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Amtsanzeiger der Stadt Heidelberg 14. Juni 2023 / Ausgabe 18 / 31. Jahrgang FAMILIE Kinderreiche Stadtteile Konversionsflächen ganz vorn Die Stadtteile und Quartiere, in denen die meisten Unter-18-Jährigenwohnen, sind diejenigen, in denen viel neuer Wohnraum entstanden ist. Ganz vorn dabei: die Konversionsflächen. Auf den Konversionsflächen der Südstadt ist der Anteil der Menschen unter 18 Jahren mit 28,8 Prozent fast doppelt so hoch wie in der Gesamtstadt (15,2 Prozent). Im Emmertsgrund (22 Prozent) und in der Bahnstadt (21 Prozent) ist jede fünfte unter 18 Jahre. Mit einem Altersdurchschnitt von 39,8 Jahren ist Heidelberg die jüngste Stadt Deutschlands. MOBILITÄT Wettbewerb „Stadtradeln“ Fast 500.000 Kilometer erradelt Der bundesweite Wettbewerb „Stadtradeln“ verzeichnet in Heidelberg einen neuen Rekord: 3.069 Teilnehmende sind in 21 Tagen 492.013 Kilometer mit dem Fahrrad gefahren – fast 18.000 Kilometer mehr als im Vorjahr. Platz eins belegt das Team der Internationalen Gesamtschule Heidelberg (53.751 Kilometer), gefolgt vomKurfürst-Friedrich-Gymnasium (33.343 Kilometer) und dem Hölderlin-Gymnasium (32.596 Kilometer). Den vierten Platz erradelte die Stadtverwaltung (26.562 Kilometer). Den fünften Platz belegten die St.-Raphael-Schulen (19.842 Kilometer). SERVICE MeinHeidelberg-App Viele neue Funktionen Die „MeinHeidelberg“-App erscheint ab sofort in einem originellen, besonders nutzerfreundlichen Design und mit wesentlich mehr Inhalten und Angeboten für Bürgerinnen und Bürger. Die App wurde durch die neuen Inhaltsebenen „Home“, „Services“, „Lokales“ gegliedert. Hier befinden sich beispielsweise die Terminvergabe fürs Bürgeramt, der Abfallkalender, aktuelle Abfahrtspläne für Bus und Bahn und das digitale Stadtblatt zum Blättern. Die kostenlose App für Android und iOS gibt es unter digitales.heidelberg.de/app. Die Stadt Heidelberg hat Königin Silvia von Schweden aufgrund ihrer vielfältigen Verdienste und ihres herausragenden sozialen Engagements am Freitag, 26. Mai, im Heidelberger Rathaus zur Ehrenbürgerin ernannt. Oberbürgermeister Eckart Würzner verlieh der gebürtigen Heidelbergerin bei einem Festakt imGroßen Rathaussaal vor rund 120 geladenen Gästen die höchste Auszeichnung der Stadt, darunter unter anderem Familienmitglieder der Königin und Prof. Dr. Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichtes. Rund 500 Menschen hatten zuvor Königin Silvia von Schweden vor demHeidelberger Rathaus empfangen. Engagement für Kinder „Wir freuen uns sehr, Sie heute in Heidelberg begrüßen zu dürfen. Es ist mir eine besondere Ehre, Ihnen persönlich imNamen des Gemeinderates die höchste Auszeichnung der Stadt Heidelberg zu verleihen“, wandte sich Oberbürgermeister Eckart Würzner während des Festakts an die Königin. „Mit Ihrem jahrzehntelangen Engagement für Ihre Mitmenschen sind Sie eine großartige internationale Botschafterin Ihrer Heimatstadt Heidelberg. Sie kümmern sich unermüdlich um diejenigen, die unsere Hilfe dringend benötigen, und geben ihnen eine Stimme. Wir können uns keine bessere Botschafterin als Sie wünschen.“ Königin stolz auf Geburtsstadt „Es ist mir eine große Freude und Ehre, von meiner Geburtsstadt Heidelberg auf diese Weise geehrt zu werden. Herzlichen Dank! Die schöne Stadt Heidelberg hat mir und meiner Familie immer sehr viel bedeutet“, sagte Königin Silvia von Schweden in ihrer Ansprache. Königin Silvia von Schwedenwurde 1943 als Silvia Renate Sommerlath in Heidelberg geboren. „Mit Stolz spreche ich gerne über das Schloss, die Alte Brücke, die über 600 Jahre alte Universität, den Philosophenweg, die Nobelpreisträger und nicht zuletzt über meine Stiftung Childhood und ihr Childhood-Haus Heidelberg, worauf ich natürlich auch sehr stolz bin. Es ist nicht schwer, Botschafterin für diese schöne und berühmte Stadt zu sein. Ich bedanke mich herzlich für diese ehrenvolle Auszeichnung sowie für den eleganten Empfang. Ich habe mein Herz an die Stadt Heidelberg verloren.“ Eine Aufzeichnung sowie eine Fotostrecke sind unter www.heidelberg. de/ehrenbuerger zu finden. chb Ehrenbürgerwürde für Königin Silvia von Schweden OB Würzner:„Groß- artige Botschafterin ihrer Heimatstadt“ ALTSTADT Sanierung der Stadthalle S. 4 › Königin Silvia von Schweden engagiert sich für Kinder, die Gewalt erlebt haben - auch in ihrer Geburtsstadt Heidelberg. OB Eckart Würzner verlieh ihr am Freitag, 26. Mai, die Ehrenbürgerwürde. (Foto dpa/Anspach)

14. Juni 2023 STIMMEN AUS DEM GEMEINDERAT Bündnis 90/Die Grünen Dr. Luitgard Nipp-Stolzenburg und Dr. Ursula Röper Erneuerbare Energien sinnvoll nutzen Die Kommunen stehen bereit, ihren Anteil auf dem Weg zur Klimaneutralität zu leisten. Konkrete Umsetzungspläne sind jedoch oft mit Zielkonflikten verbunden. So auch das Vorhaben des Windparks auf dem Lammerskopf. Die Ausweisung von Standorten für die Windenergie in der Region ist seit Jahren völlig zum Stillstand gekommen. Die Kommunen haben jahrelang versäumt, selbst geeignete Flächen (sogenannte Konzentrationszonen) auszuweisen. Daher schreibt das Landwirtschaftsministerium nun landeseigene Flächen aus und bringt damit Tempo in den Windkraftausbau. Stadtwerke und BürgerEnergiegenossenschaften haben ein beeindruckendes Konzept für einen Bürgerwindpark vorgelegt. Der Heidelberger OB und die große Mehrheit des Gemeinderates unterstützen das Projekt. Die Klimaschutzwirkung könnte beachtlich sein: Nach Schätzungen könnten 15 Windräder bis zu 90 % des jährlichen Strombedarfs der privaten Haushalte Heidelbergs erzeugen. Wir Grüne begrüßen den Ausbau der Erneuerbaren, gleichzeitig nehmen wir die Belange des Arten- und Naturschutzes sehr ernst. Der Windpark ist teilweise in einem sensiblen, geschützten FFH(Flora, Fauna, Habitat)-Gebiet vorgesehen. Hier muss eine genaue natur- und artenschutzfachliche Untersuchung erfolgen. Die exakte Dimensionierung des Projektes muss dann entsprechend angepasst werden. Ein Windpark auf den bewaldeten Höhen kostet Waldfläche, das ist unbestritten. Aber ohne effiziente und schnelle Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energiequellen besteht die Gefahr, dass der Wald sehr viel großflächiger durch den Klimawandel vernichtet wird. Wir brauchen aber nicht nur Strom, sondern auch Wärme. In Heidelberg sind wir in der glücklichen Situation, dass knapp die Hälfte der Wohnungen bereits per Fernwärme versorgt wird. In den nächsten Jahren soll das Fernwärmenetz weiter ausgebaut werden. Fernwärme kann zentral auf erneuerbare Quellen umgestellt werden. Derzeit wird in Mannheim eine Flusswärmepumpe gebaut und auch in Heidelberg wollen wir dem Neckar etwas Wärme entziehen und ins Netz einspeisen. Die Wärmepumpe könnte ca. 10 % des Heidelberger Fernwärmebedarfs abdecken. Nach Prüfung mehrerer Standorte wird jetzt die Grünfläche in der westlichen Auffahrtsschleife zur Ernst-Walz-Brücke bevorzugt. Wir verstehen die Bedenken, dass für eine Flusswärmepumpe Grünfläche verloren geht. Aber wir werden uns bei der detaillierten Planung dafür einsetzen, dass der Flächenverbrauch so klein und das Projekt für den Stadtteil Bergheim so verträglich wie möglich bleibt, ggf. sogar Vorteile bietet. Bei allen Projekten bleibt eine intensive Einbindung der Bürgerschaft unverzichtbar. 