stadtblatt.heidelberg.de Amtsanzeiger der Stadt Heidelberg 24. Januar 2024 / Ausgabe 03 / 32. Jahrgang PATRICK-HENRY-VILLAGE Start für 550 Wohnungen Entwicklungsflächen festgelegt 2024 ist für die Entwicklung des Patrick-Henry-Village (PHV) ein Meilenstein-Jahr: Die Stadt kann bald die ersten Grundstücke von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) kaufen. Die Gespräche dafür sind auf der Zielgeraden. Die BImA wird auch nach dem Ankauf ein wichtiger Partner bleiben. Denn die Bundesanstalt wird einige Flächen selbst entwickeln und damit noch in diesem Jahr starten. Sie schafft dort 550 Wohneinheiten. Baubeginn ist noch in diesem Jahr. S. 4 › ANTIRASSISMUS Diskriminierung begegnen Großes Interesse an Lab Rassismus bewegt viele Menschen: Das erste Community Lab gegen Rassismus imHeidelberger Karlstorbahnhof stieß vor allemvor demHintergrund der medialen Enthüllungen zum Treffen von Rechtsextremen in Potsdam auf großes Interesse. Rund 190 Teilnehmende kamen zur Vernetzungsveranstaltung und diskutierten engagiert mit, wo es ihrer Ansicht nachnoch kommunale Strategienbei der Bekämpfung von Rassismus braucht. Als nächsten Schritt will die Stadt einen Runden Tisch einrichten. S. 4 › BeimNeujahrsfest der Stadt Heidelberg am Sonntag, 21. Januar, haben 12.000Menschen die neue Südstadt rund um den Marlene-Dietrich-Platz erkundet. Den Besucherinnen und Besuchernwurden auf der Konversionsfläche interessanteMitmachangebote, spektakuläre Vorführungen, einmalige Einblicke in neue Bauprojekte und vielfältige Informationen rund umHeidelberg geboten. Rund 100 Heidelberger Vereine und Institutionen, städtische Ämter und Gesellschaften sowie Parteien stellten ihre Arbeit vor. Viele Menschen nutzten die Gelegenheit, das neue Quartiermit demKarls- torbahnhof, den Alten Stallungen, dem größten 3D-Druck-Gebäude Europas und neue Wohngruppen zu entdecken. Auf dem Paradeplatz war erstmals ein Sportdorf aufgebaut , dasmit einer SportshowundMitmachangeboten die Gäste anlockte. Südstadt: Heimat für 2.200 Menschen Oberbürgermeister Eckart Würzner begrüßte auf demMarlene-Dietrich-Platz nach der Eröffnung mit dem PerkeoFanfarenzug und dem Kinderchor Südwestwind aus der Südstadt die Besucherinnen und Besucher: „Dieses Quartier ist ein Paradebeispiel dafür, wie wir als Stadt die Stadtentwicklung selbst steuern können. Wir konnten sicherstellen, dass 70 Prozent der Wohnungen als preiswerter Wohnraum zur Verfügung steht.“ Der Kitt unserer Gesellschaft Heidelberg zeichne sich durch Lebensqualität, Innovation, Klimaschutz und soziales Miteinander aus, so Oberbürgermeister Würzner weiter in seiner Rede. Der Oberbürgermeister dankte den Vereinen, Einrichtungen und Organisationen in Heidelberg, die sich um andere Menschen kümmern – um Seniorinnen und Senioren, Kinder und Jugendliche, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Menschen auf der Flucht: „Soziales Miteinander ist der Kitt unserer Gesellschaft“, hob Würzner hervor. Zudem sei er dankbar, dass am Samstag, 20. Januar, auch in Heidelberg 18.000 Menschen auf die Straße gegangen sind, um zu demonstrieren. Sie hätten ein klares Signal gegen Hass und Hetze gesetzt. tir Fotos vom Neujahrsfest auf S. 8 und unter www.heidelberg.de/ neujahrsfest Rund 12.000 Menschen beim Neujahrsfest Vorführungen, Aktionen und Infos in der Südstadt THEATER ¡Adelante! startet am 3. Februar S. 8 › Oberbürgermeister Eckart Würzner begrüßte auf dem Marlene-Dietrich-Platz nach der Eröffnung mit dem PerkeoFanfarenzug und dem Kinderchor Südwestwind aus der Südstadt die Besucherinnen und Besucher. (Foto Dittmer) KOMMUNALPOLITIK Gemeinderat tagt Sitzung am 1. Februar Der Gemeinderat tagt am Donnerstag, 1. Februar öffentlich ab 16.30 Uhr im Rathaus. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem der Neubau einer Feuerwehrwache nahe des S-Bahn-Bahnhofs Altstadt, Maßnahmen gegen überhöhte Wohnungsmieten und wie Schritte zur Entscheidung, ob Heidelberg sich als Kulturhauptstadt bewirbt, aussehen könnten. Die Tagesordnung ist unter www. gemeinderat.heidelberg.de zu finden. Die Sitzung kann per Livestreamüber die städtische Homepage oder aus demNeuen Sitzungssaal verfolgt werden.
24. Januar 2024 STIMMEN AUS DEM GEMEINDERAT Bündnis 90/Die Grünen Dr. Dorothea Kaufmann Gemeinsam für die Demokratie in Heidelberg! 18.000 Menschen! So viele haben sich letzten Samstag in Heidelberg versammelt, um sich gegen Rechts und für die Demokratie starkzumachen. Ein breites Bündnis aus über 100 zivilgesellschaftlichen Gruppen, allen (!) demokratischen Parteien, Glaubensgemeinschaften, Gewerkschaften, Vereinen, Verbänden, Initiativen, Unternehmen und der Bevölkerung hat deutlich gezeigt: „Nie wieder“ ist JETZT und wir sind gemeinsam stark gegen Rechts. Was können wir in Heidelberg konkret tun? Ganz besonders im Wahljahr 2024: wählen gehen - und zwar demokratische Parteien. Noch besser wäre es, einer dieser demokratischen Parteien beizutreten; Wir würden uns sehr freuen, Sie bald als 772. Mitglied begrüßen zu dürfen! Denn die AfD ist keine Alternative, hat keine politischen Antworten auf die großen Herausforderungen unserer Zeit und treibt aktiv die Spaltung der Gesellschaft voran - dies muss allen spätestens seit den Berichten der letzten Wochen klar sein. In Heidelberg bieten die kommunale Antidiskriminierungsstelle, das Heidelberger Antidiskriminierungsnetzwerk und der von uns initiierte Runde Tisch gegen Rassismus wertvolle und sachverständige Unterstützung für Betroffene. Oftmals sind es aber auch die kleinen Dinge, die zählen: Hören Sie denen zu, die von Hass und Hetze betroffen sind, treten Sie für Menschen ein, die diffamiert und angegriffen werden und sei es „nur“ durch vehementen Widerspruch, wenn eine Familie in der Straßenbahn beleidigt wird. Denn die „schweigende Mehrheit“ muss laut und widerstandsfähig sein. Wie viele schon heute dazu bereit sind, haben wir am Samstag gesehen. Bringen Sie sich in Ihrem Verein ein, denn Demokratieförderung ist ein Teamsport und auch in Ihrem unmittelbaren privaten Umfeld gibt es sicherlich Menschen, für die ein Rechtsruck in der Gesellschaft eine unmittelbare Bedrohung darstellt. Genau genommen sind wir alle bedroht: in unserer Art zusammen frei zu leben, zu lieben und einander zu achten und zu respektieren. Offenheit und Zugewandtheit sind der Kitt, der die Gesellschaft zusammenhält und genau dieser droht jetzt zu zerbröseln. Politik ist überall und immer um uns herum. Informieren Sie sich über die Arbeit Ihrer Abgeordneten auf Bundes- und Landesebene und auch darüber, welche Arbeit wir hier imGemeinderat für Sie leisten. Auf Bündnis 90/Die Grünen können Sie stets zählen, wenn es um eine wirklich wehrhafte und stabile Brandmauer gegen Rechts geht, denn wir sind immer dazu bereit, für all das zu kämpfen, was eine vielfältige Gesellschaft ausmacht. In diesem Sinne: Auch wenn der Wind eiskalt von Rechts weht - lassen Sie uns stachlig bleiben und gemeinsam die Demokratie verteidigen! 