stadtblatt-heidelberg-download-2024-02

17. Januar 2024 7 STADTWERKE HEIDELBERG Impressum Herausgeberin: Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Marktplatz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 stadtblatt@heidelberg.de Amtsleitung: Achim Fischer (af) Redaktion: Hannah Lena Puschnig (hlp), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christiane Calis (cca), Christina Euler (eu), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Julian Klose (jkl), Laura Schleicher (ls), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb: Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline: 0800 06221-20 Stadt Heidelberg online www.heidelberg.de BEKANNTMACHUNG nach § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz Für alle Grundsteuerpflichtigen, die von der Stadt Heidelberg keinen neuen Grundsteuerbescheid für das Jahr 2024 erhalten, wird die Grundsteuer für 2024 durch diese öffentliche Bekanntmachung in der gleichen Höhe wie bisher festgesetzt. Sie ist zu den entsprechenden Fälligkeiten wie bisher zu zahlen. Mit dem Tage dieser öffentlichen Bekanntmachung treten somit die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn den Steuerpflichtigen an diesem Tage ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für 2024 zugegangen wäre. Stadt Heidelberg Amt für Finanzen, Liegenschaften und Konversion Diese Bekanntmachung ist zusätzlich auf folgender Internetseite veröffentlicht: www.heidelberg.de/bekanntma hungen ÖFFENTLICHE ERINNERUNG An die Zahlung folgender Forderungen wird erinnert: Abschluss- und Vorauszahlungen von Steuern, Gebühren und Beiträgen aus Erst- oder Nachveranlagungen nach den zugestellten Bescheiden bzw. Zahlungsaufforderungen, soweit die Zahlungsfrist bereits abgelaufen ist.Für Teilnehmer am SEPA–Lastschriftmandat gilt die „Öffentliche Erinnerung“ nicht. Ferner erinnert das Kämmereiamt daran, dass jeder Halter eines Hundes im Stadtkreis Heidelberg verpflichtet ist, innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von drei Monaten erreicht hat sowie am Ende der Hundehaltung ebenfalls innerhalb eines Monats dies dem Kämmereiamt der Stadt Heidelberg, Abteilung Kasse und Steuern, Postfach 10 55 20, 69045 Heidelberg, Tel. 58-14 330 mitzuteilen. Die Bankverbindungen der Stadt Heidelberg entnehmen Sie bitte den Ihnen zugegangenen Abgabenbescheiden und Rechnungen. Stadt Heidelberg, Kämmereiamt Abteilung Kasse und Steuern GREMIENSITZUNGEN Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität: Mittwoch, 17. Januar, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Ausschuss für Kultur und Bildung: Donnerstag, 18. Januar, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Bergheim: Donnerstag, 18. Januar, 18 Uhr, Forum am Park, Poststraße 11 Bezirksbeirat Emmertsgrund: Dienstag, 23. Januar, 18 Uhr, Bürgerhaus, Bürgersaal, Forum 1, 69126 Heidelberg Haupt- und Finanzausschuss: Mittwoch, 24. Januar, 17.30 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Wieblingen: Donnerstag, 25. Januar, 18 Uhr, Evangelisches Gemeindehaus, Mannheimer Straße 252, 69123 Heidelberg Bezirksbeirat Neuenheim: Dienstag, 30. Januar, 18 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Bahnstadt: Mittwoch, 31. Januar, 18 Uhr, Bürgerzentrum B3, Gadamerplatz 1, 69115 Heidelberg Gemeinderat: Donnerstag, 1. Februar, 16.30 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Alle Tagesordnungen stehen im Internet unter www.gemeinderat.heidel berg.de. BLUTSPENDE-AKTION AM 18. JANUAR Das Deutsche Rote Kreuz ruft am Donnerstag, 18. Januar, zur Blutspende im Leonardo Hotel Heidelberg, Pleikartsförster Str. 101, in Kirchheim auf. Der Termin dauert maximal eine Stunde, die reine Blutentnahme etwa 10 Minuten. Termin vereinbaren unter blutspende.de/termine BEKANNTMACHUNGEN Wasserleitungen und Zähler vor Frost schützen Tipps für die kalte Jahreszeit Die Nächte werden frostiger, Minusgrade stehen vor der Tür. Schnell kann es daher Frostschäden geben, denn Wasserleitungen und Zähler sind oft an der Außenfassade, in Garagen und ungeheizten Räumen untergebracht. Sie können schnell einfrieren. Deshalb heißt es: vorbereitet sein. Sprich, Leitungen und Zähler winterfest machen. Vor allem in wenig genutzten Gäste- und Arbeitszimmern, im Keller oder in Vorratsräumen könnenWasserleitungen und Zähler bei tiefen Temperaturen Schaden nehmen. Die Stadtwerke Heidelberg empfehlen, diese Räume immer ausreichend zu heizen. Denn sollte ein Wasserleitungsrohr aufgrund von Kälte platzen, kann die Gebäudeversicherung ihre Leistungen kürzen. Die Frostschutzstellung am Heizkörperventil schafft nur bedingt Sicherheit. Sie sorgt zwar dafür, dass der Heizkörper nicht einfriert, weiter entfernte Rohre werden so aber nicht geschützt. Sie brauchenmehr Wärme. Wasserleitungen und Zähler etwa in Hausgängen, an Außenwänden, unter Fenstern und in Garagen sollten isoliert werden. Darüber hinaus empfiehlt es sich, Kellertüren und -fenster abzudichten und außenliegende Wasserzählerschächte abzudecken. Auch Wochenendhaus, Garten und Hof nicht vergessen: Dort befindliche Wasserleitungen ambesten leerlaufen lassen und den Absperrhahn dabei schließen. Frieren Wasserleitungen doch mal ein: Nie mit der Lötlampe oder offenemFeuer auftauen, sondern eine Installationsfirma für Sanitär und Heizung hinzuziehen. Sie taut die Wasseranlagen fachgerecht auf und vermeidet größere Schäden. Bevor die Wasserleitung platzt – rechtzeitig vorsorgen und vor Frost schützen. Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.) Michael Treffeisen Foto: Stadtwerke Heidelberg, iStock-1296120098 Alle Angaben ohne Gewähr Impressum

RkJQdWJsaXNoZXIy NDI3NTI1