06221 58-47170 geschaeftsstelle@gruene- fraktion.heidelberg.de Nachhaltige Energiegewinnung für Heidelberg: Flusswärmepumpe und Windräder können einen beachtlichen Beitrag leisten. (Fotos Samara Doole und Camila Fernández León über unsplash.com) 2 Die Heidelberger Marliese Heldner Neue Wege in der Schulsanierung Obwohl wir in den letzten 10 Jahren rund 180 Mio Euro für die Schulgebäude in unserer Stadt investiert haben, ist der Sanierungsstau enorm. Viele Maßnahmen sind nicht abgearbeitet. Die Prozesse in der Stadtverwaltung dazu sind einfach zu starr und zu langsam. Hier braucht es eine andere Herangehensweise. Unser Vorschlag ist: Expertise und Unterstützung von Außen und eine Person, die die Abläufe zwischen der Stadt und dem Projektbeauftragten vertrauensvoll koordiniert. Extern kann Personal schneller akquiriert und die Baumaßnahmen effizienter geplant und durchführt werden. Gute Beispiele dafür sind die Sanierung der IGH und der Neubau der Bahnstadt-Schule. Nun gilt es mit den richtigen Partnern Gespräche zu führen. info@dieheidelberger.de Arbeitsgemeinschaft GAL/FWV Michael Pfeiffer Ein Paradies für den Fußverkehr Die galizische Stadt Pontevedra hat 80.000 Einwohner, von 1999-2014 die CO2-Emissionen um 67 % reduziert und seit 2011 ist kein einziger Mensch zu Fuß tödlich verunglückt. Verantwortlich hierfür ist der seit dieser Zeit im Amt befindliche Bürgermeister Carlos Pereiro. Er hat zunächst die Altstadt und dann die Außenbezirke konsequent autoreduziert. Der Stadtrat hat 2019 Tempo 10 km/h auf allen Straßen, die von Fußgängern und Autos genutzt werden, eingeführt. Gab es anfangs seitens der Geschäftsleute noch Proteste und Prozesse so sind diese nun voll des Lobes und neue Geschäfte haben eröffnet. Die Stadt wurde von der UNO 2014 zur lebenswertesten Stadt Europas gekürt. Diese Auszeichnung würde ich mir für Heidelberg auch wünschen. Packen wirʼs an. mp-pfeiffer@gmx.net Die Linke Sahra Mirow Schützen wir unseren Wald in Heidelberg! Die gegenwärtige Trockenheit und Hitze belasten unseren Wald. Eine zunehmende Waldbrandgefahr verlangt ein sorgfältiges Verhalten. Da die Bäume eine wichtige Funktion als CO2- und Wasserspeicher sowie zur Förderung der Biodiversität haben, müssen wir noch mehr zu deren Schutz undWachstum tun. Wir setzen uns als LINKE dafür ein, dass der Holzeinschlag geringer ist als die natürlich nachwachsende Holzmenge. Dieser Grundsatz der Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft ist aber aufgrund der klimatischen Veränderungen gefährdet. Dabei zeigen Erfahrungen anderer Kommunen wie Lübeck, dass unter solchen Bedingungen Waldwachstum und gleichzeitig ein positives Bewirtschaftungsergebnis erreicht werden können. gemeinderat@dielinke-hd.de FDP Karl Breer Der FC Bayern und der BVB ... ... dürfen ab der nächsten Saison jeweils 20 Fußballer pro Spiel einsetzen, Hoffenheim und Stuttgart aber nur 8. Verrückte Vorstellung - oder? Denn dies wäre total unfair und würde die bestehenden Verhältnisse zementieren. Doch im Gemeinderat ist es so. Die Grünen dürfen z.B. im Stadtblatt für ihre Artikel 5 mal so viele Zeichen verwenden, wie FDP oder LINKE. FWV oder HiB bekommen sogar noch weniger Raum zugeteilt. Ähnliches gilt für die Haushaltsreden, auch hier erhalten die Grünen, CDU oder SPD viel mehr Zeit, als die kleineren Gruppierungen, um ihre Ideen zu kommunizieren. Es ist an der Zeit, auch im Gemeinderat die Gleichstellung einzuführen und die Ressourcen für alle fair zu verteilen. breer@fdp-fraktion-hd.de

14. Juni 2023 3 STIMMEN AUS DEM GEMEINDERAT In der Rubrik „Stimmen aus dem Gemeinderat“ kommen die Mitglieder des Gemeinderates zu Wort. Die Autorinnen und Autoren sind für den Inhalt ihrer Beiträge in vollem Umfang selbst verantwortlich, insbesondere auch in Bezug auf alle notwendigen Nutzungsrechte. GEMEINDERAT ONLINE www.gemeinderat.heidelberg.de CDU Werner Pfisterer Heidelberg hat hohe Wohlfühlwerte! Heidelberger fühlen sich in ihrer Stadt pudelwohl! Damit liegt HD deutschlandweit ganz vorn. Das heißt aber nicht, dass man sich auf demErgebnis der Umfrage ausruhen kann. Verkehr und Wohnen werden als wichtige Punkte, die es zu lösen gilt, aufgeführt. Dass der Springer Verlag „Tschüss Neuenheimer Feld“ sagt, zeigt ja, dass der Verkehr ein wichtiger Punkt in HD ist. Das gilt für das Erreichen des Arbeitsplatzes oder z.B. der Kliniken imNeuenheimer Feld, wie auch beim Einkaufen. Man kann es nicht oft genug sagen, wie unentbehrlich eine optimale Verkehrsanbindung dieses wichtigen Gebietes Neuenheimer Feld ist. Auch wenn viele umweltfreundliche Verkehrsmittel nutzen, sind doch viele auf den PKW angewiesen oder kommen aus demUmland zumArbeiten oder Einkaufen oder für Arztbesuche nach Heidelberg. Viele, die in HD einkaufen wollen, bemängeln, dass es mit dem PKW schwierig ist. Andere Orte bieten z.B. freies Parken an bestimmten Tagen an oder für eine geringe Pauschale einen Tagestarif. Nach der geplanten Kaufhof-Schließung amBismarckplatz brauchen wir dringend wieder einen wichtigen Anziehungspunkt, damit HD weiterhin eine attraktive Einkaufsstadt bleibt. Eine der größten Einnahmequellen ist die Gewerbesteuer. Deshalb muss das lokale Gewerbe zukunftsorientiert weiter unterstützt werden. Wie ich z.B. in anderen Städten wie Freiburg, Lüneburg, Neustadt, Trier usw. sehe, stehen dort Stühle, Tische oder kleine Bänke zum Ausruhen vor den Geschäften oder zum gemütlichenWarten auf den einkaufenden Partner. Zudem wird mit Schildern auf die Geschäfte in den Seitenstraßen hingewiesen. Fazit: Es gibt noch einiges zu tun. Zukunft braucht ständige Anpassung. 