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18. Januar 2023 BEKANNTMACHUNGEN 6 Werden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Im zweiten Halbjahr des Jahres 2023 die Stelle als Leitung des Amtes für Schule und Bildung (m/w/d) in Vollzeit. Die Bezahlung erfolgt aus Entgeltgruppe 15 TVöD-V mit der Option auf Zahlung einer Zulage, beziehungsweise nach Besoldungsgruppe A 16 LBesGBW mit Perspektive nach B 2 LBesGBW nach langjähriger erfolgreicher Führungserfahrung. Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Strategische Personalentwicklung und Changemanagement des Personal- und Organisationsamtes der als Personalentwicklerin/Personalentwickler (m/w/d) mit dem Schwerpunkt Digitale Kompetenzen Vollzeit | Entgeltgruppe 11 TVöD-V | die Stelle ist grundsätzlich teilbar Verstärken Sie zum 01. April 2023 die Abteilung Archäologie und Denkmalschutz des Kurpfälzischen Museums als Grabungstechnikerin/Grabungstechniker (m/w/d) in Vollzeit. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 10 entsprechend des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD-V). Die Beschäftigung erfolgt zunächst befristet für ein Jahr. Bei Bewährung ist im Anschluss eine unbefristete Weiterbeschäftigung vorgesehen. Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Bürgerdienste und Wahlen des Bürger- und Ordnungsamtes als stellvertretende Sachgebietsleiterin/ stellvertretender Sachgebietsleiter der Kfz-Zulassungsstelle (m/w/d) Vollzeit | Entgeltgruppe 9a TVöD-V beziehungsweise Besoldungsgruppe A 9m LBesGBW | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Auswirkungen der Besoldungsreform werden derzeit noch geprüft. Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Sitzungsdienste des Referates des Oberbürgermeisters als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) Vollzeit | Besoldungsgruppe A8 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 7 TVöD-V | die Stelle ist grundsätzlich teilbar Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Amt für Soziales und Senioren als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter im Bereich Wohnungsverwaltung (m/w/d) Vollzeit| Entgeltgruppe 7 TVöD-V Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Amt für Soziales und Senioren als Hausmeisterin/Hausmeister (m/w/d) für die Betreuung von Unterkünften für geflüchtete Menschen Vollzeit | Entgeltgruppe 5 TVöD-V Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin. Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. 2023 Der Haushaltsplan ist festgesetzt Euro 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 924.000 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 924.000 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis von 0 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis von 0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis von 0 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 0 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 0 2.3 Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts von 0 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 400.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 400.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus 0 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf von 0 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes, Saldo des Finanzhaushalts von 0 3. mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von 0 4. mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von Nicht in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen aus 2021 gelten weiter bis zum Erlass der Haushaltssatzung für 2023 0 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 25.000 Die Verwaltungs- und Betriebskostenumlage wird festgesetzt auf 924.000 Die Finanzumlage wird festgesetzt auf 400.000 BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung 2023 Aufgrund von § 18 GKZ Baden-Württemberg in der Fassung vom 16. September 1974, zuletzt geändert am 17. Juni 2020, in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2020 (GBl. S. 1095, 1098) hat die Verbandsversammlung am 09. November 2022 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen: Leimen, den 09. November 2022 – Hans D. Reinwald, Verbandsvorsitzender ÖFFENTLICHE ERINNERUNG An die Zahlung folgender Forderungen wird erinnert: Abschluss- und Vorauszahlungen von Steuern, Gebühren und Beiträgen aus Erst- oder Nachveranlagungen nach den zugestellten Bescheiden bzw. Zahlungsaufforderungen, soweit die Zahlungsfrist bereits abgelaufen ist.Für Teilnehmer am SEPA–Lastschriftmandat gilt die „Öffentliche Erinnerung“ nicht. Ferner erinnert das Amt für Finanzen, Liegenschaften und Konversion daran, dass jeder Halter eines Hundes im Stadtkreis Heidelberg verpflichtet ist, innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von drei Monaten erreicht hat sowie am Ende der Hundehaltung ebenfalls innerhalb eines Monats dies dem Amt für Finanzen, Liegenschaften und Konversion der Stadt Heidelberg, Abteilung Kasse und Steuern, Friedrich-Ebert-Platz 3, Tel. 58-14 360 mitzuteilen. Die Bankverbindungen der Stadt Heidelberg entnehmen Sie bitte den Ihnen zugegangenen Abgabenbescheiden und Rechnungen. Stadt Heidelberg, Amt für Finanzen, Liegenschaften und Konversion Abteilung Kasse und Steuern BEKANNTMACHUNG Gemäß § 50 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes dürfen die Meldebehörden auf Verlangen von Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk, folgende Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern erteilen: 1. Familienname 2. Vornamen

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