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Amtsanzeiger der Stadt Heidelberg 26. Juli 2023 / Ausgabe 24 / 31. Jahrgang STADTTEILBUDGETS Mach dein Ding! Projekte im Stadtteil fördern Vom Insektenhotel über Nachbarschaftsfeste oder Flohmärkte bis hin zu Urban Gardening - Projekte, die Quartiere lebenswerter machen, können jetzt gefördert werden. „Es ist mir sehr wichtig, das Engagement vonMenschen zu fördern, die ihren Stadtteil noch lebenswerter machenwollen. Vielemotivierte Personen haben hervorragende Ideen – es fehlt nur oft an den finanziellen Mitteln. An der Stelle setzen die Stadtteilbudgets an“, erklärt Oberbürgermeister Eckart Würzner. S. 7 › #HD4MOBILITY Bezuschusste Jahrestickets Angebot wird weitergeführt Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20. Juli für die Weiterführung des ÖPNV-Zuschussprojekts #hd4mobility gestimmt. Das Angebot der bezuschussten Jahrestickets startete ursprünglich am 1. September 2022 und war bis zum 31. August 2023 befristet. Ab 1. September sind die bezuschussten Jahrestickets für neun statt drei Euro im Monat erhältlich. Berechtigt sind künftig Schülerinnen und Schüler und 21 Jahren, sowie Inhabende der Heidelberg-Pässe. S. 6 › Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung amDonnerstag, 20. Juli, nahezu einstimmig – bei nur zwei Gegenstimmen – den Haushalt der Stadt für die Jahre 2023 und 2024 verabschiedet. Er umfasst Investitionen in Höhe von 212 Millionen Euro zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit Heidelbergs. „Ich danke dem Gemeinderat für die konstruktive Zusammenarbeit in den Haushaltsberatungen. Wir setzen mit diesem Doppelhaushalt unserenHeidelberger Weg fort: Schutz von Klima und Umwelt, Investitionen in dieMobilitätswende, Sanierung unserer Schulen, eine starke Kinderbetreuung und lebendige Stadtteile für die Bürgerinnen und Bürger.Wir stärken Wissenschaft und Wirtschaft, fördern Innovationen, soziale EinrichtungenundVereine, Kultur und Sport und bieten ihnen hervorragende Entwicklungsperspektiven – für eine durchweg lebenswerte Stadt, in der die Bürgerinnen und Bürger sich frei entfalten können“, erklärte Oberbürgermeister Eckart Würzner. Der Haushaltsplan setzt sich zusammen aus dem Haushaltsentwurf der Stadtverwaltung sowie den Änderungen, die der Gemeinderat jetzt beschlossen hat. Eine sehr große Mehrheit hatte sich dabei auf einen Paketantrag verständigt, der rund 180 einzelne Änderungen umfasst. Der Haushalt umfasst laufende Leistungen von rund 1,7 Milliarden Euro, sowie Investitionen von rund 212 Millionen Euro. Mehr dazu auf S. 5 › tir Haushalt beschlossen Investitionen in Schulen, Kitas, Klimaschutz und lebendige Stadtteile Ein Schwerpunktthema des Haushalts ist die Schaffung und Stärkung lebendiger Stadtteile: Sei es durch die Förderung bürgerschaftlicher Projekte, Investitionen in Sportvereine oder die Entsiegelung und Begrünung von Plätzen. (Foto Buck) Konzept für „Klub K“ Betreiber für Kreativort für junge Menschen gesucht S. 7 › Stadtblatt pausiert Das nächste Stadtblatt erscheint am 23. August Patrick-Henry-Village Entwicklungsphasen des neuen Stadtteils vorgestellt S. 7 › ALTSTADT Sommer am Fluss S. 12 › STADTVERWALTUNG Neue Kulturdezernentin Martina Pfister gewinnt Wahl Das Dezernat „Kultur, Bürgerservice und Kreativwirtschaft“ bekommt eine neue Dezernentin. Der Gemeinderat hat amDonnerstag, 20. Juli, in geheimer Wahl Martina Pfister gewählt. Die 51-jährige JuristinMartina Pfister hat zahlreiche Transformationsprozesse in den Bereichen Digitales und Strategieentwicklung geleitet undwar als Konzertmanagerin beimHeidelberger Frühling tätig. Nach der Gemeindeordnung stand der Grünen-Fraktion das Vorschlagsrecht bei der Besetzung der Stelle zu. S. 4 ›

26. Juli 2023 STIMMEN AUS DEM GEMEINDERAT Bündnis 90/Die Grünen Derek Cofie-Nunoo, Felix Grädler Sozial-ökologischer Haushalt Klimaschutz und Mobilität, gemeinwohlorientiertes und bezahlbares Wohnen sowie soziale Infrastruktur – unser Fokus für den Doppelhaushalt 2023/24! Ziel ist es, Heidelberg auf eine nachhaltige und klimaneutrale Zukunft auszurichten und die Lebensqualität für ALLE Bewohner*innen zu verbessern. Wir freuen uns, dass am 20. Juli ein Haushaltspaket mit deutlich grüner Handschrift verabschiedet wurde. Wir wollen mit einer klimaneutralen, begrünten und menschenfreundlichen Stadt dem Klimawandel aktiv entgegentreten. Dafür ist es unerlässlich, das Tempo beim Klimaschutz zu erhöhen und konsequent zu handeln. Wir müssen daher zahlreiche Maßnahmen ergreifen, um den Umgang mit der Hitzesituation für unsere Mitbürger*innen zu verbessern. Dazu gehören Entsiegelung und Schutz sowie Schaffung und Bewahrung von Grünflächen, der Ausbau grüner Wärmegewinnung und erneuerbarer Energien. Wir wollen mehr bezahlbaren Wohnraum. Dafür setzen wir uns für die Aktivierung leer stehender oder untergenutzter Flächen ein sowie für gemeinwohlorientierteWohnprojekte. Wir haben das Eigenkapital der GGH um zusätzliche 3 Millionen Euro aufgestockt für Investitionen und energetische Sanierungen. Wir wollen eine soziale, gerechte und lebenswerte Stadt für Menschen jeden Alters. Wir müssen in die Sanierung von Schulen, Kitas und in die soziale Infrastruktur unserer Stadt investieren. Wir brauchenmehr Vielfalt sowie Schutz vor Diskriminierung, Rassismus und sexualisierter Gewalt. Wir haben beantragt, dass Heidelberg eine altersfreundliche Kommune wird. Wir setzen uns für Inklusion in Kitas und Schulen sowie barrierefreie Spielplätze und inklusive Freizeitangebote ein. Wir setzen im Bereich Kultur auf die Vielfalt in Heidelberg und möchten diese stärken und erhalten. Dafür haben wir beantragt, im Herbst in Zusammenarbeit mit der neuen Dezernentin in einen Prozess für eine Kulturkonzeption 2030 einzusteigen. Zudem legen wir großen Wert auf einen verantwortungsvollen Umgang mit den Stadtfinanzen. Durch die Änderungsanträge des Gesamtpakets gibt es sogar eine Verbesserung im Ergebnishaushalt von über 2 Millionen Euro gegenüber dem Vorschlag des Oberbürgermeisters. Und damit all die vielenMaßnahmen umgesetzt werden können, ist eine leistungsfähige Stadtverwaltung unerlässlich. Das Verwaltungspersonal muss mitwachsen und die Stellen müssen schnellstmöglich besetzt werden. Dafür muss sich Heidelberg als attraktive Arbeitgeberin präsentieren. Mehr dazu unter https:// gruen4hd.de/haushalt Einladungen: Mi., 26.7. 