06221 58-47160 info@cdu-fraktion-hd.de SPD Prof. Dr. Anke Schuster Ungebrochen solidarisch & städtischer Haushalt … was hat das miteinander zu tun, fragen Sie sich? „Ungebrochen solidarisch …“ – das Motto der Gewerkschaften am 1. Mai dieses Jahres; Aufruf u.a. für existenzsicherende Löhne und gute & faire Arbeitsbedingungen. Diesem schließen wir uns als SPD an und fordern dies nachdrücklich für die städt. Beschäftigten in Heidelberg. Dies mag Sie überraschen, doch sind die Arbeitsbedingungen in vielen Ämtern in Heidelberg mittlerweile nicht mehr hinnehmbar! Hoher Krankenstand und starke Fluktuation sind warnende Signale! Für uns ist klar, hier muss gehandelt werden. Wir beantragen daher u.a: Statt mit der Gesamtzahl der Stellenschaffung zu prahlen, Stellen da schaffen, wo sie zwingend gebraucht werden, z.B. im Bauderzernat, das in diesemHaushalt, wie immer, zu kurz gekommen ist. Statt neue Beschäftigte beim Start zu überfordern, einen Monat Personalüberschneidungen ermöglichen, um Wissenstransfer & Coaching zu garantieren; Einstufungen &-gruppierungen mit Blick auf die Aufgabenstellung moderner Verwaltungen überdenken und anpassen! HD kann es sich nicht leisten, gegenüber MA und LU ins Hintertreffen zu geraten. Am Ende spüren wir das auch als Bürger:innnen, wenn Baugenehmigungen länger brauchen als eigentlich notwendig, wenn KITA-Betreuungszeiten aufgrund fehlender Erzieher:innen eingeschränkt werden müssen usw. Deshalb jetzt die Bedürfnisse der Beschäftigten ernst nehmen & handeln! Ungebrochen solidarisch sind wir auch mit den Beschäftigten in der Kulturszene. Hier muss das Motto zukünftig „Fair Pay“ heißen statt Selbstausbeutung. Dafür beantragen wir höhere Fördersummen für Enjoy Jazz und den Karlstorbahnhof, damit auch dort gute und faire Arbeitsbedingungen garantiert werden können. 06221 58-47150 geschaeftsstelle@spd-fraktion. heidelberg.de AfD Timethy Bartesch #Stolzmonat ist eine geniale Antwort der normalen Bevölkerung auf die immer krasser, aufdringlicher und übergriffiger werdende LSBTIQ-Propaganda. Auch in Heidelberg werden von der Stadt im sogenannten „Pride Monat“ überall die neusten Regenbogenflaggen gehisst (für was die zusätzlichen Farbbalken und Kringel stehen, weiß dabei wohl fast keiner). Mit „#StolzStattPride“ und „Schwarz Rot Gold ist bunt genug“ feiert die Gegenkultur deutliche Erfolge. Und hilft, die AfD in Umfragen auf 20 % bundesweit zu schieben im wahrlich schönen Sonnenmonat Juni. timethy.bartesch@afd-bw.de Bunte Linke Dr. Arnulf Weiler-Lorentz Ja zu einer Verpackungssteuer ... ... für vor Ort verzehrte Mahlzeiten und Getränke. Bei ihrem Verzehr fallen erhebliche Müllmengen an, insbesondere an Plastikmüll . Makro- und Mikroplastik gehört nach demKlimawandel zu den wichtigsten Umweltproblemen. Die Stadt kann eine Gebühr hierbei nur bei To-goProdukten erheben. Die Bunte Linke hat dies bereits vor Jahren gefordert, als in Tübingen eine entsprechende Satzung beschlossen wurde. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht deren Rechtmäßigkeit bestätigt. arnulf.lorentz@t-online.de Die PARTEI Björn Leuzinger Transparenz Was der Verwaltung unmöglich scheint: 100 % Transparenz. Wir distanzieren uns von vagen Abrechnungsangabenwie niederer, mittlerer, höherer 3-, 4-, 5-, 6-, und 7-stelliger Bereich (z.B. Kosten für kurfürstliche Amtseinführung Würzis). Hier unsere Ausgaben (€) 2022: Personalaufwendungen: 13130,59; Büromaterial: 871,58; Porto: 86; Kontoführung: 54,06; Zeitschriften: 14,07; Flyer 50,30; Masken&Tests: 74,95; Aus- und Fortbildungen: 1337,60; Büromiete: 4686,79 EDV: 69. Entspricht ca. 25 % der Kosten der Amtseinführung Würzners. info@die-partei-heidelberg.de Nachstehende Sitzungen können im Rathaus, Marktplatz 10, verfolgt werden. Für die Öffentlichkeit werden Besucherplätze vor Ort angeboten. Haupt- und Finanzausschuss: Mittwoch, 21. Juni, 17.30 Uhr Ausschuss für Soziales und Chancengleichheit: Dienstag, 27. Juni, 17 Uhr Gemeinderat: Donnerstag, 29. Juni, 16 Uhr www.gemeinderat. heidelberg.de Nächste öffentliche Sitzungen

14. Juni 2023 4 AKTUELLES Schlierbacher Landstraße: Neue Ampelanlagen In der Schlierbacher Landstraße erneuert die Stadt die Ampeln. Aus diesem Grund ist dort bis Freitag, 30. Juni, mit Verkehrseinschränkungen zu rechnen. Henkel-Teroson-Straße: Kanalarbeiten Die Henkel-Teroson-Straße ist auf Höhe der Firma Henkel halbseitig gesperrt. Der Verkehr wird vor Ort über eine Ampelanlage gesteuert. Grund für die Baumaßnahme sind Kanalarbeiten. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich bis zum Frühjahr 2025 andauern. Hilzweg: Halbseitige Sperrung Im Hilzweg zwischen Dossenheimer Landstraße und Handschuhsheimer Friedhof ist bis Freitag, 18. August, eine halbseitige Sperrung für Kraftfahrzeuge notwendig. Akademiestraße bleibt gesperrt Die Akademiestraße muss für Kraftfahrzeuge und den Fahrradverkehr bis 15. September gesperrt bleiben und damit länger als geplant. Zufußgehende können die Straße weiterhin passieren. Mehr unter www.heidelberg.de/ baustellen Baustellen Mehr Verkehrssicherheit für alle Mit der Steubenstraße in Handschuhsheim gibt es bald eine weitere Fahrradstraße Die Steubenstraße zwischen Kapellenweg und Dossenheimer Landstraße in Handschuhsheimwird zur Fahrradstraße umgewandelt. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich im September dieses Jahres beginnen. Die Maßnahme ist Teil der Sofortmaßnahmen zur Förderung des Fahrradverkehrs, die dem Gemeinderat bereits im Jahr 2022 vorgestellt wurden. Die Neugestaltung der Steubenstraße orientiert sich an den Musterstandards des Landes und folgt dem Vorbild der Gaisbergstraße in der Weststadt. Die Einrichtung der Fahrradstraße in der Steubenstraße wird die Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmenden sicherer machen. Fahrradstraßen haben jedoch noch weitere Vorteile: Für die Anwohnenden bedeutet wenig Autoverkehr ein ruhiges Wohnumfeld. Studien belegen zudem die positive Belebung von Geschäftsstraßen und Gastronomie-Standorten. In der Fahrradstraße gilt: › Autos, Motorräder und LKWs dürfen Fahrradstraßen nur befahren, wenn ein Zusatzschild dies erlaubt. › Radfahrende dürfen nebeneinander fahren – auch, wenn Autos dadurch nicht überholen können. › E s gilt maximal Tempo 30. › Alle anderen Verkehrsregeln bleiben prinzipiell gleich. Fahrradstraßen werden eingerichtet, wo viel Radverkehr vorhanden ist oder gebündelt werden soll. jkl Eine Fahrradstraße ist unter anderem an Fahrbahnmarkierungen zu erkennen. (Foto Stadt HD) Mit großen Schritten voran Rohbauarbeiten im Inneren der Stadthalle und an der Technikzentrale weit fortgeschritten D ie Baumaßnahmen zur Sanierung der Heidelberger Stadthalle haben im Mai den nächsten wichtigen Zwischenschritt erreicht: Die Rohbauarbeiten im Inneren des Gebäudes sind in vollem Gange und zu rund zwei Dritteln abgeschlossen. Aktuell erfolgt unter anderem der Einbau vonHaustechnik imGebäude, inklusive der sieben Aufzugsanlagen. Durch sie können in Zukunft erstmals alle Bereiche der Stadthalle barrierefrei erreicht