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Amtsanzeiger der Stadt Heidelberg 15. Februar 2023 / Ausgabe 06 / 31. Jahrgang HUNDEHALTUNG Leinenpflicht am Neckar Gemeinderat für Neuregelung Auf der Heidelberger Neckarwiese gilt künftig wieder eine Leinenpflicht. Mit der Pflicht soll ein sicherer Aufenthalt auf der Neckarwiese ermöglicht werden. Ausgenommen sind die frühen Morgenstunden von 6 bis 9 Uhr, da sich zu diesemZeitpunkt nur wenige Besucherinnen und Besucher auf der Neckarwiese aufhalten. Der Gemeinderat hat am 9. Februar eine entsprechende Änderung der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Heidelberg beschlossen. Mehr dazu imBekanntmachungsteil auf Seite 6. VERKEHR Notsicherung Czernybrücke Nächtliche Sperrungen nötig Eine der beiden Übergangskonstruktionen auf der Czernybrücke muss kurzfristig saniert werden, da die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Deshalb wird die Brücke in zwei Bauphasen für den Autoverkehr gesperrt. Die Ostseite wird bis Samstag, 18. Februar saniert. Von Montag, 20. Februar, bis Freitag, 24. Februar wird die Gegenseite Richtung Bahnstadt gesperrt. Die Arbeiten werden jeweils zwischen 18 Uhr und 4 Uhr durchgeführt. In diesem Zeitfenster werden ÖPNV und Autoverkehr umgeleitet. FASTNACHT Fastnachtszug in der Altstadt Volles Programm nach Pause Nach zwei Jahren Corona-Pause wird in Heidelberg wieder Fastnacht gefeiert. Der Fastnachtszug am Dienstag, den 21. Februar, feiert in diesem Jahr sein 175. Jubiläum. Der Zug startet um 14.11 Uhr an der Ecke Kirchstraße/Bergheimer Straße Richtung Innenstadt. Höhepunkt ist die traditionelle Schlüsselrückgabe an Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner. In den Stadtteilen gibt es Partys für Jugendliche. Die städtischen Dienststellen bleiben am Dienstag geschlossen. S. 8 › H eidelberg hat weiterhin eine der attraktivsten Innenstädte Deutschlands. Die Stadt konnte ihr Ergebnis in der bundesweiten Studie „Vitale Innenstädte“ im Vergleich zu 2020 nochmals verbessern. Heidelberg erhielt laut Institut für Handelsforschung (IFH) für das Jahr 2022 die Note 2,0 – 2020 war es noch eine 2,1. Heidelberg liegt damit auch über dem Durchschnittswert ähnlich großer Städte, der sich auf 2,3 beläuft. Die Heidelberger Altstadt zählt damit zu den lebendigsten und attraktivsten Innenstädten Deutschlands. Für die Studie interviewte das IFH im September 2022 an einemDonnerstag und einem Samstag knapp 730 Passanten in Heidelberg. Der Hauptgrund für den Innenstadtbesuch ist für die meisten Befragten nach wie vor das „Shoppen“, allerdings nicht so eindeutig wie in anderen untersuchten Städten. Ein Teil der Befragten kommt zumBeispiel auch zumArbeitenund für andere Erledigungen in die Altstadt. Hohe Anziehungskraft Wer in die Innenstadt gekommen ist, bleibt in der Regel auch lange dort – 60,5 Prozent der Befragten halten sich dort mehr als zwei Stunden auf. Auffällig ist, dass die Altstadtbesucher dabei auch überdurchschnittlich viele Geschäfte besuchen. Und: Heidelbergerinnen und Heidelberger sind in der Unterzahl. Unter der Woche kommen 51,6 Prozent der Besucher aus dem Umland, an den Wochenenden sogar 67,9 Prozent. Der Wert am Wochenende liegt damit deutlich über dem Durchschnitt vergleichbarer Städte. Bestnoten für Ambiente und Flair Sehr gut oder gut beurteilen die Befragten jeweils die Erreichbarkeit der Innenstadt mit dem ÖPNV und dem Fahrrad, das Gastronomie- und das Dienstleistungs- sowie das Freizeit- und Kulturangebot. Auch für Aufenthaltsqualität, Ambiente und Flair erhält Heidelberg Bestnoten – vor allem aufgrund der Lebendigkeit, Sauberkeit und Sicherheit der Innenstadt sowie der attraktiven Sehenswürdigkeiten und der historischen Fassaden. Doch die Erwartung an den Erlebniswert der Innenstadt sind gestiegen. Heidelberg liegt hier in der Bewertung im Durchschnitt. „Es gibt zahlreiche Gründe nach Heidelberg zu kommen und die wollen wir weiter ausbauen“, sagt Amtsleiter Marc Massoth von der Wirtschaftsförderung. chb Ambiente und Flair Umfrage zeigt: Heidelbergs Innenstadt zählt zu den attraktivsten in Deutschland StadtblattPause am 22. Februar Einkaufen in Heidelberg hat einen hohen Erlebniswert – hier kommen gute Geschäfte, Gastronomie und ein attraktiver öffentlicher Raum zusammen. (Foto Buck)

15. Februar 2023 STIMMEN AUS DEM GEMEINDERAT 2 Bündnis 90/Die Grünen Dr. Marilena Geugjes Schutz für Frauen: Ein stabiles System an seinen Grenzen? Jede dritte Frau in Deutschland hat mindestens einmal in ihrem Leben physische und/oder sexualisierte Gewalt erlebt. Jeder vierten wird diese Gewalt von ihrem aktuellen oder früheren Partner zugefügt. Es wird von einer weitaus höheren Dunkelzahl ausgegangen. Gewalt kann Frauen allen Alters, aller sozialen bzw. Bildungsschichten betreffen, zu Hause, amArbeitsplatz, in der Öffentlichkeit, online. Vor zehn Jahren trat das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt” in Kraft. Der Vertrag wird kurz „Istanbul-Konvention” genannt, nach dem Unterzeichnungsort (was ironisch ist, da die Türkei als einziges Land aus dem Übereinkommen wieder ausgetreten ist). Die Konvention schafft für alle Mitgliedsländer bindende Rechtsnormen. So muss die Gleichstellung der Geschlechter in der Verfassung verankert sein, diskriminierende Gesetze sind abzuschaffen, und – hier kommt die Kommune ins Spiel – Hilfs- und Bildungsangebote für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, müssen ausgebaut werden. Als die Konvention 2018 in Kraft trat, war das Schutzsystem in Heidelberg bereits