19. April 2023 BEKANNTMACHUNGEN 6 Juli 2020 wird für unwirksam erklärt.“ Der Geltungsbereich des betroffenen, für unwirksam erklärten Bebauungsplans ist aus nachfolgend abgedrucktem Lageplan ersichtlich. Heidelberg, den 13.04.2023 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt STRASSENSPERRUNGEN WEGEN HALBMARATHON Aus Verkehrssicherheitsgründen ist die Laufstrecke des Halbmarathons während der Veranstaltung für den Verkehr gesperrt. Folgende Sperrungen und Einschränkungen gelten für den Verkehr: Altstadt: Friedrich-Ebert-Anlage: vom Schlossbergtunnel kommend von 7 bis circa 10.45 Uhr gesperrt. Vom Adenauerplatz kommend zwischen 8 und 10.15 Uhr kleine Einschränkungen möglich. Seminarstraße/Unterer Fauler Pelz: gesperrt von 9.45 bis 10.25 Uhr Bremeneck/Kornmarkt: gesperrt von 9.45 bis 12.30 Uhr; Zu - und Abfahrt ins Parkhaus P 12 (Kornmarkt/Schloss) nicht möglich. Neue Schlossstraße: gesperrt von 10.15 bis 12.30 Uhr Zufahrt Grabengasse aus FriedrichORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen für eine Teilfläche des Zweckverbandsgebiets „Interkommunalen Gewerbe- und Industriegebiets Heidelberg-Leimen“ Die Verbandsversammlung des Zweckverbands „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg-Leimen“ hat in öffentlicher Sitzung am 21.03.2023 die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen für eine Teilfläche des Zweckverbandsgebiets „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg-Leimen“ gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Grenze des Untersuchungsgebiets ist dem Lageplan zu entnehmen. Ergänzend zum Lageplan sind nachfolgend diejenigen Grundstücke aufgeführt, die von den vorbereitenden Untersuchungen erfasst werden: Flurstück-Nummern in der Gemarkung Heidelberg, Flur 8: 20368/4, 22217/1, 22884, 22898, 22940, 23094 teilweise, 23095, 23095/1, 23095/2, 23098/1, 23103, 24281/2 teilweise, 26386 teilweise, 26387 teilweise, 26412, 26412/5, 26416, 26418, 26424 teilweise Flurstück-Nummern in der Gemarkung Leimen: 998, 999, 999/1, 1000, 1004, 1004/1, 1005, 1005/1, 1006/1 1020/1, 1044, 1170 teilweise, 1170/1, 1170/2, 1394, 1395, 1396, 1397, 1398, 1399, 1400, 1401, 1402, 1404, 1405, 1406, 1407, 1408/1, 1408/2, 1409, 1410, 1411, 1412, 1413, 1414, 1415, 1416, 1417, 1418, 1419, 1420, 1421, 1422, 1423, 1424, 1425, 1440 teilweise, 1441 teilweise, 1458, 1458/1, 1459, 1460, 1461, 1462, 1462/1, 1463, 1464/1, 1464/2, 1465, 1466, 1467, 1468, 1469, 1512, 1513, 1515/1,1517, 1518, 1519, 1520/1, 1520/2, 1533 teilweise, 6176; 6177 teilweise Der Beschluss wird hiermit gemäß § 141 Absatz 3 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Ziel der vorbereitenden Untersuchungen Der grundsätzliche Sanierungsbedarf wurde zuletzt in der Verbandsversammlung des Zweckverbands am 9. November 2022 festgestellt. Wesentliche Ziele sind die Neuordnung, Neustrukturierung und Aktivierung von brach gefallenen Gewerbe- und Industrieflächen sowie die Verbesserung der Erschließungsfunktionen. Mit den vorbereitenden Untersuchungen soll abschließend geklärt werden, ob die Voraussetzungen für die Durchführung eines förmlichen Sanierungsverfahrens gegeben sind und ob ein solches Verfahren rechtlich, inhaltlich und finanziell durchführbar ist. Gemäß § 141 Absatz 3 Satz 3 BauGB wird auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hingewiesen. Danach sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. Gemäß § 141 Absatz 4 BauGB finden mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses über die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen die Vorschriften der §§ 137, 138 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, die Auskunftspflicht und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung. Außerdem können ab sofort beabsichtigte Vorhaben und Grundstücksteilungen zurückgestellt werden. Leimen, den 04.04.2023, Zweckverband „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg-Leimen ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Unwirksamkeit des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Kirchheim - Innovationspark Gemäß § 47 Absatz 5 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird hiermit die Entscheidungsformel des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 09.02.2023 (Az. 8 S 2936/21) ortsüblich bekannt gemacht: „Der Bebauungsplan „Kirchheim Innovationspark“ der Stadt Heidelberg vom 23. Werden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Werden Sie Teil unseres Teams und verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die neu geschaffene Abteilung Kommunikation und Koordination des Amtes für Mobilität als Leiterin/Leiter der Abteilung Kommunikation und Koordination (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Besoldungsgruppe A 13g LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe E13 TVöD-V | die Stelle ist grundsätzlich teilbar Werden Sie Teil unseres Teams und verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die neu geschaffene Abteilung Kommunikation und Koordination des Amtes für Mobilität als stellvertretende Leiterin/ stellvertretenden Leiter der Abteilung Kommunikation und Koordination (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe E12 TVöD-V | die Stelle ist grundsätzlich teilbar Werden Sie Teil unseres Teams und verstärken zum 01. Oktober 2023 die Musik- und Singschule als Lehrkraft für das Fach Violine/Leitung eines Streichorchesters (m/w/d) 24 Deputatsstunden zuzüglich Ferienüberhang von 105 Unterrichtsminuten/Schulwoche | Entgeltgruppe 9b TVöD-V Werden Sie Teil unseres Teams und verstärken zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Sicherheit und Ordnung des Bürger- und Ordnungsamtes als Mitarbeitende für den Kommunalen Ordnungsdienst (m/w/d) Vollzeit/39 Wochenstunden | bis Entgeltgruppe 9a TVöD-V | zunächst befristete Beschäftigung mit der Perspektive auf eine unbefristete Weiterbeschäftigung bei Bewährung Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin. Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen.
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