von dort in die Blücherstraße und die Gneisenaustraße umgeleitet. In der zweiten Bauphase ist nur die Busspur gesperrt. Der Busverkehr fährt jedoch regulär weiter durch die Bergheimer Straße. Auto- und ÖPNVNutzer müssen jedoch mit längeren Fahrzeiten rechnen. Neue Feuerwache am Altstadt-Bahnhof Zusätzlicher Standort soll Erreichbarkeit der östlichen Stadtteile sichern Heidelberg bekommt eine zweite Wache für seine Berufsfeuerwehr. Der Gemeinderat hat den Bau im Umfeld der S-Bahn-Haltestelle „Heidelberg Altstadt“, östlich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes, einstimmig auf den Weg gebracht. Der nächste Schritt ist nun die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs. Der Bau einer zweiten Wache ist nötig, um die Erreichbarkeit von Einsatzstellen in den östlichen Stadtteilen zu verbessern. Von dem neuen Standort können die Stadtteile Ziegelhausen und Schlierbach innerhalb der definierten Hilfsfrist und auch das übrige Stadtgebiet schnell erreicht werden. Ehemaliges Bahnhofsgebäude bleibt unberührt Die Untersuchung potenzieller Standorte war zu dem Ergebnis gekommen, dass nur die Freifläche östlich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes die notwendigen Voraussetzungen für eine zweite Wache erfüllt. Eine Machbarkeitsstudie hatte gezeigt, dass auf der Fläche sowohl die Feuerwache als auch der geplante Ausbau der Umsteigeanlage für den Öffentlichen Personennahverkehr realisiert werden kann. Das ehemalige Bahnhofsgebäude wird dafür nicht benötigt und kann anderweitig genutzt werden. Die Feuerwache ist als Funktionsgebäude mit einer Hoffläche mit Alarmausfahrt auf die B37 und Parkplätzen für Mitarbeitende vorgesehen. Sie bietet Stellplätze für vier Groß- sowie drei Kleineinsatzfahrzeuge. Eine Netzersatzanlage wird denWeiterbetrieb auch imFalle eines Stromausfalles gewährleisten. tir Schwimmabzeichen machen im Hallenbad Hasenleiser Ein Schwimmabzeichen zu machen ist oft ein großer Spaß und sorgt zugleich für mehr Sicherheit im Wasser. Das ist für Kinder und Erwachsene gleichermaßen wichtig. Am Samstag, den 24. Februar 2024, bieten die Stadtwerke Heidelberg Bäder imHallenbad Hasenleiser allen interessierten „Wasserratten“ wieder die Gelegenheit dazu. Zwischen 13 und 17 Uhr können sie die Abzeichen für das Seepferdchen (Frühschwimmerabzeichen) sowie für das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze machen. Die Prüfungen lassen sich ganz in Ruhe ablegen, auf einer extra abgetrennten Bahn im Schwimmerbecken. Wer also Lust hat, ab ins Wasser. Interessierte müssen sich nicht mal anmelden. Wer ein Abzeichen machen möchte, kann sich zwischen 13 und 16.45 Uhr am Schwimmerbecken beim Bad-Team melden und den nächstmöglichen Slot nutzen. Alle Interessierten, die sich vorab schlaumachen wollen, was man für die Abzeichen tun und können muss, finden hier mehr Informationen auf www.dlrg.de/informieren/aus bildung/schwimmabzeichen Für die Abzeichen und die Urkunden ist ein Unkostenbeitrag in Höhe von 5 Euro an der Kasse zu zahlen – zusätzlich zum regulären Badeintritt. „Es ist uns wichtig, Kinder beim sicheren Schwimmen zu unterstützen“, so Maike Carstens, Geschäftsführerin der Stadtwerke Heidelberg Bäder. „Darumwerden wir künftig mehrere Aktionstage in verschiedenen Bädern anbieten, an denen der Fokus speziell darauf liegt.“ Aktuelle Informationen, Preise und Öffnungszeiten der Heidelberger Bäder auf www.swhd.de/baeder Ein Sprung ins Wasser ist Bestandteil beim Seepferdchen und beim Schwimmabzeichen in Bronze. Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.), Michael Treffeisen Foto: Stadtwerke Heidelberg Alle Angaben ohne Gewähr Impressum

14. Februar 2024 BEKANNTMACHUNGEN 6 Werden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Amt für Soziales und Senioren: Leiterin/Leiter der Abteilung Rehabilitation und Pflege (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Besoldungsgruppe A 14 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 13 TVöD-V Beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz: Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) in den Bereichen Denkmalschutz und Baurecht Vollzeit | unbefristet | Besoldungsgruppe A11 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 10 TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Beim Referat des Oberbürgermeisters: Leiterin/Leiter