19h Neckarorte Römerbad: Grüner Sommerabend mit Musik, kostenlosen Getränken und netten Gesprächen; Mo.; 31.7. 17h: Besichtigung Bahnbetriebswerk – Anmeldung über Grün4HD.de 06221 58-47170 geschaeftsstelle@gruene- fraktion.heidelberg.de Dies sind die Schwerpunkte der Grünen-Fraktion im Doppelhaushalt 2023/24. (Foto Grünen-Fraktion Heidelberg) 2 Die Heidelberger Larissa Winter-Horn Wichtige Anträge im Haushalt 23/24 ... ... konnten wir in das Änderungspaket einbringen, z.B.: 1) Mehr Ermöglichungskultur und bessere Verzahnung in der Verwaltung. 2) Flächen strategisch und nachhaltig nutzen durch proaktives Gewerbeflächenmanagement und Mehrfachnutzung von Flächen. 3) Mehr Tempo bei Schulsanierungen durch eine kontinuierliche Arbeitsgruppe, Schulsanierungs-Koordinator/-in und GGH als Partner beim Bauen. Mit unseren Änderungsanträgen gestalten wir die Zukunft unserer Stadt mit und leisten einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung. Erschreckend ist jedoch, dass derWirtschaft in Heidelberg so wenig Bedeutung zukommt: Nur durch unsere Beharrlichkeit ist ein einziger Änderungsantrag enthalten, der zur Förderung der Wirtschaft beiträgt! info@dieheidelberger.de Arbeitsgemeinschaft GAL/FWV Michael Pfeiffer Ohne Kerosin nach Berlin OKNB nennt sich eine Klimagruppe aus jungen Menschen, die 2023 von Frankfurt über HD nach München radelnmöchte. Mit Zelten ausgestattet übernachten sie für wenig Geld in mehreren Städten. Mich erreichte ein Hilferuf dieser Gruppe. Alle Städte hätten zugesagt, nur Heidelberg nicht. Seitens unserer Verwaltung wurde geantwortet, dass weder Freibad noch Sportplätze zur Übernachtung zur Verfügung stünden. Meine Recherche: die Vereine wurden nicht einmal gefragt. Gleich 3 Vereine (HCH, SGK, HTV-großes Dankeschön) sagten auf meine Nachfrage sofort zu, beimHTV wird die Gruppe übernachten. Die Verwaltung der jüngsten Stadt Deutschlands hat sich greisenhaft verhalten, die Sportvereine weltoffen, jung und fair. mp-pfeiffer@gmx.net Die Linke Zara Kızıltaş Faire Behandlung bei Praktika Praktika gehören zu der Lebensrealität vieler Personen. Rund die Hälfte der Praktikant*innen erhält bundesweit für ihre Arbeit keinerlei Vergütung, obwohl sie häufig als reguläre Arbeitskräfte eingeplant werden. Dass sie als Billigarbeitskräfte missbraucht werden, darf auf keinen Fall sein! Deshalb habenwir den Antrag gestellt, dass die Stadt Heidelberg auch studentische Pflichtpraktika vergütet, für welche eine Vergütung grundsätzlich nicht verpflichtend ist. Das soll primär bessere Praktikumsbedingungen schaffen, kann aber auch dazu beitragen, dass die Stadt als attraktivere Arbeitgeberin wahrgenommen wird. Wir freuen uns, dass folgend auf unseren Antrag nun konkrete Umsetzungsregelungen ausgearbeitet werden. gemeinderat@dielinke-hd.de FDP Karl Breer Ja, ist denn noch OB-Wahlkampf? Diesen Eindruck muss man derzeit beim Thema „Bewerbung Heidelbergs zur europäischen Kulturhauptstadt“ haben. Denn es zeigte sich wieder einmal, dass es in Heidelberg nicht wichtig ist, wie gut und innovativ eine Idee ist, sondern wer diese Idee zum ersten Mal präsentiert. Hätte Grün-Rot-Rot (GRR) diese fantastische Idee gehabt, hätten wir im Haushalt 23/24 selbstverständlich auch ein entsprechendes Budget zu verzeichnen. Da diese Idee aber von unserem OB kam, erleben wir nun die übliche Reaktion der Zauderer und Bedenkenträger. Doch GRR hat ein riesiges Problem: Unsere Kreativ- und Kulturszene hat diese Idee bereits begeistert aufgenommen, der Geist ist aus der Flasche und lässt sich kaum wieder einfangen. breer@fdp-fraktion-hd.de

26. Juli 2023 3 STIMMEN AUS DEM GEMEINDERAT In der Rubrik „Stimmen aus dem Gemeinderat“ kommen die Mitglieder des Gemeinderates zu Wort. Die Autorinnen und Autoren sind für den Inhalt ihrer Beiträge in vollem Umfang selbst verantwortlich, insbesondere auch in Bezug auf alle notwendigen Nutzungsrechte. GEMEINDERAT ONLINE www.gemeinderat.heidelberg.de CDU Dr. Jan Gradel CDU-Gemeinderatsfraktion zum Haushalt Die CDU-Gemeinderatsfraktion hat in der letzten Gemeinderatssitzung den vorgelegten und ausverhandelten Haushaltspaketen zugestimmt. Selten waren Haushaltsverhandlungen allerdings so von parteilichen Interessen und Empfindlichkeiten geprägt wie dieses Mal. Die CDU begrüßt es, dass das Haushaltspaket fast alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens abdeckt. Es kommt zu Verbesserungen imBereich der Kultur, der Jugend und bei der Beschäftigungspolitik. Besonders bei der Inklusion und Gleichstellungspolitik konnte die CDU erfolgreich Akzente setzen. Die Stadtgestaltung war für uns ebenfalls ein wichtiger Bereich. Viele kleinere Ansätze konnten in das Paket mit aufgenommen werden. Wir freuen uns, dass unsere Anträge für den BereichWirtschaftsförderung Aufnahme in das Paket gefunden haben. Auch werden z.B. die Bahnhofsmission und viele weitere Institutionen nun mit einem zusätzlichen starken finanziellen Impuls von der Stadt gefördert. Zusammenfassend können wir feststellen: Es wurden sehr viele Bereiche zum Teil großzügig bedacht: Klimaschutz, Wohnen, Sozialleistungen, Inklusion, Kultur, Schulsanierung, Stadtgestaltung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und vieles mehr. Leider finden die Bürgerinnen und Bürger Heidelbergs in den Haushaltspaketen keinen einzigen Euro Erhöhungen für den Sport, für die Sportvereine und die Vielzahl von Mitgliedern und Sporttreibenden, die zusammen eine so wichtige Rolle in der Gestaltung und im Zusammenleben in unserer Stadt spielen. Die CDU-Gemeinderatsfraktion bedankt sich bei allen, die in den vielen Stunden der Verhandlungen dabei waren, sowie der Stadtverwaltung, der Kämmerei, den Bürgermeistern und bei allen Beteiligten. 