13. September 2023 7 BEKANNTMACHUNGEN BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 Die Digital-Agentur Heidelberg GmbH gibt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 bekannt. Der Wirtschaftsprüfer hat für den Jahresabschluss und Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In der Gesellschafterversammlung der Digital-Agentur Heidelberg GmbH am 20.07.2023 wurde beschlossen, den geprüften Jahresabschluss festzustellen sowie den Lagebericht zu genehmigen und den Jahresüberschuss von EUR 76.874,56 auf das Geschäftsjahr 2023 vorzutragen. Die Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt in der Zeit vom 18.09.2023 bis 29.09.2023 in den Geschäftsräumen der Digital-Agentur Heidelberg GmbH, Zimmer 262, Kurfürsten-Anlage 42 - 50, Heidelberg, während der üblichen Geschäftszeiten. Digital-Agentur Heidelberg GmbH BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 Die Heidelberger Straßen- und Bergbahn GmbH gibt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 bekannt. Der Wirtschaftsprüfer hat für den Jahresabschluss und den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In der Gesellschafterversammlung der Heidelberger Straßen- und Bergbahn GmbH am 24.07.2023 wurde beschlossen, den geprüften Jahresabschluss festzustellen sowie den Lagebericht zu genehmigen. Die Verlustübernahme ist durch den am 05.11.1975 geschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Stadtwerke Heidelberg GmbH festgelegt. Die Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt in der Zeit vom 18.09.2023 bis 29.09.2023 in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Heidelberg GmbH, Zimmer 262, Kurfürsten-Anlage 42 - 50, Heidelberg, › Stadt Ladenburg, Hauptstr. 7, 68526 Ladenburg (Rathaus, 2. OG, Flur vor dem Fachbereich Technische Verwaltung) › Stadt Leimen, Rathausstraße 1-3, 69181 Leimen (Im Neuen Rathaus, 3. OG, Zimmer Nr. 3.02) › Stadt Mannheim, Glücksteinallee 11, 68163 Mannheim (Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz, Empore Technisches Rathaus) › Gemeinde Mauer, Heidelberger Str. 34, 69256 Mauer (Sitzungssaal, EG) › Gemeinde Meckesheim, Friedrichstr. 10, 74909 Meckesheim (Rathaus, EG, Raum Rathauscenter) › Stadt Neckarbischofsheim, Alexandergasse 2, 74924 Neckarbischofsheim (Rathaus, Zimmer 1) › Gemeinde Nußloch, Sinsheimer Str. 19, 69226 Nußloch (Rathaus – Bauamt, Ratssaal, Zimmer 212) › Gemeinde Plankstadt, Schwetzinger Str. 28, 68723 Plankstadt (Rathaus – Bauamt, 2. OG, Bereich Öffentliche Bekanntmachungen) › Gemeinde Sandhausen, Bahnhofstr. 10, 69207 Sandhausen (2. OG, Zimmer 34) › Stadt Schriesheim, Friedrichstr. 28-30, 69198 Schriesheim (Rathaus, 2. OG, Zi. 309) › Gemeinde Siegelsbach, Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach (1. OG, Ratssaal) › Gemeinde Spechbach, Hauptstr. 35, 74937 Spechbach (Rathaus, Bürgersaal, 1. OG) › Stadt Viernheim, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim (Rathaus, Zi. Nr. 408, 4. Stock) › Stadt Wiesloch, Marktstr. 13, 69168 Wiesloch (Rathaus, 2. OG, Zimmer 406) zur Einsicht aus. 4. Jeder, dessen Belange durch eine Zulassungsentscheidung berührt werden, sowie Vereinigungen, deren satzungsmäßiger Aufgabenbereich durch eine Zulassungsentscheidung berührt wird, darunter Vereinigungen zur Förderung des Umweltschutzes (Vereinigungen), können bis einschließlich 24.11.2023 schriftlich oder zur Niederschrift beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe oder bei den o.g. Bürgermeisterämtern Einwendungen gegen den Plan erheben oder sich zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens äußern (Äußerungsfrist). Mit dem Ablauf der Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Einwendungen und Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Es wird gebeten, auf schriftlichen Äußerungen die volle Anschrift, das Aktenzeichen „RPK17-0513.2-7“ sowie ggf. die Flurstücknummer(n) der betroffenen Grundstücke anzugeben. Einwendungen und Äußerungen werden dem Vorhabenträger und den von ihm Beauftragten zur Verfügung gestellt, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Verlangen der einwendenden Person werden ihr Namen und ihre Anschrift vor der Weitergabe der Einwendung unkenntlich gemacht, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind. 5. Für das Verfahren und die Zulassungsentscheidung ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe, zuständig. Es kann das Vorhaben ggf. mit Nebenbestimmungen – beispielsweise Schutzvorkehrungen – zulassen (Planfeststellungsbeschluss) oder den Antrag ablehnen. 