werden. Im Mai wurde zudem bereits ein Teil der neuen Bodenplatte im Großen Saal gegossen. Sie soll bis zum Sommer fertiggestellt werden, damit anschließend darauf die Technik für die Hubböden installiert werden kann. Diese ermöglichen in Zukunft eine flexiblere Nutzung des Großen Saals. Neben einem ebenen Parkett wie bislang sind dann auch ansteigende Sitzreihen möglich, sodass Besucherinnen und Besucher die Musiker und Künstler auf der Bühne besser sehen und hören können. Annäherung an historischen Zustand Nachträglich eingebaute Verkleidungen hinter der Bühne wurden bereits entfernt, sodass aus dem Großen Saal wieder der Blick in Richtung Altstadt möglich wird. Ein Eingang vom Foyer in den Großen Saal, der bislang durch eine Bar versperrt war, ist ebenso bereits wieder geöffnet worden wie eine historische Schiebetüre als Durchgang zwischen dem Foyer im ersten Geschoss und dem Kammermusiksaal. Bis zu 125 Handwerker täglich auf der Baustelle Ziel ist es weiterhin, die sanierte Stadthalle Ende 2024 fertigzustellen. Täglich arbeiten bis zu 125 Handwerker unterschiedlicher Gewerke parallel auf der Baustelle, um die Arbeiten schnell voranzubringen. Die Projektleitung hat die städtische Wohnungsbaugesellschaft GGH inne. Betreiber der Stadthalle ist Heidelberg Congress. Die umfassende Sanierung ist nur dank des großzügigen Engagements des Heidelberger Unternehmers Wolfgang Marguerre und seiner Familie möglich. Er stellt 43,8 Millionen Euro zur Verfügung und deckt somit die gesamten Kosten der Sanierung. chb Weitere Informationen unter www.stadthalle.heidelberg.de Projektleiter Sebastian Streckel zeigt eine kürzlich freigelegte historische Schiebetür. (Foto Rothe) Jugendgemeinderat Online wählen Im Dezember können Jugendliche den Jugendgemeinderat zum ersten Mal online wählen. Heidelberg ist die erste Großstadt im Land, in der der Jugendgemeinderat online gewählt werden kann. Weitere Infos ab S. 5 und unter www.heidelberg. de/jugendgmeinderat.

14. Juni 2023 5 STADTWERKE HEIDELBERG AKTUELLES / BEKANNTMACHUNGEN BEKANNTMACHUNG Satzung über die Einrichtung eines Jugendgemeinderates in Heidelberg (Jugendgemeinderatssatzung - JGRS) vom 17.05.2023 Auf Grund der §§ 4 und 41a der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26, 42) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am17.05.2023 folgende Satzung beschlossen: Präambel (1) Die Stadt Heidelberg will durch die Bildung eines Jugendgemeinderates junge Menschen intensiv am kommunalpolitischen Geschehen beteiligen und damit deren soziales und gesellschaftliches Engagement fördern. Durch die formale Beteiligung der Jugendlichen soll auch sichergestellt werden, dass die Interessen von Jugendlichen in allen sie betreffenden kommunalpolitischen Themen angemessen berücksichtigt werden. (2) Gemäß § 41a der Gemeindeordnung müssen Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligt werden. Die Bildung des Heidelberger Jugendgemeinderates im Wege dieser Satzung dient der Umsetzung dieses gesetzlichen Auftrages und eröffnet durch ergänzende Regelungen weitere Beteiligungsmöglichkeiten für Jugendliche. § 1 Aufgaben des Jugendgemeinderats (1) Der Jugendgemeinderat bringt die Interessen der Jugendlichen zu den Planungen und Vorhaben der Gemeinde ein, berät den Gemeinderat in Fragen, die die Jugendlichen in Heidelberg betreffen und kann eigene Projekte und Vorhaben im Rahmen des Budgets realisieren. (2) Zur Erfüllung dieser Aufgaben kommt der Jugendgemeinderat als Gremium zu regelmäßigen Sitzungen zusammen und nehmen seine Mitglieder an den Sitzungen der Ausschüsse des Gemeinderates teil. Zudem pflegen die Mitglieder des Jugendgemeinderates den Austauschmit anderen Jugendlichen in vergleichbaren Gremien bei Treffen auf Landesebene, nationaler und internationaler Ebene. (3) Gegenstand der Sitzungen des Jugendgemeinderates sind: 1. Gemeinderatsvorlagen; hierzu wird beispielsweise abgestimmt über eine Empfehlung (Zustimmung, Ablehnung, Änderung oder Ergänzung) des Verwaltungsvorschlages sowie über die Position des Jugendgemeinderates, die ein Mitglied in den Sitzungen des Gemeinderates oder eines seiner Ausschüsse vertritt. 2. Berichte von Gemeinderatsmitgliedern zu aktuellen Themen aus demGemeinderat mit Bezug zu Jugendlichen; hierzu erscheinen in jeder Sitzung ein oder mehrere Gemeinderatsmitglieder persönlich Plakataktion #wirfürbio Kunststoff gehört nicht in den Biomüll Die Qualität der Heidelberger Bioabfälle zu steigern - das ist das Ziel der Plakataktion #wirfürbio der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung. Bürgermeister für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität Raoul SchmidtLamontain schaute sich die Plakate am Montag, 5. Juni, vor Ort an. Er bestätigte: „Um einen hochwertigen Kompost herzustellen, müssen die Bioabfalltonnen frei von Kunststoffen jeglicher Art sein. Das gilt auch für die sogenannten ,Biokunststoffe‘. Diese werden maschinell aussortiert. Damit landet auch der wertvolle Inhalt an biologischen Abfällen im Restmüll und wird verbrannt.“ Mehr als 60 kommunale Abfallwirtschaftsbetriebe nehmen an der Aktion #wirfürbio teil. cca Mitarbeitende der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg und Umweltbürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain (2. v. l.) stellten die Plakate vor (Foto Dittmer) Mach was draus! #KaschteKunscht Für 30 Stromkästen bewerben und Stadtbild mitgestalten Überall im Stadtgebiet stehen sie: unauffällige graue Kästen mit demHauptzweck, die Versorgung der Heidelberger Bürgerinnen und Bürger mit Strom zu gewährleisten. Die Stadtwerke Heidelberg Netze geben in Kooperation mit demMetropolinkFestival für urbane Kunst nun weitere 30 Kästen zur Bemalung und Gestaltung frei. Die gemeinsame Kampagne „Mach was draus! #KaschteKunscht in Heidelberg“ will Zusammenhalt, Respekt, Freundlichkeit und Freude an den kleinen und vielleicht gar nicht so selbstverständlichen Dingen fördern. Wer einen der Kabelverteilerschränke – „Kaschte“ – gestalten möchte, kann sich bewerben. Aufgerufen sind alle Künstlerinnen und Künstler genau wie Hobbymaler oder Gruppen. Interessierte können ein Foto eines noch freien Stromverteilerkastens ihrer Wahl inklusive Beschreibung des Standorts per E-Mail an kaschtekunscht @metropolink-festival.de senden. Nach Prüfung und anschließender Unterzeichnung einer Vereinbarung erhalten sie die Freigabe zur Gestaltung des Wunschverteilerschranks. Bereits über 120 Verteilerkästen in Heidelberg wurden gestaltet, der Großteil seit Beginn der Kampagne im Dezember 2020. Jeder davon bringt als kleine Kunstfläche neue Lichtblicke ins Stadtgebiet. Begleitet wird die Kampagne „Mach was draus! #KaschteKunscht in Heidelberg“ in den sozialen Medien über den Hashtag #KaschteKunscht bzw. über den Instagram-Account @kaschtekunscht. Weitere Informationen zur Teil- nahme auf www.swhd.de/ kaschtekunscht Freie Gestaltungsideen willkommen – hier „Käschte“ gestaltet von Wasmut Klein. Impressum Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42 – 50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.), Michael Treffeisen Foto: Stadtwerke Heidelberg Alle Angaben ohne Gewähr