06221 58-47160 info@cdu-fraktion-hd.de SPD Prof. Dr. Anke Schuster HD Schulhauptstadt 2030 ... … von überall kommen Expert:innen nach Heidelberg, um unsere modernen Lernorte, in denen sich Kinder wohl fühlen und pädagogische Konzepte in einem tollen Raumangebot verwirklicht sind, zu bestaunen. Über diesen Titel würde sich die SPD freuen! Diese Vision kann nun Realität werden, denn das von uns vorgeschlagene Konzept zur Modernisierung & Sanierung unserer Schulenmit Unterstützung der GGH/BSG tragen Gemeinderat & OBmit! In den nächsten sechs Jahren wird ein zusätzliches Volumen von 140 Mio. € in Schulen investiert, wie von der SPD gefordert, zusätzlich zu den üblichen 17 Mio. € pro Jahr im städtischen Haushalt, was in Summe nochmals ca. 100 Mio. € sein werden! Das ist ein starkes Signal! Auch mit dem Referat „Wohnen & aktive Bodenpolitik“ gehen wir neue Wege. Die definierten Ziele & Aufgaben kommen zu 100 % aus der Feder der SPD. Kein einziges Wort wurde in den Beratungen von irgendjemandem verändert. Wir haben nun festgelegt, was Aufgabe der Stadt ist, so z.B. die Schaffung von Wohnraum für Beschäftigte in v.a. systemrelevanten Berufen, eine hohe Priorisierung von gemeinwohlorientierten Werten & Sozialpunkten bei Vergaben von Grundstücken, konzeptionelle Anwendung des Vorkaufsrechts und eine verlässliche Anlauf- und Beratungsstelle für gemeinwohlorientierte Bau- undWohngruppen. Das Vorgehen des OB in Sachen Kulturhauptstadt war ein Affront gegenüber demGremium Gemeinderat (GR)! Zu keiner Zeit war der GR eingebunden. Der GR ist aber das Hauptorgan der Stadt, so steht es in der Gemeindeordnung des Landes BW. Er leitet die Verwaltung auch in Einzelfallentscheidungen an. Mit den Mittelstreichungen appellieren wir an den OB: Respektieren Sie den GR und bringen Sie das Thema ordentlich in die Gremien! 06221 58-47150 geschaeftsstelle@spd-fraktion. heidelberg.de AfD Timethy Bartesch Vergewaltigungen in Heidelberg Anfang Juli wurden zwei Mädchen (17 und 22) in Heidelberg vergewaltigt. Die drei Tatverdächtigen ermittelte die Polizei im Groß-Asylzentrum Patrick-Henry-Village. Ziel unserer politischen Arbeit ist es, solche grausamen Schicksale zu verhindern. Es ist nur schwer erträglich, einer Politik zusehen zu müssen, die offensichtlich völlig andere Prioritäten hat. Ich nehme an, für die Heidelberger „Zivilgesellschaft“ ist es schwerer erträglich, wenn ich anspreche, dass richtige Politik diese Mädchen hätte schützen können. timethy.bartesch@afd-bw.de Bunte Linke Dr. Arnulf Weiler-Lorentz Neue Abfallgebühren: Bei größeren Mengen gibt’s Rabatt! Der Gemeinderat hat mit wenigen Gegenstimmen neue Abfallgebühren beschlossen. Die „Grundgebühr“ (unabhängig von der abgelieferten Müllmenge) wird ab 2024 von 30 % der gesamten Kosten auf 40 % angehoben. Die „Leistungsgebühr“ für den abgeholten Restmüll wird entsprechend gesenkt. Ab 2025 sollen zusätzlich Grundgebühr und Leistungsgebühr personenabhängig degressiv gestaffelt werden. Verursacherprinzip im Umweltbereich? Fehlanzeige! a rnulf.lorentz@t-online.de Die PARTEI Björn Leuzinger Jetzt bewerben! Wohnst du zufällig in Heidelberg? Hast du 1 grauen Anzug, 1 blaues Hemd & 1 rote Krawatte im Schrank? Sind deine Ansichten exakt die von NPAFD, nur umgekehrt? Überwindest du auch privat gerne Inhalte & verschwendest Steuergelder? Könntest du 900 Euro bedingungsloses Grundeinkommen gut gebrauchen? Dann bewirb dich jetzt als PARTEI-STADTRATs Kandidat für die Kommunalwahl 24! Wenn du in Rohrbach wohnst, kannst du sogar direkt als Bezirksbeirat für 1 Jahr einsteigen! Bewerbungen bitte per E-Mail oder FAX! info@die-partei-heidelberg.de Die Ausschüsse und der Gemeinderat tagen den Sommer über nicht mehr. Der Gremienlauf beginnt wieder nach den Ferien am 19. September: Stadtentwickungs- und Bauausschuss: Dienstag, 19. September, 17 Uhr Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität: Mittwoch, 20. September, 17 Uhr Jugendhilfeausschuss: Donnerstag, 21. September, 16 Uhr Ausschuss für Soziales und Chancengleichheit: Donnerstag, 21. September, 19 Uhr www.gemeinderat. heidelberg.de Nächste öffentliche Sitzungen

4 26. Juli 2023 AKTUELLES Neue Kulturbürgermeisterin gewählt Martina Pfister übernimmt das Amt von Wolfgang Erichson Der Gemeinderat hat am Donnerstag, 20. Juli, in geheimer Wahl Martina Pfister (Bündnis 90/ Die Grünen) zur Bürgermeisterin und Dezernentin für das Dezernat „Kultur, Bürgerservice und Kreativwirtschaft“ gewählt. Nach ihrer Präsentation in der öffentlichen Sitzung erhielt Martina Pfister 39 von 47 Stimmen. Die Amtszeit des bisherigen Kulturbürgermeisters Wolfgang Erichson endet zum 1. September 2023. Vielseitiges Erfahrungsprofil Oberbürgermeister Eckart Würzner gratulierte Martina Pfister zur Wahl: „Ich freue mich, dass wir mit Martina Pfister eine erfahrene Fachfrau für dieses Amt gewinnen konnten, die für die verschiedenen Rollen im Dezernat für Kultur, Bürgerservice und Kreativwirtschaft die passenden Anlagen mitbringt.“ Die 51-jährige Juristin Martina Pfister arbeitet seit 2022 für eine der führenden Krankenhausberatungen in Deutschland. Als Unternehmensentwicklerin am Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) in Mannheimhat Pfister zahlreiche Transformationsprozesse in den Bereichen Digitales und Strategieentwicklung geleitet. Ihre berufliche Karriere begann sie 2002 beim „Heidelberger Frühling“, wo sie zuletzt als Konzertmanagerin arbeitete sowie den Freundeskreis Heidelberger Frühling mitbegründete. Privat leitet Martina Pfister einen Kulturbetrieb und ist Gründungsmitglied zweier Kammer-Ensembles. sba Martina Pfister wird künftig das Dezernat Kultur, Bürgerservice und Kreativwirtschaft leiten. (Foto Rothe) Bewohnerparken Jahresgebühr sinkt übergangsweise Die Jahresgebühr für einen Bewohnerparkausweis in Heidelberg wird ab dem 27. Juli übergangsweise auf 36 Euro gesenkt – und zwar so lange, bis die Stadt über eine neue Rechtsverordnung entscheiden kann. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20. Juli beschlossen. Die Entscheidung wurde wegen eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 13. Juni nötig. In dem Verfahren ging es zwar um die Gebührensatzung der Stadt Freiburg – das Urteil hat aber eine grundsätzliche Bedeutung, sodass es auch in Heidelberg Konsequenzen nach sich ziehenmusste. Mit demBeschluss des Gemeinderats wurde zunächst die bisherige Satzung in Sachen Bewohnerparkausweise aufgehoben. Ferner wurde festgelegt, dass die Jahresgebühr für einen Bewohnerparkausweis für alle Antragstellenden ab dem 27. Juli übergangsweise 36 statt 120 Euro beträgt. Diese Regelung gilt so lange, bis die Stadt über eine Rechtsverordnung neue Gebührenregeln festlegen kann – wann dies möglich sein wird, steht aber noch nicht fest. Bewohnerparkausweise können online beantragt werden unter: www.heidelberg.de/ anwohnerparken 70 neue Kitaplätze 7,8 Millionen Euro für Neubau in Kirchheim Im Heidelberger Stadtteil Kirchheim soll am Harbigweg eine neue Kindertageseinrichtung gebaut werden. Der Gemeinderat hat dafür in der Sitzung am 20. Juli einstimmig die Ausführungsgenehmigung erteilt. 