15. Februar 2023 5 SCHÖFFIN/SCHÖFFE WERDEN – JETZT MELDEN Am 31.12.2023 endet die Amtszeit der Schöffinnen und Schöffen für die Strafkammern und Schöffengerichte, sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Jugendschöffengerichte und Jugendkammern. Sollten Sie Interesse an dem Ehrenamt haben, setzen Sie sich für das Schöffenamt bei den Strafkammern und Schöffengerichten, mit dem Bürger- und Ordnungsamt, Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg, Tel. 06221/58-13550 und 58-13580 in Verbindung. Bei Interesse am Jugendschöffenamt wenden Sie sich bitte an das Kinder- und Jugendamt, Eppelheimer Str. 13, 69115 Heidelberg, Tel. 06221/58-37050 und 58-31560. Informationen sind auch auf der Internetseite der Stadt Heidelberg unter www. heidelberg.de/wahlen abrufbar oder können per E-Mail: wahldienststelle@heidel berg.de bzw. jugendamt@heidelberg.de erfragt werden. ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Weststadt – An der Montpellierbrücke Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 20.07.2022 gemäß § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Weststadt – An der Montpellierbrücke sowie die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Mit dieser Bekanntmachung treten der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Absatz 3 des BauGB in Kraft. Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften, die Begründung mit Umweltbericht, den Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die zusammenfassende Erklärung im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt erhalten. Das Technische Bürgeramt ist für Besucherinnen und Besucher aktuell nur zu folgenden Zeitfenstern geöffnet: dienstags von 11 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 15 bis 17 Uhr. An den übrigen Tagen ist eine Einsichtnahme in die o.g. Satzung im Technischen Bürgeramt nur nach vorheriger terminlicher Absprache unter der Telefonnummer 06221 - 58 25150 möglich. Ort: Technisches Bürgeramt, Verwaltungsgebäude Prinz Carl, EG Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg telefonische Erreichbarkeit: Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden unbeachtlich 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Heidelberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Hinweise: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ist gemäß § 4 Absatz 4 und 5 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Heidelberg, den 08.02.2023 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt BEKANNTMACHUNGEN STADTWERKE HEIDELBERG Gewinner des Heidel-Hoodie-Wettbewerbs Drei Designs gekürt – Pullis zu gewinnen Ende letzten Jahres haben die Stadtwerke Heidelberg einen Heidel-Hoodie-Wettbewerb ausgerufen, um zu zeigen, dass Energiesparen auch stylisch sein kann. Der kommunale Energieversorger rief auf, einen Hoodie zu gestalten und motivierte damit, im Winter warme Kleidung drüberzuziehen und die Heiztemperatur in derWohnung runterzustellen. Bis Mitte Januar konnten Interessierte ihre Design-Entwürfe einreichen. Nun wurden drei Gewinnerentwürfe prämiert. Auf Platz eins landete Barbara mit ihremEntwurf „make love, not warm“ – angelehnt an das Wortspiel „make love, not war“ aus den 1960er-Jahren. Platz zwei ging an Christopher. Sein Design zeigt, dass Energiesparen uns alle betrifft. Das grüne Blatt steht für die Natur, die blaue Flamme für die Energie. Mit „The snow must go on“ ergatterte Anika den dritten Platz: Ihr Claim weist auf die Bedeutung des Wasserkreislaufs und der dafür notwendigen Schneevorräte hin. Die limitierten Hoodies gibt´s auch zu gewinnen: ab sofort bis zum 3. März 2023. Einfach die StadtwerkeHeidelberg-App „für dich“ im Applestore oder Google Playstore kostenlos downloaden, Gewinnspiel wählen und für ein Motiv entscheiden – je Motiv werden 30 Hoodies verlost. Die Gewinner werden am 6. März per E-Mail benachrichtigt. Weitere Infos unter: www.swhd.de/heidel-hoodie Repair-Café Am 18. Februar findet ein Repair-Café im Welthaus statt. Mitgebracht werden können Kleinelektrogeräte wie Lampen oder DVD-Player, Kleidung und Textilien. Willy-Brandt-Platz 5, 69115 Heidelberg, 14 - 18 Uhr www.oekostadt.org Die drei Gewinner tragen bereits Hoodies mit ihrem eigenen Design bei den Stadtwerken Heidelberg (v.l.): Christopher (Platz 2), Barbara (Platz 1) und Anika (Platz 3). Impressum Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42 – 50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.) Michael Treffeisen Foto: Stadtwerke Heidelberg Alle Angaben ohne Gewähr
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