06221 58-47170 geschaeftsstelle@gruene- fraktion.heidelberg.de 18.000 Menschen kamen letzten Samstag in Heidelberg dem Aufruf eines breiten Bündnisses nach und haben sich gemeinsam gegen Rechts und für die Demokratie starkgemacht. (Foto Freundt) 2 Die Heidelberger Larissa Winter-Horn Grundlagen für die Bewerbung als Europäische Kulturhauptstadt Teilschritt 1, der in Kürze vom Gemeinderat beschlossen werden soll, ist keine reine Bestandsaufnahme, sondern beinhaltet eine Verbesserung der Kommunikationsstruktur und das Sichtbarmachen aller Akteurinnen und Akteure, gerade auch der kleineren im lokalen Kulturbereich. Sie sollen besser vernetzt werden, sich besser organisieren und Synergien nutzen können. Ziel ist auch das Erstellen einer digitalen Landkarte, die uns die kulturellen Angebote aufzeigt, aber auch „schwarze Flecken“. All das sind wertvolle Ergebnisse – sowohl für die Kulturschaffenden als auch für die Stadtverwaltung – egal ob wir uns dafür entscheiden, uns als Kulturhauptstadt zu bewerben oder nicht. info@dieheidelberger.de Arbeitsgemeinschaft GAL/FWV Judith Marggraf Danke Heidelberg! Es war gigantisch. Der SWR meldet 18000 Demonstrierende, 3000 waren angemeldet... Schon inder Straßenbahn von Kirchheim aus: Sonst Samstag Nachmittag fast leer, am letzten Samstag völlig überfüllt. Familien mit Kindern, ältereMenschen, ein guter Querschnitt unserer Bevölkerung! An der Schwanenteichanlage kaumeinDurchkommen, man steht lange und friert. Ich sehe und treffe locker die Hälfte der GemeinderätInnen – quer durch alle Fraktionen. Wie schön ist diese Einmütigkeit in einer Stadt, die sich gegen Rassismus einsetzt. Ja, wir müssen aufpassen, dass uns unsere demokratische Verfassung nicht abhanden kommt! Früher aufstehen gegen Rechts und populistische Versuchungen, gegen die nicht-Antworten und gegen die Versuchung einfacher Antworten. Bleiben wir wachsam und aktiv! info@gal-heidelberg.de Die Linke Zara Kızıltaş Kulturhauptstadt braucht Vertrauen Noch immer sind wir empört, dass eine Bewerbung Heidelbergs als Kulturhauptstadt ohne Zuziehung des Gemeinderates oder der Kulturschaffenden signalisiert wurde. Dennoch ist der vomKulturamt vorgelegte Plan geeignet, um bis zur Grundsatzentscheidung anstehende Themen auszuloten. Die im Alleingang festgelegte Personalie tragen wir nicht mit. Es ist kontraproduktiv, dass die Verantwortung bei jemandem liegt, der bereits zuvor das Vertrauen von Kulturschaffenden verloren hat. Kulturhauptstadt kann eine Chance sein, doch dafür muss Partizipation fruchten, wofür wiederum das Vertrauen der Kulturschaffenden unerlässlich ist. Deshalb stellten wir den Antrag, dass die Personalie Spuhler aus dem Plan ausgelassen wird. gemeinderat@dielinke-hd.de FDP Karl Breer Warum auch Heidelberg ... ... den Gürtel enger schnallen muss, können kurzentschlossene Leser des digitalen Stadtblatts am heutigen Mittwoch, den 24. Januar, beim Neujahrsempfang der Heidelberger FDPFraktion aus erster Hand erfahren. Gastredner ist nämlich Florian Toncar, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium. Die Veranstaltung beginnt um 18:30 Uhr im Palais Prinz Carl am Kornmarkt 1. Sollten Sie Interesse haben, über die Schuldenbremse, die finanzielle Situation der Kommunen sowie kommunalpolitische Themen mit Staatssekretär Toncar und unserer Fraktion zu diskutieren, senden Sie uns einfach eine Mail an breer@fdp-frak tion-hd.de breer@fdp-fraktion-hd.de
24. Januar 2024 3 STIMMEN AUS DEM GEMEINDERAT In der Rubrik „Stimmen aus dem Gemeinderat“ kommen die Mitglieder des Gemeinderates zu Wort. Die Autorinnen und Autoren sind für den Inhalt ihrer Beiträge in vollem Umfang selbst verantwortlich, insbesondere auch in Bezug auf alle notwendigen Nutzungsrechte. GEMEINDERAT ONLINE www.gemeinderat.heidelberg.de CDU Dr. Jan Gradel AmWochenende ... ... wurde auch in Heidelberg gegen antidemokratische Tendenzen demonstriert. Das ist gut so, denn die Gesellschaft muss sich klar gegen das auf der Potsdamer-Konferenz zu Tage getretene Gedankengut abgrenzen. Doch so leicht sich auch die Gesellschaft auf eine Position gegen etwas einigen lässt, umso schwerer tun sich die politischen Vertreter damit, eine gemeinsame Position für etwas zu finden. Die Ursache hierfür allein am rechten Rand zu suchen, wäre kurzsichtig. Es mangelt in Berlin an Regierungskompetenz und vor allem an einer Perspektive für den wirtschaftlichen Erfolg, auf dem letztendlich Wohlstand und sozialer Friede aufbauen. So haben es Populisten leicht, die Unzufriedenen für sich zu gewinnen. Auch hier in Heidelberg fehlt es der grün-rot-linken Mehrheit an einer solchen Perspektive. Jahrzehntelang werden weder der Wissenschaft, noch dem Gewerbe Flächen zur Erweiterung geboten oder die notwendigen Infrastruktur-Investitionen hierfür getätigt. Allein die Ablehnung des Autoverkehrs bestimmt das politische Handeln und so verliert Heidelberg an Attraktivität. Die CDU-Fraktion steht hingegen für eine klare Perspektive. Nutzen auch Sie Ihre Chance zu entscheiden, in dem Sie zur Kommunal- und Europawahl gehen und Ihre Stimme entsprechend abgeben. 06221 58-47160 info@cdu-fraktion-hd.de SPD Prof. Dr. Anke Schuster NIE WIEDER IST JETZT! 