13. Dezember 2023 7 STADTWERKE HEIDELBERG BEKANNTMACHUNGEN Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2023 versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2024 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2024 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2024 einen Meldebogen. › Melde- und beitragspflichtige Tiere sind: ›Pferde ›Schweine ›Schafe ›Hühner ›Truthühner/Puten › Meldepflichtige Tiere sind: Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesverband gemeldet) › Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT-Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen. › Nicht meldepflichtig sind u.a.: Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten Wenn bis zu 25 Hühner und/oder Truthühner gehalten werden und keine anderen beitragspflichtigen Tiere (s.o.) vorhanden sind, entfällt derzeit die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner. Es spielt keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder in einer reinen Hobbyhaltung stehen – für die Meldung ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort zu melden. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Schweine, Schafe und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01.2024 an HIT zu melden. Die Tierseuchenkasse BW bietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Nähere Informationen finden Sie auch auf dem Informationsblatt als Anlage zum Melde-bogen und auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de. Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht sowie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste finden Sie auf unserer Homepage unter www. tsk-bw.de. Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: beitrag@tsk-bw.de; Internet: www.tsk-bw.de ÖFFENTLICHE ERINNERUNG An die Zahlung folgender Forderungen wird erinnert: Abschluss- und Vorauszahlungen von Steuern, Gebühren und Beiträgen aus Erst- oder Nachveranlagungen nach den zugestellten Bescheiden bzw. Zahlungsaufforderungen, soweit die Zahlungsfrist bereits abgelaufen ist. Für Teilnehmer am SEPA–Lastschriftmandat gilt die „Öffentliche Erinnerung“ nicht. Ferner erinnert das Kämmereiamt daran, dass jeder Halter eines Hundes im Stadtkreis Heidelberg verpflichtet ist, innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von drei Monaten erreicht hat sowie am Ende der Hundehaltung ebenfalls innerhalb eines Monats dies dem Kämmereiamt der Stadt Heidelberg, Abteilung Kasse und Steuern, Postfach 10 55 20, 69045 Heidelberg, Tel. 58-14 330 mitzuteilen. Die Bankverbindungen der Stadt Heidelberg entnehmen Sie bitte den Ihnen zugegangenen Abgabenbescheiden und Rechnungen. Stadt Heidelberg, Kämmereiamt Abteilung Kasse und Steuern GREMIENSITZUNGEN Gemeinderat: Donnerstag, 14. Dezember, 16 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 www.gemeinderat.heidelberg.de. Fahrgastbeirat: Sondersitzung Notfahrplan rnv, Dienstag, 19. Dezember, 19 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Impressum Herausgeberin: Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Marktplatz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 stadtblatt@heidelberg.de Amtsleitung: Achim Fischer (af) Redaktion: Hannah Lena Puschnig (hlp), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christiane Calis (cca), Christina Euler (eu), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Julian Klose (jkl), Laura Schleicher (ls), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb: Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline: 0800 06221-20 www.heidelberg.de Mit Fernwärme gut aufgestellt Interaktive Karte zeigt Ausbaupläne Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral heizen. Ab Januar gelten dazu neue Gesetze. Darin hat die Bundesregierung konkrete Vorgaben definiert. Außerdem hat sie Kommunen in die Pflicht genommen, kommunale Wärmeplanungen zu erstellen. In Heidelberg liegt diese Planung schon vor. Dabei kommt der Fernwärme eine wichtige Rolle zu. Der Grund: Die Fernwärme ist eine hervorragende Lösung, um die Anforderungen an das künftige Heizen zu erfüllen. Nicht erst mit der Verabschiedung des kommunalen Wärmeplans Mitte November bauen die Stadtwerke Heidelberg die Wärmeversorgung über das Leitungsnetz daher kontinuierlich aus. Im nächsten Ausbauschritt werden vor allem weitere Teile Neuenheims erschlossen. Eine neu veröffentlichte interaktive Fernwämekarte auf www.swhd.de/ fernwaerme-verfuegbarkeit zeigt das Bestandsnetz und die Planungen inklusive zeitlichen Horizonts – vorbehaltlich der Unwägbarkeiten bei Baumaßnahmen. Wer eine Immobilie in einem der geplanten Ausbaugebiete besitzt, kann gerne direkt einen Antrag über https:// netzportal.swhd.de stellen. Wer sich unsicher ist, ob sie in ausreichender Nähe einer bestehenden Fernwärmeleitung liegt, erhält Auskunft unter 06221 513-5050 oder per E-Mail an netzvertrieb@swhd.de. www.swhd.de/faq_heizen Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.), Florine Oestereich Foto: Stadtwerke Heidelberg Alle Angaben ohne Gewähr Impressum Pächter gesucht Kiosk im Köpfelbad Zu vermieten sind ein Verkaufsraum mit Küche und Nebenraum; die Bewirtung ist im Innen- und Außenbereich (auch von extern zugänglich) möglich. Bei Interesse an einer Pacht bitte Bewerbung inklusive Betreiberkonzepts, steuerlicher Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie Angabe bisheriger Erfahrungen an Stadtwerke Heidelberg Bäder GmbH, Kurfürsten- Anlage 42-50, 69115 Heidelberg oder an baeder@swhd.de. Der Fernwärmeausbau als wichtiges Element des kommunalen Wärmeplans schreitet voran.
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