stadtblatt-heidelberg-download-2023-35

22. November 2023 BEKANNTMACHUNGEN 16 Gebührenverzeichnis zur Abfallwirtschaftssatzung (Abfallgebührenverzeichnis - GebVerz-AWS) - in der Komfortstufe 2 418,00 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 3 836,00 Euro / Jahr bei 14-täglicher Leerung - in der Komfortstufe 1 104,50 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 2 209,00 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 3 418,00 Euro / Jahr bei zweimal wöchentlicher Leerung - in der Komfortstufe 1 418,00 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 2 836,00 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 3 1 672,00 Euro / Jahr d) Für einen 1100-Liter-Behälter bei wöchentlicher Leerung - in der Komfortstufe 1 348,50 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 2 697,00 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 3 1 394,00 Euro / Jahr bei 14-täglicher Leerung - in der Komfortstufe 1 174,25 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 2 348,50 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 3 697,00 Euro / Jahr bei zweimal wöchentlicher Leerung - in der Komfortstufe 1 697,00 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 2 1 394,00 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 3 2 788,00 Euro / Jahr 2.4 Die Gebühren für Restmüll-Großraumbehälter betragen: a) Für einen 5 m³-Großraumbehälter Jahresgebühr Euro / Jahr Leistungsgebühr Euro / Jahr gesamt Euro / Jahr bei einm. Abholung/Woche 4 625,00 13 795,60 18 420,60 bei zweim. Abholung/Woche 9 250,00 27 591,20 36 841,20 bei dreim. Abholung/Woche 13 875,00 41 386,80 55 261,80 bei fünfm. Abholung/Woche 23 125,00 68 978,00 92 103,00 bei jeder Zwischenleerung und sonstigen Abholung 525,00 Euro / Abh. b) Für einen 10 m³-Großraumbehälter - je Tonne Restmüll 172,00 Euro - Behältermiete 32,00 Euro / Monat Hinzu kommen nach Nr. 5.1 die Gebühren für das Einsammeln und Transportieren der Abfälle. c) Für einen 35 m³-Großraumbehälter - je Tonne Restmüll 172,00 Euro - Behältermiete 57,00 Euro / Monat Hinzu kommen nach Nr. 5.1 die Gebühren für das Einsammeln und Transportieren der Abfälle. 2.5 Die Gebühren für Pressbehälter betragen: für einen Behälter für gepressten Abfall - je Tonne Restmüll 172,00 Euro Hinzu kommen nach Nr. 5.1 die Gebühren für das Einsammeln und Transportieren der Abfälle. 2.6 Bei zugelassenem Verdichten des Restmülls (§ 15 Absatz 8 Satz 2) wird ein Gebührenzuschlag von 70% der ohne Verpressung zu zahlenden Leistungsgebühr erhoben. 3. Behälter für Abfälle zur Verwertung 3.1 Die Gebühren für Bioabfallbehälter betragen: 3.1.1 ohne den Service des Raus- und Reinstellens (Teilservice) a) Für einen 120-Liter-Bioabfallbehälter - bei wöchentlicher Leerung gebührenfrei - bei 14-täglicher Leerung gebührenfrei - für Zwischenleerungen gebührenfrei - für Spitzenmengen in von der Stadt hierfür ausgegebenen Säcken 1,00 Euro / Sack Gebührenverzeichnis zur Abfallwirtschaftssatzung (Abfallgebührenverzeichnis - GebVerz-AWS) b) Für einen 240-Liter-Bioabfallbehälter - bei wöchentlicher Leerung gebührenfrei - bei 14-täglicher Leerung gebührenfrei - für Zwischenleerungen gebührenfrei 3.1.2 inklusive des Service des Raus- und Reinstellens (Vollservice) a) Für einen 120-Liter-Bioabfallbehälter - bei wöchentlicher Leerung 20,80 Euro / Jahr - bei 14-täglicher Leerung 10,40 Euro / Jahr b) Für einen 240-Liter-Bioabfallbehälter - bei wöchentlicher Leerung 26,00 Euro / Jahr - bei 14-täglicher Leerung 13,00 Euro / Jahr 3.1.3 Für das Raus- und Reinstellen bei Standplätzen (Komfortservice), die nicht den Anforderungen des § 15 entsprechen, sind Gebühren nach Nr. 3.1.2 und zusätzlich folgende Gebühren zu entrichten: Für einen 120-Liter und 240-Liter-Behälter die in Nr. 2.3 a) und b) dieses Gebührenverzeichnisses festgelegten zusätzlichen Gebühren. 3.2 Die Gebühren für Papierbehälter aus Haushaltungen betragen: 3.2.1 ohne den Service des Raus- und Reinstellens (Teilservice) Bei 14-täglicher Leerung gebührenfrei a) Für einen 660-Liter-Papierbehälter - bei wöchentlicher Leerung 173,80 Euro / Jahr b) Für einen 1100-Liter-Papierbehälter - bei wöchentlicher Leerung 289,60 Euro / Jahr 3.2.2 inklusive des Service des Raus- und Reinstellens (Vollservice) a) Für einen 120-Liter-Papierbehälter - bei 14-täglicher Leerung 10,40 Euro / Jahr b) Für einen 240-Liter-Papierbehälter - bei 14-täglicher Leerung 13,00 Euro / Jahr c) Für einen 660-Liter-Papierbehälter - bei wöchentlicher Leerung 225,80 Euro / Jahr - bei 14-täglicher Leerung 26,00 Euro / Jahr d) Für einen 1100-Liter-Papierbehälter - bei wöchentlicher Leerung 346,80 Euro / Jahr - bei 14-täglicher Leerung 28,60 Euro / Jahr 3.2.3 Für das Raus- und Reinstellen bei Standplätzen (Komfortservice), die nicht den Anforderungen des § 15 entsprechen, sind Gebühren nach Nr. 3.2.2 und zusätzlich folgende Gebühren zu entrichten: Für einen 120-Liter und 240-Liter-Behälter bei 14-täglicher Leerung sowie für einen 660-Liter und 1100-Liter-Behälter bei wöchentlicher und 14- täglicher Leerung, die in Nr. 2.3 a) bis d) dieses Gebührenverzeichnisses festgelegten zusätzlichen Gebühren. 4.1 Die einmalige Gebühr für den Erwerb des für die Abholung im Vollservice und im Komfortservice erforderlichen Aufklebers (§ 28 Abs. 6) beträgt 8,30 Euro / Aufkleber 4.2 Die Bearbeitungsgebühr für den jährlichen erneuten Anschluss an die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung (§ 28 Abs. 8) beträgt 15,00 Euro / Bereitst. 4.3 Die Gebühr für eine Änderung der Zahl, Art, Größe, des Entsorgungsrhythmus oder der Serviceart der Abfallbehälter (§ 28 Abs. 9, S. 5) beträgt: 15,00 Euro / Änderung 5.1 Die Gebühren für das Einsammeln und Transportieren von Abfällen aller Behälter betragen a) je Stunde Arbeitszeit pro Mitarbeiter 57,30 Euro b) je Betriebsstunde des Leerungsfahrzeuges - Absetzkipper 46,90 Euro - Abrollkipper 52,40 Euro - Müllwagen, Umleerwagen 70,60 Euro Bei den Gebühren wird auch die anteilige An- und Abfahrtszeit berücksichtigt.

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