24. Januar 2024 7 BEKANNTMACHUNGEN Anlage zu der Vereinbarung vom 15.12.2023 zwischen dem Rhein-Neckar-Kreis und der Stadt Heidelberg über die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im Gebiet der Städte Eppelheim und Leimen auf den Straßenbahnlinien 22 und 23 Grundlagen der Kostenermittlung I. Berechnung der Ausgleichszahlung (Betrieb) nach § 2 der Vereinbarung Basis für die Ausgleichszahlung (Betrieb) nach § 2 der Vereinbarung vom 15.12.2023 ist der jeweilige Nettoausgleichssatz je Nutzzugkilometer. Ermittlung des Ausgleichssatzes je Nutzzugkilometer Der Nettoausgleichssatz ist ein im Vorhinein festgelegter und einheitlicher Kostensatz je Nutzzugkilometer, nach Abzug der prognostizierten Tarifeinnahmen und Ausgleichleistungen. Der Ermittlung des Kostensatzes liegen alle Kosten zugrunde, die der rnv in Zusammenhang mit dem ÖPNV-Betrieb des Linienbündels Heidelberg, Sparte Bahn, entstehen. Ausgenommen hiervon sind die Kosten, die über das Nutzungsentgelt (§ 3 der Vereinbarung vom 15.12.2023) abgebildet werden. Die Rucksackkosten der Heidelberger Straßen- und Bergbahn GmbH (HSB), insbesondere für deren Altpersonal, werden bei der Kalkulation des Kostensatzes und der späteren Abrechnung ebenfalls nicht berücksichtigt. Der Ermittlung des Erlössatzes liegen alle erwirtschafteten Tarifeinnahmen und Ausgleichsleistungen sowie alle sonstigen betrieblichen Erlöse der rnv im Linien-bündel Heidelberg, Sparte Bahn zugrunde. a. Ausgleichssatz für Basisleistung Für die bestehende Basisleistung gelten für den Zeitraum vom 01.02.2024 bis zum 31.12.2025 die folgenden Sätze: 01.02.2024 bis 31.12. 2024 01.01.2025 bis 31.12. 2025 Kostensatz je Nutzzugkilometer 16,18 € je Nutzzugkilometer 16,65 € je Nutzzugkilometer ./. Erlössatz je Nutzzugkilometer 9,86 € je Nutzzugkilometer 10,03 € je Nutzzugkilometer = Nettoausgleichssatz je Nutzzugkilometer 6,32 € je Nutzzugkilometer 6,62 € je Nutzzugkilometer b. Ausgleichssatz für Zusatzbestellungen ohne sprungfixe Kosten Der Ausgleichssatz für nachträglich bestellte Zusatzleistungen ohne sprungfixe Kosten, d.h. ohne Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge oder anderer Investitionen, wird wie folgt festgelegt: 01.02.2024 bis 31.12. 2024 01.01.2025 bis 31.12. 2025 Nettoausgleichssatz je Nutzzugkilometer ohne sprungfixe Kosten 5,72 € je Nutzzugkilometer 5,59 € je Nutzzugkilometer c. Berechnung der Nutzzugkilometer Für das Jahr 2024 wurden im Linienbündel Heidelberg, Sparte Bahn, in der Kalkulation geplante Nutzzugkilometer in Höhe von 2.295.000 zugrunde gelegt. Entsprechend der Berechnung nach § 1 Abs. 4 der Vereinbarung entfallen hiervon 221.000 Nutzzugkilometer auf den Rhein-Neckar-Kreis (79.000 Nutzzugkilometer auf die Linie 22, Gemeinde Eppelheimund 142.000 Nutzzugkilometer auf die Linie 23, Gemeinde Leimen). d. Abrechnungsmodalitäten Die Abrechnung der Ausgleichszahlungen erfolgt anhand der geplanten Jahresnutzzugkilometer in monatlichen Abschlagzahlungen jeweils zum 15. eines Monats. Für die Berechnung der Abschlagszahlungen werden die jährlich geplanten Nutzzugkilometer je Linie mit dem Nettoausgleichssatz multipliziert. Spätestens zum 01.04. des Folgejahres legt