70 neue Betreuungsplätze können dadurch angeboten werden. Die Gesamtkosten für den Neubau belaufen sich auf rund 7,8 Millionen Euro. Mit dem Neubau soll im Herbst 2023 begonnen werden. Ende des Jahres 2024 soll die Einrichtung fertiggestellt werden. Der Neubau der Kita am Harbigweg soll aus knapp 60 Holzmodulen bestehen. Das Gebäude wird barrierefrei errichtet. Das Dach ist mit einer Begrünung und einer Photovoltaikanlage ausgestattet. In der Einrichtung sollen künftig drei Kindergartengruppen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung und eine Gruppe für Kleinkinder der Altersgruppe ein bis drei Jahre zur Verfügung stehen. In Kirchheimweist die Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2023/2024 eine Versorgungsquote im Kindergarten von 86,7 Prozent und für Kinder im Rechtsanspruchsalter von Krippen inklusive der Kindertagespflege von 81,8 Prozent aus. Damit gibt es einen dringenden Bedarf an zusätzlichen Plätzen. Neue Schulgemeinschaft für ein stabiles Angebot Hotelfachschule soll erhalten und gestärkt werden Einstimmig hat der Gemeinderat am 20. Juli für die Zusammenführung der beiden beruflichen Schulen FritzGabler-Hotelfachschule und MarieBaum-Schule zu einer neuen Schulgemeinschaft ab dem Schuljahr 2024/2025 votiert. Damit soll das berufliche Bildungsangebot inHeidelberg gestärkt und die international renommierte Fritz-Gabler-Schule mit ihrem gesamten Bildungsangebot für Fach- und Führungskräfte der Hotellerie und Gastronomie erhalten und weiterentwickelt werden. Dazu will die Stadt den kaufmännischen Schwerpunkt in den Ausbildungsgängen der neuen Schulgemeinschaft stärken. „Dank der Entscheidung des Gemeinderats steht das berufliche Bildungsangebot in Heidelberg künftig auf fünf stabilen Säulen“, sagt Bildungsbürgermeisterin Stefanie Jansen. „Durch die Bildung einer neuen Schulgemeinschaft können wir nicht nur das Bildungsangebot der weltweit bekannten Fritz-Gabler-Hotelfachschule erhalten und weiterentwickeln. Die veränderte Größe der künftigen Schule und das breitere Portfolio an Bildungsangeboten hat den Vorteil, dass wir unser gesamtes Berufsbildungsangebot in Heidelberg stabil aufstellen und mit Blick auf wirtschaftliche Veränderungen widerstands- und wettbewerbsfähig machen“ eu Bülent Teztiker ist neu im Gemeinderat Der Gemeinderat hat ein neues Mitglied: Das Gremium hat in seiner Sitzung am 20. Juli das Nachrücken von Bülent Teztiker für Rahel Liz Amler (beide Bündnis 90/Die Grünen) beschlossen. Rahel Liz Amler gehörte dem Gemeinderat seit 2019 an und scheidet nun auf eigenen Wunsch aus. Bülent Teztiker wird künftig folgenden Ausschüssen als ordentliches Mitglied angehören: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss sowie Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft. (Foto Rothe)

5 26. Juli 2023 DOPPELHAUSHALT 2023/2024 Investitionen von 212 Millionen Euro 24 Millionen Euro für Schulsanierungen Die Stadt plant, mit 24 Millionen Euro die Modernisierung von Schulen weiter voranzutreiben. Darüber hinaus soll ein Konzept zur Abwicklung durch die GGH/BSG entwickelt und realisiert werden. In den nächsten sechs Jahren sind dafür 140 Millionen Euro geplant. 11 Millionen Euro für Kindertagesstätten Für Kinder und Jugendliche wendet die Stadt 2023 jeden fünften Euro im Haushalt auf. Insgesamt elf Millionen Euro investiert die Stadt in die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen. Zudem leistet sie Investitionszuschüsse an freie Träger in Höhe von vier Millionen Euro. 6,4 Millionen Euro für Stadtbegrünung Die Stadt hat Investitionen von 6,4 Millionen Euro geplant für Stadtbegrünung, Entsiegelungen und Spielflächen. Mit dem Projekt „Oasis“ sollen zusätzliche kleine Oasen mitten in den Stadtteilen geschaffen werden. Dreistelliger Millionen-Betrag für den Klimaschutz Mit zwei Millionen Euro will die Stadt Bürgerinnen und Bürger bei der Energiewende unterstützen. Insgesamt wird ein dreistelliger Millionenbetrag in den Klimaschutz investiert. 600.000 Euro für Stadtteilprojekte Für 2023/24 sind insgesamt 600.000 Euro zur Förderung bürgerschaftlicher Projekte, die das Ziel haben, Quartiere lebendiger zu gestalten, eingeplant (mehr dazu auf S. 7). 100 Millionen Euro für Kulturprojekte Für die Kultur sind 2023/24 insgesamt rund 100 Millionen Euro vorgesehen. Damit zählt die Stadt Heidelberg bundesweit zu den Städten mit den höchsten Kulturausgaben pro Kopf in ihrer Größenklasse. Finanzielle Entlastung für rund 8.500 Menschen Mit dem Heidelberg-Pass und dem Heidelberg-Pass+ unterstützt die Stadt auch 2023/24 Geringverdienende, etwa durch kostenlosen Kita-Besuch, Mittagessen in der Schule, Zoo-Eintritt und mehr. Attraktiver ÖPNV Ein wichtiger Baustein ist ein attraktiver ÖPNV – etwa durch günstige Ticketpreise, Investitionen für den Ausbau barrierefreier Bushaltestellen, Maßnahmen im Neuenheimer Feld und Investitionszuschüsse für die S-Bahn. 5,5 Millionen Euro für Radinfrastruktur Für die Radinfrastruktur sind 5,5 Millionen Euro eingeplant – für den Ausbau des Radwegnetzes, Abstellanlagen, Fahrradvermietsysteme und mehr. Hinzu kommen 1,2 Millionen Euro für ein neue Fahrradparkhaus. Gemeinderat beschließt Doppelhaushalt für 2023/2024 Der Gemeinderat hat nahezu einstimmig den Haushalt der Stadt für die Jahre 2023 und 2024 verabschiedet. Das Stadtblatt stellt auf dieser Seite anhand von Beispielen vor. Der Doppelhaushalt umfasst laufende Leistungen von rund 1,7 Milliarden Euro, sowie Investitionen von 212 Millionen Euro. Die Investitionen werden durch Kredite von 142 Millionen Euro finanziert. Informationen zum Haushalt und die Positionen der Gruppierungen des Gemeinderats finden sich unter: www.heidelberg.de/haushalt (Fotos Dittmer, Dorn, Rothe, Stadt HD)