vergleichsweise gut aufgestellt. Seit den 80er-Jahren gab es Frauennotruf und Frauenhaus – beide aus der Frauenbewegung und dank ehrenamtlicher Initiative entstanden und eine wichtige Grundstruktur darstellend. In der Zwischenzeit werden sie institutionell gefördert, weitere wichtige Stellen und Hilfsangebote für betroffene Frauen seither geschaffen: Notschlafplätze für wohnungslose Frauen, die Interventionsstelle für Frauen und Kinder, die wichtige Akutversorgung leistet, die Etablierung der Gewaltambulanz des Universitätsklinikums, das als Leuchtturmprojekt gilt, das Childhood House oder das EU-Modellprojekt „GUIDE4YOU“, durch das Heidelberg 2019 als bundesweit erste Stadt ein Lotsinnensystem etabliert hat, das inzwischen auch von anderen Kommunen aufgegriffen wurde. Nicht zu vergessen sind auch die Täterarbeit der Männerinterventionsstelle und die Arbeit des Männernotrufs. Auch wenn es richtig und wichtig ist, die Opfer von (häuslicher) Gewalt zu schützen, muss auch daran gearbeitet werden, dass weniger Menschen, in der Regel Männer, zu Tätern werden. Obwohl es in Heidelberg ein bereits überdurchschnittlich gutes Gewaltschutzsystem gibt, wurde dieses von der Corona-Pandemie an seine Grenzen gebracht. Die Nachfrage ist stark gestiegen und manche Träger kommen mit ihren aktuellen Ressourcen nicht mehr hinterher. Um der Istanbul-Konvention gerecht zu werden, müssen wir also genau hinschauen und evaluieren, wie es um unser bestehendes System steht oder wo es weitere Ressourcen und Strukturen benötigt. 06221 58-47170 geschaeftsstelle@gruene- fraktion.heidelberg.de Mit dieser Notgeste kann eine Frau ihrem Umfeld signalisieren, dass sie bedroht wird. (Foto Hatzfeld/Wikimedia Commons) Die Heidelberger Larissa Winter-Horn Parken in Heidelberg Es werden Konzepte für die Parkraumbewirtschaftung und freie Gehwege erarbeitet. Zweifelsohne verbessert sich dadurch die Sicherheit der Fußgänger und Einsatzkräfte. Klar ist aber auch, dass sehr viele Parkplätze wegfallen und der Parkdruck steigt. Wir sehen es positiv, wenn weniger öffentlicher Raum zum Parken genutzt wird. Aber nach wie vor gibt es etliche Menschen, die auf ihr Auto angewiesen sind und keinen eigenen Stellplatz haben. Deshalb fordern wir schon seit Jahren Quartiersgaragen als Alternative, wenn Parkplätze drastisch reduziert werden. Während wir dafür anfangs belächelt wurden, haben im OB-Wahlkampf nahezu alle Parteien die Quartiersgarage aufgegriffen. Wir hoffen, dass den Worten Taten folgen und mehr Quartiersgaragen realisiert werden! info@dieheidelberger.de Arbeitsgemeinschaft GAL/FWV Michael Pfeiffer Sondertaxi für Bahnstadtkinder Wie kann es sein, dass Viertklässler der Bahnstadt anstatt mit dem Rad oder zu Fuß mit dem Bus zur von Galen-Schule gefahren werden, aber die Erstklässler vom Pleikartsförsterhof, gleiche Strecke nur wesentlich anspruchsvoller/gefährlicher, zu Fuß zur Geschwister-Scholl-Schule gehen müssen? Eine einfache und wesentlich billigere Lösung wäre es, wenn die Bahnstadt Kinder mit dem Rad, umweltfreundlich und gesund, in Begleitung eines Elternteils zur Schule begleitet würden oder am Diebsweg zu Schulbeginn ein Mitarbeiter des GVD am Diebsweg für eine sichere Querung sorgen würde. Zur Vorbereitung könnten die Kinder auch schon zu Schuljahresbeginn die Radfahrausbildung durchführen. Die Busfahrt ist nach dem Elterntaxi die schlechteste Alternative. mp-pfeiffer@gmx.net Die Linke Zara Kızıltaş Energie muss bezahlbar sein! Erneut steigen die Energiepreise – auch hier vor Ort bei den Stadtwerken Heidelberg zum 01.01.2023. Die steigenden Lebenshaltungskosten stellen eine besondere Herausforderung für Menschen mit geringem Einkommen, Rentner*innen und Familien dar. Auch die Stadt muss tätig werden, denn die weiter steigenden Energiepreise sind für viele Haushalte unverkraftbar. Deswegen hat unsere Fraktion schon imApril 2022 einen Antrag zur Einführung eines Sozialenergiefonds gestellt, der leider keine Mehrheit fand. Wir freuen uns, dass nun auch andere Fraktionen ähnliche Maßnahmen fordern. Weiterhin werden wir uns in Bündnissen und im Gemeinderat dafür einsetzen, dass die dringenden, entlastenden Maßnahmen alsbald umgesetzt werden. gemeinderat@dielinke-hd.de FDP Karl Breer Ein wichtiges positives Signal für Gastronomie und Handel sendete der Gemeinderat am vergangenen Donnerstag. Zur Unterstützung der durch Corona, Ukraine-Krieg und Inflation stark geschwächten Gastronomie- und Handelsbetriebe wurde die Maßnahme zur Erweiterung der Außenbewirtschaftungsflächen etc. bis Ende 23 verlängert. Diese frühzeitige Entscheidung gibt den betroffenen Unternehmen Planungssicherheit, sodass sie sich bereits jetzt um die Rekrutierung von Personal für die „Freiluftsaison“ kümmern können. Gegenstimmen gab es nur „außerparlamentarisch“ und wenig überraschend durch „Linda“. Bedauerlich, denn jüngste Untersuchungen zeigen, wie wichtig Gastronomie und Handel für ein gutes soziales Miteinander in den Innenstädten ist. breer@fdp-fraktion-hd.de