18.000 Menschen in Heidelberg demonstrierten am Samstag friedlich, aber lautstark gegen die AFD und den Rechtsruck in Deutschland! Was für ein starkes Zeichen, in einer Stadt, die sich mit der Charta für Vielfalt gegen Rassismus einsetzt! Die größte Demonstration der Nachkriegszeit in HD! Ich bin stolz Heidelbergerin zu sein und ein Teil dieser Bewegung, die nicht mehr zuschaut, sondern laut „Nazis raus“ auf der Hauptstraße skandiert oder „Heidelberg lass das Zuschauen sein und reiht Euch in die Demo ein“. Es hallte durch die ganze Altstadt und viele folgten spontan dem Aufruf der Demonstrant:innen. Es war einfach großartig. Man kam auf dem Marsch zum Uniplatz ins Gespräch. Die einen geübt im Demonstrieren, andere zum ersten Mal in ihrem Leben auf einer Demo – aber alle waren wir uns einig: es geht um was! Wir müssen unsere Demokratie, unsere Verfassung und unsere Werte schützen! Gemeinsam stark gegen Rechts - für ein solidarisches Miteinander und eine tolerante Gesellschaft! Die AFD spricht in den sozialen Medien von bezahlten Demonstrant:innen und negiert die öffentlichen Zahlen – Lügen verbreiten wie immer. Aber jetzt ist Schluss, dass wir den Verlogenheiten und der braunen Soße der AFD den Raum überlassen! Wir sind mehr und wir sind lauter - Land auf Land ab! Eine Republik in Aufruhr- 1 Million allein bis jetzt im Januar! Deutschland, das sind wir und wir müssen laut bleiben! Wir, die Vertreter:innen der demokratischen Parteien, müssen aber noch mehr – wir müssen uns selbstkritisch fragen, wo haben wir versagt und warum? Wir müssen auf die Menschen, die sich von uns allein gelassen fühlen und nur aus Protest und Enttäuschung AFD wählen, wieder ernsthaft zugehen, uns anhören, was sie uns zu sagen haben, uns auf sie einlassen und mit ihnen gemeinsam Antworten finden. 06221 58-47150 geschaeftsstelle@spd-fraktion. heidelberg.de AfD Timethy Bartesch Neutralitätsgebot – was ist das? Die Stadt Heidelberg hat beim Neujahrsfest bemerkenswert deutlich ihr totalitäres Gesicht gezeigt. Totalitäre Ideologien brauchen einen gemeinsamen Feind. Vor 3 Jahren waren das die Ungeimpften. Aktuell sind es wieder Rechte. Vom Oberbürgermeister wurden wir auf dem Empfang als verfassungsfeindlicher Klassenfeind markiert. Vom linksextremen Mob an unserem Infostand dann so behandelt. In gelebter linksgrüner bürgerlicher Hochkultur hat dabei eine Gutmenschin auf unser Werbematerial gekotzt. Glückwunsch Heidelberg. timethy.bartesch@afd-bw.de Bunte Linke Hildegard Stolz „Wehrt euch, ... leistet Widerstand - gegen den Faschismus hier im Land.“ Ein höchstgefährliches Lied. So zu erfahren beim Neujahrsfest der Stadt. Den ganzen Tag war schon Polizeischutz nötig für den Zugang zumAfD-Stand und dann gab es sogar einen Platzverweis gegen den Antifaschisten Micha Csaszkóczy, der einfach nur da war. Danach kamen viele rein und sangen das Lied. Die Polizei schloss wegen „allgemeiner Gefahrenlage“ das Gebäude. Lasst uns nicht aufhören, die „allgemeine Gefahrenlage“ zu benennen, die die Rechtsaußen für die Demokratie bedeuten. h_stolz@gmx.de Die PARTEI Björn Leuzinger Mir Fanfaren, Prunk, Zinober ... ... Lud der obercoole Ober Bürgermeister Eckart Würzner am Sonntag zum Neujahrsfeste für die Bürger. Wie immer war der Stand der PARTEI der Beste, es füllte sich dort der Schredder voll blau-brauner Reste. Als friedlicher Protestgesang gegen die verf*ckte afd erklang rückte eine Hundertschaft der Polizei heraus und sperrte singende Bürger einfach aus. Wemsoll das nützen?Mannmuss doch Demokraten vor Faschisten schützen und nicht umgekehrt, dieser Umgang war klar verkehrt! info@die-partei-heidelberg.de Nachstehende Sitzungen können im Rathaus, Marktplatz 10, verfolgt werden: Haupt- und Finanzausschuss: Mittwoch, 24. Januar, 17.30 Uhr Gemeinderat: Donnerstag, 1. Februar, 16.30 Uhr Jugendhilfeausschuss: Dienstag, 6. Februar, 16 Uhr Ausschuss für Soziales und Chancengleichheit: Dienstag, 6. Februar, 19 Uhr www.gemeinderat. heidelberg.de Nächste öffentliche Sitzungen
AKTUELLES 4 24. Januar 2024 PHV: Start für 550 Wohnungen Bund beginnt dieses Jahr mit Sanierungen Startsignal für PHV: Der Bund engagiert sich bei der Entwicklung des neuen Stadtteils. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wird im Süden des Areals 550 Wohnungen schaffen. Die Bau- und Sanierungsarbeiten sollen noch dieses Jahr starten. Die ersten Bezüge sind für kommendes Jahr geplant. Entsprechende Pläne stellten BImA und Stadt bei einem Pressegespräch auf dem Areal am Montag, 22. Januar, gemeinsam vor. Auf PHV sollen rund 10.000 Menschen leben und 5.000 Arbeitsplätze entstehen. Grundlage der Entwicklung ist der dynamische Masterplan, den der Gemeinderat im Juni 2020 beschlossen hat. Er sieht rund 5.350 Wohnungen vor. „Wir haben ein klares Ziel vor Augen: Insgesamt wollen wir in den nächsten Jahren rund 550 Wohnungen im preisgedämpften Segment schaffen“, sagt Susanne Dübon, Leiterin der zuständigen Hauptstelle Portfoliomanagement der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). „Begonnen wird nun in der südlichsten Zeile mit der Aufstockung und Sanierung von zwei Gebäuden. Das Vergabeverfahren läuft bereits seit Dezember 2023 und wir sind guter Dinge, dass die Bauarbeiten - nach dem Genehmigungsverfahren und den Werkplanungen – noch in diesem Jahr beginnen können.“ Oberbürgermeister Eckart Würzner dankte der BImA ausdrücklich, dass sie sich als Partner der Stadt in diesem großen Umfang engagiert und selbst Wohnraum schafft. „Ich freue mich sehr, dass die Entwicklung startet“, sagte Oberbürgermeister Eckart Würzner. „Mit dem Patrick-Henry-Village bietet sich für Heidelberg die Chance, einen kompletten Stadtteil neu zu entwickeln. Wir werden hier die großen Themen unserer Zeit für eine zukunftsfähige Stadt bearbeiten.