6 26. Juli 2023 AKTUELLES So geht‘s weiter imPatrick-Henry-Village Erste Entwicklungsphase für neuen Stadtteil in Planung Auf der Heidelberger Konversionsfläche Patrick-Henry-Village (PHV) entsteht ein neuer Stadtteil für mindestens 10.000 Menschen und mit rund 5.000 Arbeitsplätzen. Die Stadt hat über die drei Entwicklungsphasen für den künftigen Stadtteil im Konversionsausschuss am 12. Juli und den Gemeinderat am 20. Juli informiert. Damit die Entwicklung des neuen Stadtteils vorbereitet werden kann, muss zuerst der Zugang auf das Areal über den Grasweg ermöglicht werden. Die Fläche wird vom Land genutzt, daher ist noch kein direkter Zugang möglich. Um das zeitnah zu ändern, ist die Stadtverwaltung in stetigen Gesprächen mit dem Land. Maßnahmen der ersten Entwicklungsphase: › ÖffnungdesGraswegsfürBaustellenverkehr, ÖPNV und Radanbindung › Beginn der Entwicklung der ersten Baufelder im Süden mit der BImA, inklusive Aufbau der sozialen Infrastruktur und Nahversorgung › Start des Planungswettbewerbs für das neue Ankunftszentrum unter Leitung des Landes Baden-Württemberg › Südliche Baufelder werden vorbereitet (u. a. Rückbauarbeiten) › Planung Parkway und der östlichen Erschließungsstraße cat Weitere Informationen unter www.heidelberg.de/ konversion Die Planungen für den neuen Stadtteil im Patrick-Henry-Village werden konkreter. (Foto Venus) Stadtentwicklung Neuer Arbeitskreis erarbeitet Konzept Der Gemeinderat hat am 20. Juli einstimmig die Zusammensetzung des Arbeitskreises „Stadtenwicklungskonzept“ (AK STEK) mit 12 zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern, sechs Gemeinderatsmitgliedern, 10 Themenpatinnen und -paten aus der Zivilgesellschaft und vier Vertretungen der Verwaltung beschlossen. Wie wollen wir im Jahr 2035 leben? Das neue Stadtentwicklungskonzept 2035 beschäftigt sich mit den Zukunftsfragen Heidelbergs. Wie möchten wir in Zukunft in Heidelberg leben? Wie sieht unser Alltag im Jahr 2035 aus?Wie könnenwir schon heute aktiv Probleme in Angriff nehmen, damit diese uns später nicht über den Kopf wachsen? Die Stadt hat neun Themenfelder der Stadtentwicklung ausgearbeitet und in einem Statusbericht niedergelegt. Aufbauend darauf erfolgt ab dem 2. Halbjahr 2023 bis Ende 2024 die Erarbeitung der Ziele und deren Umsetzung. Dazu wird ebenfalls eine Bürgerbeteiligung stattfinden. Die Themenfelder werden online vorgestellt. Weitere Informationen unter www.heidelberg.de/STEK2035 Bürgerwindpark Reges Interesse an Infoabend Das Thema Windenergie auf dem Lammerskopf lockte am Mittwochabend, 19. Juli, zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nach Ziegelhausen. Bei einer Informationsveranstaltung der Stadt stellte die Landesanstalt Forst Baden-Württemberg (Forst BW) den aktuellen Stand der europaweiten Ausschreibung vor – denn Forst BWmöchte das rund 600 Hektar große Areal auf demHöhenzug zwischen Heidelberg und Schönau zur Errichtung von Windkraftanlagen verpachten. Die Steinbachhalle war mit rund 400 Teilnehmenden voll, dennoch blieb die Stimmung stets respektvoll. „Ich habe mich über den regen Austausch heute Abend gefreut. Denn dies zeigt, dass sich die Bürgerinnen und Bürger für die Belange ihrer Stadt interessieren“, sagte Klimabürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain. „Wir haben aus demAbend viele Anregungen mitnehmen können. Dennoch bleibt zu sagen: Die Stadt Heidelberg ist weder Eigentümerin der Fläche, noch Vorhabenträgerin. Die Stadt hofft auf eine regionale Umsetzung, bei dem Energieertrag und Wertschöpfung vor Ort bleiben.“ Weitere Informationen unter www.heidelberg.de/ buergerwindpark Gründerpreis Innovative Unternehmen gesucht Start-ups und Existenzgründende finden in Heidelberg passgenaue Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten. Nun geht die Stadt einen Schritt weiter, umdie Attraktivität für Gründerinnen und Gründer weiter zu steigern: Erstmalig wird in diesem Jahr der Heidelberger Gründungspreis verliehen. Dabei werdenmutige Existenzgründende und innovative Start-ups ausgezeichnet. Als Teilnehmende kommen alle in Betracht, die im Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2023 ihr Unternehmen gegründet und dessen Hauptsitz in Heidelberg angemeldet haben. Die Teilnahme am Heidelberger Gründungspreis ist bis 30. September möglich. www.heidelberg.de/ gruendungspreis Bezuschusste Jahrestickets #hd4mobility wird für Schüler und Inhabende der HeidelbergPässe fortgeführt Die Stadt Heidelberg setzt das erfolgreiche ÖPNV-Zuschussprojekt #hd4mobility für Kinder, Jugendliche, Schülerinnen und Schüler sowie für Inhabende der Heidelberg-Pässe fort. Die Kosten für die Nutzenden erhöhen sich zum 1. September 2023 von drei auf neun Euro pro Monat. Heidelbergerinnen und Heidelberger ab 60 Jahren werden ab 1. September 2023 nur noch bezuschusst, wenn sie einen der Heidelberg-Pässe haben. Dies hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag, 20. Juli, mehrheitlich beschlossen. Die Stadt wird in das Projekt rund 4,9 Millionen Euro pro Jahr investieren. Der Gültigkeitsbereich der Tickets bleibt unverändert. Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) wird alle aktuellen Kundinnen und Kunden mit einem bezuschussten Ticket rechtzeitig informieren. Das Abonnement kann mit Ablauf der aktuellen Förderung beendet werden. cca www.heidelberg.de/ hd4mobility Schülerinnen und Schüler unter 21 Jahren und Inhabende der Heidelberg-Pässe erhalten die bezuschussten Jahrestickets künftig für neun Euro im Monat. (Foto Dittmer)

7 26. Juli 2023 AKTUELLES Neues Konzept für Klub K gesucht Raum für junge Kreative im Alten Karlstorbahnhof Im Alten Karlstorbahnhof soll ab Herbst 2023 im ehemaligen „Klub K“ ein neuer Kreativort mit Veranstaltungen für junge Menschen zwischen 16 und 25 Jahren entstehen. Die Fläche mit rund 200 Quadratmetern verfügt über einen Veranstaltungsraum mit Tresen, zwei Büroräume sowie eigene Toiletten. Per öffentlichem Auswahlverfahren soll ein Konzept für Veranstaltungen gefunden werden, das über das reine Organisieren von Partys hinausgeht. Die Bewerbungsfrist für interessierte Betreiber endet im September. „Es ist uns ein großes Anliegen, Räume anzubieten, in denen sich Jugendliche und junge Erwachsene ausprobieren und neue Ideen entwickeln können“, sagt Sozialbürgermeisterin Stefanie Jansen. Kulturbürgermeister Wolfgang Erichson betont: „Heidelberg profitiert davon, wenn wir mehr Freiräume für Kreativität schaffen.