24. Januar 2024 BEKANNTMACHUNGEN 6 den kann. Bis zum Vertragsende gelten dann die bisherigen Sätze mit einer Dynamisierung von 2% p.a. weiter, sofern keine anderweitige Regelung getroffen wird. (3) Darüber hinaus hat die Stadt Heidelberg ein Sonderkündigungsrecht für den Fall, dass der rnv die ihr erteilten Liniengenehmigungen nach § 42 PBefG entzogen werden oder die Direktvergabefähigkeit des Verkehrs entfällt. Die Sonderkündigungsfrist beträgt 6 Monate. (4) Bei infrastrukturellen Änderungen (z.B. Streckenänderungen oder Streckenverlängerungen) können beide Parteien eine entsprechende Vertragsanpassung verlangen. Darüber hinaus hat der RNK ein Sonderkündigungsrecht, wenn die infrastrukturellen Änderungen das Kreisgebiet betreffen. Die Sonderkündigungsfrist beträgt 12 Monate. (5) Jede Kündigung bedarf der Schriftform. § 8 Schlussbestimmungen (1) Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages oder seiner Anlagen bedarf der Schriftform. Der Verzicht auf die Schriftformklausel bedarf ebenfalls der Schriftform. Mündliche Abreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. (2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksamsein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Beide Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben. Das Gleiche gilt für eine Regelungslücke. (3) Von diesem Vertrag erhält jede Partei eine unterschriebene Ausfertigung, die rnv erhält eine Kopie. Heidelberg, den 15.12.2023 / 10.01.2023 gez. Prof. Dr. Würzner, Oberbürgermeister Stadt Heidelberg, gez. Dallinger, Landrat Rhein-NeckarKreis und der Abrechnung der Ausgleichszahlung liegen alle Erlöse und Kosten der rnv zugrunde, die in Zusammenhang mit dem ÖPNV-Betrieb des Linienbündels Heidelberg, Sparte Bahn, der rnv entstehen. Nicht enthalten sind die Kostenbestandteile, die über das Nutzungsentgelt (§ 3) abgerechnet werden. Die Rucksackkosten der Heidelberger Straßen- und Bergbahn GmbH (insb. für deren Altpersonal) werden nicht in der Kalkulation und Abrechnung berücksichtigt. § 3 Nutzungsentgelt (Infrastruktur) (1) Neben der Ausgleichszahlung Betrieb (§ 2) wird ein Nutzungsentgelt für die - Vorhaltung der Netzinfrastruktur – Anschaffungs- und Herstellungskosten der Anlagen als jährliche Abschreibungen einschl. damit verbundenem Kapitaldienst - (Trassen, Oberleitungen, elektrischen Anlagen und Haltestellen sowie Betriebshof [nach zukünftiger Sanierung/Erstellung]) sowie - für die erforderlichen Aufwendungen für den Weiterbetrieb des Betriebshofs Heidelberg, Bergheimer Straße vereinbart. Das Nutzungsentgelt berechnet sich aus dem Verhältnis zwischen den nach § 1 Abs. 5 durchgeführten Jahresnutzzugkilometern zu den Gesamt-Jahresnutzzugkilometern im Linienbündel Heidelberg, Sparte Bahn. (2) Die Berechnung der Höhe des Nutzungsentgelts ist in der Anlage (Grundlagen der Kostenermittlung) dargestellt. Maßnahmen zum barrierefreien Haltestellenausbau werden von jeder Standort-kommune komplementär finanziert. Sie belasten damit weder das Nutzungsentgelt noch die Ausgleichszahlung. § 4 Abrechnung (1) Die Abrechnung der Ausgleichszahlungen und des Nutzungsentgeltes erfolgt anhand der geplanten Jahresnutzzugkilometer in monatlichen Abschlagszahlungen jeweils zum 15. eines Monats. (2) Zum 01.04. des Folgejahres legt die rnv eine Spitzabrechnung für die Ausgleichszahlungen anhand der tatsächlich gefahrenen Nutzzugkilometer vor. (3) Zum 01.08. des Folgejahres wird das Nutzungsentgelt eines Jahres sowohl in Bezug auf die tatsächlich angefallenen Kosten als auch in Bezug auf die tatsächlich gefahrenen Nutzzugkilometer spitz abgerechnet. (4) Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem RNK und der rnv im Namen und Auftrag der Stadt Heidelberg. Der RNK kann die Abrechnung ebenfalls delegieren, bspw. an die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN GmbH). (5) Die Vertragspartner gehen davon aus, dass die Ausgleichszahlungen und das Nutzungsentgelt nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, da kein Leistungsaustausch stattfindet, sondern ein öffentlicher Sicherstellungsauftrag übertragen wird. Sollte während der Vertragslaufzeit eine