Protokollmanagement mit der Projektverantwortung für den Einsatz neuer Technologien (KI) (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Besoldungsgruppe A10g LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 9c TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Für Beamtinnen und Beamte in der Laufbahn des mittleren, nichttechnischen Dienstes besteht die Möglichkeit des Aufstiegs in den gehobenen Dienst. Je nach Entwicklung und Ausgestaltung des Aufgabenbereichs ist eine Perspektive nach Besoldungsgruppe A11 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe E10 TVöD-V möglich. Beim Amt für Liegenschaften: Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter im Bereich unbebaute Grundstücke (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Besoldungsgruppe A 8 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 8 TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Beim Landschafts- und Forstamt: Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Baumpatenschaften und Urban Gardening (m/w/d) Teilzeit 19,5 Stunden/Woche | Entgeltgruppe 6 TVöD-V BeimKinder- und Jugendamt in der Abteilung städtische Kindertageseinrichtungen: Pädagogische Fachkräfte im Springerpool (m/w/d) Vollzeit oder Teilzeit | unbefristet | bis Entgeltgruppe S 8b TVöD-V bei Einsatz im Springerpool Pädagogische Fachkräfte (m/w/d) Vollzeit oder Teilzeit | unbefristet | bis Entgeltgruppe S 8a TVöD-V beziehungsweise S 8b TVöD-V bei Einsatz im Springerpool Pädagogische Hilfskräfte (m/w/d) Vollzeit oder Teilzeit | Entgeltgruppe S 2 TVöD-V Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. und Bewerber in den Wahlvorschlägen Männer und Frauen abwechselnd berücksichtigt werden. Die Beachtung der Sätze 1 und 2 ist nicht Voraussetzung für die Zulassung eines Wahlvorschlags. 2.3 Ein Wahlvorschlag darf höchstens so viele Bewerberinnen/Bewerber enthalten wie Gemeinderätinnen/Gemeinderäte zu wählen sind. Eine Bewerberin/ein Bewerber darf sich für eineWahl nicht inmehrere Wahlvorschläge aufnehmen lassen. 2.4 Parteien und mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen müssen ihre Bewerberinnen/Bewerber in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder imWahlgebiet (Stadt Heidelberg) oder der von diesen aus ihrer Mitte gewählten Vertreterinnen/Vertreter in geheimer Abstimmung nach dem in ihrer Satzung vorgesehenen Verfahren aufstellen und in gleicher Weise deren Reihenfolge festlegen. Frühestmöglicher Termin war hier der 20. August 2023. Nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen müssen ihre Bewerberinnen/Bewerber in einer Versammlung der wahlberechtigten Anhängerinnen/Anhänger des Wahlvorschlags in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der anwesenden der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Anhängerinnen/Anhänger im Wahlgebiet (Stadt Heidelberg) wählen und in gleicher Weise ihre Reihenfolge festlegen. Frühestmöglicher Termin war hier der 20. August 2023. Bewerberinnen/Bewerber in Wahlvorschlägen, die von mehreren Wahlvorschlagsträgern getragen werden (sog. gemeinsame Wahlvorschläge), können in getrennten Versammlungen der beteiligten Parteien und Wählervereinigungen oder in einer gemeinsamen Versammlung der beteiligten Parteien und Wählervereinigungen gewählt werden. Die Hinweise für Parteien bzw. Wählervereinigungen gelten entsprechend. 2.4.1Wählbar in den Gemeinderat ist, wer › am Wahltag Bürgerin/Bürger der Stadt Heidelberg ist; Bürgerinnen/Bürger sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderenMitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger), › amWahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und › seit mindestens drei Monaten in der Stadt Heidelbergwohnt. Wer das Bürgerrecht in der Stadt Heidelberg durch Wegzug oder Verlegung derHauptwohnung verlorenhat und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Stadt Heidelberg zuzieht oder dort ihre/seine Hauptwohnung begründet, ist mit der Rückkehr Bürgerin/Bürger. Wer in mehreren Gemeindenwohnt, ist Bürgerin/Bürger nur in der Gemeinde, in der seit mindestens drei Monaten die Hauptwohnung ist. 2.4.2 Nicht wählbar sind › Bürgerinnen/Bürger, die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland dasWahlrecht oder Stimmrecht nicht besitzen. › Bürgerinnen/Bürger, die infolge Richterspruchs dieWählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen. › U nionsbürgerinnen/Unionsbürger (Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union), wenn sie infolge einer zivil-rechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung ihresMitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, dieWählbarkeit nicht besitzen. 