14. Juni 2023 BEKANNTMACHUNGEN 6 in der Sitzung und anschließend haben die Mitglieder des Jugendgemeinderates die Möglichkeit, Fragen und Empfehlungen an die Gemeinderatsmitglieder zu richten. 3. eigene Projekte des Jugendgemeinderates im Rahmen des Budgets zu Themen, die im Interesse der Heidelberger Jugendlichen liegen; hierzu können Anträge zur Umsetzung an den Oberbürgermeister und an den Gemeinderat gerichtet werden. (4) Die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendgemeinderates sind zur regelmäßigen Mitarbeit im Gremium verpflichtet. Sie sind insbesondere verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen. Sie dürfen nur ausnahmsweise aus dringenden persönlichen, schulischen oder beruflichen Gründen einer Sitzung fernbleiben. Am Erscheinen verhinderte Mitglieder sollen der Geschäftsstelle rechtzeitig davon Mitteilung machen. § 2 Zusammensetzung (1) Der Jugendgemeinderat besteht aus 30 stimmberechtigten gewählten jugendlichen Mitgliedern, sechs beratenden Mitgliedern aus der Mitte des Gemeinderates und einem Mitglied aus dem Personenkreis der Kinderbeauftragten. Von den gewählten jugendlichen Mitgliedern sind zehn Mitglieder aus der Gruppe der Gymnasien, zehn aus der Gruppe der beruflichen Schulen und zehn aus der Gruppe der Sekundarstufe. (2) Die gemeinderätlichen Mitglieder und das Mitglied aus dem Personenkreis der Kinderbeauftragten werden vom Gemeinderat bestellt. Für jedesMitgliedwird auch ein stellvertretendes Mitglied bestellt, das im Falle einer Verhinderung an den Sitzungen teilnimmt. (3) Die Mitglieder des Gemeinderates der nicht im Jugendgemeinderat vertretenen Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmitglieder können an den Sitzungen teilnehmen und haben Rederecht. § 3 Amtszeit, Ausscheiden und Nachrücken (1) Die Amtszeit der Jugendgemeinderatsmitglieder beträgt zwei Jahre. Die Amtszeit beginnt mit dem ersten Zusammentreten des Jugendgemeinderates und endet mit der konstituierenden Sitzung des nächsten Jugendgemeinderates. (2) Jugendliche Mitglieder, die während der laufenden Amtszeit die Altersgrenze überschreiten, scheiden erst zum Ende der Amtsperiode aus. Dies gilt auch für Ersatzpersonen, die in den Jugendgemeinderat nachrücken. Andere Mitglieder, die während der laufenden Amtszeit aus ihrem Amt ausscheiden, verlieren zum selben Zeitpunkt ihre Mitgliedschaft im Jugendgemeinderat. (3) Ein Mitglied des Jugendgemeinderats kann aus wichtigem Grund sein Ausscheiden verlangen. Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel bei Krankheit, Wegzug oder Ausscheiden aus der Schule vor. (4) Verletzt ein jugendliches Mitglied seine Pflicht zur Sitzungsteilnahme nach § 1 Absatz 4 drei Mal hintereinander, so kann der Jugendgemeinderat mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder den Ausschluss dieses Mitgliedes beschließen. Das betroffene Mitglied hat bei dieser Abstimmung kein Stimmrecht. (5) Tritt ein jugendliches Mitglied des Jugendgemeinderats sein Amt nicht an, scheidet es während der Amtszeit aus oder wird es nach Absatz 4 ausgeschlossen, rückt die Ersatzperson innerhalb der betreffenden Gruppe in der sich aus § 28 Satz 3 ergebenden Reihenfolge nach. Falls eine solche Ersatzperson nicht vorhanden ist, rücken Personen aus den anderen Gruppen wie folgt nach: 1. Wenn aus der Gruppe der Gymnasien keine Ersatzpersonen zur Verfügung stehen, rücken die nächsten Personen aus der Gruppe der Sekundarstufe nach. 2. Wenn aus der Gruppe der beruflichen Schulen keine Ersatzpersonen zur Verfügung stehen, rücken die nächsten Personen aus der Gruppe der Gymnasien nach. 3. Wenn aus der Gruppe der Sekundarstufe keine Ersatzpersonen zur Verfügung stehen, rücken die nächsten Personen aus der Gruppe der beruflichen Schulen nach. Satz 2 gilt auch für den Fall, dass in einer Gruppe nicht genügend Personen zur Wahl stehen. (6) Lassen sich Sitze von jugendlichen Mitgliedern nicht im Nachrückverfahren gemäßAbsatz 5 besetzen, so bleiben die Sitze vakant. Eine Ergänzungswahl findet nicht statt. Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder reduziert sich in dieser Zeit entsprechend. § 4 Vorsitz (1) Den Vorsitz im Jugendgemeinderat führt ein aus seiner Mitte gewähltes jugendliches Mitglied. (2) Mit dem Vorsitz sind insbesondere folgende Aufgaben verbunden: 1. Vertretung des Jugendgemeinderates gegenüber dem Gemeinderat und dessen Ausschüssen sowie gegenüber der Öffentlichkeit, 2. Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Sitzungen des Jugendgemeinderates und 3. Ausführung aller mit der Geschäftsführung des Jugendgemeinderates zusammenhängenden Tätigkeiten. (3) Der Jugendgemeinderat wählt aus seinerMitte eine erste und zweite Vertretung, die imVerhinderungsfall in dieser Reihenfolge die den Vorsitz führende Person vertreten. (4) Die den Vorsitz führende Person kann auf Antrag von fünf Mitgliedern des Jugendgemeinderates mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder abgewählt werden, wenn zugleichmit dieser Mehrheit eine neue vorsitzführende Person gewählt wird. Satz 1 gilt für die Vertretungen entsprechend. § 5 Geschäftsstelle Der Jugendgemeinderat wird bei seiner Arbeit durch eine Geschäftsstelle unterstützt, die der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin einrichtet. Die Unterstützung wird insbesondere für die Organisation und Durchführung von Sitzungen (zum Beispiel Einladung, Tagesordnung, Beschlussvorlagen, Informationen für die Sitzungsleitung und Protokoll), für die Kommunikation mit den städtischen Ämtern, für Budgetanträge und für die Ausarbeitung eigener Projekte geleistet. § 6 Budget (1) Der Gemeinderat bewilligt demJugendgemeinderat ein Budget für eigene Projekte und Geschäftskosten. (2) Zur Verwendung von Budgetmitteln kann der Jugendgemeinderat Anträge über die Geschäftsstelle an den Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin richten. Der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin wird anschließend die notwendige Entscheidung über die Mittelfreigabe herbeiführen. (3) Das Budget wird durch die Geschäftsstelle verwaltet. § 7 Stellung und Funktion imGemeinderat und in den