stadtblatt zum Blättern

20. Dezember 2023 BEKANNTMACHUNGEN 22 BEKANNTMACHUNG 3. Satzung zur Änderung der Fraktionsfinanzierungssatzung vom 14. Dezember 2023 Auf Grund der §§ 4 und 32a Absatz 3 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Juni 2023 (GBl. S. 229, 231) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 14. Dezember 2023 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Fraktionsfinanzierungssatzung Die Fraktionsfinanzierungssatzung vom 07. Mai 2015 (Heidelberger Stadtblatt vom 13. Mai 2015, berichtigt am 17. Juni 2015), die zuletzt durch Satzung vom 10. November 2021 (Heidelberger Stadtblatt vom 08. Dezember 2021) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Anspruchsberechtigten erhalten für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein jährliches Personalkostenbudget in folgender Höhe: 1. Einzelmitglied 12 440 Euro 2. sonstige Gruppierung 24 880 Euro 3. kleine Fraktion/Gruppierung 43 540 Euro 4. mittlere Fraktion/Gruppierung 74 640 Euro 5. große Fraktion/Gruppierung 105 740 Euro 6. sehr große Fraktion/Gruppierung 136 840 Euro 7. Fraktion oder Gruppierung ab 15 Sitzen 167 940 Euro“ 2. Anlage 01 erhält die aus dem Anhang zu dieser Satzung ersichtliche Fassung. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft. Heidelberg, den 14. Dezember 2023 Prof. Dr. Eckart Würzner, Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO (4) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen. (5) Absatz 4 gilt für anderes Ortsrecht und Flächennutzungspläne entsprechend. Anhang zur 3. Satzung zur Änderung der Fraktionsfinanzierungssatzung Verwendungsnachweis Anlage 1 zur Fraktionsfinanzierungssatzung (FFS) – Stand 14. Dezember 2023 Fraktion/Gruppierung/Einzelmitglied: Für das abgelaufene Kalenderjahr: [HINWEIS: Bezüglich des Abrechnungsverfahrens ist § 6 der Fraktionsfinanzierungssatzung zu beachten] 1. Gegenüberstellung der Gesamtmittel und Gesamtausgaben Übertrag aus dem Vorjahr €: Abschlagzahlungen: Beachte: Die Abschlagszahlungen sind unabhängig vom Zahlungszeitpunkt dem Jahr des Anspruches zuzuordnen! 1.Quartal: € 2.Quartal: € 3.Quartal: € 4.Quartal: € Verfügbare Gesamtmittel einschl. Übertrag aus dem Vorjahr: Gesamtausgaben: Nicht ausgeschöpfte Mittel (=verfügbare Gesamtmittel - Gesamtausgaben): Übertrag in das Folgejahr (max. 10% des zugrundeliegenden Jahresbudgets gemäß der Fraktionsfinanzierungssatzung): [HINWEIS: schriftlicher Antrag erforderlich!] Rückzahlung (= nicht ausgeschöpfte Mittel – Übertrag in das Folgejahr): 2. Verwendungsnachweise Art Betrag EUR Beleg/ bzw. Rechnungs- Nr. [HINWEIS: jeder Beleg ist einzeln aufzuführen] Kontoauszug-/ bzw. HandkassenbelegNr. [HINWEIS: für jeden Beleg ist der dazu- gehörige Kontoauszug bzw. Handkassenbeleg auszuweisen] Anmerkung Prüfvermerk 1. Personalkostenbudget 1.1 Vergütungen und Abführungen 1.1.1 Gehalt (netto) 1.1.2 Lohnsteuer 1.1.3 Sozialabgaben 1.2 Sonstige Personal- aufwendungen 2. Sachkostenbudget 2.1 Sachaufwendungen 2.1.1 Kosten für externe Fachberatungen 2.1.2 Büromaterial 2.1.3 Porto- und Versandkosten 2.1.4 Konto-führungsgebühren 2.1.5 Zeitschriften, Literatur 2.1.6 Beiträge an kommunalpolitische Vereinigungen 2.1.7 Aufwendungen für informierende Öffentlichkeitsarbeit 2.1.8. Handkasse 2.1.9 Sonstiger Sachkostenaufwand 2.2 Aufwendungen für Aus- und Fortbildungen 2.3 Aufwendungen für die Durchführung von Fraktionssitzungen, Klausurtagungen und ganztägigen Veranstaltungen, die der Vorbereitung der Fraktion für die Gemeinderatsarbeit dienen (hierzu gehört nicht die Gewährung von Sitzungsgeldern und die Bewirtung, soweit diese über eine Erfrischung hinausgeht) 3. Räume, Mobiliar/ Büroausstattung und EDV-Betreuung 3.1 Räume 3.1.1 Miete 3.1.2 Mietnebenkosten (Heizung, Wasser, Strom, Müll, Reinigung) 3.2 Mobiliar und Büroausstattung 3.2.1 Möbel [HINWEIS: Anschaffungen über 150,00 € (netto) sind im Inventarverzeichnis (siehe Anlage 2) zu erfassen!] 3.2.2 Computer, Drucker, Kopierer, etc. [HINWEIS: Anschaffungen über 150,00 € (netto) sind im Inventarverzeichnis (siehe Anlage 2) zu erfassen!] 3.2.3 Einmalige und laufende Kosten für Telefon, Internet und Fax 3.3 EDV-Betreuung Zwischensumme Aufwendungen 4. Erträge 4.1 Guthabenzinsen 4.2 Erstattungen 4.3 Sonstiges GESAMTAUSGABEN (Zwischensumme Aufwendungen abzüglich der Erträge) 3. Erklärung bei einem neuen Mitarbeitenden Bei einem neuen Mitarbeitenden ist folgende Tabelle auszufüllen; Ansonsten bitte streichen:

RkJQdWJsaXNoZXIy NTc3MjYx