2.5 EinWahlvorschlag muss enthalten: a) Den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese oder ein Kennwort, wenn die einreichende Wählervereinigung keinen Namen führt, b) Familienname, Vorname(n), Beruf oder Stand, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerberinnen/ Bewerber; bei Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern ferner die Staatsangehörigkeit. Zusätzlich können ein eingetragener Doktorgrad und ein eingetragener Ordensname oder Künstlername angegeben werden. Die Bewerberinnen/Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein. Jede Bewerberin/jeder Bewerber darf nur einmal aufgeführt sein. Für keine Bewerberin/keinen Bewerber dürfen Stimmenzahlen vorgeschlagen sein. 2.5.1 Wahlvorschläge von Parteien oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen müssen von dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Besteht der Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigte aus mehr als drei Mitgliedern, genügt die Unterschrift von drei Mitgliedern,darunterdieder/desVorsitzenden oder der Stellvertreterin/des Stellvertreters. Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von den drei Unterzeichnern der Niederschrift über die Bewerberaufstellung (Versammlungsleiterin/Versammlungsleiter und zwei Teilnehmerinnen/Teilnehmern) persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. Gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen müssen von den jeweils zuständigen Vertretungsberechtigten jeder der beteiligten Gruppierungen nach den für diese geltenden Vorschriften unterzeichnet werden (§ 14 Abs. 2 Kommunalwahlordnung - KomWO). 2.5.2 Die Wahlvorschläge müssen außerdem von 150 zum Zeitpunkt der Unterzeichnung in der Gemeinde wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein. Dies gilt nicht für Wahlvorschläge › von Parteien, die im Landtag oder bisher schon imaktuellen Gemeinderat der Stadt Heidelberg vertreten sind. › von Wählervereinigungen, die bisher schon im aktuellen Gemeinderat der Stadt Heidelberg vertreten sind, wenn der Wahlvorschlag von der Mehrheit der für diese Wählervereinigung Gewählten unterschrieben ist, die dem Gemeinderat zumZeitpunkt der Einreichung desWahlvorschlags noch angehören. 2.5.3 Die Unterstützungsunterschriften müssen auf amtlichen Formblättern einzeln erbracht werden, die auf Anforderung von dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses Herr Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner Marktplatz 10, 69117 Heidelberg kostenfrei geliefert werden. Die Anforderung kann auch bei seiner Geschäftsstelle für die Wahlen, Bürger- und Ordnungs-

14. Februar 2024 7 BEKANNTMACHUNGEN amt, Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg, angefordert werden. Bei der Anforderung ist der Name und ggf. die Kurzbezeichnung der einreichenden Partei oder Wählervereinigung oder das Kennwort des Wahlvorschlags anzugeben. Ferner muss die Aufstellung der Bewerberinnen/Bewerber in einer Mitglieder-, Vertreter- oder Anhängerversammlung bestätigt werden. 2.5.3.1 Die Wahlberechtigten, die den Wahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum, Hauptwohnung der Unterzeichnerin/des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben. Unionsbürgerinnen/Unionsbürger, die nach § 26 des Bundesmeldegesetzes von der Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister eingetragen sind, müssen zu demUnterstützungsformblatt einen gesonderten Nachweis für die Wahlberechtigung durch eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. Abs. 3 Kommunalwahlordnung erbringen. Sind die Betreffenden aufgrund der Rückkehrerregelung nach § 12 Abs.1 Satz 2 Gemeindeordnung wahlberechtigt und nach § 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit, müssen sie dabei außerdem erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung der Hauptwohnung aus dem Wahlgebiet dort ihre Hauptwohnung hatten. 2.5.3.2 Eine Wahlberechtigte/Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnen. Hat sie/ er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist die Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen für diese Wahl ungültig. 