die rnv eine Spitzabrechnung für die Ausgleichszahlungen anhand der tatsächlich gefahrenen Nutzzugkilometer vor. II. Ermittlung des Nutzungsentgeltes nach § 3 der Vereinbarung Basis für das Nutzungsentgelt (Infrastruktur) nach § 3 der Vereinbarung vom 15.12.2023 sind die Kapitalkosten für Trasse, Oberleitungen, elektrische Anlagen und Haltestellen sowie Betriebshof (nach zukünftiger Sanierung/Erstellung) im Linienbündel Heidelberg, Sparte Bahn, sowie die erforderlichen Aufwendungen für den Weiterbetrieb des Betriebshofs in Heidelberg, Bergheimer Straße. Im Nutzungsentgelt sind keine Planungskosten für einen verworfenen Neubau bzw. eine Sanierung eines Betriebshofes enthalten. Im Nutzungsentgelt (Infrastruktur) nicht enthalten sind die Kosten für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen, die von jeder Standortkommune (Stadt Heidelberg, Stadt Eppelheim, Stadt Leimen, Rhein-Neckar-Kreis) komplementär finanziert werden. Sie belasten damit nicht das Nutzungsentgelt. Anlagen, die der Bus in Heidelberg nutzt, sind ebenfalls nicht im Nutzungsentgelt enthalten. Ergebnisbeiträge aus Erstinvestitionen bei Neubaustrecken werden nur nach vorheriger Abstimmung zwischen den Aufgabenträgern (Stadt Heidelberg und Rhein-NeckarKreis) bei der Festsetzung des Nutzungsentgeltes (Infrastruktur) berücksichtigt. Die jeweils hinzukommenden bzw. wegfallenden Investitionskosten sind bereits bei Vorlage der Kalkulationsgrundlagen zur Festsetzung des Nutzungsentgeltes darzulegen. a. Berechnung des Nutzungsentgelts Das Nutzungsentgelt berechnet sich aus dem Verhältnis zwischen den nach § 1 Abs. 4 der Vereinbarung durchgeführten Jahresnutzzugkilometern zu den Gesamt-Jahresnutzzugkilometern im Linienbündel Heidelberg, Sparte Bahn. b. Berechnung der Nutzzugkilometer Für das Jahr 2024 wurden im Linienbündel Heidelberg, Sparte Bahn, in der Kalkulation geplante Nutzzugkilometer in Höhe von 2.295.000 zugrunde gelegt. Entsprechend der Berechnung nach § 1 Abs. 4 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung entfallen hiervon 221.000 Nutzzugkilometer auf den Rhein-Neckar-Kreis (79.000 Nutzzugkilometer auf die Linie 22, Gemeinde Eppelheim und 142.000 Nutzzugkilometer auf die Linie 23, Gemeinde Leimen). c. Abrechnungsmodalitäten Die Abrechnung des Nutzungsentgelts erfolgt anhand der geplanten Jahresnutzungskilometer in monatlichen Abschlagzahlungen jeweils zum 15. eines Monats. Für die Berechnung der Abschlagszahlungen werden die pro Jahr geplanten Nutzungskilometer je Linie zugrunde gelegt. Jeweils zum 01.08. des Folgejahres legt die rnv eine Spitzabrechnung für das Nutzungsentgelt anhand der tatsächlich angefallenen Kosten und der tatsächlich gefahrenen Nutzzugkilometer vor. Gegenstand des nach § 4 Abs. 3 der Vereinbarung vom 15.12.2023 jährlich spitz abzurechnenden Nutzungsentgelts sind auch die zur Erhaltung des Betriebshofes Heidelberg erforderlichen Aufwendungen für den Weiterbetrieb. Für die Jahre 2024 und 2025 werden folgende Abschlagszahlungen für das Nutzungsentgelt festgesetzt: 01.02.2024 – 31.12.2024 01.01.2025 - 31.12.2025 Infrastruktur 6.519.439 € 7.079.404 € Aufwendungen Betriebshof Heidelberg, Bergheimer Straße 