6. Zu dem Vorhaben liegen ein UVP-Bericht und weitere entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen vor: › Natura 2000-Vorprüfungen › FFH-Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet DE-6518-311 „Steinachtal und Kleiner Odenwald“ › Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) › Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) › Fachbeitrag Bodenschutz › B odenschutzplan › F achbeitrag EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU WRRL) 7. Nach Ablauf der Äußerungsfrist werden rechtzeitige Einwendungen und Äußerungen zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen, den Vereinigungen sowie denjenigen, die sich geäußert haben, gegebenenfalls in einem Termin mündlich erörtert, der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird. Die Behörden, der Vorhabenträger, die Vereinigungen und diejenigen, die Äußerungen abgegeben haben, werden von diesem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden. 8. Der Planfeststellungsbeschluss ist dem Träger des Vorhabens und denjenigen, über deren Einwendungen und Äußerungen entschieden worden ist, zuzustellen. Sind mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen, so können diese Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. 9. Hinweis: Vom Beginn der Auslegung des Planes an können eine Veränderungssperre und Anbaubeschränkungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in Kraft treten. 10. Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe www.rpkarlsruhe.de unter „Über uns / Abteilung 1/Referat 17-Recht, Planfeststellung/Aktuelle Planfeststellungsverfahren“ und im UVP-Portal www.uvp-verbund.de/bw zugänglich gemacht. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht bei o.g. Bürgermeisterämtern ausgelegten Unterlagen. 11. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an die Vorhabenträgerin im Rahmen des Verfahrens unter Berücksichtigung des bereits in Ziffer 4 am Ende gegebenen Hinweises,wirdauf dieDatenschutzerklärung verwiesen. Diese kann auf der Internetseite https://rp.baden-wuerttem-berg.de/ datenschutzerklaerungen-der-regie rungspraesidien-b-w/ unter dem Stichwort „24-01SFT_17-01K: Planfeststellung“ abgerufen werden. Auf Wunsch werden diese Informationen vom Regierungspräsidium Karlsruhe in Papierform versandt. Heidelberg, 13.09.2023 Im Auftrag, Stadt Heidelberg Bei der Stadt Heidelberg ist wegen Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers zum 01. Oktober 2024 die Stelle einer/eines hauptamtlichen Ersten Beigeordneten mit der Amtsbezeichnung „Erste Bürger- meisterin/Erster Bürgermeister“ (m/w/d) für das Dezernat II „Stadtentwicklung und Bauen“ zu besetzen. Der Geschäftskreis des Dezernates „Stadtentwicklung und Bauen“ umfasst folgende Ämter: Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Stadtplanungsamt, Vermessungsamt, Amt für Baurecht und Denkmalschutz, Hochbauamt und Tiefbauamt. Zudem sind das Bauinvestitionscontrolling und die Geschäftsstelle Bahnstadt/PHV zugeordnet. Eine Änderung des Geschäftskreises ist möglich und bleibt dem Gemeinderat der Stadt Heidelberg vorbehalten. Die Erste Bürgermeisterin/der Erste Bürgermeister ist ständige allgemeine Vertreterin/ ständiger allgemeiner Vertreter des Oberbürgermeisters. Wir suchen eine Persönlichkeit, die ihren Geschäftskreis mit Kompetenz und Kreativität sowie unter Beachtung der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen mit einem Blick für das Machbare leitet und den eingeschlagenen Weg mit der Stadt Heidelberg konsequent weitergeht. Gemeinsam wollen wir auf die gesellschaftlichen Veränderungen und den demografischen Wandel reagieren und künftigen Generationen ein lebenswertes Umfeld erhalten. Hierbei werden den Aspekten der Nachhaltigkeit, des Klimaschutzes und Klimaanpassungsstrategien eine besondere Bedeutung beigemessen. Von den Bewerberinnen und Bewerbern erwarten wir, dass sie aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeiten und Erfahrungen eine Qualifikation erlangt haben, die sie in die Lage versetzt, das verantwortungsvolle Amt kompetent zu führen. Daneben sind uns entsprechend unserem Leitbild für Führungskräfte methodische Kenntnisse sowie hohe persönliche und soziale Kompetenzen sehr wichtig. Die/der Beigeordnete hat die Rechtsstellung einer Beamtin/eines Beamten auf Zeit. Sie/ er wird vom Gemeinderat gewählt. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Neben den Dienstbezügen nach Besoldungsgruppe B 8 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg wird eine Aufwandsentschädigung gewährt. Nach der in der Gemeindeordnung vorgesehenen Sollvorschrift hat für das Dezernat „Stadtentwicklung und Bauen“ die Fraktion der CDU ein Vorschlagsrecht bei der Besetzung der Stelle. Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder. Wenn Sie sich der Herausforderung stellen und die Zukunft der Stadt Heidelberg aktiv mitgestalten möchten, richten Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (insbesondere tabellarischem Lebenslauf und beglaubigten Zeugnisabschriften) bis 01. Oktober 2023 an den Oberbürgermeister der Stadt Heidelberg Postfach 10 55 20, 69045 Heidelberg.
RkJQdWJsaXNoZXIy NTc3MjYx