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20. Dezember 2023 BEKANNTMACHUNGEN 10 BEKANNTMACHUNG Hauptsatzung der Stadt Heidelberg (Hauptsatzung – HS) vom 14. Dezember 2023 Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Juni 2023 (GBl. S. 229, 231) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 14. Dezember 2023 folgende Satzung beschlossen: I. Allgemeines § 1 Organe (1) Verwaltungsorgane der Stadt Heidelberg sind 1. der Gemeinderat, 2. die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister. (2) Der Gemeinderat besteht aus der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister als Vorsitzende/Vorsitzender und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Stadträtinnen/Stadträte). II. Gemeinderat § 2 Ältestenrat (1) Der Gemeinderat bildet einen Ältestenrat. (2) Das Nähere regelt die Geschäftsordnung. § 3 Zuständigkeit des Gemeinderates (1) Der Gemeinderat entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit er sie nicht nach § 39 Absatz 1 GemO einem beschließenden Ausschuss oder nach § 44 Absatz 2 GemO der Oberbürgermeisterin/ dem Oberbürgermeister überträgt oder soweit nicht die Oberbürgermeisterin/ der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist. (2) Er ist insbesondere zuständig für A. Personalangelegenheiten Ernennung und Entlassung von Beamtinnen/Beamten der Besoldungsgruppe A 15 Bundesbesoldungsordnung (BBesO) aufwärts sowie Einstellung, nicht nur vorübergehende Übertragung einer anders bewerteten Tätigkeit und Entlassung von Beschäftigten in der Entgeltgruppe 15 TVöD und Beschäftigten, die ein über das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe 15 TVöD hinausgehendes regelmäßiges Entgelt erhalten - im Einvernehmen mit der Oberbürgermeisterin/ dem Oberbürgermeister (§ 24 Absatz 2 GemO). B. Finanzangelegenheiten 1. Verfügungen über Gemeindevermögen, sofern der Betrag 1.000.000 Euro übersteigt, 2. Gewährung von Darlehen und Zuschüssen, sofern der Betrag 1.000.000 Euro übersteigt, 3. Bestellung von Sicherheiten, Übernahme von Bürgschaften und Verpflichtungen aus Gewährverträgen sowie diesen gleichkommende Rechtsgeschäfte bei Unternehmen, die sich nicht oder zu weniger als 100 % im Besitz der Stadt befinden, sofern der Betrag 1.000.000 Euro übersteigt, 4. Verzicht auf Ansprüche der Stadt und Niederschlagung solcher Ansprüche, sofern der Betrag 300.000 Euro übersteigt, 5. Rechtsgeschäfte über dauernde oder wiederkehrende Leistungen bei mehr als zweijähriger, vorzeitig nicht oder nur aus einem besonderen Grund lösbarer Bindung der Stadt, sofern der Jahreswert der Leistung oder das jährliche Entgelt 300.000 Euro übersteigt, 6. Erteilung von Ausführungsgenehmigungen für Vorhaben des Finanzhaushaltes im Betrag von mehr als 1.500.000 Euro, 7. Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen oder Verpflichtungsermächtigungen von mehr als 500.000 Euro sowie zu Maßnahmen, durch die überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendungen, Auszahlungen oder Verpflichtungsermächtigungen in dieser Höhe entstehen können, 8. Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen von mehr als 20.000 Euro im Einzelfall. C. Weisungen an städtische Vertreterinnen/Vertreter in den Organen rechtlich selbständiger Einrichtungen 1. Weisungen für die Beschlussfassung in den Organen rechtlich selbständiger öffentlichrechtlicher Einrichtungen bei a) Angelegenheiten, die im Falle einer Zuständigkeit der Stadt nach § 39 Absatz 2 GemO nicht zur Beschlussfassung einem Ausschuss übertragen werden können, b) sonstigen wichtigen Angelegenheiten, die für die Stadt unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl ihrer Einwohnerinnen/Einwohner nachhaltig berühren. 2. Weisungen für die Beschlussfassung in den Organen der Stadtwerke Heidelberg GmbH, der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH, der Stadtwerke Heidelberg Energie GmbH, der Heidelberger Straßen- und Bergbahn GmbH, der Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz mbH und der Konversionsgesellschaft Heidelberg mbH. 3. Weisungen für die Beschlussfassung in den Organen von Vereinen, wirtschaftlichen Unternehmen oder sonstigen rechtlich selbständigen privatrechtlichen Einrichtungen an denen die Stadt mit mehr als 25 % beteiligt ist, bei a) Änderungen des Gesellschaftsvertrages, der Satzung oder entsprechenden Grundnormen der Einrichtung, b) Einwilligung in die Verfügung über Anteile oder Teile von Anteilen, auch soweit es sich um Anteile an Beteiligungsgesellschaften handelt, c) Beitritt zur und Auflösung der Einrichtung, d) Ernennung und Abberufung von Liquidatoren, e) Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Mitglieder des Aufsichtsrats oder des entsprechenden Organs der Werden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg ist folgende Stelle zu besetzen: Mitarbeiterin/Mitarbeiter der Kommunalen Behindertenbeauftragten (m/w/d) 50 % unbefristet und bis zu weiteren 50 % als Elternzeitvertretung zeitlich befristet | Entgeltgruppe 11 TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Beim Amt für Mobilität: EDV-Beauftragte/EDV-Beauftragter (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Besoldungsgruppe A11 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 10 TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Bei der Stadtbücherei: Mitarbeiterin/Mitarbeiter Online-Marketing mit dem Schwerpunkt digitale Medien (m/w/d) 19,5 Wochenstunden | unbefristet| Entgeltgruppe 10 TVöD-V Fachkraft für Medien- und Informationsdienste (m/w/d) Zwei Stellen in Vollzeit und eine Stelle mit 19,5 Wochenstunden| unbefristet| Entgeltgruppe 6 TVöD-V Bei der Musik- und Singschule ab dem 05. März 2024: Lehrkraft für das Fach Harfe (m/w/d) Bis zu 18 Deputatsstunden zuzüglich eines Ferienüberhangs von bis zu 75 Unterrichtsminuten/Schulwoche| befristet für längstens 2 Jahre als Elternzeitvertretung| Entgeltgruppe 9b TVöD-V| Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Beim Amt für Digitales und Informationsverarbeitung: IT-Systemadministratorin/IT-Systemadministrator (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 9a TVöD-V | weitere finanzielle Perspektiven sind nicht ausgeschlossen. Beim Amt für Soziales und Senioren: Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter in der Betreuungsbehörde (m/w/d) 30 Wochenstunden | unbefristet | Entgeltgruppe 8 TVöD-V beziehungsweise Besoldungsgruppe A 8 LBesGBW Beim Landschafts- und Forstamt: Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Baumpatenschaften und Urban Gardening (m/w/d) Teilzeit 19,5 Stunden/Woche | Entgeltgruppe 6 TVöD-V Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen.

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