1.168.525 € 1.129.260 € Summe Nutzungsentgelt pro Jahr 7.687.964 € 8.208.664 € Nutzungsentgelt Eppelheim 265.440 € 278.870 € Nutzungsentgelt Leimen 477.120 € 501.260 € III. Öffnungsklausel Gemäß § 14 Abs. 6 der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar werden die Mindereinnahmen, die der rnv durch die Einführung des Deutschlandtickets entstehen in Form eines Ausgleichs über die Allgemeine Vorschrift ausgeglichen. Die Parteien sind sich grundsätzlich einig, dass keine Spitzabrechnungsregelung der Verkehrserlöse in Bezug auf das Deutschlandticket in dieser Vereinbarung erforderlich ist, solange die auskömmliche Finanzierung der mit dem Deutschlandticket verbundenen wirtschaftlichen Nachteile sichergestellt ist. Unabhängig davon wird aktuell eine verbundweite Verkehrserhebung durchgeführt, auf derer neue Nachfrageschlüssel ermittelt und vsl. zum 01.07.2024 in die Einnahmenaufteilungsregelung (EAR) übernommen werden sollen. Da eine Abschätzung der finanziellen Auswirkungen mit Umsetzung der neuen Nachfrageschlüssel zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich ist, vereinbaren die Parteien folgende Regelung: Die kalkulierten Verkehrserlöse in Höhe von 9,86 €/km in 2024 und 10,03 €/km in 2025 werden für den Zeitraum, in demdie neuen Nachfrageschlüssel in der EAR Anwendung finden, spitz abgerechnet. Sollte es zu Abweichungen kommen, ist der Differenzbetrag nach Feststellen des Jahresabschlusses der rnv vom Rhein-Neckar-Kreis nachzuzahlen bzw. von der rnv zu erstatten. Ausgleichsleistungen (ohne periodenfremde Effekte), die der rnv zumAusgleich vonMindereinnahmen (aus Deutschlandticket, Jugendticket BW und Andere) gewährt werden, sind den Verkehrserlösen anzurechnen. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DER GENEHMIGUNG Die zwischen dem Rhein-Neckar-Kreis und der Stadt Heidelberg am 10.01.2024 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im Gebiet der Städte Eppelheim und Leimen auf den Straßenbahnlinien 22 und 23 wird nach § 25 Abs. 5 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit genehmigt. Karlsruhe, den 15.01.2024, gez. BenjaminMajer, RegierungspräsidiumHeidelberg GREMIENSITZUNGEN Haupt- und Finanzausschuss: Mittwoch, 24. Januar, 17.30 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Wieblingen: Donnerstag, 25. Januar, 18 Uhr, Evangelisches Gemeindehaus, Mannheimer Straße 252 Bezirksbeirat Neuenheim: Dienstag, 30. Januar, 18 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Bahnstadt: Mittwoch, 31. Januar, 18 Uhr, Bürgerzentrum B3, Gadamerplatz 1, 69115 Heidelberg Gemeinderat: Donnerstag, 1. Februar, 16.30 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Beirat von Menschen mit Behinderungen: Montag, 5. Februar, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Jugendhilfeausschuss: Dienstag, 6. Februar, 16 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Boxberg: Dienstag, 6. Februar, 18 Uhr, Evangelisches Gemeindezentrum, Boxbergring 101 Ausschuss für Soziales und Chancengleichheit: Dienstag, 6. Februar, 19 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 www.gemeinderat.heidelberg.de.
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