“ Wohnraum für alle Die Stadt kann bald die ersten Grundstücke im Patrick-Henry-Village von der BImA kaufen. Die Gespräche dafür sollen in diesem Jahr zum Abschluss kommen. Die Stadt erwirbt acht Baufelder mit fünf Bestandsgebäuden und für drei Neubauten. Es sind rund 5.350 Wohnungen vorgesehen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem preisgünstigen Segment. Das Verhältnis von Mietwohnungen und Eigentum liegt bei 50:50. cat/ls www.phv-verbindet.de OB Würzner (2. v. r.) und EBM Jürgen Odszuck (r.) präsentieren mit Susanne Dübon und Philipp Menges von der BImA die Aufteilung der Flächen. (Foto Rothe) Rassistischer Diskriminierung begegnen 190 Teilnehmende diskutierten beim ersten Community Lab R und 190 Teilnehmende kamen zum ersten Community Lab im Karlstorbahnhof und diskutierten engagiert darüber, wie Rassismus in Heidelberg begegnet werden kann. Die Ergebnisse des Labs werden jetzt von Stadt und Migrationsbeirat ausgewertet und mit Fachleuten, Vereinen und Initiativen während der Wochen gegen Rassismus im März diskutiert. Sie bilden dann die Handlungsfelder des Runden Tischs gegen Rassismus, der imSommer gegründet werden soll. Ziel ist es, durch konkrete Maßnahmen Rassismus, Antisemitismus und Antiziganismus entgegenzuwirken. Partizipation statt Symbolpolitik „Auch wir hier vor Ort können und müssen uns für eine offene und vielfältige Demokratie einsetzen. Mit dem Beitritt zur Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus haben wir uns entschieden, dass dies nicht nur ein Lippenbekenntnis sein soll“, sagte Bürgermeisterin Stefanie Jansen. Saraya Gomis, Mitglied im Expert*innenrat Antirassismus der Bundesregierung, nannte Heidelberg in ihrer Impulsrede „Best Practise“, was Partizipation angeht. „Am Ende werden wir viel von Heidelberg lernen können“, sagte Gomis. eu Beim ersten Community Lab gegen Rassismus im Karlstorbahnhof gab es engagierte Diskussionen zur Bekämpfung von Rassismus in Heidelberg. (Foto Pohl) Autos in der Altstadt Konzept für Verkehrsberuhigung Die Stadt plant zukünftig mit einem überarbeiteten Verkehrslenkungs- und -beruhigungskonzept die Verkehrssituation in der Altstadt zu verbessern. Dazu soll unter anderem der Bereich der Fußgängerzone ausgeweitet und durch hochfahrbare Poller abgegrenzt werden. Generell sollen im Sinne des Stadtbildes so wenig technische Anlagen wie nötig verwendet werden. Wo möglich, ist geplant, Straßenöffnungen mit passendem Stadtmobiliar, z. B. Pflanzkübeln oder Abfallbehältern, zu sperren. Die Einfahrt in die Altstadt soll weiterhin für Anlieger möglich bleiben. Der Gemeinderat entscheidet am Donnerstag, 1. Februar, abschließend über das Konzept. Eine Umsetzung ist inmehreren Schritten vorgesehen. Die Kosten werden auf rund 2,1 Millionen Euro geschätzt. Wetter-Rückblick 2023 war heiß, aber nicht zu trocken 2023 dominierten in Heidelberg feucht-warme Bedingungen. › Mehr Sommertage und heiße Tage: An 96 Tagen wurden 25 Grad Celsius überschritten, an 34 Tagen sogar 30 Grad. › Höhere Jahresmitteltemperatur: Die Jahresmitteltemperatur lag im Durchschnitt bei rund 13,3 Grad. Im Vergleich zum Referenzzeitraum 1991 bis 2020 ist das ein Anstieg um 1,5 Grad Celsius, im Vergleich zu 1961 bis 1990 sogar ein Anstieg um 2,5 Grad Celsius. › Niederschlagsmengen: Auffällig im Jahr 2023 war einmal mehr, dass die Niederschläge im Stadtgebiet sehr unterschiedlich verteilt sind. Mit über 30 Liter pro Quadratmeter in sechs Stunden wurde am Sonntag, 7. Mai 2023, die höchste Niederschlagsmenge in nur kurzer Zeit gemessen. Im Juni gab es fast keinen Niederschlag, im August, Oktober und November dagegen überdurchschnittlich viel. Die Stadt erarbeitet als Reaktion auf den Klimawandel Schutz- und Vorsorgemaßnahmen für die Risikofaktoren Hochwasser, Starkregen und Hitzebelastung. Aktuelle Messdaten unter klimakompass.heidelberg.de
24. Januar 2024 5 STADTWERKE HEIDELBERG / BEKANNTMACHUNGEN ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Vereinbarung zwischen dem Rhein-Neckar-Kreis vertreten durch Herrn Landrat Dallinger - im Folgenden auch „RNK“ genannt - und der Stadt Heidelberg vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Prof. Dr. Würzner - im Folgenden auch „Stadt Heidelberg“ genannt - - zusammen im Folgenden auch „Parteien“ genannt - über die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im Gebiet der Städte Eppelheim und Leimen auf den Straßenbahnlinien 22 und 23. Präambel Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) unterhält und betreibt, als u.a. durch die Stadt Heidelberg betrautes Nahverkehrsunternehmen, die Straßenbahnlinien 22 und 23 (Linie 22 Heidelberg, Bismarckplatz bis Eppelheim, Endstelle Kirchheimer Straße; Linie 23 Heidelberg, Bismarckplatz bis Leimen, Endstelle Friedhof) und erbringt auf diesen Strecken Nahverkehrsleistungen für die Allgemeinheit (ÖPNV). Die beiden Linien sind, im Rahmen des Gemeinsamen Nahverkehrsplans des Zweckverbands Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), dem VRN-Linienbündel Heidelberg zugeordnet. ImFolgendenwird der Streckenabschnitt der Linien 22 und 23 außerhalb des Stadtgebietes Heidelberg auf dem Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises jeweils bis zur Endhaltestelle auf dem Gebiet der Städte Eppelheim (Linie 22: Kirchheimer Straße) und Leimen (Linie 23: Friedhof) betrachtet. Beide Linien haben ihren Schwerpunkt im Stadtgebiet Heidelberg und sind insoweit als ausbrechende Linien zu bezeichnen. Diese Vereinbarung bündelt die Aufgabenträgerschaft für das Linienbündel Heidelberg bei der Stadt Heidelberg, um eine zentrale Bestellung des Linienbündels Heidelberg durch die Stadt Heidelberg zu ermöglichen. § 1 Aufgabenübertragung (1) Der Rhein-Neckar-Kreis (RNK) ist Aufgabenträger für den ÖPNV und damit nach §§ 5, 6 ÖPNVG zuständig für die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im Kreisgebiet. Die ÖPNV-Anbindung der zum RNK gehörenden Städte Eppelheim und Leimen in Richtung Heidelberg erfolgt über die Straßenbahnlinien 22 und 23, die als ausbrechende Linien demLinienbündel Heidelberg zugehören. Insoweit liegt deren Schwerpunkt innerhalb des Linienbündels Heidelberg, für welches die rnv durch die Stadt Heidelberg als interner Betreiber betraut ist. Die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung der genannten Städte auf dem von den beiden genannten Linien erschlossenen Bedienungskorridor kann deshalb nur sinnvoll gemeinsam mit dem benachbarten Aufgabenträger Stadt Heidelberg erfolgen. (2) Der RNK überträgt für die Vertragsdauer nach § 7 (1) die Zuständigkeit als Aufgabenträger für die Straßenbahnlinien 22 und 23 außerhalb des Stadtgebietes Heidelberg auf dem Gebiet des RNK bis hin zu den o.g. Endstellen auf die Stadt Heidelberg. Die Stadt Heidelberg nimmt diese Übertragung an. Sie gewährleistet auf Grundlage des Nahverkehrsplans des RNK die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung selbst bzw. durch das von ihr betraute Verkehrs-unternehmen rnv. (3) Die rnv erstellt in Bezug auf die Verkehrsbedienung im Kreisgebiet auf den Linien 22 und 23 vierteljährlich einen Qualitätsbericht und legt diesen dem Rhein-Neckar-Kreis vor. Der Qualitätsbericht muss mindestens eine Pünktlichkeitsanalyse (als pünktlich gelten Haltestellenabfahrten bis +2:59 Minuten im Vergleich zur Soll-Abfahrtszeit), ausgefallene Fahrten (als ausgefallen gelten auch Fahrten mit einer Verspätung größer der Taktfolgezeit), sowie eingegangene Beschwerden enthalten. Bei Bedarf bzw. auf Wunsch eines Vereinbarungspartners ist von Seiten der rnv zeitnah nach Vorlage des Reportings ein Gesprächstermin zu organisieren. Teilnehmer dieses Gesprächs sind in jedem Fall Vertreter der Stadt Heidelberg, des Rhein-Neckar-Kreises und der rnv. (4) Der RNK gewährt für die Wahrnehmung seiner Aufgaben im ÖPNV für die Straßenbahnlinien 22 und 23 nach § 2 eine Ausgleichszahlung (Betrieb) sowie nach § 3 ein Nutzungsentgelt (Infrastruktur). (5) Die im Folgenden für die Berechnung der Ausgleichszahlung und des Nutzungsentgelts zugrunde gelegten Jahresnutzzugkilometer entsprechen der Summe aus - den zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung von der rnv auf dem Gebiet des RNK durchgeführten Jahresnutzzugkilometer und - 50 % der durchgeführten Jahresnutzzugkilometer zwischen der jeweils letzten Haltestelle auf Gemarkung Heidelberg und der jeweiligen Gemar- kungsgrenze zum RNK. § 2 Ausgleichszahlung (Betrieb) (1) Die Ausgleichszahlung berechnet sich aus den zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im Kreisgebiet von der rnv durchgeführten Jahresnutzzugkilometern nach § 1 Abs. 5 multipliziert mit dem jeweiligen Nettoausgleichssatz je Nutzzugkilometer gemäß Anlage (Grundlagen der Kostenermittlung). Der Nettoausgleichssatz ist ein im Vorhinein festgelegter und einheitlicher Kostensatz je Nutzzugkilometer nach Abzug der prognostizierten Tarifein-nahmen und Ausgleichsleistungen. (2) Als Anreiz für eine wirtschaftliche Gestaltung der Verkehrsleistung im Sinne des Anhangs der EU-Verordnung 1370/2007 verbleibt das volle Kosten- und Erlösrisiko bei der Stadt Heidelberg. Es findet also grundsätzlich weder eine Kostenfortschreibung noch eine Spitzabrechnung der Erlöse statt. Anpassungen aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben oder ungewöhnlicher Umstände (z.B. Pandemien) sind davon unbenommen und erfolgen als Vertragsergänzung. (3) Die Berechnung der Höhe der Ausgleichszahlung ist in der Anlage (Grundlagen der Kostenermittlung) dargestellt. (4) Der Kalkulation des Ausgleichssatzes Wege zu den Stadtwerken Heidelberg Direkter Draht vor Ort, telefonisch und online Kundinnen und Kunden können vieleWege zum regionalen Energieversorger nutzen: Die zentrale persönliche Anlaufstelle ist das Kundenzentrum nahe des Hauptbahnhofs in der Kurfürsten-Anlage 42-50, geöffnet von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr, Donnerstag sogar bis 18 Uhr. Die kostenfreie Hotline ist unter 0800 513 513 2 erreichbar. Mitten in der Altstadt in der Hauptstraße 120 kann zudem der ENERGIEladen Montag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr, Samstag von 10 bis 16 Uhr besucht werden. Zu diesen Zeiten steht das Teamdort gerne unter 06221 513-5002 für Fragen zur Verfügung. Online-Services nutzen Via Website www.swhd.de/onlinekundenservice lassen sich Zählerstände melden oder Lastschriftmandate erteilen. Zudem kann man sich bequem anmelden, ummelden und Tarife berechnen. Für all das steht auch die Stadtwerke-Heidelberg-App »für dich« zur Verfügung. Damit haben die Nutzer ebenfalls einen direkten Draht zum Unternehmen. Sie lässt sich über den App Store oder Google Play kostenfrei herunterladen. Störungen melden Liegt eine Versorgungsstörung vor, sind die Stadtwerke Heidelberg rund um die Uhr jeden Tag im Jahr telefonisch erreichbar: › Strom: 06221 513-2090 › Erdgas: 06221 513-2030 › Fernwärme: 06221 513-2060 › Wasser: 06221 513-2060 Hilfreiche Informationen zur Störungsbehebung finden sich unter www.swhd.de/stoerung-melden. Und wer einen Defekt in der Straßenbeleuchtung melden möchte, kann ganz einfach das Formular auf www.swhd. de/beleuchtungsstoerung-melden nutzen. Alle Anlaufstellen im Überblick auf www.swhd.de/kontakt Auch Zählerstände einreichen geht ganz einfach: entweder per Online-Service auf www.swhd.de/zaehlerstand oder Foto vom Zählerstand per App einreichen oder an ablesung@swhd.de senden. Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.), Florine Oestereich Foto: Stadtwerke Heidelberg, Peter Dorn Alle Angaben ohne Gewähr Impressum
24. Januar 2024 BEKANNTMACHUNGEN 6 den kann. Bis zum Vertragsende gelten dann die bisherigen Sätze mit einer Dynamisierung von 2% p.a. weiter, sofern keine anderweitige Regelung getroffen wird. (3) Darüber hinaus hat die Stadt Heidelberg ein Sonderkündigungsrecht für den Fall, dass der rnv die ihr erteilten Liniengenehmigungen nach § 42 PBefG entzogen werden oder die Direktvergabefähigkeit des Verkehrs entfällt. Die Sonderkündigungsfrist beträgt 6 Monate. (4) Bei infrastrukturellen Änderungen (z.B. Streckenänderungen oder Streckenverlängerungen) können beide Parteien eine entsprechende Vertragsanpassung verlangen. Darüber hinaus hat der RNK ein Sonderkündigungsrecht, wenn die infrastrukturellen Änderungen das Kreisgebiet betreffen. Die Sonderkündigungsfrist beträgt 12 Monate. (5) Jede Kündigung bedarf der Schriftform. § 8 Schlussbestimmungen (1) Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages oder seiner Anlagen bedarf der Schriftform. Der Verzicht auf die Schriftformklausel bedarf ebenfalls der Schriftform. Mündliche Abreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. (2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksamsein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Beide Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben. Das Gleiche gilt für eine Regelungslücke. (3) Von diesem Vertrag erhält jede Partei eine unterschriebene Ausfertigung, die rnv erhält eine Kopie. Heidelberg, den 15.12.2023 / 10.01.2023 gez. Prof. Dr. Würzner, Oberbürgermeister Stadt Heidelberg, gez. Dallinger, Landrat Rhein-NeckarKreis und der Abrechnung der Ausgleichszahlung liegen alle Erlöse und Kosten der rnv zugrunde, die in Zusammenhang mit dem ÖPNV-Betrieb des Linienbündels Heidelberg, Sparte Bahn, der rnv entstehen. Nicht enthalten sind die Kostenbestandteile, die über das Nutzungsentgelt (§ 3) abgerechnet werden. Die Rucksackkosten der Heidelberger Straßen- und Bergbahn GmbH (insb. für deren