2.5.3.3 Wahlvorschläge dürfen erst nach der Aufstellung der Bewerberinnen/der Bewerber in einer Versammlung der Mitglieder, Vertreterinnen/Vertreter oder Anhängerinnen/Anhänger unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig. 2.5.3.4 Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend auch für gemeinsame Wahlvorschläge. 2.5.4 Dem Wahlvorschlag sind beizufügen: › Eine Erklärung jeder vorgeschlagenen Bewerberin/jedes vorgeschlagenen Bewerbers, dass sie/er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt hat. Die Zustimmungserklärung ist unwiderruflich. › Von einer Unionsbürgerin/einemUnionsbürger eine eidesstattliche Versicherung über die Staatsangehörigkeit undWählbarkeit im Heimatland sowie auf Verlangen eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit. › U nionsbürgerinnen/Unionsbürger, die aufgrund der Rückkehrerregelung in § 12 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung wählbar sind und nach den Bestimmungen des § 26 Bundesmeldegesetzes von der Meldepflicht befreit undnicht indasMelderegister eingetragen sind, müssen in der o.g. eidesstattlichen Versicherung ferner erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung der Hauptwohnung aus demWahlgebiet dort ihre Hauptwohnung hatten. › Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Aufstellung der Bewerberinnen/der Bewerber in einer Mitgliederversammlung, Versammlung der Vertreterinnen und Vertreter oder Versammlung der Anhängerinnen und Anhänger. Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der erschienenenMitglieder oder Vertreterinnen/Vertreter bzw. Anhängerinnen/ Anhänger und das Abstimmungsergebnis enthalten. Weiterhin muss sich aus der Niederschrift ergeben, ob Einwendungen gegen das Wahlergebnis erhoben wurden und wie diese von der Versammlung behandelt worden sind. Die Leiterin/Der Leiter der Versammlung und zwei Teilnehmerinnen/Teilnehmer haben diese Niederschrift handschriftlich und persönlich zu unterzeichnen. Dabei haben sie gegenüber demVorsitzenden des Gemeindewahlausschusses an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerberinnen/Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge in geheimer Abstimmung durchgeführt worden sind. Bei Parteien und mitgliedschaftlich organisiertenWählervereinigungenmüssen sie außerdeman Eides statt versichern, dass dabei die Bestimmungen der Satzung der Partei bzw. Wählervereinigung eingehalten wurden. › Die erforderliche Zahl vonUnterstützungsunterschriften, sofern derWahlvorschlag von wahlberechtigten Personen unterzeichnet seinmuss; ggf. einschließlich der erforderlichen eidesstattlichen Versicherungen nicht meldepflichtiger Unionsbürgerinnen/Unionsbürger als Unterstützerinnen/Unterstützer. › Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses kann außerdemverlangen, dass eine Unionsbürgerin/ein Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegt und die letzte Adresse im Herkunftsmitgliedstaat angibt. Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses gilt als Behörde im Sinne von § 156 Strafgesetzbuch. Er ist somit für die Abnahme der Versicherungen an Eides statt zuständig. 2.5.5 Im Wahlvorschlag sollen zwei Vertrauensleute mit Namen und Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen bezeichnet werden. Sind keine Vertrauensleute benannt, gelten die beiden ersten Unterzeichnerinnen/Unterzeichner des Wahlvorschlags als Vertrauensleute. Soweit im Kommunalwahlgesetz und in der Kommunalwahlordnung nichts anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensleute, jeder für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zumWahlvorschlag abzugeben und Erklärungen von Wahlorganen entgegenzunehmen. 2.6 Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über die Bewerberaufstellung und Zustimmungserklärungen sind auf Wunsch bei der Stadt Heidelberg, Bürger- und Ordnungsamt, -Wahldienststelle-, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg, erhältlich. 