15. Februar 2023 3 STIMMEN AUS DEM GEMEINDERAT In der Rubrik „Stimmen aus dem Gemeinderat“ kommen die Mitglieder des Gemeinderates zu Wort. Die Autorinnen und Autoren sind für den Inhalt ihrer Beiträge in vollem Umfang selbst verantwortlich, insbesondere auch in Bezug auf alle notwendigen Nutzungsrechte. GEMEINDERAT ONLINE www.gemeinderat.heidelberg.de CDU Martin Ehrbar Zweiradfahren Am 10.11.2021 hatte ich bereits hier einen Artikel zum Radfahren in Heidelberg gebracht, in der Hoffnung, dass sich der eine oder andere Zweiradfahrende Verkehrsteilnehmer/-in ein Herz fasst und sich etwas mehr an die Verkehrsregeln hält. Mittlerweile sind nun wieder fast 1 ½ Jahre vergangen und es geht gerade so weiter wie bisher. Es wird während der Fahrt telefoniert, bei Rot über die Ampeln und in der aktuellen dunklen Jahreszeit ohne Licht gefahren, in Fußgängerzonen „durchgebrettert“ und vieles mehr, was zum Risiko für andere beiträgt. Greift man das Thema und „heilige Kuh“ auf, kommt gleich die eine oder andere Interessengemeinschaft und beschwert sich, man würde nur immer die Zweiradfahrer/- innen kritisieren. Und ja, es ist sicherlich auch so, dass so mancher Autofahrer/-in sich nicht an die Verkehrsregeln hält. Ichmeine, dass es aber sicher nicht die Masse der Autofahrer/-innen ist, die gegen die Einbahnstraße fährt, die ohne Licht im Dunkeln fährt, die sich schlichtweg für andere verkehrsgefährdend verhält. Wie schnell ist da der Führerschein weg! Bei den zweiradfahrenden Personen hingegen, wird oft nur der „Zeigefinger“ erhoben. Es ist gemessen an der Anzahl sicher auch nicht die Mehrheit der Zweiradfahrer/-innen, aber leider ein großer Teil, der sich verkehrsgefährdend verhält. Schlimm finde ich, dass gerade bei ganz jungen Fahrerinnen und Fahrern, das „ohne Licht fahren“ zur Mode wird. Ich vermisse hier die regelmäßigen Kontrollen der Polizei und Ordnungshüter, da wohl in diesem o.g. Zeitraum keine regelmäßigen Kontrollen stattgefunden haben. Hat man von Seiten der Polizei hier schon kapituliert? Hier wären auch die Interessenverbände gefragt, sich wesentlich stärker an der Aufklärung zu beteiligen. In diesem Sinne noch eine schöne Fastnachtszeit! 06221 58-47160 info@cdu-fraktion-hd.de SPD Karl Emer Geschichtserinnerung mit Leben füllen Es gibt immer wieder Momente, wo die Rückschau auf Vergangenes und dessen Einordnung aus heutiger Sicht nottut. Vor genau 1 Jahr wurde der Grabstätte des ehemaligen OB Neinhaus (NSDAP, CDU) aufgrund dessen von Opportunismus geprägten Berufsleben im Nazi- und Nachkriegsdeutschland der Ehrenstatus aberkannt. Auch jetzt noch gibt es Aspekte der Stadtgeschichte, die unter neuen Erkenntnissen bewertet werden müssen. So haben wir in Folge der Debatte um das Neinhaus-Grab beantragt „Erinnerung an NS-Unrecht aufrechterhalten! Anbringung einer Gedenktafel am Palais Boisserée“ sowie „Beauftragung einer wissenschaftlichen Studie zur Heidelberger Kommunalverwaltungsgeschichte im Nationalsozialismus“. Beim ersten Antrag handelt es sich um die Geschichte des Gebäudes Hauptstr. 209, das ab 1933 – nicht als einzige Liegenschaft! – die „Geheime Staatspolizei“ beherbergte. Und der zweite Antrag soll mehr Licht ins Dunkel persönlicher Verwicklungen von Entscheidungsträger:innen innerhalb der Stadtverwaltung in der Zeit von 1933 bis 1945 bringen. Auch in der Debatte umdie bauliche Umnutzung des „Faulen Pelz“ beantragen wir, es „soll die Erinnerung an NS-Unrecht im Faulen Pelz in die Aufgabenstellung mit aufgenommen werden“. Wir sehen uns als aktuell politisch Handelnde in der nie endenden Verantwortung, unsere Geschichte als „Geschichtserinnerung“ (Assmann) mit Leben zu füllen. So laden wir heute, Mittwoch, 15. Februar, 18 Uhr, gemeinsam mit dem SPD-Kreisverband und den Jungsozialist:innen in die Friedrich-Ebert-Gedenkstätte, Pfaffengasse 18, ein zu einem Gespräch: „Wie soll Gedenken an NSUnrecht in Heidelberg aussehen?“ u. a. mit Prof. Dr. F. Engehausen, J. Rauschenberger (beide Histor. Seminar Uni HD) und S. Makowski (VVNBdA). 06221 58-47150 geschaeftsstelle@spd-fraktion. heidelberg.de AfD Timethy Bartesch Grundsteuer in Heidelberg Leider können wir keine Themen-Anträge imGemeinderat stellen. Dies ist erst als Fraktion möglich, was für uns nach der Wahl 2024 der Fall sein sollte. Daher sind wir erfreut, dass das Thema Grundsteuer jetzt imMärz in den Ausschüssen behandelt werden wird. Durch eine neue Bundesgesetzgebung wird es ab 2025 zu erheblichen Mehrbelastungen bei der Grundsteuer kommen. Hier ist es notwendig, die Auswirkungen für die Heidelberger Bürger zu kennen. Als AfD wollen wir Substanzsteuern wie die Grundsteuer komplett abschaffen. timethy.bartesch@afd-bw.de Bunte Linke Dr. Arnulf Weiler-Lorentz Providenzgarten wird endlich öffentlicher Park Vor vier Jahren organisierten CDUAltstadt und Bunte Linke eine Bürgerversammlung mit dem Ziel, die Grünfläche und die Bäume – darunter mehrere Naturdenkmale – zu erhalten und als Park für alle zu öffnen. Spenden in Millionenhöhe erleichterten den Beschluss, die Fläche in Erbpacht von der Kirche zu übernehmen. Die Verhandlungen zwischen Stadt und evangelischer Kirche kamen nicht voran, die Bunte Linke hakte mehrfach nach. Jetzt soll demGemeinderat endlich ein Pachtvertrag vorgelegt werden. arnulf.lorentz@t-online.de Die PARTEI Björn Leuzinger Darfs noch ein bisschenmehr sein? Täglich lädt der OB die Fraktionsvorsitzenden + Einzelmitglieder zu Arbeitsgruppen, Taskforces, Tagungen, Begehungen, etc. ein. Immer häufiger tagsüber. Für mich, der Vollzeit arbeitet – und nicht wie Fraktionsvorsitzende, zusätzliche 50 % Aufwandsentschädigung erhält, obwohl diese Termine an Kollegen delegieren können – ist das nicht leistbar. Stadtratsarbeit wird immer mehr zum Vollzeitjob bei 900 € Entschädigung. Bitte wählt mich nächstes Jahr ins Europaparlament, da bekommt man das 15-fache für 0 Arbeit! info@die-partei-heidelberg.de Der Gemeinderat und seine Ausschüsse tagen nicht in den Ferien. Der Gremienlauf startet wieder am 28. Februar. Nachstehende Sitzungen können im Rathaus, Marktplatz 10, verfolgt werden. Für die Öffentlichkeit werden Besucherplätze vor Ort angeboten. Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Dienstag, 28. Februar, 17 Uhr Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität: Mittwoch, 1. März, 17 Uhr Ausschuss für Kultur und Bildung: Donnerstag, 2. März, 17 Uhr www.gemeinderat. heidelberg.de Nächste öffentliche Sitzungen