Altpersonal) werden nicht in der Kalkulation und Abrechnung berücksichtigt. § 3 Nutzungsentgelt (Infrastruktur) (1) Neben der Ausgleichszahlung Betrieb (§ 2) wird ein Nutzungsentgelt für die - Vorhaltung der Netzinfrastruktur – Anschaffungs- und Herstellungskosten der Anlagen als jährliche Abschreibungen einschl. damit verbundenem Kapitaldienst - (Trassen, Oberleitungen, elektrischen Anlagen und Haltestellen sowie Betriebshof [nach zukünftiger Sanierung/Erstellung]) sowie - für die erforderlichen Aufwendungen für den Weiterbetrieb des Betriebshofs Heidelberg, Bergheimer Straße vereinbart. Das Nutzungsentgelt berechnet sich aus dem Verhältnis zwischen den nach § 1 Abs. 5 durchgeführten Jahresnutzzugkilometern zu den Gesamt-Jahresnutzzugkilometern im Linienbündel Heidelberg, Sparte Bahn. (2) Die Berechnung der Höhe des Nutzungsentgelts ist in der Anlage (Grundlagen der Kostenermittlung) dargestellt. Maßnahmen zum barrierefreien Haltestellenausbau werden von jeder Standort-kommune komplementär finanziert. Sie belasten damit weder das Nutzungsentgelt noch die Ausgleichszahlung. § 4 Abrechnung (1) Die Abrechnung der Ausgleichszahlungen und des Nutzungsentgeltes erfolgt anhand der geplanten Jahresnutzzugkilometer in monatlichen Abschlagszahlungen jeweils zum 15. eines Monats. (2) Zum 01.04. des Folgejahres legt die rnv eine Spitzabrechnung für die Ausgleichszahlungen anhand der tatsächlich gefahrenen Nutzzugkilometer vor. (3) Zum 01.08. des Folgejahres wird das Nutzungsentgelt eines Jahres sowohl in Bezug auf die tatsächlich angefallenen Kosten als auch in Bezug auf die tatsächlich gefahrenen Nutzzugkilometer spitz abgerechnet. (4) Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem RNK und der rnv im Namen und Auftrag der Stadt Heidelberg. Der RNK kann die Abrechnung ebenfalls delegieren, bspw. an die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN GmbH). (5) Die Vertragspartner gehen davon aus, dass die Ausgleichszahlungen und das Nutzungsentgelt nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, da kein Leistungsaustausch stattfindet, sondern ein öffentlicher Sicherstellungsauftrag übertragen wird. Sollte während der Vertragslaufzeit eine Umsatzsteuerpflicht entstehen, werden die Zahlungen ab diesem Zeitpunkt mit Umsatzsteuer abgerechnet. § 5 Fortschreibung der Ausgleichssätze und des Nutzungsentgelts (1) Eine Neufestsetzung der Ausgleichssätze und des Nutzungsentgeltes wird einvernehmlich nach Maßgabe der in §§ 2 und 3 sowie der in der Anlage (Grundlagen der Kostenermittlung) genannten Kriterien jeweils für maximal zwei aufeinander folgende Jahre getroffen. Die Neufestsetzung erfolgt dabei jeweils bis spätestens zum 31.12. des jeweils zweiten Jahres für wiederum maximal zwei weitere Jahre. Die Vorlage der Kalkulationsgrundlagen erfolgt durch die rnv je-weils spätestens bis zum 30.06. des jeweils zweiten Vertragsjahres. (2) Der RNK hat das Recht direkt mit der rnv zu verhandeln. Die rnv ist ermächtigt, die Verhandlungen zu führen und sich mit dem Aufgabenträger Stadt Heidelberg abzustimmen. Die rnv bzw. die Stadt Heidelberg verhandelt nur direkt mit dem RNK. § 6 Fahrplanänderungen (1) Die Stadt Heidelberg und rnv verpflichten sich, Veränderungen des aktuellen Fahrplanangebotes auf den Linien 22 und 23 außerhalb des Stadtgebietes Heidelberg nur einvernehmlich mit dem RNK vorzunehmen. Insbesondere die Einrichtung von Schienenersatzverkehren (SEV) und baustellenbedingte Änderungen des Fahrplanangebotes sind rechtzeitig vor Baubeginn bzw. Einrichtung des SEV (mindestens 6 Wochen vorher) mit dem RNK abzustimmen. (2) Vorschläge für wesentliche Änderungen im Fahrplanangebot, z. B. Wegfall oder Aufnahme weiterer Fahrten und Verschiebung der Abfahrtszeiten mit Auswirkung auf Anschlüsse auf den Regionalbusverkehr zur Anschlusssicherung und gemäß den Vorgaben des RNK, sind mind. 6 Monate vor Umsetzung mit dem RNK abzustimmen. Eine Entscheidung über wesentliche Fahrplanänderungen hat mind. 3 Monate vor Umsetzung zu erfolgen. (3) Ebenso hat der RNK geplante Änderungen im Regionalbusbereich sowie bei den Stadtbussen in Leimen und Eppelheim in den gleichen Zeitvorläufen der rnv anzuzeigen. (4) Vor geplanten Änderungen im Fahrplanangebot mit Auswirkungen für die Städte des RNK im Linienbündel Heidelberg, Sparte Bahn, insbesondere mit finanziellen Auswirkungen für den RNK, ist der RNK rechtzeitig einzubinden. (5) Weitere Änderungen, die sich auf die Städte des RNK auswirken, insbesondere Anpassung der Linienführungen innerhalb Heidelbergs oder Änderungen der Linienbezeichnungen der beiden Linien sind demRNK in den gleichen Zeitvorläufen vorher anzuzeigen. § 7 Vertragsdauer (1) Die Aufgabenübertragung tritt zum 01.02.2024 in Kraft und erfolgt bis zum Ende der Betrauung der rnv für das Linienbündel Heidelberg, derzeit bis zum 31.03.2047. Die Vertragsparteien verpflichten sich rechtzeitig, das heißt spätestens ein Jahr vor Auslaufen der Betrauung, über eine Folgevereinbarung auf Grundlage der neuen Betrauung für das Linienbündel Heidelberg zu verhandeln. (2) Beide Aufgabenträger haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 24 Monaten zum jeweiligen Jahreswechsel zu kündigen, sofern bei der Neufestlegung der Ausgleichszahlung (Betrieb, § 2) bzw. des Nutzungsentgeltes (Infrastruktur, § 3) keine Einigung erzielt werWerden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Personal- und Organisationsamt: Organisationsmanagerin/Organisations- manager verbunden mit der Funktion als stellvertretende Sachgebietsleitung (m/w/d) Vollzeit | Besoldungsgruppe A 12 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 11 TVöD-V Beim Kinder- und Jugendamt in der Abteilung städtische Kindertageseinrichtungen: Pädagogische Fachkräfte im Springerpool (m/w/d) Vollzeit oder Teilzeit | unbefristet | bis Entgeltgruppe S 8b TVöD-V bei Einsatz im Springerpool Pädagogische Hilfskräfte (m/w/d) Vollzeit oder Teilzeit | Entgeltgruppe S 2 TVöD-V Bei der Kommunalen Behindertenbeauftragten: Assistenz der Kommunalen Behindertenbeauftragten (m/w/d) 19,5 Wochenstunden | unbefristet | Entgeltgruppe 8 TVöD-V Beim Amt für Sport- und Gesundheitsförderung: Sportplatzleiterin/Sportplatzleiter (m/w/d) Vollzeit | Entgeltgruppe 5 TVöD-V Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen.