3. Hinweis auf Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag: 3.1 Bürgerinnen/Bürger, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durchWegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie amWahltag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf schriftlichen Antrag in das gründung im Kompetenzzentrum BauenWohnen-Förderung (vormals technisches Bürgeramt) der Stadt Heidelberg während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt erhalten. Das Kompetenzzentrum Bauen-WohnenFörderung hat für Besucherinnen und Besucher aktuell dienstags von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06221 - 58 25150 oder per E-Mail unter bauberatung@heidelberg.de möglich. Ort: Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung Verwaltungsgebäude Prinz Carl, EG Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg telefonische Erreichbarkeit: Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden unbeachtlich 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Heidelberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Hinweise: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ist gemäß § 4 Absatz 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Heidelberg, den 01.02.2024 Stadt Heidelberg, Stadtplanungsamt GREMIENSITZUNGEN Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Dienstag, 20. Februar, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität: Mittwoch, 21. Februar, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Alle Tagesordnungen stehen im Internet unter www.gemeinderat.heidelberg.de. Wählerverzeichnis eingetragen. 3.2 Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen/ Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf schriftlichen Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag in das Wählerverzeichnis haben die Unionsbürgerinnen/Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO anzuschließen. Vordrucke für die Antragstellerinnen/Antragsteller sind in allen Bürgerämtern erhältlich. Die Anträge auf Eintragung müssen spätestens bis zum 19. Mai 2024 beim Bürger- und Ordnungsamt, Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg, eingehen. Eine Wahlberechtigte/ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wird demAntrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis entsprochen, erhält die Antragstellerin/der Antragsteller eine Wahlbenachrichtigung, sofern sie/er nicht gleichzeitig einen Wahlschein beantragt hat. Heidelberg, 14. Februar 2024 Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Satzungsbeschluss für den Bebauungsplanmit örtlichen Bauvorschriften Boxberg – Waldparksiedlung Boxberg, Änderung im Bereich Im Eichwald 8 Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 14.12.2023 gemäß § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Verbindungmit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) den Bebauungsplan Waldparksiedlung Boxberg, Änderung im Bereich Im Eichwald 8 sowie die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 GemO sowie die Begründung als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Absatz 3 des BauGB in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften sowie die Be-

8 14. Februar 2024 AKTUELLES Sie sind die Besten im Vorlesen Elf Schülerinnen und Schüler haben am Freitagnachmittag am Stadtentscheid des 65. bundesweiten Vorlesewettbewerbs teilgenommen. Als Siegerin ist Médée Boileau vom Bunsen Gymnasium hervorgegangen. Sie wird die Stadt Heidelberg beim Bezirksentscheid vertreten. Neben der Siegerurkunde wurde in diesem Jahr zusätzlich auch der Heidelberger Sonderpreis für besondere Leseleistungen an Laura Sofia Tremper vom Elisabeth-von-Thadden-Gymnasium verliehen. (Foto Dittmer) Aktion „Vier Jahre und ein paar Tage...“ Gedenken an rechtsterroristische Attentate von Halle und Hanau Unter dem Titel „Vier Jahre und ein paar Tage“ ruft das vierte Jahr in Folge ein Zusammenschluss von Heidelberger Akteurinnen und Akteuren zumErinnern an die rechtsterroristischen Attentate von Halle und Hanau und zu konkretem Handeln gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit auf. „Das Gedenken an die Anschläge rechtsextremer, rassistischer, antiziganistischer und antisemitischer Gewalt in Halle im Oktober 2019 und in Hanau im Februar 2020 ist vor dem Hintergrund aktueller politischer Geschehnisse wichtiger denn je“, so Stefanie Jansen, Bürgermeisterin für Soziales, Bildung, Familie und Chancengleichheit. In der ganzen Stadt gibt es rund um den Gedenktag an das Hanau-Attentat am 19. Februar Aktionen und Veranstaltungen, unter anderem: › Das Gesprächsformat „Geschichten des Widerstandes und der Solidarität“: Am Freitag, 23. Februar, ab 18.30 Uhr imKarlstorbahnhof in der Südstadt. Auf der Bühne kommen danach jeweils zwei Personen aus verschiedenen Generationen miteinander ins Gespräch und lassen das Publikum an ihren Erfahrungen und Lebensrealitäten teilhaben. › Die Wanderausstellung „Wir sind Hanau“: Ab Montag, 26. Februar, wird die an den Öffnungstagen des Interkulturellen Zentrums, Bergheimer Straße 147, montags bis donnerstags von 10 bis 16 Uhr gezeigt. Neben Texten und Gedichten werden in der Ausstellung auch Werke von Kunstschaffenden of Color aus Heidelberg gezeigt. Die Ausstellung wird begleitet von Führungen. Anmeldung unter anmel dung@teilseiend.de. Die Veranstaltungsreihe „Vier Jahre und ein paar Tage…“ ist eine Kooperation derMuslimischen Akademie Heidelberg, dem Dokumentationszentrum Deutscher Sinti und Roma, dem Bündnis Erinnern.Verändern, Mosaik Deutschland, dem Theater und Orchester Heidelberg, dem zwinger x, dem Karlstorbahnhof sowie dem Migrationsbeirat, dem Interkulturellen Zentrum und dem Amt für Chancengleichheit. eu Friedenspreis Jagoda Marinić in Stiftungsrat berufen Die Schriftstellerin und Journalistin Jagoda Marinić wurde in den Stiftungsrat des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels berufen. Marinić hat 2023 die künstlerische Leitung des Literaturfestivals „feeLit“ (ehemals „Heidelberger Literaturtage“) übernommen. Zuvor leitete sie über zehn Jahre lang das von ihr mitgegründete Interkulturelle Zentrum (IZ) in Heidelberg. Oberbürgermeister Eckart Würzner: „Jagoda Marinić steht seit vielen Jahren für Vielfalt, Toleranz und Verständigung ein – insbesondere hier in ihrer Wahlheimat Heidelberg engagiert sie sich vorbildlich für unsere Stadtgesellschaft. Die Berufung in den Stiftungsrat des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels ist eine tolle Würdigung ihres Engagements.“ Kulturbürgermeisterin Martina Pfister: „Ich gratuliere Jagoda Marinić zu diesem tollen Erfolg! Als Mitglied im Stiftungsrat des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels trägt sie einen wichtigen Teil dazu bei, eine der größten Auszeichnungen zu vergeben, die die deutsche Literaturlandschaft zu bieten hat.“ www.friedenspreis-des-deut schen-buchhandels.de Impressum Herausgeberin: Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Marktplatz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 stadtblatt@heidelberg.de Amtsleitung: Achim Fischer (af) Redaktion: Hannah Lena Puschnig (hlp), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christiane Calis (cca), Christina Euler (eu), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Julian Klose (jkl), Laura Schleicher (ls), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb: Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline: 0800 06221-20 www.heidelberg.de Projektanmeldung KulturLabHD bis 29. Februar Für Heidelberger Kulturschaffende, die eine Förderung von Projekten über den Fonds „KulturLabHD“ beantragen wollen, ist der nächste Stichtag der 29. Februar. Berücksichtigt werden Projekte, die im zweiten Halbjahr durchgeführt werden sollen. Der Zuschuss beträgt maximal 20.000 Euro. Weiterführende Infos kulturamt@heidelberg.de 06221 58-33000 www.heidelberg.de/ kulturamt › Kulturförde- rung › Bezuschussung Spielenachmittag Alle Familien, die gerne spielen, sind zum Spielenachmittag am Sonntag, 18. Februar, von 15 bis 17 Uhr ins Kulturfenster, Kirchstr. 16, eingeladen. Kostenlos und ohne Anmeldung stehen hier Spiele aller Art bereit. www.kulturfenster.de Kurz gemeldet Politischer denn je Iberoamerikanisches Theaterfestival Das iberoamerikanische Theaterfestival ¡Adelante! ist am Samstagabend, dem 10. Februar, mit überragender Schlussbilanz zu Ende gegangen. Nahezu alle Vorstellungen des acht Tage andauernden Festivals waren ausverkauft; auch bei den zahlreichen kostenlosen Veranstaltungen des Rahmenprogramms war der Publikumsandrang enorm. Die Festivalleitung verzeichnete eine überaus erfreuliche Gesamtauslastung von 98 Prozent. Kunstschaffende aus Iberoamerika nutzten die Gemeinschaft stiftende Kraft des Theaters, um eine Debatte und Veränderung anzustoßen. Zu den Höhepunkten zählte das Stück „Aurora Negra“, ein starkes Manifest für mehr Sichtbarkeit und Teilhabe Schwarzer Frauen. www.theater.heidelberg.de

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