gemeinderätlichen Ausschüssen (1) Der Jugendgemeinderat kann in die Sitzungen des Gemeinderates einen Vertreter oder eine Vertreterin entsenden; in Jugendangelegenheiten besteht dort ein Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht. (2) Der Gemeinderat beruft als sachkundige Einwohner oder Einwohnerinnen je zwei Vertreter oder Vertreterinnen des Jugendgemeinderates als ständig beratende Mitglieder in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität, in den Ausschuss für Kultur und Bildung, in den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss, in den Ausschuss für Soziales und ChancenBürgerschaft, Gemeinderat und Verwaltung der Stadt Heidelberg trauern um Prof. Dr. med Dr. h.c. mult. Harald zur Hausen Träger des Nobelpreises für Medizin Träger des Großen Bundesverdienstkreuzes mit Stern Ehrenbürger der Stadt Heidelberg Prof. Dr. med Dr. h.c. mult. Harald zur Hausen hat mit seiner Forschung den Weg für neue Ansätze in der Vorbeugung und Behandlung von Krebserkrankungen bereitet. Seine Lebensleistung und sein Wirken kommen dem Wohl der Menschen in aller Welt zugute. Mit seinem Engagement hat er sich auch in bedeutender Weise um die Stadt Heidelberg als Wissenschaftsstandort und für deren Bürgerschaft verdient gemacht. Seinen besonderen Einsatz für Heidelberg hat der Gemeinderat mit der Verleihung des Ehrenbürgerrechts gewürdigt. Mit Hochachtung und in tiefer Dankbarkeit nehmen wir Abschied und werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unsere Gedanken sind bei seiner Familie. Stadtverwaltung Heidelberg Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister

14. Juni 2023 7 BEKANNTMACHUNGEN Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Stadtteil- und Quartiersentwicklung des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik als Koordinatorin/Koordinator (m/w/d) Stadtteilentwicklung Vollzeit oder Teilzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 12 TVöD-V | Die Stellen sind grundsätzlich teilbar Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Verkehrstechnik des Amtes für Mobilität als Ingenieurin/Ingenieur (m/w/d) für die Planung von verkehrstechnischen Einrichtungen Vollzeit | bis Entgeltgruppe 12 TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Verkehrstechnik des Amtes für Mobilität als Ingenieurin/Ingenieur (m/w/d) für die Planung von verkehrstechnischen Einrichtungen Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden | befristet für zwei Jahre | bis Entgeltgruppe 12 TVöD-V Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt als stellvertretende Leiterin / stellvertretender Leiter des Sachgebiets Service die Abteilung Liegenschaftskataster des Vermessungsamtes als Vermessungstechnikerin / Vermessungstechniker oder Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Besoldungsgruppe A10m LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 9a TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Amt für Schule und Bildung als Erstsekretärin/Erstsekretär (m/w/d) an der Willy-Hellpach-Schule Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 9a TVöD-V Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Bürgerdienste und Wahlen des Bürger- und Ordnungsamtes als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) für die Bürgerdienste Vollzeit | unbefristet | Besoldungsgruppe A9 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 8 TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Gewerberecht des Bürger- und Ordnungsamtes als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) im Bereich Gewerberecht Vollzeit | unbefristet | Besoldungsgruppe A9 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 8 TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin. Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Sozialhilfeplanung und Grundsatzaufgaben des Amtes für Soziales und Senioren als Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin (m/w/d) in der Betreuungsbehörde 30 Wochenstunden | unbefristet | Entgeltgruppe 8 TVöD-V beziehungsweise Besoldungsgruppe A 8 LBesGBW (Auswirkungen der Besoldungsreform werden noch geprüft) Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Bildung der Stadtbücherei Heidelberg als Fachkraft (m/w/d) für Medien- und Informationsdienste Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 6 TVöD-V Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Städtebau und Konversion des Stadtplanungsamtes als Technische Zeichnerin / Technischer Zeichner oder Bauzeichnerin / Bauzeichner (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 6 TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Die Stadt Heidelberg bietet im Kinder- und Jugendamt ab September 2023 erstmalig einen Praxisplatz im Allgemeinen Sozialen Dienst für den Studiengang Soziale Arbeit plus 19,5 Wochenstunden | befristet für die Dauer des Studiums | Entgeltgruppe S8b TVöD-V Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin. Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. gleichheit sowie in den Sportausschuss. Der Jugendgemeinderat kann hierzu bestimmte Personen aus seiner Mitte vorschlagen. § 8 Zusätzliche Gemeinderatssitzung Um die Kommunikation zwischen Jugendgemeinderat und Gemeinderat zu verstärken, kann der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin einmal jährlich zu einer gemeinsamen Sitzung des Gemeinderates und des Jugendgemeinderates einladen. § 9 Geschäftsgang im Jugendgemeinderat (1) Auf den Geschäftsgang des Jugendgemeinderates finden die Bestimmungen der Gemeindeordnung vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000, 581, ber. S. 698) in der jeweils geltenden Fassung über den Geschäftsgang des Gemeinderats Anwendung, soweit in dieser Satzung nichts anderes geregelt ist. (2) Die jeweils erste Sitzung des neu gewählten Jugendgemeinderates wird durch den Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin einberufen und bis zum Abschluss der Wahl der neuen den Vorsitz führenden Person auch vom Oberbürgermeister oder von der Oberbürgermeisterin oder einer dafür bevollmächtigten Person geleitet. § 10 Kommissionen (1) Der Jugendgemeinderat kann zur Behandlung eines bestimmten Fachbereiches eine Kommission mit einer bestimmten Mitgliederanzahl einsetzen. Die Kommissionsmitglieder werden aus der Mitte der stimmberechtigten jugendlichen Mitglieder gewählt. Die Kommissionsmitglieder wählen aus ihrerMitte eine Person, die den Vorsitz und eine Person, die den stellvertretenden Vorsitz ausübt. (2) Die Kommissionen gestalten die Arbeit des Jugendgemeinderates zu ihrem jeweiligen Fachbereich und bereiten dafür Vorlagen und Anträge für die Jugendgemeinderatssitzungen vor.