“ Besichtigungstermin am 2. August Wer sich für die Nutzung des „Klub K“ bewerben möchte, kann am Mittwoch, 2. August, um 10 Uhr die Räume besichtigen. Weitere Termine nach Absprache per E-Mail an krea tivwirtschaft@heidelberg.de. sba Shiva Hamid (Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft, v.l.), Wolfgang Erichson und Stefanie Jansen wollen den Klub K aus seinem Schlummer wecken. (Foto Rothe) Graf vonGalen-Schule Erweiterungsbau für Außenstelle Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20. Juli einstimmig die Ausführungsgenehmigung für die Erweiterung der Graf von Galen-Schule als Außenstelle der Grundschule Bahnstadt erteilt. Die Kosten belaufen sich auf zwei Millionen Euro. Mit dem Bau soll im vierten Quartal 2023 begonnen werden. Die Erweiterung der Graf von Galen-Schule im Pfaffengrund dient der Verlegung der künftigen vierten Klassen der Grundschule Bahnstadt. Es sollen dort zusätzliche Klassen-, Differenzierungs- und Sanitärräume in Holzmodulbauweise geschaffen werden, um den individuellen Förderbedarf der Kinder mit Behinderungen künftig einlösen zu können. Künftig ist vorgesehen, die Klassen der Grundschule Bahnstadt für ihr letztes Grundschuljahr an die Graf von Galen-Schule zu verlegen. Jetzt eigene Projekte umsetzen Stadtteilbudgets für Ideen, die Quartiere lebenswerter machen Den eigenen Stadtteil aktiv mitgestalten: Heidelbergerinnen und Heidelberger haben ab sofort die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für die Umsetzung ihrer Ideen und Projekte imQuartier zu erhalten. Mit den neuen Stadtteilbudgets stehen – von bestehenden Förderungen unabhängige - Fördertöpfe für jeden einzelnen der 15 Stadtteile bereit, die für bürgerschaftliche Projekte mit Stadtteilbezug verwendet werden können. Was wird gefördert? „Wir wollen ermöglichen, dass sich Menschen im Stadtteil begegnen und miteinander Projekte realisieren – und zwar ohne kommerzielle Interessen im Hintergrund. Die Stadtteilgremien entscheiden, welche Ideen gefördert werden. Wir schaffen damit ein sehr flexibles und an den Wünschen der Bürgerschaft ausgerichtetes Förderinstrument für ein abwechslungsreiches Quartiersleben“, so Oberbürgermeister Eckart Würzner. Eine Förderung kann beantragt werden durch Initiativen, Vereine, Nachbarschaften, Schulklassen, Kindergartengruppen und Einzelpersonen. Gefördert werden Projekte, die mindestens eines der folgenden Ziele verfolgen: › Identifikation mit dem Stadtteil › Begegnungen im Stadtteil › zur Imageverbesserung › nachbarschaftliche, interkulturelle oder generationenübergreifende Kontakte stärken, Integration, Inklusion und soziale Teilhabe › Belebung der Kultur › Sport und Gesundheit › Selbsthilfe und Bürgerengagement › zu Natur-, Umwelt- und Klimaschutz › Aufwertung des Wohnumfelds oder öffentlicher Flächen und Plätze Ein Gremium entscheidet Für die Vergabe der Mittel gibt es in jedem Stadtteil ein Gremium, bestehend aus drei Bezirksbeiräten, drei Vereinsvertretungen sowie sechs Zufallsbürgerinnen und -bürgern. Insgesamt stehen 180.000 Euro im Jahr 2023 und 380.000 Euro im Jahr 2024 zur Verfügung. chb www.heidelberg.de/ stadtteilbudgets Lebendige Quartiere leben vom Engagement ihrer Bewohnerinnen und Bewohner. Die Stadt fördert dieses Engagement mit den Stadtteilbudgets. (Grafik Stadt Heidelberg) Mannheimer Straße: Vollsperrung Die Mannheimer Straße wird vom 31. Juli bis 11. August aufgrund von Leitungsarbeiten voll gesperrt. Umleitungen werden für den Autoverkehr eingerichtet, mit Routen über die B 37 und L 637. Der Busverkehr wird ebenfalls umgeleitet, mit Ersatzhaltestellen in der Adlerstraße und am Grenzhöfer Weg. Zufußgehende können eine Brücke nutzen. Für Radfahrende keine Einschränkungen. Plöck: Vollsperrung Die Plöck wird ab Ende Juli von Kreuzung Schießtorstraße bis Hausnummer 50 voll gesperrt. Die erste Phase findet vom 31. Juli bis 18. August, die zweite Phase findet vom 11. bis 29. September statt. Der Rad- und Autoverkehr wird über Märzgasse, Landfriedstraße und Friedrichstraße umgeleitet. www.heidelberg.de/ baustellen Baustellen

26. Juli 2023 8 BEKANNTMACHUNG 1. Satzung zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung vom 20. Juli 2023 Auf Grund der §§ 2, 26 Absatz 1 Satz 3, 34, 38 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 31 Absatz 2 und § 38 Absatz 4 des Kommunalabgabengesetzes vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1249) geändert worden ist, in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. April 2023 (GBl. S. 137) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 20. Juli 2023 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Erschließungsbeitragssatzung Die Erschließungsbeitragssatzung vom 8. Oktober 2020 (Heidelberger Stadtblatt vom 14. Oktober 2020) wird wie folgt geändert: 1.In § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c) werden nach dem Wort „Dorfgebieten,“ die Wörter“dörflichen Wohngebieten,“ eingefügt. 2.In § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 werden jeweils nach den Wörtern „allgemeine Wohngebiete (WA),“ die Wörter „dörfliche Wohngebiete (MDW),“eingefügt. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Heidelberg, den 20. Juli 2023 Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht Nistkästen für den Artenschutz Neue Brutgelegenheiten für Mauersegler im Mark Twain Village Mit neuen Nistkästen schafft die MTV Bauen und Wohnen GmbH& Co.KG imMark Twain Village Brutgelegenheiten für Mauersegler. Die Nistkästen kommen rechtzeitig, um Spätbrütern Platz für ihre Nester zu bieten. Die ersten Tiere sind bereits eingezogen. Acht Nistkästen hängen schon an der Nordseite eines frisch sanierten Bestandsgebäudes zwischen Römer-, Elsa-Brändström- und Columbusstraße. Weitere zehn Nistkästen für Mauersegler sowie zwei Nistkästen für Stare sollen folgen. Die Bruthilfen befinden sich in etwa zehn Metern Höhe direkt unterhalb der Dachkante, sodass die Mauersegler ihre Nester von unten anfliegen können. Die Nistkästen sind vor Regen geschützt und die Anbringung an der Nordseite verhindert das Aufheizen der Nester bei starkem Sonnenschein. Mauersegler sind eine weit verbreitete Vogelart in Deutschland, ihre Population nimmt jedoch stetig ab. Die Zugvögel bauen ihre Nester überwiegend in alten Gebäuden, wo sie in Mauerspalten oder unter Dächern Schutz für die Aufzucht ihres Nachwuchses finden. Nach der Sanierung der Wohnhäuser im Mark Twain Village bieten die neu angebrachten Nistkästen sogenannten Spätbrütern, die noch keinen anderen Ausweichplatz gefunden haben, Gelegenheit zum Brüten. Das Projekt wurde vom Heidelberger