24. Januar 2024 5 STADTWERKE HEIDELBERG / BEKANNTMACHUNGEN ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Vereinbarung zwischen dem Rhein-Neckar-Kreis vertreten durch Herrn Landrat Dallinger - im Folgenden auch „RNK“ genannt - und der Stadt Heidelberg vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Prof. Dr. Würzner - im Folgenden auch „Stadt Heidelberg“ genannt - - zusammen im Folgenden auch „Parteien“ genannt - über die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im Gebiet der Städte Eppelheim und Leimen auf den Straßenbahnlinien 22 und 23. Präambel Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) unterhält und betreibt, als u.a. durch die Stadt Heidelberg betrautes Nahverkehrsunternehmen, die Straßenbahnlinien 22 und 23 (Linie 22 Heidelberg, Bismarckplatz bis Eppelheim, Endstelle Kirchheimer Straße; Linie 23 Heidelberg, Bismarckplatz bis Leimen, Endstelle Friedhof) und erbringt auf diesen Strecken Nahverkehrsleistungen für die Allgemeinheit (ÖPNV). Die beiden Linien sind, im Rahmen des Gemeinsamen Nahverkehrsplans des Zweckverbands Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), dem VRN-Linienbündel Heidelberg zugeordnet. ImFolgendenwird der Streckenabschnitt der Linien 22 und 23 außerhalb des Stadtgebietes Heidelberg auf dem Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises jeweils bis zur Endhaltestelle auf dem Gebiet der Städte Eppelheim (Linie 22: Kirchheimer Straße) und Leimen (Linie 23: Friedhof) betrachtet. Beide Linien haben ihren Schwerpunkt im Stadtgebiet Heidelberg und sind insoweit als ausbrechende Linien zu bezeichnen. Diese Vereinbarung bündelt die Aufgabenträgerschaft für das Linienbündel Heidelberg bei der Stadt Heidelberg, um eine zentrale Bestellung des Linienbündels Heidelberg durch die Stadt Heidelberg zu ermöglichen. § 1 Aufgabenübertragung (1) Der Rhein-Neckar-Kreis (RNK) ist Aufgabenträger für den ÖPNV und damit nach §§ 5, 6 ÖPNVG zuständig für die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im Kreisgebiet. Die ÖPNV-Anbindung der zum RNK gehörenden Städte Eppelheim und Leimen in Richtung Heidelberg erfolgt über die Straßenbahnlinien 22 und 23, die als ausbrechende Linien demLinienbündel Heidelberg zugehören. Insoweit liegt deren Schwerpunkt innerhalb des Linienbündels Heidelberg, für welches die rnv durch die Stadt Heidelberg als interner Betreiber betraut ist. Die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung der genannten Städte auf dem von den beiden genannten Linien erschlossenen Bedienungskorridor kann deshalb nur sinnvoll gemeinsam mit dem benachbarten Aufgabenträger Stadt Heidelberg erfolgen. (2) Der RNK überträgt für die Vertragsdauer nach § 7 (1) die Zuständigkeit als Aufgabenträger für die Straßenbahnlinien 22 und 23 außerhalb des Stadtgebietes Heidelberg auf dem Gebiet des RNK bis hin zu den o.g. Endstellen auf die Stadt Heidelberg. Die Stadt Heidelberg nimmt diese Übertragung an. Sie gewährleistet auf Grundlage des Nahverkehrsplans des RNK die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung selbst bzw. durch das von ihr betraute Verkehrs-unternehmen rnv. (3) Die rnv erstellt in Bezug auf die Verkehrsbedienung im Kreisgebiet auf den Linien 22 und 23 vierteljährlich einen Qualitätsbericht und legt diesen dem Rhein-Neckar-Kreis vor. Der Qualitätsbericht muss mindestens eine Pünktlichkeitsanalyse (als pünktlich gelten Haltestellenabfahrten bis +2:59 Minuten im Vergleich zur Soll-Abfahrtszeit), ausgefallene Fahrten (als ausgefallen gelten auch Fahrten mit einer Verspätung größer der Taktfolgezeit), sowie eingegangene Beschwerden enthalten. Bei Bedarf bzw. auf Wunsch eines Vereinbarungspartners ist von Seiten der rnv zeitnah nach Vorlage des Reportings ein Gesprächstermin zu organisieren. Teilnehmer dieses Gesprächs sind in jedem Fall Vertreter der Stadt Heidelberg, des Rhein-Neckar-Kreises