Umsatzsteuerpflicht entstehen, werden die Zahlungen ab diesem Zeitpunkt mit Umsatzsteuer abgerechnet. § 5 Fortschreibung der Ausgleichssätze und des Nutzungsentgelts (1) Eine Neufestsetzung der Ausgleichssätze und des Nutzungsentgeltes wird einvernehmlich nach Maßgabe der in §§ 2 und 3 sowie der in der Anlage (Grundlagen der Kostenermittlung) genannten Kriterien jeweils für maximal zwei aufeinander folgende Jahre getroffen. Die Neufestsetzung erfolgt dabei jeweils bis spätestens zum 31.12. des jeweils zweiten Jahres für wiederum maximal zwei weitere Jahre. Die Vorlage der Kalkulationsgrundlagen erfolgt durch die rnv je-weils spätestens bis zum 30.06. des jeweils zweiten Vertragsjahres. (2) Der RNK hat das Recht direkt mit der rnv zu verhandeln. Die rnv ist ermächtigt, die Verhandlungen zu führen und sich mit dem Aufgabenträger Stadt Heidelberg abzustimmen. Die rnv bzw. die Stadt Heidelberg verhandelt nur direkt mit dem RNK. § 6 Fahrplanänderungen (1) Die Stadt Heidelberg und rnv verpflichten sich, Veränderungen des aktuellen Fahrplanangebotes auf den Linien 22 und 23 außerhalb des Stadtgebietes Heidelberg nur einvernehmlich mit dem RNK vorzunehmen. Insbesondere die Einrichtung von Schienenersatzverkehren (SEV) und baustellenbedingte Änderungen des Fahrplanangebotes sind rechtzeitig vor Baubeginn bzw. Einrichtung des SEV (mindestens 6 Wochen vorher) mit dem RNK abzustimmen. (2) Vorschläge für wesentliche Änderungen im Fahrplanangebot, z. B. Wegfall oder Aufnahme weiterer Fahrten und Verschiebung der Abfahrtszeiten mit Auswirkung auf Anschlüsse auf den Regionalbusverkehr zur Anschlusssicherung und gemäß den Vorgaben des RNK, sind mind. 6 Monate vor Umsetzung mit dem RNK abzustimmen. Eine Entscheidung über wesentliche Fahrplanänderungen hat mind. 3 Monate vor Umsetzung zu erfolgen. (3) Ebenso hat der RNK geplante Änderungen im Regionalbusbereich sowie bei den Stadtbussen in Leimen und Eppelheim in den gleichen Zeitvorläufen der rnv anzuzeigen. (4) Vor geplanten Änderungen im Fahrplanangebot mit Auswirkungen für die Städte des RNK im Linienbündel Heidelberg, Sparte Bahn, insbesondere mit finanziellen Auswirkungen für den RNK, ist der RNK rechtzeitig einzubinden. (5) Weitere Änderungen, die sich auf die Städte des RNK auswirken, insbesondere Anpassung der Linienführungen innerhalb Heidelbergs oder Änderungen der Linienbezeichnungen der beiden Linien sind demRNK in den gleichen Zeitvorläufen vorher anzuzeigen. § 7 Vertragsdauer (1) Die Aufgabenübertragung tritt zum 01.02.2024 in Kraft und erfolgt bis zum Ende der Betrauung der rnv für das Linienbündel Heidelberg, derzeit bis zum 31.03.2047. Die Vertragsparteien verpflichten sich rechtzeitig, das heißt spätestens ein Jahr vor Auslaufen der Betrauung, über eine Folgevereinbarung auf Grundlage der neuen Betrauung für das Linienbündel Heidelberg zu verhandeln. (2) Beide Aufgabenträger haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 24 Monaten zum jeweiligen Jahreswechsel zu kündigen, sofern bei der Neufestlegung der Ausgleichszahlung (Betrieb, § 2) bzw. des Nutzungsentgeltes (Infrastruktur, § 3) keine Einigung erzielt werWerden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Personal- und Organisationsamt: Organisationsmanagerin/Organisations- manager verbunden mit der Funktion als stellvertretende Sachgebietsleitung (m/w/d) Vollzeit | Besoldungsgruppe A 12 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 11 TVöD-V Beim Kinder- und Jugendamt in der Abteilung städtische Kindertageseinrichtungen: Pädagogische Fachkräfte im Springerpool (m/w/d) Vollzeit oder Teilzeit | unbefristet | bis Entgeltgruppe S 8b TVöD-V bei Einsatz im Springerpool Pädagogische Hilfskräfte (m/w/d) Vollzeit oder Teilzeit | Entgeltgruppe S 2 TVöD-V Bei der Kommunalen Behindertenbeauftragten: Assistenz der Kommunalen Behindertenbeauftragten (m/w/d) 19,5 Wochenstunden | unbefristet | Entgeltgruppe 8 TVöD-V Beim Amt für Sport- und Gesundheitsförderung: Sportplatzleiterin/Sportplatzleiter (m/w/d) Vollzeit | Entgeltgruppe 5 TVöD-V Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen.
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