Naturschutzbund e.V. (NABU) fachlich begleitet. Mark Twain Village Die Entwicklung des Mark Twain Villages mit rund 1.200 Wohneinheiten, Gewerbeflächen und sozialer Infrastruktur trägt dazu bei, den Wohnungsmarkt in Heidelberg zu entlasten. Realisiert wird das Quartier in der Südstadt von der MTV Bauen und Wohnen GmbH & Co.KG, in der sich die GGH, die Baugenossenschaften Familienheim Heidelberg und Neu Heidelberg sowie die Heidelberger Volksbank und die Volksbank Kurpfalz zusammengeschlossen haben. Sicht auf einen der neu angebrachten Nistkästen im Mark Twain Village (Foto GGH/Buck) BEKANNTMACHUNGEN worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. BEKANNTMACHUNG 1. Satzung zur Änderung der Wasserversorgungsbeitragssatzung vom 20. Juli 2023 Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S.581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. April 2023 (GBl. S. 137) geändert worden ist, sowie der §§ 2, 8 Absatz 2 und 20 des Kommunalabgabengesetzes vom 17. März 2005 (GBl.S. 206), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1249) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 20. Juli 2023 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Wasserversorgungsbeitragssatzung In § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 der Wasserversorgungsbeitragssatzung vom 17. Dezember 2019 (Heidelberger Stadtblatt vom 23.Dezember 2019) werden jeweils nach den Wörtern „allgemeine Wohngebiete (WA),“ die Wörter“dörfliche Wohngebiete (MDW),“ eingefügt. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Heidelberg, den 20. Juli 2023 Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. GGH HEIDELBERG Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz mbH Heidelberg Bergheimer Str. 109 69115 Heidelberg 06221 5305-0 info@ggh-heidelberg.de www.ggh-heidelberg.de Geschäftsführer: P. Bresinski Redaktion: Angelika Mikus Impressum

26. Juli 2023 9 Interreligiöses Kalenderblatt – August/September 2023 06.08. christlich Verklärung Jesu auf dem Berg der Verklärung (r.k.) 15.08. christlich Himmelfahrt (Aufnahme) Marias in den Himmel 16.09. jüdisch Rosh Ha-Schana. Zweitägiges Neujahrsfest und Beginn des Jahres 5784 25.09. jüdisch Jom Kippur (Versöhnungstag) 26.09. islamisch Mevlud (sunnitisch) Geburt des Propheten Mohammed 30.09. jüdisch Beginn des siebentägigen Laubhüttenfestes Weitere Informationen unter www.heidelberg.de/kalender-der-religionen Werden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Standortentwicklung und Unternehmensservice des Amtes für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft sowie die Abteilung Technischer Umweltschutz des Amtes für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie als Wirtschaftsenergiebeauftragte/ Wirtschaftsenergiebeauftragter (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Bezahlung bis Entgeltgruppe 12 TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Agenda-Büro des Amtes für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie als Koordinatorin/Koordinator für kommunale Entwicklungspolitik (m/w/d) Vollzeit | befristet für die Dauer von zwei Jahren | Entgeltgruppe 11 TVöD-V; sollten Sie sich bereits in einem Beamtenverhältnis befinden, prüfen wir die Möglichkeit einer Übernahme | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Natur- und Landschaftsschutz des Amtes für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter im Bereich Naturschutz (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 11 TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Zuwanderungsrecht des Bürger- und Ordnungsamtes als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Allgemeines Aufenthaltsrecht (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | bis Besoldungsgruppe A10 LBesGBW beziehungsweise bis Entgeltgruppe 9b TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Zentrale Verwaltung des Kinder- und Jugendamtes als Zweitsekretärin/Zweitsekretär (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 8 TVöD-V entsprechend dem bei der Stadt Heidelberg anzuwendenden Konzept für Sekretariatskräfte | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Kommunikation und Koordination des Amtes für Mobilität als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Kommunikation und Koordination (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 8 TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Verstärken Sie ab dem 01. Februar 2024 das Tiefbauamtes als Zweitsekretärin/Zweitsekretär (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 7 TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt den Regiebetrieb Friedhöfe des Landschafts- und Forstamtes als Friedhofsmitarbeiterin/Friedhofsmitarbeiter mit Vorarbeiterfunktion (m/w/d) Vollzeit | Entgeltgruppe 7 TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung städtische Kindertageseinrichtungen des Kinder- und Jugendamtes als Pädagogische Fachkraft (m/w/d) Vollzeit oder Teilzeit | bis Entgeltgruppe S08a TVöD-V | Die Stellen sind grundsätzlich teilbar Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. BEKANNTMACHUNG 1. Satzung zur Änderung der Abwasserbeitragssatzung vom 20. Juli 2023 Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S.581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. April 2023 (GBl. S. 137) geändert worden ist, sowie der §§ 2, 8 Absatz 2 und 20 des Kommunalabgabengesetzes vom 17. März 2005 (GBl.S. 206), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1249) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 20. Juli 2023 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Abwasserbeitragssatzung In § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 der Abwasserbeitragssatzung vom 17. Dezember 2019 (Heidelberger Stadtblatt vom 23. Dezember 2019) werden jeweils nach den Wörtern „allgemeine Wohngebiete (WA),“ die Wörter „dörfliche Wohngebiete (MDW),“ eingefügt. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Heidelberg, den 20. Juli 2023 Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. BEKANNTMACHUNG 2. Satzung zur Änderung der Schülerbeförderungssatzung vom 20. Juli 2023 Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. April 2023 (GBl. S. 137) geändert worden ist und § 18 Absatz 2 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich in der Fassung vom 1. Januar 2000 (GBl. S.14), das zuletzt durch Artikel 9, 10 und 11 des Gesetzes vom 21.De-zember 2022 (GBl. S. 649, 651, 652, 653) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 20. Juli 2023 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Schülerbeförderungssatzung Die Schülerbeförderungssatzung vom 17. März 2022 (Heidelberger Stadtblatt vom 27. April 2022), die zuletzt durch Satzung vom 13. Oktober 2022 (Heidelberger Stadtblatt vom 26. Oktober 2022) geänBEKANNTMACHUNGEN