4 15. Februar 2023 AKTUELLES Mut zur Innenstadt Ein Fördertopf mit 1,6 Millionen Euro für das Projekt „Mut zur Innenstadt“ steht bereit. Das Geld soll anBürgerinnen und Bürger, Vereine und Unternehmen sowie Initiativen gehen, die Ideen zur Stärkung der Innenstadt einbringen und verwirklichen wollen. 1,2 Millionen Euro stammen aus Fördermitteln des Bundes. Den Rest finanziert die Stadt. Für jeden Euro, den die Initiatoren für ihr Projekt einbringen, stellt die Stadt den gleichen Betrag aus dem Fördertopf zur Verfügung. Jetzt Ideen einreichen! Eine Vorlage gibt es online. www.heidelberg.de/ innenstadt Neue Rhein-Neckar-Tram auf Testfahrt Insgesamt rund 10.200 Kilometer mit zwei Straßenbahnen – das ist die aktuelle Zwischenbilanz der Testfahrten der Rhein-Neckar-Tram 2020. Mindestens 16 Stunden sind die RNT-Bahnen täglich im Testmodus unterwegs. Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner (l.), Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck (m.) und Klimaschutzbürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain (2.v.r.) nahmen die neue rnv-Straßenbahn am Mittwoch, 1. Februar, an der Haltestelle Hauptbahnhof in Augenschein. (Foto Rothe) Gemeinsamgärtnern Ältere Menschen, die Lust haben, sich im städtischen Projekt „Urban Gardening“ im Gemeinschaftsgarten Bergheim-West auf der Ochsenkopfwiese einzubringen, sind herzlich eingeladen zu einer Infoveranstaltung am Mittwoch, 1. März, von 14 bis 15 Uhr im Nachbarschaftsbüro Westliches Bergheim, Nachbarschaftsraum, Bergheimer Straße 144. Brentano-Preis 2023 Sechs Romanautorinnen sind für den Clemens-Brentano-Preis für Literatur der Stadt nominiert: › Fatma Aydemir mit „Dschinns“ › Julia Friese mit „MTTR” › Marie Gamillscheg mit „Aufruhr der Meerestiere“ › Yael Inokai mit „Ein simpler Eingriff“ › Katharina Korbach mit „Sperling“ › Miku Sophie Kühmel mit „Triskele“ Seit 1993 wird der mit 10.000 Euro dotierte Preis in wechselnden Literatursparten an deutschsprachige Autorinnen und Autoren vergeben. „Wie geht‘s euch?“ Wie können queere Menschen, die Diskriminierung erfahren haben, gut unterstützt werden? Damit befasst sich der dritte Abend in der Veranstaltungsreihe „Gender als Politikum. Analysen und Antworten“ am Donnerstag, 23. Februar, ab 19 Uhr im neuen Karlstorbahnhof, MarleneDietrich-Platz 3. Die Veranstaltung findet als Barabend ihren Ausklang. Impressum Herausgeberin: Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Marktplatz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@ heidelberg.de Amtsleitung: Achim Fischer (af) Redaktion: Hannah Lena Puschnig (hlp), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christiane Calis (cca), Christina Euler (eu), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Julian Klose (jkl), Rebecca Rein (rr), Laura Schleicher (ls), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb: Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline: 0800 06221-20 www.heidelberg.de Quartier an der Poststraße Neue Ideen für das Areal zwischen Kurfürsten-Anlage und Poststraße I n der Nähe des Bismarckplatzes am östlichen Ende der Kurfürsten-Anlage gelegen bildet das Areal mit dem Einkaufszentrum Carré, den Bankgebäuden sowie dem großen Parkplatz einen ganz zentralen Bereich der Heidelberger Innenstadt. Mit dem Umzug der Sparkasse und Volksbank Heidelberg an den neuen Europaplatz in der zweiten Jahreshälfte kann das 2,6 Hektar große Gebiet neu geplant werden. Die Stadt lud daher am Dienstag, 31. Januar, zu einem Spaziergang durch das Quartier, bei dem sie erste Ideen für dessen Umgestaltung vorstellte und im Anschluss mit den rund 50 Teilnehmenden in der Stadtbücherei diskutierte. Was ist hier geplant? Zwischen Kurfürsten-Anlage und Poststraße soll ein lebendiges und durchmischtes Quartier mit Gewerbe und Wohnraum in unterschiedlichen Größen entstehen. Die beiden Bankgebäude werden dafür voraussichtlich weichen. Die Freiflächen sollen begrünt, Bäume gepflanzt werden. Die bestehende Tiefgarage soll saniert werden. Wie der Parkplatz künftig genutzt werden kann – dafür werden jetzt Ideen gesammelt. Es geht dabei um rund 5.000 Quadratmeter, eine Fläche so groß wie der Universitätsplatz. Wer weitere Ideen zum neuen Quartier hat, kann diese per E-Mail an eva.witt@ heidelberg.de schicken. Wie geht es weiter? Planungsbüros reichen nun ihre Entwürfe ein, die eine Jury bewertet. Die Ergebnisse dieses Ideenwettbewerbs werden im Herbst in den Gremien beraten. Die Ideen aus der Bürgerschaft fließen dann in die weitere Entwurfsplanung ein, die wiederum Grundlage für den neuen Bebauungsplan sein wird. Über den Bebauungsplan beraten die Gremien voraussichtlich ab Mitte 2024. cat Das Areal zwischen Kurfürsten-Anlage und Poststraße soll umgestaltet werden. Bei einem Spaziergang diskutierten Bürgerinnen und Bürger erste Ideen. (Foto Stadt HD)