24. Januar 2024 7 BEKANNTMACHUNGEN Anlage zu der Vereinbarung vom 15.12.2023 zwischen dem Rhein-Neckar-Kreis und der Stadt Heidelberg über die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im Gebiet der Städte Eppelheim und Leimen auf den Straßenbahnlinien 22 und 23 Grundlagen der Kostenermittlung I. Berechnung der Ausgleichszahlung (Betrieb) nach § 2 der Vereinbarung Basis für die Ausgleichszahlung (Betrieb) nach § 2 der Vereinbarung vom 15.12.2023 ist der jeweilige Nettoausgleichssatz je Nutzzugkilometer. Ermittlung des Ausgleichssatzes je Nutzzugkilometer Der Nettoausgleichssatz ist ein im Vorhinein festgelegter und einheitlicher Kostensatz je Nutzzugkilometer, nach Abzug der prognostizierten Tarifeinnahmen und Ausgleichleistungen. Der Ermittlung des Kostensatzes liegen alle Kosten zugrunde, die der rnv in Zusammenhang mit dem ÖPNV-Betrieb des Linienbündels Heidelberg, Sparte Bahn, entstehen. Ausgenommen hiervon sind die Kosten, die über das Nutzungsentgelt (§ 3 der Vereinbarung vom 15.12.2023) abgebildet werden. Die Rucksackkosten der Heidelberger Straßen- und Bergbahn GmbH (HSB), insbesondere für deren Altpersonal, werden bei der Kalkulation des Kostensatzes und der späteren Abrechnung ebenfalls nicht berücksichtigt. Der Ermittlung des Erlössatzes liegen alle erwirtschafteten Tarifeinnahmen und Ausgleichsleistungen sowie alle sonstigen betrieblichen Erlöse der rnv im Linien-bündel Heidelberg, Sparte Bahn zugrunde. a. Ausgleichssatz für Basisleistung Für die bestehende Basisleistung gelten für den Zeitraum vom 01.02.2024 bis zum 31.12.2025 die folgenden Sätze: 01.02.2024 bis 31.12. 2024 01.01.2025 bis 31.12. 2025 Kostensatz je Nutzzugkilometer 16,18 € je Nutzzugkilometer 16,65 € je Nutzzugkilometer ./. Erlössatz je Nutzzugkilometer 9,86 € je Nutzzugkilometer 10,03 € je Nutzzugkilometer = Nettoausgleichssatz je Nutzzugkilometer 6,32 € je Nutzzugkilometer 6,62 € je Nutzzugkilometer b. Ausgleichssatz für Zusatzbestellungen ohne sprungfixe Kosten Der Ausgleichssatz für nachträglich bestellte Zusatzleistungen ohne sprungfixe Kosten, d.h. ohne Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge oder anderer Investitionen, wird wie folgt festgelegt: 01.02.2024 bis 31.12. 2024 01.01.2025 bis 31.12. 2025 Nettoausgleichssatz je Nutzzugkilometer ohne sprungfixe Kosten 5,72 € je Nutzzugkilometer 5,59 € je Nutzzugkilometer c. Berechnung der Nutzzugkilometer Für das Jahr 2024 wurden im Linienbündel Heidelberg, Sparte Bahn, in der Kalkulation geplante Nutzzugkilometer in Höhe von 2.295.000 zugrunde gelegt. Entsprechend der Berechnung nach § 1 Abs. 4 der Vereinbarung entfallen hiervon 221.000 Nutzzugkilometer auf den Rhein-Neckar-Kreis (79.000 Nutzzugkilometer auf die Linie 22, Gemeinde Eppelheimund 142.000 Nutzzugkilometer auf die Linie 23, Gemeinde Leimen). d. Abrechnungsmodalitäten Die Abrechnung der Ausgleichszahlungen erfolgt anhand der geplanten Jahresnutzzugkilometer in monatlichen Abschlagzahlungen jeweils zum 15. eines Monats. Für die Berechnung der Abschlagszahlungen werden die jährlich geplanten Nutzzugkilometer je Linie mit dem Nettoausgleichssatz multipliziert. Spätestens zum 01.04. des Folgejahres legt die rnv eine Spitzabrechnung für die Ausgleichszahlungen anhand der tatsächlich gefahrenen Nutzzugkilometer vor. II. Ermittlung des Nutzungsentgeltes nach § 3 der Vereinbarung Basis für das Nutzungsentgelt (Infrastruktur) nach § 3 der Vereinbarung vom 15.12.2023 sind die Kapitalkosten für Trasse, Oberleitungen, elektrische Anlagen und Haltestellen sowie Betriebshof (nach zukünftiger Sanierung/Erstellung) im Linienbündel Heidelberg, Sparte Bahn, sowie die erforderlichen Aufwendungen für den Weiterbetrieb des Betriebshofs in Heidelberg, Bergheimer Straße. Im Nutzungsentgelt sind keine Planungskosten für einen verworfenen Neubau bzw. eine Sanierung eines Betriebshofes enthalten. Im Nutzungsentgelt (Infrastruktur) nicht enthalten sind die Kosten für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen, die von jeder Standortkommune (Stadt Heidelberg, Stadt Eppelheim, Stadt Leimen, Rhein-Neckar-Kreis) komplementär finanziert werden. Sie belasten damit nicht das Nutzungsentgelt. Anlagen, die der Bus in Heidelberg nutzt, sind ebenfalls nicht im Nutzungsentgelt enthalten. Ergebnisbeiträge aus Erstinvestitionen bei Neubaustrecken werden nur nach vorheriger Abstimmung zwischen den Aufgabenträgern (Stadt Heidelberg und Rhein-NeckarKreis) bei der Festsetzung des Nutzungsentgeltes (Infrastruktur) berücksichtigt. Die jeweils hinzukommenden bzw. wegfallenden Investitionskosten sind bereits bei Vorlage der Kalkulationsgrundlagen zur Festsetzung des Nutzungsentgeltes darzulegen. a. Berechnung des Nutzungsentgelts Das Nutzungsentgelt berechnet sich aus dem Verhältnis zwischen den nach § 1 Abs. 4 der Vereinbarung durchgeführten Jahresnutzzugkilometern zu den Gesamt-Jahresnutzzugkilometern im Linienbündel Heidelberg, Sparte Bahn. b. Berechnung der Nutzzugkilometer Für das Jahr 2024 wurden im Linienbündel Heidelberg, Sparte Bahn, in der Kalkulation geplante Nutzzugkilometer in Höhe von 2.295.000 zugrunde gelegt. Entsprechend der Berechnung nach § 1 Abs. 4 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung entfallen hiervon 221.000 Nutzzugkilometer auf den Rhein-Neckar-Kreis (79.000 Nutzzugkilometer auf die Linie 22, Gemeinde Eppelheim und 142.000 Nutzzugkilometer auf die Linie 23, Gemeinde Leimen). c. Abrechnungsmodalitäten Die Abrechnung des Nutzungsentgelts erfolgt anhand der geplanten Jahresnutzungskilometer in monatlichen Abschlagzahlungen jeweils zum 15. eines Monats. Für die Berechnung der Abschlagszahlungen werden die pro Jahr geplanten Nutzungskilometer je Linie zugrunde gelegt. Jeweils zum 01.08. des Folgejahres legt die rnv eine Spitzabrechnung für das Nutzungsentgelt anhand der tatsächlich angefallenen Kosten und der tatsächlich gefahrenen Nutzzugkilometer vor. Gegenstand des nach § 4 Abs. 3 der Vereinbarung vom 15.12.2023 jährlich spitz abzurechnenden Nutzungsentgelts sind auch die zur Erhaltung des Betriebshofes Heidelberg