26. Juli 2023 10 dert wurde, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 1 Nummer 1 wird gestrichen. Die Nummern 2 bis 6 werden zu Nummern 1 bis 5. 2. In § 2 Absatz 2 werden die Wörter „und Nummer 2“ gestrichen. 3. § 4 Nummer 1 wird gestrichen. Nummern 2 bis 5 werden zu Nummern 1 bis 4. 4. § 5 Absatz 1 erhält folgende neue Fassung: „(1) Zu den notwendigen Beförderungskosten im öffentlichen Nahverkehr wird für Schülerinnen und Schüler ein monatlicher Zuschuss gewährt 1. in Höhe der tatsächlichen Beförderungskosten für Kinder in Schulkindergärten, der Grundschulförderklassen und der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Ausnahme ab Klasse 5 der Förderschwerpunkte Lernen und Sprache, 2. in Höhe der tatsächlichen Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen der Inklusion an allgemeinen Schulen unterrichtet werden (vorbehaltlich einer anderslautenden Regelung des Landes BadenWürttemberg), 3. in Höhe der tatsächlichen Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler, die unter § 2 Absatz 1 Nummer 5 dieser Satzung fallen, 4. in Höhe des Differenzbetrages zwischen der Eigenbeteiligung in Höhe von 54,00 Euro und dem Höchstbetrag von 750,00 Euro für Schülerinnen und Schüler der Berufsschulen, 5. in Höhe des für die Wertmarke zu erbringenden Eigenanteils für Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehindertenausweis, der zur ermäßigten Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs berechtigt, 6. in Höhe der tatsächlichen Beförderungskosten in besonders gelagerten Einzelfällen, die insbesondere vorliegen, a) wenn aufgrund einer Ausnahmegenehmigung des Staatlichen Schulamtes aus pädagogischen Gründen eine Befreiung vom Schulbesuch im amtlichen Schulbezirk vorliegt, b) bei denen aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern und Schülerinnen und Schüler die Belastung mit den Beförderungskosten eine unbillige Härte darstellen würde.“ Artikel 2 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Heidelberg, den 20. Juli 2023 Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. ÖFFENTLICHE ERINNERUNG An die Zahlung folgender Forderungen wird erinnert: Abschluss- und Vorauszahlungen von Steuern, Gebühren und Beiträgen aus Erst- oder Nachveranlagungen nach den zugestellten Bescheiden bzw. Zahlungsaufforderungen, soweit die Zahlungsfrist bereits abgelaufen ist.Für Teilnehmer am SEPA–Lastschriftmandat gilt die „Öffentliche Erinnerung“ nicht. Ferner erinnert das Amt für Finanzen, Liegenschaften und Konversion daran, dass jeder Halter eines Hundes im Stadtkreis Heidelberg verpflichtet ist, innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von drei Monaten erreicht hat sowie am Ende der Hundehaltung ebenfalls innerhalb eines Monats dies dem Kämmereiamt der Stadt Heidelberg, Abteilung Kasse und Steuern, Postfach 10 55 20, 69045 Heidelberg, Tel. 58-14 360 mitzuteilen. Die Bankverbindungen der Stadt Heidelberg entnehmen Sie bitte den Ihnen zugegangenen Abgabenbescheiden und Rechnungen. Stadt Heidelberg, Kämmereiamt Abteilung Kasse und Steuern BEKANNTMACHUNG Satzung zur Änderung der Musikschulgebührensatzung vom 20. Juli 2023 Auf Grund der §§ 4 und 10 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. April 2023 (GBl. S. 137) geändert worden ist, und der §§ 2, 13 bis 16 des Kommunalabgabengesetzes vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1249) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 20. Juli 2023 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Musikschulgebührensatzung Die Musikschulgebührensatzung vom 26. Juni 2008 (Heidelberger Stadtblatt vom 9. Juli 2008), die zuletzt durch Satzung vom 22. Juli 2021 (Heidelberger Stadtblatt vom 28. Juli 2021) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Fälligkeit der Gebühren Die Jahresunterrichtsgebühren und alle übrigen Gebühren werden mit der Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig.“ 2. § 5 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 Satz 6 wird das Wort „steuerlich“ gestrichen. b) In Absatz 7 Spiegelstrich 2 wird das Wort „Arbeitslosengeld-II-Bescheides“ durch das Wort „Bürgergeldbescheides“ ersetzt. 3. Die Anlage zur Musikschulgebührensatzung (Musikschulgebührenverzeichnis) erhält die aus dem Anhang zu dieser Satzung ersichtliche Fassung. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft. Heidelberg, den 20. Juli 2023 Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Gebührenverzeichnis der Musik- und Singschule Heidelberg (Musikschulgebührenverzeichnis – GebVerz-MSG) monatliche Gebühren 1. Gebührenübersicht für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Heidelberg Unterrichtsform Gebührenstufe I Gebührenstufe II Gebührenstufe III Gebührenstufe IV Gebührenstufe V Gebührenstufe VI Einzelunterricht 15 Min. 29,25 € 32,40 € 35,10 € 37,20 € 39,75 € 42,30 € Einzelunterricht 30 Min. 58,50 € 64,80 € 70,20 € 74,40 € 79,50 € 84,60 € Einzelunterricht 45 Min. 87,75 € 97,20 € 105,30 € 111,60 € 119,25 € 126,90 € Einzelunterricht 60 Min. 117,00 € 129,60 € 140,40 € 148,80 € 159,00 € 169,20 € Partnerunterricht 30 Min. 32,40 € 35,40 € 38,40 € 40,80 € 43,20 € 45,60 € Partnerunterricht 45 Min. 48,60 € 53,10 € 57,60 € 61,20 € 64,80 € 68,40 € Gruppenunterricht 30 Min. 25,20 € 28,20 € 30,00 € 31,80 € 33,60 € 35,40 € Gruppenunterricht 45 Min. 37,80 € 42,30 € 45,00 € 47,70 € 50,40 € 53,10 € Gruppenunterricht 60 Min. 50,40 € 56,40 € 60,00 € 63,60 € 67,20 € 70,80 € Gruppenunterricht 75 Min. 63,00 € 70,50 € 75,00 € 79,50 € 84,00 € 88,50 € Klassenunterricht 30 Min. 15,30 € 16,50 € 18,00 € 19,20 € 20,40 € 22,20 € Klassenunterricht 45 Min. 22,95 € 24,75 € 27,00 € 28,80 € 30,60 € 33,30 € Klassenunterricht 60 Min. 30,60 € 33,00 € 36,00 € 38,40 € 40,80 € 44,40 € Klassenunterricht 75 Min. 38,25 € 41,25 € 45,00 € 48,00 € 51,00 € 55,50 € BEKANNTMACHUNGEN

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