15. Februar 2023 5 SCHÖFFIN/SCHÖFFE WERDEN – JETZT MELDEN Am 31.12.2023 endet die Amtszeit der Schöffinnen und Schöffen für die Strafkammern und Schöffengerichte, sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Jugendschöffengerichte und Jugendkammern. Sollten Sie Interesse an dem Ehrenamt haben, setzen Sie sich für das Schöffenamt bei den Strafkammern und Schöffengerichten, mit dem Bürger- und Ordnungsamt, Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg, Tel. 06221/58-13550 und 58-13580 in Verbindung. Bei Interesse am Jugendschöffenamt wenden Sie sich bitte an das Kinder- und Jugendamt, Eppelheimer Str. 13, 69115 Heidelberg, Tel. 06221/58-37050 und 58-31560. Informationen sind auch auf der Internetseite der Stadt Heidelberg unter www. heidelberg.de/wahlen abrufbar oder können per E-Mail: wahldienststelle@heidel berg.de bzw. jugendamt@heidelberg.de erfragt werden. ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Weststadt – An der Montpellierbrücke Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 20.07.2022 gemäß § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Weststadt – An der Montpellierbrücke sowie die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Mit dieser Bekanntmachung treten der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Absatz 3 des BauGB in Kraft. Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften, die Begründung mit Umweltbericht, den Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die zusammenfassende Erklärung im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt erhalten. Das Technische Bürgeramt ist für Besucherinnen und Besucher aktuell nur zu folgenden Zeitfenstern geöffnet: dienstags von 11 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 15 bis 17 Uhr. An den übrigen Tagen ist eine Einsichtnahme in die o.g. Satzung im Technischen Bürgeramt nur nach vorheriger terminlicher Absprache unter der Telefonnummer 06221 - 58 25150 möglich. Ort: Technisches Bürgeramt, Verwaltungsgebäude Prinz Carl, EG Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg telefonische Erreichbarkeit: Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden unbeachtlich 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Heidelberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Hinweise: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ist gemäß § 4 Absatz 4 und 5 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Heidelberg, den 08.02.2023 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt BEKANNTMACHUNGEN STADTWERKE HEIDELBERG Gewinner des Heidel-Hoodie-Wettbewerbs Drei Designs gekürt – Pullis zu gewinnen Ende letzten Jahres haben die Stadtwerke Heidelberg einen Heidel-Hoodie-Wettbewerb ausgerufen, um zu zeigen, dass Energiesparen auch stylisch sein kann. Der kommunale Energieversorger rief auf, einen Hoodie zu gestalten und motivierte damit, im Winter warme Kleidung drüberzuziehen und die Heiztemperatur in derWohnung runterzustellen. Bis Mitte Januar konnten Interessierte ihre Design-Entwürfe einreichen. Nun wurden drei Gewinnerentwürfe prämiert. Auf Platz eins landete Barbara mit ihremEntwurf „make love, not warm“ – angelehnt an das Wortspiel „make love, not war“ aus den 1960er-Jahren. Platz zwei ging an Christopher. Sein Design zeigt, dass Energiesparen uns alle betrifft. Das grüne Blatt steht für die Natur, die blaue Flamme für die Energie. Mit „The snow must go on“ ergatterte Anika den dritten Platz: Ihr Claim weist auf die Bedeutung des Wasserkreislaufs und der dafür notwendigen Schneevorräte hin. Die limitierten Hoodies gibt´s auch zu gewinnen: ab sofort bis zum 3. März 2023. Einfach die StadtwerkeHeidelberg-App „für dich“ im Applestore oder Google Playstore kostenlos downloaden, Gewinnspiel wählen und für ein Motiv entscheiden – je Motiv werden 30 Hoodies verlost. Die Gewinner werden am 6. März per E-Mail benachrichtigt. Weitere Infos unter: www.swhd.de/heidel-hoodie Repair-Café Am 18. Februar findet ein Repair-Café im Welthaus statt. Mitgebracht werden können Kleinelektrogeräte wie Lampen oder DVD-Player, Kleidung und Textilien. Willy-Brandt-Platz 5, 69115 Heidelberg, 14 - 18 Uhr www.oekostadt.org Die drei Gewinner tragen bereits Hoodies mit ihrem eigenen Design bei den Stadtwerken Heidelberg (v.l.): Christopher (Platz 2), Barbara (Platz 1) und Anika (Platz 3). Impressum Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42 – 50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.) Michael Treffeisen Foto: Stadtwerke Heidelberg Alle Angaben ohne Gewähr

15. Februar 2023 BEKANNTMACHUNGEN 6 Grabnummer Name Bergfriedhof B/001/00081 Sommer C/001/00385 Knaute D/002/00187 Rohrmann-Koller D/001/00222-222a Hummel / Oettinger D/002/00419 Walther D/002/00430 Sattel D/NEU/001/00011g Wanner E/001/00201 Erlein F/001/00041 Rievers J/001/00510 Blum J/001/00569 Mühlhauser H/001/00035 Denner H/NEU/001/00321 Stenger H/NEU/001/00424 Gradhandt H/NEU/001/00459 Liewald H/NEU/001/00485 Ehmer H/NEU/001/00557 Heikenwälder H/NEU/001/00647 Choschzig H/NEU/001/00662 Ruder H/NEU/001/00690-691 Wüst J/001/00796 Priester M/003/00150 Greulich M/001/00185 Schmidt/Morusca M/001/00278 Bürkle M/001/00538 Fuchs M/001/00607 Feigenbutz M/001/00851 Vetter N/001/00725 Schröder O/001/00142 Wirnser O/001/00669 Nassauer P/001/00347 Funk P/NEU/001/00032 Ivens P/NEU/001/00070 Stürmer P/NEU/001/00095 Happach P/NEU/001/00182 Troester Q/001/00170 Rederath R/002/00179-180 Schilling S/001/00108b Wolf S/001/00111-111a Glassen S/001/00565 Schäfer S/001/00926 Sander U/001/00195 Freisler U/001/00266 Michalski U/001/00294 Sammet U/001/00516 Lautenschläger U/002/00531 Kamm U/001/00699 Brüser U/001/00705 Ziegenhorn U/NEU/001/00489-490 Rühle UM/00415 Moos UM/00420 Roth UM/00423 Henning UM/00427 Thorn UM/00436 Knödler UM/00442 Blass V/002/00120-121 Hanzelky V/002/00741 Naels V/NEU/002/00062 Stregel W/001/00219 Dohmen W/001/00228-229 Fischer