14. Juni 2023 BEKANNTMACHUNGEN 8 § 11 Rechtsstellung der Jugendgemeinderäte, Entschädigung (1) Die Mitglieder des Jugendgemeinderates und die in gemeinderätliche Ausschüsse berufenen beratenden Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Die Vorschriften der Gemeindeordnung über ehrenamtlich tätige Bürger und Bürgerinnen werden auf die Tätigkeit der Mitglieder des Jugendgemeinderates angewandt. (2) Die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit richtet sich nach der Ehrenamtsentschädigungssatzung vom 23. Juni 1977 (Heidelberger Amtsanzeiger vom 1. Juli 1977) in der jeweils geltenden Fassung. § 12 Jugendgemeinderatswahlen (1) Jugendgemeinderatswahlen werden zur Wahl der nach § 2 Absatz 1 zu wählenden Mitglieder des Jugendgemeinderates durchgeführt. Sie sollen in jedem zweiten Kalenderjahr beginnend ab 2023 stattfinden, jeweils in der Zeit zwischen dem 1. November und 31. Dezember. (2) Für die Jugendgemeinderatswahlen gelten die Vorschriften der §§ 12 bis 31 dieser Satzung. Im Übrigen finden ergänzend die Vorschriften der Gemeindeordnung vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000, 581, ber. S. 698), des Kommunalwahlgesetzes vom 1. September 1983 (GBl. 1983, 429) sowie der Kommunalwahlordnung vom 2. September 1983 (GBl. 1983, 459) in der jeweils geltenden Fassung sinngemäß Anwendung. § 13 Wahlgrundsätze (1) Die 30 jugendlichen Mitglieder werden in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl aus drei Gruppen nach den Grundsätzen der relativen Mehrheitswahl gewählt. (2) Die zur Wahl stehenden Personen sind in drei Gruppen eingeteilt: 1. Schüler und Schülerinnen eines Gymnasiums und des A-Zugs der IGH bilden die Gruppe der Gymnasien. 2. Schüler und Schülerinnen beruflicher Schulen und fachlicher Gymnasien bilden die Gruppe der beruflichen Schulen. 3. Schüler und Schülerinnen von Haupt-, Förder-, und Spezialschulen, von Realschulen und Werkrealschulen, des B- und C-Zugs der IGH, von Gemeinschaftsschulen und der freien Waldorfschule bilden die Gruppe der Sekundarstufe. (3) Die Wahlberechtigten haben jeweils zehn Stimmen, die gruppenübergreifend verteilt werden können. JederWahlbewerbung kann nur eine Stimme gegeben werden. (4) Die Wahl wird als internetbasierte Online-Wahl (elektronische Wahl) durchgeführt. § 14 Aktives und passives Wahlrecht (1) Wahlberechtigt und wählbar sind alle Jugendlichen, die am letzten Tag des Wahlzeitraumes das 13. aber noch nicht das 20. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung in Heidelberg haben. (2) Das aktive Wahlrecht kann nur ausüben, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. (3) Zur Wahl stehen nur Personen, die eine Wahlbewerbung abgegeben haben, dagegen finden Wahlvorschläge keine Berücksichtigung. § 15 Wahlorgane (1) Wahlorgane sind 1. die Wahlleitung und 2. der Wahlausschuss. (2) Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber können nicht Mitglied eines Wahlorgans sein. Niemand darf inmehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. § 16 Wahlleitung (1) Die Wahlleitung besteht aus dem Oberbürgermeister oder der Oberbürgermeisterin. Ihr obliegt die Leitung der Jugendgemeinderatswahl. Sie ist für alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Jugendgemeinderatswahl zuständig, soweit keine Zuständigkeit des Wahlausschusses nach § 17 Absatz 1 besteht. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben: 1. Bestimmung desWahlzeitraumes (§ 18), 2. Wahlbekanntmachung (§ 19), 3. Erstellung des Wählerverzeichnisses (§ 20 Absatz 1), 4. Entscheidung über Berichtigungsanträge zum Wählerverzeichnis und über Widersprüche im Vorverfahren (§ 20 Absatz 2), 5. Bekanntmachung der zugelassenen Wahlbewerbungen (§ 21 Absatz 5), 6. Entscheidung über Widersprüche im Vorverfahren bei Zurückweisung von Wahlbewerbungen (§ 21 Absatz 6), 7. technische Vorbereitung der Wahl, 8. Auszählung der Stimmen und Feststellung des Wahlergebnisses (§ 29), 9. Bekanntmachung des Wahlergebnisses (§ 30). (2) Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben kann dieWahlleitung eine bei der Stadt bedienstete Person zu ihrer ständigen allgemeinen Vertretung bestellen. (3) Für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl werden von der Wahlleitung Bedienstete der beimKinder- und Jugendamt dafür eingerichteten Wahldienststelle eingesetzt. Die Wahldienststelle übernimmt auch die Besorgung der laufenden Geschäfte der Jugendgemeinderatswahl. § 17 Wahlausschuss (1) Der Wahlausschuss besteht aus sechs Personen. Er hat folgende Aufgaben: 1. Zulassung der Bewerbungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist (§ 21 Absatz 4), 2. Zuordnung der Wahlbewerbungen zu einer Gruppe (§ 21 Absatz 7), 3. Autorisierung von Beginn und Beendigung der elektronischenWahl (§ 24), 4. Entscheidung über Zweifelsfälle bei ungültigen Stimmzetteln (§ 27 Absatz 2), 5. Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses (§ 29 Absatz 5 bis 7), 6. Absage der Wahl (§ 31 Absatz 1). (2) Die Mitglieder des Wahlausschusses werden vom Gemeinderat bestellt. Dabei können Vorschläge des amtierenden Jugendgemeinderates berücksichtigt werden. Drei Mitglieder sollen dem Kreis der Wahlberechtigten angehören. Bei Personen, die eine Wahlbewerbung abgegeben haben, ist eine Bestellung unzulässig oder wird eine erfolgte Bestellung unwirksam. (3) Der Wahlausschuss wählt aus seiner Mitte eine Person, die den Vorsitz und eine Person, die den stellvertretenden Vorsitz ausübt. Die übrigen Personen sind einfache Mitglieder. (4) Der Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn außer der den Vorsitz ausübenden Person oder der den stellvertretenden Vorsitz ausübenden Person mindestens zwei einfache Mitglieder anwesend sind. Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich. Im Übrigen gilt § 21 der Kommunalwahlordnung entsprechend. § 18 Wahlzeitraum Der Wahlzeitraum (erster und letzter Tag einer möglichen Stimmabgabe) wird für jede Wahl gesondert von der Wahlleitung bestimmt. Er beträgt immer jeweils sieben Tage. § 19 Wahlbekanntmachung Die Wahl wird spätestens zehn Wochen vor dem ersten Tag des Wahlzeitraumes von der Wahlleitung öffentlich bekanntgemacht (Wahlbekanntmachung). Die Wahlbekanntmachung enthält: 1. denWahlzeitraum, 2. den Beginn und das Ende der Bewerbungsfrist und 3. die wesentlichen Regelungen zur Wählbarkeit sowie zu den Erfordernissen an eine Bewerbung. § 20 Wählerverzeichnis (1) Alle im Wahlzeitraum wahlberechtigten Personenwerdenmit denAngaben aus demMelderegister in das Wählerverzeichnis eingetragen. Es wird am 21. Tag vor dem Beginn des Wahlzeitraums von der Wahlleitung abgeschlossen. Die Anzahl der wahlberechtigten Personen zum Stichtag ist aufzunehmen. (2) Für die Überprüfung des Wählerverzeichnisses gilt § 6 des Kommunalwahlgesetzes mit der Maßgabe, dass der Überprüfungszeitraum die Werktage vom 26. bis zum 22. Tag vor dem Beginn des Wahlzeitraums ist und über Berichtigungsanträge und über Widersprüche im Vorverfahren die Wahlleitung entscheidet. § 21 Bewerbungen (1) Bewerbungen zur Jugendgemeinderatswahl können innerhalb der Bewerbungsfrist in elektronischer Form bei der Wahldienststelle eingereicht und zurückgenommen werden. Die Bewerbungsfrist beginnt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wahl und endet vier Wochen nach diesem Zeitpunkt um 12:00 Uhr. (2) Die Bewerbungen haben den Familiennamen, den Vornamen, den Tag der Geburt und die Anschrift (Hauptwohnung) sowie für alle Schüler und Schülerinnen eine formlose Bestätigung der besuchten Schule zu enthalten. Sie können die bisherigen Erfahrungen in politischen Gremien, in Vereinen und in der Jugendarbeit, die Ziele für die Arbeit im Jugendgemeinderat sowie ein Lichtbild enthalten. (3) Bei mängelbehafteten Bewerbungen ist, soweit möglich, innerhalb der Bewerbungsfrist Gelegenheit zur Behebung der Mängel einzuräumen. (4) Über die Zulassung der Bewerbungen entscheidet der Wahlausschuss unverzüglich nach Ablauf der Bewerbungsfrist. (5) Die zugelassenen Bewerbungen werden von der Wahlleitung unter Angabe von Familiennamen, Vornamen, Jahr der Geburt und besuchter Schule in alphabetischer Reihenfolge unverzüglich öffentlich bekannt gemacht. (6) Eine Bewerbung ist zurückzuweisen, wenn sie eine nicht wählbare Person enthält, die Form oder die Frist nicht gewahrt ist oder sie nicht die nach Absatz 2 Satz 1 erforderlichen Angaben enthält oder Angaben nicht lesbar sind. Die Zurückweisung wird unter Angabe der Gründe mitgeteilt. Über den Widerspruch gegen die Zurückweisung entscheidet die Wahlleitung. (7) Die zugelassenen Wahlbewerber und Wahlbewerberinnen werden vom Wahlausschuss in die drei Gruppen gemäß § 13 Absatz 2 eingeteilt. Wahlbewerber und Wahlbewerberinnen, die keiner Gruppe angehören, werden vom Wahlausschuss einer Gruppe zugeordnet. Richtlinie hierfür soll die zuletzt besuchte Schule sein. (8) Gehen bei einer Gruppeweniger gültige Bewerbungen ein als Sitze im Jugendgemeinderat für diese Gruppe vorhanden sind, so werden diese aus den anderen Gruppen nach der Regelung des § 3 Absatz 5 Satz 2 besetzt. § 22 Wahlbenachrichtigung und Wahlunterlagen (1) Alle wahlberechtigten Personen erhalten spätestens sieben Tage vor demBeginn des Wahlzeitraumes eine Wahlbenachrichtigung. Diese enthält die Angabe des Wahlzeitraums und die Wahlunterlagen. (2) Die Wahlunterlagen umfassen: 1. Informationen zum Ablauf der Wahlen und zur Nutzung des Wahlportals, 2. Informationen zu den eingesetzten Authentifizierungsmöglichkeiten der wahlberechtigten Personen, 3. die persönlichen Zugangsdaten für das Wahlportal (Login-Kennung und Passwort). (3) Wer imWählerverzeichnis eingetragen ist, dessen Wahlunterlagen jedoch unzustellbar waren oder durch schriftlichen Antrag glaubhaft versichert, keine, falsche oder unvollständige Wahlunterlagen erhalten zu haben, erhält gegen Vorlage eines Personal- oder Schülerausweises ab dem sechsten Kalendertag vor dem ersten Tag bis zum vorletzten Tag des Wahlzeitraumes bei der Wahlleitung die Wahlunterlagen persönlich. § 23 Stimmabgabe (1) Das Wahlportal ermöglicht der wahlberechtigten Person die Stimmabgabemittels Aufruf eines elektronischen Stimmzettels. (2) Die Authentifizierung der wahlberechtigten Person erfolgt durch das Einloggen am Wahlportal mit den individuellen Zugangsdaten, über das die wählende Person per sicherem Link zur Überprüfung der Wahlberechtigung an das digitale Wählerverzeichnis weitergeleitet wird. (3) Die Stimmabgabe erfolgt persönlich und unbeobachtet in elektronischer Form, was durch die wahlberechtigte Person elektronisch zu bestätigen ist. Die zu wählende Person muss eindeutig als gewählt gekennzeichnet werden. (4) Die elektronischen Stimmzettel sind entsprechend den in den Wahlunterlagen und im Wahlportal enthaltenen Anleitungen elektronisch auszufüllen und abzusenden. Dabei ist durch das verwendete elekt-

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