erforderlichen Aufwendungen für den Weiterbetrieb. Für die Jahre 2024 und 2025 werden folgende Abschlagszahlungen für das Nutzungsentgelt festgesetzt: 01.02.2024 – 31.12.2024 01.01.2025 - 31.12.2025 Infrastruktur 6.519.439 € 7.079.404 € Aufwendungen Betriebshof Heidelberg, Bergheimer Straße 1.168.525 € 1.129.260 € Summe Nutzungsentgelt pro Jahr 7.687.964 € 8.208.664 € Nutzungsentgelt Eppelheim 265.440 € 278.870 € Nutzungsentgelt Leimen 477.120 € 501.260 € III. Öffnungsklausel Gemäß § 14 Abs. 6 der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar werden die Mindereinnahmen, die der rnv durch die Einführung des Deutschlandtickets entstehen in Form eines Ausgleichs über die Allgemeine Vorschrift ausgeglichen. Die Parteien sind sich grundsätzlich einig, dass keine Spitzabrechnungsregelung der Verkehrserlöse in Bezug auf das Deutschlandticket in dieser Vereinbarung erforderlich ist, solange die auskömmliche Finanzierung der mit dem Deutschlandticket verbundenen wirtschaftlichen Nachteile sichergestellt ist. Unabhängig davon wird aktuell eine verbundweite Verkehrserhebung durchgeführt, auf derer neue Nachfrageschlüssel ermittelt und vsl. zum 01.07.2024 in die Einnahmenaufteilungsregelung (EAR) übernommen werden sollen. Da eine Abschätzung der finanziellen Auswirkungen mit Umsetzung der neuen Nachfrageschlüssel zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich ist, vereinbaren die Parteien folgende Regelung: Die kalkulierten Verkehrserlöse in Höhe von 9,86 €/km in 2024 und 10,03 €/km in 2025 werden für den Zeitraum, in demdie neuen Nachfrageschlüssel in der EAR Anwendung finden, spitz abgerechnet. Sollte es zu Abweichungen kommen, ist der Differenzbetrag nach Feststellen des Jahresabschlusses der rnv vom Rhein-Neckar-Kreis nachzuzahlen bzw. von der rnv zu erstatten. Ausgleichsleistungen (ohne periodenfremde Effekte), die der rnv zumAusgleich vonMindereinnahmen (aus Deutschlandticket, Jugendticket BW und Andere) gewährt werden, sind den Verkehrserlösen anzurechnen. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DER GENEHMIGUNG Die zwischen dem Rhein-Neckar-Kreis und der Stadt Heidelberg am 10.01.2024 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im Gebiet der Städte Eppelheim und Leimen auf den Straßenbahnlinien 22 und 23 wird nach § 25 Abs. 5 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit genehmigt. Karlsruhe, den 15.01.2024, gez. BenjaminMajer, RegierungspräsidiumHeidelberg GREMIENSITZUNGEN Haupt- und Finanzausschuss: Mittwoch, 24. Januar, 17.30 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Wieblingen: Donnerstag, 25. Januar, 18 Uhr, Evangelisches Gemeindehaus, Mannheimer Straße 252 Bezirksbeirat Neuenheim: Dienstag, 30. Januar, 18 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Bahnstadt: Mittwoch, 31. Januar, 18 Uhr, Bürgerzentrum B3, Gadamerplatz 1, 69115 Heidelberg Gemeinderat: Donnerstag, 1. Februar, 16.30 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Beirat von Menschen mit Behinderungen: Montag, 5. Februar, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Jugendhilfeausschuss: Dienstag, 6. Februar, 16 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Boxberg: Dienstag, 6. Februar, 18 Uhr, Evangelisches Gemeindezentrum, Boxbergring 101 Ausschuss für Soziales und Chancengleichheit: Dienstag, 6. Februar, 19 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 www.gemeinderat.heidelberg.de.
8 KULTUR UND FREIZEIT 24. Januar 2024 Kurz gemeldet Digitales Vereinsheim Am Dienstag, 6. Februar findet von 12.30 bis 13.30 ein Vortrag zum Thema Stressbewältigung in der Vereinsarbeit statt. Anmeldung: sjr-heidelberg.de/ termine Hermann-Maas-Rede Die zweite Hermann-MaasRede hält am Montag, 26. Februar, um 18 Uhr der Direktor der Bildungsstätte Anne Frank, Meron Mendel. Anmeldung: anmeldung.kultur amt@heidelberg.de Oberbürgermeister Eckart Würzner (r.) im Gespräch mit Besuchenden des Neujahrsfests. Der Paradeplatz stand ganz im Zeichen des Sports. Mitglieder von Sportvereinen zeigten ihr Können und luden zum Mitmachen ein. Rund 100 Heidelberger Vereine und Institutionen, städtische Ämter und Gesellschaften sowie Parteien stellten ihre Arbeit vor. Im Südflügel der Alten Stallungen war ein „kreatives Wohnzimmer“ eingerichtet, wo es Kurzinterviews und Konzerte gab. Die Angebote richteten sich an die ganze Familie. Beim Kinder- und Jugendamt wurde gebastelt, bei der Feuerwehr gab es einen Bobbycar-Parcours. Insgesamt kamen rund 12.000 Menschen zum Neujahrsfest. Rund um den Marlene-Dietrich-Platz öffneten Institutionen für Neugierige ihre Türen. So bunt war das Neujahrsfest Impressum Herausgeberin: Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Marktplatz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 stadtblatt@heidelberg.de Amtsleitung: Achim Fischer (af) Redaktion: Hannah Lena Puschnig (hlp), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christiane Calis (cca), Christina Euler (eu), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Julian Klose (jkl), Laura Schleicher (ls), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb: Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline: 0800 06221-20 www.heidelberg.de Weitere Fotos und Videos zum Neujahrsfest sowie die Eröffnungsrede von Oberbürgermeister Eckart Würzner unter www.heidelberg.de/neujahrsfest. (Fotos Dittmer) Es heißt wieder ¡Adelante! Iberoamerikanisches Theaterfestival startet am 3. Februar Die dritte Ausgabe des iberoamerikanischen Theaterfestivals ¡Adelante! versammelt vom 3. bis 10. Februar erneut Kunstschaffende aus Iberoamerika (den spanisch- und portugiesisch-sprechenden Ländern Amerikas). Am Dienstag, 6. Februar, bringt etwa ab 20.33 Uhr eine Gruppe von Darstellenden mit Downsyndrom aus Peru eine freie Version von Shakespeares „Hamlet“ auf die Bühne. Das Stück wird auf Spanisch mit deutschen Übertiteln aufgeführt. Karten und Programm unter www.theaterheidelberg.de Gastspiel aus Peru: Eine freie Inszenierung von „Hamlet“ (Foto Teatro La Plaza)
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