und der rnv. (4) Der RNK gewährt für die Wahrnehmung seiner Aufgaben im ÖPNV für die Straßenbahnlinien 22 und 23 nach § 2 eine Ausgleichszahlung (Betrieb) sowie nach § 3 ein Nutzungsentgelt (Infrastruktur). (5) Die im Folgenden für die Berechnung der Ausgleichszahlung und des Nutzungsentgelts zugrunde gelegten Jahresnutzzugkilometer entsprechen der Summe aus - den zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung von der rnv auf dem Gebiet des RNK durchgeführten Jahresnutzzugkilometer und - 50 % der durchgeführten Jahresnutzzugkilometer zwischen der jeweils letzten Haltestelle auf Gemarkung Heidelberg und der jeweiligen Gemar- kungsgrenze zum RNK. § 2 Ausgleichszahlung (Betrieb) (1) Die Ausgleichszahlung berechnet sich aus den zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im Kreisgebiet von der rnv durchgeführten Jahresnutzzugkilometern nach § 1 Abs. 5 multipliziert mit dem jeweiligen Nettoausgleichssatz je Nutzzugkilometer gemäß Anlage (Grundlagen der Kostenermittlung). Der Nettoausgleichssatz ist ein im Vorhinein festgelegter und einheitlicher Kostensatz je Nutzzugkilometer nach Abzug der prognostizierten Tarifein-nahmen und Ausgleichsleistungen. (2) Als Anreiz für eine wirtschaftliche Gestaltung der Verkehrsleistung im Sinne des Anhangs der EU-Verordnung 1370/2007 verbleibt das volle Kosten- und Erlösrisiko bei der Stadt Heidelberg. Es findet also grundsätzlich weder eine Kostenfortschreibung noch eine Spitzabrechnung der Erlöse statt. Anpassungen aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben oder ungewöhnlicher Umstände (z.B. Pandemien) sind davon unbenommen und erfolgen als Vertragsergänzung. (3) Die Berechnung der Höhe der Ausgleichszahlung ist in der Anlage (Grundlagen der Kostenermittlung) dargestellt. (4) Der Kalkulation des Ausgleichssatzes Wege zu den Stadtwerken Heidelberg Direkter Draht vor Ort, telefonisch und online Kundinnen und Kunden können vieleWege zum regionalen Energieversorger nutzen: Die zentrale persönliche Anlaufstelle ist das Kundenzentrum nahe des Hauptbahnhofs in der Kurfürsten-Anlage 42-50, geöffnet von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr, Donnerstag sogar bis 18 Uhr. Die kostenfreie Hotline ist unter 0800 513 513 2 erreichbar. Mitten in der Altstadt in der Hauptstraße 120 kann zudem der ENERGIEladen Montag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr, Samstag von 10 bis 16 Uhr besucht werden. Zu diesen Zeiten steht das Teamdort gerne unter 06221 513-5002 für Fragen zur Verfügung. Online-Services nutzen Via Website www.swhd.de/onlinekundenservice lassen sich Zählerstände melden oder Lastschriftmandate erteilen. Zudem kann man sich bequem anmelden, ummelden und Tarife berechnen. Für all das steht auch die Stadtwerke-Heidelberg-App »für dich« zur Verfügung. Damit haben die Nutzer ebenfalls einen direkten Draht zum Unternehmen. Sie lässt sich über den App Store oder Google Play kostenfrei herunterladen. Störungen melden Liegt eine Versorgungsstörung vor, sind die Stadtwerke Heidelberg rund um die Uhr jeden Tag im Jahr telefonisch erreichbar: › Strom: 06221 513-2090 › Erdgas: 06221 513-2030 › Fernwärme: 06221 513-2060 › Wasser: 06221 513-2060 Hilfreiche Informationen zur Störungsbehebung finden sich unter www.swhd.de/stoerung-melden. Und wer einen Defekt in der Straßenbeleuchtung melden möchte, kann ganz einfach das Formular auf www.swhd. de/beleuchtungsstoerung-melden nutzen. Alle Anlaufstellen im Überblick auf www.swhd.de/kontakt Auch Zählerstände einreichen geht ganz einfach: entweder per Online-Service auf www.swhd.de/zaehlerstand oder Foto vom Zählerstand per App einreichen oder an ablesung@swhd.de senden. Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.), Florine Oestereich Foto: Stadtwerke Heidelberg, Peter Dorn Alle Angaben ohne Gewähr Impressum
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