BEKANNTMACHUNG Hinweis auf die Beendigung der Nutzungsrechte von Wahlgräbern auf den Heidelberger Friedhöfen a) Ablauf von Nutzungsrechten an Wahlgräbern Personen, deren Nutzungsrecht an einem Wahlgrab auf einem der Friedhöfe im Stadtgebiet Heidelberg zum 31.12.2022 oder früher endete, wurden durch die Friedhofsverwaltung schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt. Sofern oben stehend aufgelistet, konnte kein Kontakt zu den bei uns hinterlegten Nutzungsberechtigten hergestellt werden. Entsprechende Schilder an den Grabstätten weisen darauf hin, dass die Nutzungsberechtigten sich mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung setzen sollen. Wir weisen darauf hin, dass eine erneute Verleihung des Nutzungsrechts nur auf Antrag möglich ist. Dieser hat schriftlich zu erfolgen und ist bis spätestens 01.04.2023 bei der Friedhofsverwaltung einzureichen. Friedhofsverwaltung | Postfach 10 55 20, 69045 Heidelberg | Telefon: 06221 58-28090 | E-Mail: friedhofservicebuero@heidelberg.de Ausbleibende Anträge auf erneute Verleihung setzen wir mit der Rückgabe des Nutzungsrechts gleich (§25 Friedhofsordnung). In diesem Fall hat die Räumung der Grabstätte durch die Nutzungsberechtigten beziehungsweise einen von ihnen beauftragten Fachbetrieb zu erfolgen. Die Räumung ist bis zum 31.03.2023 durchzuführen und wird im Anschluss daran kontrolliert. b) Räumung der Reihengrabstätten Bei Reihengräbern, welche bis zum 31.12.2004 angelegt wurden, endete die Ruhefrist im Jahr 2022 Die Räumung der Grabfelder erfolgt nach dem 01.04.2023 durch die Stadt Heidelberg. Beschilderungen vor Ort sind zu beachten. Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen im Servicebüro der Friedhofsverwaltung zur Verfügung. Stadt Heidelberg, Landschafts- und Forstamt BEKANNTMACHUNG Erste Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Polizeiverordnung vom 09. Februar 2023 Auf Grund von § 17 Absatz 1 in Verbindung mit § 26 des Polizeigesetzes vom 6. Oktober 2020 (GBl. S. 735), verordnet der Oberbürgermeister der Stadt Heidelberg als Ortspolizeibehörde mit Zustimmung des Gemeinderats vom 09. Februar 2023: Artikel 1 Änderung der Allgemeinen Polizeiverordnung Die Allgemeinen Polizeiverordnung vom 18. März 2021 (Heidelberger Stadtblatt vom 14. April 2021) wird wie folgt geändert: 1.Dem § 9 Absatz 2 der Allgemeinen Polizeiverordnung vom 18. März 2021 (Heidelberger Stadtblatt vom 14. April 2021) wird folgender Satz angefügt: „ImGeltungsbereich der Neckarvorlandsatzung vom 22. Juli 2021 (Heidelberger Stadtblatt vom 28. Juli 2021) in der jeweils geltenden Fassung besteht für Hunde eine Leinenpflicht, aber nicht morgens in der Zeit von 6:00 bis 9:00 Uhr.“ 2.§ 13 Absatz 1 Nummer 49 wird wie folgt gefasst: „49. entgegen § 9 Absatz 2 die Leinenpflicht in der im Zusammenhang bebauten Ortsteile oder im GeltungsbeGrabnummer Name W/001/00252 Drisga W/001/00416 Pohe X/001/00047 Revenda X/001/00272 Kalbe Y/001/00058 Meckel Y/001/00189-190 Diener / Schleife A/WLD/001/00285 Dickschat B/WLD/001/00161 Ruhe B/WLD/001/00319 Hutt Friedhof Handschuhsheim A/001/00001-2 Schulz A/001/00027 Mende A/001/00094 Fürbach B/001/00111 Lüdemann B/001/00156 Thienemann E/001/00050 Genthner E/001/00719 Renz F/001/00510a Leidig F/001/00535 Bamberger H/001/00553 Degenhard J/001/00243a Herwig J/001/00483 Richter K/001/00781 Fehrer K/001/00785 Jordan L/001/00090 Weis L/001/00152a Lenz Friedhof Kirchheim A/001/00005 Lüll A/001/00163 Heinrich A/001/00188 Ban A/001/00387 Steiger B/001/00050 Rimmler B/001/00223 Rehm B/001/00340 Windisch D/001/00009 Kibelka E/001/00147 Kohl E/NEU/001/00229-230 Kelbel F/001/00023 Sbongk F/001/00410 Knaupp F/001/00752 Wernz F/001/00891 Distler F/001/00926 Pfisterer F/001/00960 Schleidt G/001/00221 Richter Friedhof Köpfel B/001/00042a Neubert Friedhof Neuenheim A/001/00118-119 Schulz D/001/00109 Burkhard E/001/00158-159 Evans F/001/00047 Humer F/001/00099a Weber UN/00018 Fach UN/00088 Mattern UN/00139 Whiting IV/008/00009 Odenwald Rohrbach A/001/00011-13 Spieß C/001/00015 Seel C/001/00357 Köberich E/002/00671 Bender / Straßburg G/001/00257-258 Heck Grabnummer Name Friedhof Schlierbach (neu) A/001/00638-639 Schütz Friedhof Wieblingen (alt) E/001/00031-32 Damm E/001/00090 Merkel / Schöner Friedhof Ziegelhausen A/001/00341-342 Kneifel A/001/00368 Müller-Fraas B/001/00100-101 Oskrkany C/001/00155 Schliebus

15. Februar 2023 7 reich der Neckarvorlandsatzung missachtet und Hunde frei laufen lässt,“ Artikel 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Heidelberg, den 09. Februar 2023 Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG gem. § 7 e Abs. 6 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg Kommunale Wärmeplanung beim Zweckverband „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg–Leimen“ Das Zweckverbandsgebiet gehört mit einer Fläche von 99 Hektar zu den größten Interkommunalen Gewerbe- und Industriegebieten in Baden-Württemberg. Gerade deshalb sieht sich der Zweckverband „Interkommunales Gewerbe und Industriegebiet Heidelberg-Leimen“ in der Pflicht, nach Maßgabe der Möglichkeiten zur Erreichung des Ziels eines klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2040 beizutragen. Die beiden Trägergemeinden Heidelberg und Leimen sind gemäß § 7 d des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg (KSG BW) verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. In Anlehnung an diese Verpflichtung beauftragt der Zweckverband „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg–Leimen“ ein erweitertes Wärmegutachten, das eine Bedarfs- und Potenzialanalyse für das Gewerbe- und Industriegebiet beinhaltet. Die zusätzlichen Möglichkeiten zur Optimierung und nachhaltigen Gestaltung der Energieversorgung, welche sich durch Umstrukturierung ergeben, sollen aufgezeigt werden. Erstellt wird die Wärmeplanung vom Ingenieurbüro EEB Enerko Energiewirtschaftliche Beratung GmbH zusammen mit ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung und ebök Gesellschaft mbH in enger Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Heidelberg. Die Ergebnisse sollen im April 2023 vorliegen und werden voraussichtlich in der Verbandsversammlung am 19. Juli 2023 vorgestellt. Erfassung von Daten im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung Die kommunale Wärmeplanung beginnt mit der Erfassung von Daten für die Bestandsanalyse. Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden auf der Grundlage von § 7 e KSG BW erhoben. Zu diesem Zweck sind die Energieversorgungsunternehmen wie z. B. die Stadtwerke Heidelberg GmbH verpflichtet, folgende Daten zu übermitteln: zähler- oder gebäudescharfe Angaben zu Art, Umfang und Standorten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs von Gebäuden oder Gebäudegruppen sowie der Stromverbrauch zu Heizzwecken (insbesondere für Wärmepumpen und Direktheizungen). Die Bezirksschornsteinfeger müssen gebäudescharfe Angaben zu Art, Brennstoff, Nennwärmeleistung und Alter von Anlagen zur Wärmeerzeugung übermitteln. Des Weiteren können vorhandene Daten der Stadtverwaltungen wie Gebäudeadresse, Gebäudenutzung, Wohnfläche oder Bruttogeschossfläche, Geschosszahl, Energieträger zur Wärmeerzeugung und Gebäudebaualter verwendet werden. Gewerbe- und Industriebetriebe sowie die öffentliche Hand sind verpflichtet, den Gemeinden Angaben über die Höhe ihres Endenergieverbrauchs, Wärmeenergiebedarfs oder -verbrauchs, die Art der Wärmeenergiebedarfsdeckung einschließlich des Anteils erneuerbarer Energien und von Kraft-Wärme-Kopplung sowie der anfallenden Abwärme auf Anforderung zu übermitteln. Laut § 7 e KSG BW müssen die Gemeinden und Gemeindeverbänden die Information über die Erhebung der erforderlichen Daten gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ortsüblich bekanntmachen. Diese Bekanntmachung ist hiermit erfolgt. Die personenbezogenen Daten dürfen gemäß § 7 e KSG BW nur für die Erstellung des Wärmeplans verarbeitet und nicht für andere Zwecke verwendet werden. Sie werden für die Dauer der Bearbeitung der Wärmeplanung gespeichert und ausschließlich vom Zweckverband „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg–Leimen“ sowie dem oben genannten Planungskonsortium verarbeitet, mit dem ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach der DS-GVO geschlossen wurde. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Mit Abschluss der Wärmeplanung werden die Daten gelöscht. Eine Veröffentlichung der personenbezogenen Daten erfolgt nicht. In der vorgeschriebenen Veröffentlichung der Ergebnisse der Wärmeplanung werden die Daten aggregiert dargestellt, so dass kein Rückschluss auf Einzelpersonen oder Einzelunternehmen möglich ist. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden gewahrt. Solche Daten würden nur nach Anfrage der Stadt und nach ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen veröffentlicht werden. Verantwortlich für die Datenverarbeitung Zweckverband „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg– Leimen“ Rathausstraße 8, 69181 Leimen Ansprechpartner: Horst Althoff Telefon: 06224 704-407, E-Mail: Horst.Alt hoff@Heidelberg.de Datenschutzbeauftragte des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg– Leimen“ Rebecca Radde Rathausstraße 8, 69181 Leimen Telefon: 06221 58-30026, E-Mail: Rebecca. Radde@Heidelberg.de Sie haben ein Recht auf Auskunft gegenüber der verantwortlichen Stelle (Art. 15 DS-GVO). Darüber hinaus besteht ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), ein Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO), ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) sowie einWiderspruchsrecht gegen die Verarbeitung, sofern die Voraussetzungen von Artikel 21 Abs. 1 DS-GVO vorliegen. Ferner besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragter Werden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt das interkulturelle Zentrum Heidelberg als Leiterin/Leiter des Interkulturellen Zentrums Heidelberg (m/w/d) Vollzeit | Entgeltgruppe 13 TVöD-V Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt den Bereich Schul-IT beim Amt für Digitales und Informationsverarbeitung als Schul-IT Managerin/Schul-IT Manager (m/w/d) Vollzeit/39 Wochenstunden | Entgeltgruppe 9b TVöD-V Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Bildung der Stadtbücherei Heidelberg als Fachangestellte/Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste (m/w/d) Teilzeit (32 Wochenstunden) | Entgeltgruppe 7 TVöD-V Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt den Regiebetrieb Gartenbau des Landschafts- und Forstamtes als Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Fachbereich Baum/Baumkontrolle (m/w/d) Vollzeit| Entgeltgruppe 6 TVöD-V mit Perspektive nach Entgeltgruppe 7 TVöD-V Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt den Regiebetrieb Gartenbau des Landschafts- und Forstamtes als Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Fachbereich Baum/Baumpflege (m/w/d) Vollzeit| Entgeltgruppe 6 TVöD-V mit Perspektive nach Entgeltgruppe 7 TVöD-V Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin. Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstr. 20, 70173 Stuttgart. GREMIENSITZUNGEN Jugendgemeinderat: Mittwoch, 15. Februar, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Dienstag, 28. Februar, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Ziegelhausen: Dienstag, 28. Februar, 18 Uhr, Bürgerbegegnungsstätte Peterstal, Wilhelmsfelder Straße 107 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität: Mittwoch, 1. März, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Ausschuss für Kultur und Bildung: Donnerstag, 2. März, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Schlierbach: Donnerstag, 2. März, 18 Uhr, Restaurant Wolfsbrunnen, Wolfsbrunnensteige 15 Tagesordnungen unter www.gemeinde rat.heidelberg.de RECYCLINGHÖFE AN FASTNACHT Die Öffnungszeiten der städtischen Recyclinghöfe an Fastnacht sind wie folgt: › Rosenmontag, 20. Februar 2023 regulär geöffnet › Fastnachtsdienstag, 21. Februar 2023 ab 12 Uhr geschlossen. Ab Mittwoch, 22. Februar 2023 sind die Recyclinghöfe wieder zu den regulären Zeiten geöffnet. BEKANNTMACHUNGEN

8 Närrischer Ausnahmezustand Fastnacht in Heidelberg am 20. und 21. Februar D ie tollen Tage stehen bevor. Traditionell wird die Fastnacht eingeläutet mit dem Sturm der Kurpfälzer Trabanten am Rosenmontag, 20. Februar, ab 11.11 Uhr auf das Rathaus und der Eroberung des Rathausschlüssels. Beim Fastnachtszug am Dienstag, 21. Februar, schlängelt sich zunächst der närrische Reigen durch die Stadt: Der Zug formiert sich im Bereich Kirchstraße/Bergheimer Straße und setzt sich ab 14.11 Uhr in Bewegung. Er führt über die Bergheimer Straße und den Bismarckplatz durch die Hauptstraße bis zum Rathaus/Marktplatz. Der Jugendgemeinderat ist mit dabei und verteilt Süßigkeiten aus fairem Handel. Die Stadt bittet alle, dafür Sorge zu tragen, dass die Feierlichkeiten friedlich verlaufen und Müll – insbesondere Glasflaschen – umgehend und ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Heidelberger Innenstadt ist am Fastnachtsdienstag wegen des Umzuges von etwa 12.30 bis 20 Uhr für den Verkehr gesperrt. Davon ist auch der öffentliche Nahverkehr betroffen. Am Dienstag, 21. Februar, sind alle städtischen Ämter und Dienststellen einschließlich Rathaus geschlossen. Ab Aschermittwoch stehen die städtischen Einrichtungen wie gewohnt zur Verfügung. Faschingspartys für Kinder und Jugendliche › Spielstube Emmertsgrund Montag, 20. Februar, 11 bis 14 Uhr, für 6- bis 12-Jährige › Jugendzentrum Emmertsgrund Mittwoch, 22. Februar, 16 bis 20 Uhr, ab 13 Jahren › Jugendtreff Kirchheim Dienstag, 21. Februar, 18-22 Uhr, ab 10 Jahren › Kulturfenster im Nachbarschaftsraum BergheimWest Freitag, 17. Februar, 15.30 bis 18 Uhr, für 6-12-Jährige › TREFF Wieblingen Mottoparty Zauberer Montag, 20. Februar bis Freitag, 24. Februar, 9 bis 14 Uhr, für 8-14-Jährige › Jugendtreff Hasenleiser Montag, 20. Februar, 15 bis 18 Uhr, für 8-15-Jährige › ZYUZ Ziegelhausen Teilnahme am Faschingsumzug Start: Peterstaler Straße Sonntag, 19. Februar, 14.11 Uhr cca/chb/eu 15. Februar 2023 AKTUELLES Feriengutscheine Neuerungen Die Stadt bietet mit den Feriengutscheinen Unterstützung beim Zugang zu Ferienangeboten für Familien mit wenig Geld. Jetzt gibt es zahlreiche Neuerungen: › Mehr Berechtigte: Gutscheine gibt es jetzt für Jugendliche bis 17 Jahre. › DerWert wurde erhöht von je 110 Euro auf 120 Euro. Ab sofort dürfen mehrere Gutscheine gebündelt eingesetzt werden. Jedes berechtigte Kind bekommt jährlich drei Gutscheine. › Die Gültigkeitsdauer wurde erweitert auf zwei Jahre. Bei Beantragung oder Verlängerung des Heidelberg-Passes/HeidelbergPasses+ erhalten Familien automatisch für jedes berechtigte Kind drei Feriengutscheine. www.heidelberg.de/ feriengutscheine Korrektur Die Kontaktadresse des Projekts Familienpaten war in der StadtblattAusgabe vom 8. Februar leider falsch angegeben. Wir bitten umEntschuldigung. Infos gibt es bei Anja Christiani, E-Mail: anja.christiani@caritas-hei delberg.de, Telefon 06221 409024. Der Heidelberger Fastnachtszug feiert dieses Jahr 175-jähriges Jubiläum. (Foto Rothe) Drei Jahre und ein paar Tage Heidelberg erinnert an die Attentate von Halle und Hanau Unter dem Titel „Drei Jahre und ein paar Tage“ ruft ein Zusammenschluss von Heidelberger Aktiven zum Gedenken an die rechtsextremen, rassistischen Attentate in Halle 2019 und Hanau 2020 auf. › Schreibworkshop für jüdische Menschen und Menschen, die Rassismus erfahren: Am Samstag, 18. Februar, ab 16 Uhr im Zwinger 1 Anmeldung unter zwinger-x@thea ter.heidelberg.de. › Podiumsdiskussion: Am Samstag, 25. Februar, findet ab 19 Uhr im Karlstorbahnhof die Podiumsdiskussion „Heimat, Zugehörigkeit und ihre Grenzen“ statt. › Plakataktion: Plakate der Heidelberger Künstlerinnen Saliha Soylu, Erma Franca und Sherin Fernandez hängen in der ganzen Stadt und erinnern an die Opfer des Attentats von Hanau. eu www.erinnernheidelberg verändern.de Plakate im Stadtbild erinnern an das Attentat von Hanau. (Grafik Soylu) Entscheidung im Vorlesewettbewerb Dreizehn Sechstklässlerinnen und Sechstklässler haben am Freitag, 10. Februar, am Stadtentscheid des 64. bundesweiten Vorlesewettbewerbs teilgenommen. Als Siegerin ist Chiara Aurélie Schönecker vom Bunsen-Gymnasium hervorgegangen. Sie wird die Stadt Heidelberg beim Bezirksentscheid vertreten. Neben der Siegerurkunde wurde in diesem Jahr zusätzlich auch der Heidelberger Sonderpreis für besondere Leseleistungen an Felix Mund vom Kurfürst-Friedrich-Gymnasium verliehen. (Foto Dittmer)

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