15. November 2023 7 STADTWERKE HEIDELBERG Impressum Herausgeberin: Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Marktplatz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 stadtblatt@heidelberg.de Amtsleitung: Achim Fischer (af) Redaktion: Hannah Lena Puschnig (hlp), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christiane Calis (cca), Christina Euler (eu), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Julian Klose (jkl), Laura Schleicher (ls), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb: Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline: 0800 06221-20 www.heidelberg.de BEKANNTMACHUNGEN schrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen. (5) Absatz 4 gilt für anderes Ortsrecht und Flächennutzungspläne entsprechend. BEKANNTMACHUNG 8. Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Heidelberg vom 12.10.2023 Aufgrund der §§ 69 bis 71 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2824) geändert worden ist, § 1 Absatz 2 und § 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 14. April 2005 (GBl. S. 376), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2022 (GBl. S. 673, 674) geändert worden ist, in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 1095, 1098) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 12.10.2023 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Satzung In § 3 Absatz 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Heidelberg vom 19. September 1991 (Heidelberger Amtsanzeiger vom 10. Oktober 1991), die zuletzt durch Satzung vom 7. Mai 2015 (Heidelberger Stadtblatt vom 20. Mai 2015) geändert worden ist, werden nach den Wörtern „o) ein Mitglied des Heidelberger Beirats von Menschen mit Behinderungen“ die Wörter „p) eine Vertreterin/ein Vertreter der Kinderbeauftragten“ eingefügt. Artikel 2 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Heidelberg, den 12.10.2023 Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO (4) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister demBeschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen. (5) Absatz 4 gilt für anderes Ortsrecht und Flächennutzungspläne entsprechend. GREMIENSITZUNGEN Gemeinderat: Mittwoch, 15. November, 16.30 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Südstadt: Donnerstag, 16. November, 18 Uhr, Chapel Raum für Stadtkultur e.V., Rheinstraße 12/4 Beirat von Menschen mit Behinderungen: Montag, 20. November, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 (und online) Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Dienstag, 21. November, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität: Mittwoch, 22. November, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Ausschuss für Kultur und Bildung: Donnerstag, 23. November, 16 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Schlierbach: Donnerstag, 23. November, 18 Uhr, Restaurant Wolfsbrunnen, Wolfsbrunnensteige 15 www.gemeinderat.heidelberg.de. Energiesparen bleibt angesagt Kampagne „Damit’s für alle reicht“ läuft wieder an Die Versorgungssituation zu Beginn der aktuellen Heizperiode ist besser als im vergangenen Jahr. Die Gasspeicher sind sehr gut gefüllt. Für eine völlige Entwarnung ist es aber laut Bundesnetzagentur zu früh. Ein sehr kalter Winter würde den Gasverbrauch stark ansteigen lassen – der bundesweite Gasvorrat würde dann für rund zwei Monate reichen. Vor allem zu Beginn des Winters bleibt es sinnvoll, zu haushalten. Denn über die weitere Versorgungslage entscheiden erst die Temperaturen über den Winter. Deshalb ist auch dieses Jahr angesagt: Damit‘s für alle reicht. Das ist der Slogan der wieder aufgelegten Kampagne der Stadtwerke Heidelberg, der Stadt Heidelberg und KLiBA. Wie im vergangenen Jahr vermitteln auch dieses Jahr ab Mitte November Anzeigenmotive im gesamten Stadtgebiet von Heidelberg sowie in umliegenden Gemeinden in lockerer Form konkrete und leicht umsetzbare Tipps. Das Ziel: Bürgerinnen und Bürger zu motivieren, selbst im Alltag aktiv zu werden. Im letzten Jahr hat das Energiesparen gut funktioniert: Viele Bürgerinnen und Bürger in Heidelberg und der Region gingen bewusster mit Heizen und Warmwasserverbrauch um. Die Einsparerfolge waren beachtlich. Allerdings spielte auch das Wetter mit. 15 Prozent weniger Verbrauch bleibt auch laut Bundesnetzagentur ein gutes Ziel, damit wir wieder gut durch den Winter kommen, Geld sparen und das Klima schützen. Also, bitte wieder mitmachen. Viele Tipps, was jede und jeder Einzelne tun kann, finden sich hier: www.swhd.de/jetztenergiesparen Das sind neue Motive der Energiespar-Kampagne „Damit‘s für alle reicht“. Ihr Ziel: Bürgerinnen und Bürger zu motivieren, wieder selbst im Alltag aktiv zu werden. Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.), Michael Treffeisen Foto: Stadtwerke Heidelberg, Alle Angaben ohne Gewähr Impressum Schwimmabzeichen Am Samstag, 18. November 2023, bieten die Stadtwerke Heidelberg Bäder im Hallenbad Hasenleiser die Abnahme von Schwimmabzeichen an. Zwischen 13 und 17 Uhr können Prüfungen für das Seepferdchen sowie das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze absolviert werden. www.swhd.de/ hasenleiser-bad
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