5 11. Januar 2023 AKTUELLES Digitaler Schulwegweiser 2023 Orientierungshilfe für Familien bei der Auswahl einer weiterführenden Schule E ltern von Schülerinnen und Schülern der vierten Klassen stehen im Frühjahr 2023 vor der Entscheidung, eine weiterführende Schule für ihr Kind auszuwählen. Einen kompakten Überblick über das vielfältige Angebot der mehr als 30 weiterführenden und beruflichen Schulen bietet der digitale Schulwegweiser der Stadt. Er steht ab sofort in einer aktualisierten digitalen Version unter www.heidelberg.de/ schulwegweiser zur Verfügung. Der Wegweiser gibt ergänzend zu den Informationsangeboten der einzelnen Schulen eine erste Orientierung in der vielfältigen Schullandschaft Heidelbergs und informiert über spezifische Profile und Angebote, über Ansprechpersonen und wichtige Termine. Ein Link zum Bildungsnavigator des Landes zeigt mögliche Bildungswege innerhalb des Schulsystems in Baden-Württemberg. Individuelle Entfaltungsmöglichkeiten für jedes Kind Heidelberg gilt als einer der besten Schulstandorte Deutschlands. Jeder allgemeinbildende Schulabschluss ist auch verbunden mit einem Ganztagsangebot möglich. Vielfältig ist auch das Angebot der Privatschulen. Die Wahlmöglichkeiten sind so groß, dass sich in Heidelberg jedes Kind mit seinen individuellen Fähigkeiten entfalten kann – ganz unabhängig vom sozialen Hintergrund. In kaum einer anderen deutschen Stadt schaffen so viele Jugendliche den Schulabschluss. Die Stadt investiert jährlich hohe Millionenbeträge in die Modernisierung der Schulen. Im Tandem mit dem Land arbeitet die Stadt an Themen wie der Digitalisierung, dem Übergang in den Beruf und vielen Unterstützungs- und Förderangeboten für Schülerinnen und Schüler. eu www.heidelberg.de/ schulwegweiser Für viele Viertklässlerinnen und Viertklässler steht jetzt die Entscheidung für eine weiterführende Schule an. Der Schulwegweiser bietet eine Orientierung. (Foto Dorn) BEKANNTMACHUNG nach § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz Für alle Grundsteuerpflichtigen, die von der Stadt Heidelberg keinen neuen Grundsteuerbescheid für das Jahr 2023 erhalten, wird die Grundsteuer für 2023 durch diese öffentliche Bekanntmachung in der gleichen Höhe wie bisher festgesetzt. Sie ist zu den entsprechenden Fälligkeiten wie bisher zu zahlen. Mit dem Tage dieser öffentlichen Bekanntmachung treten somit die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn den Steuerpflichtigen an diesem Tage ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für 2023 zugegangen wäre. Stadt Heidelberg Amt für Finanzen, Liegenschaften und Konversion Diese Bekanntmachung ist zusätzlich auf folgender Internetseite veröffentlicht: www.heidelberg.de/bekanntma chun gen BEKANNTMACHUNG Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat auf Antrag gemäß § 15 Abs. 2 der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung weinrechtlicher Vorschriften mit Bescheid vom 06.09.2022 für die Grundstücke Flurstück Nr. 23977, 23978, 23979, 23979/002, 24033, 24034, 24035, 24040, 24041, 24042, 24043, 24044, 24045 auf Gemarkung Heidelberg, Stadtteil Rohrbach, die Bezeichnung „Staig“ in die Weinbergsrolle als „Kleinere Geographische Einheit“ im Sinne von § 23 Abs.1 Nr. 2 Weingesetz eingetragen. Die Nutzung der hier genehmigten weinrechtlichen Bezeichnung „Staig“ ist nur für die Erzeugnisse der Flurstücke zulässig, für welche eine Genehmigung vorliegt. Die Ausdehnung auf weitere Flurstücke innerhalb derselben Bezeichnung (Katasterlage) bedarf eines weiteren Antrags. Die Genehmigung ist an das Flurstück und nicht an den Antragsteller gebunden. Diese Mitteilung gilt als Bekanntgabe gemäß § 15 Abs.7 der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung weinrechtlicher Vorschriften. BEKANNTMACHUNG Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat auf Antrag gemäß § 15 Abs. 2 der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung weinrechtlicher Vorschriften mit Bescheid vom 06.09.2022 für die Grundstücke Flurstück Nr. 24092, 24093, 24094, 24095, 24096, 24097, 24098, 24099, 24100, 24101, 24101/001, 24101/002, 24101/003, 24108, 24109, 24130, 24133, 24134, 24137 auf Gemarkung Heidelberg, Stadtteil Rohrbach, die Bezeichnung „Kessler“ in die Weinbergsrolle als „Kleinere Geographische Einheit“ im Sinne von § 23 Abs.1 Nr. 2 Weingesetz eingetragen. Die Nutzung der hier genehmigten weinrechtlichen Bezeichnung „Kessler“ ist nur für die Erzeugnisse der Flurstücke zulässig, für welche eine Genehmigung vorliegt. Die Ausdehnung auf weitere Flurstücke innerhalb derselben Bezeichnung (Katasterlage) bedarf eines weiteren Antrags. Die Genehmigung ist an das Flurstück und nicht an den Antragsteller gebunden. Diese Mitteilung gilt als Bekanntgabe gemäß § 15 Abs.7 der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung weinrechtlicher Vorschriften. BEKANNTMACHUNG Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat auf Antrag gemäß § 15 Abs. 2 der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung weinrechtlicher Vorschriften mit Bescheid vom 06.09.2022 für die Grundstücke Flurstück Nr. 24155, 24163, 24164, 24165, 24166, 24167, 24168, 24169, 24170, 24171, 24172, 24173, 24174, 24176, 24177, 24183, 24184, 24185, 24186, 24187, 24188, 24190, 24191 auf Gemarkung Heidelberg, Stadtteil Rohrbach, die Bezeichnung „Obere Unrechtshelden“ in die Weinbergsrolle als „Kleinere Geographische Einheit“ im Sinne von § 23 Abs.1 Nr. 2 Weingesetz eingetragen. Die Nutzung der hier genehmigten weinrechtlichen Bezeichnung „Obere Unrechtshelden“ ist nur für die Erzeugnisse der Flurstücke zulässig, für welche eine Genehmigung vorliegt. Die Ausdehnung auf weitere Flurstücke innerhalb derselben Bezeichnung (Katasterlage) bedarf eines weiteren Antrags. Die Genehmigung ist an das Flurstück und nicht an den Antragsteller gebunden. Diese Mitteilung gilt als Bekanntgabe gemäß § 15 Abs.7 der Verordnung des Kurz gemeldet Montpellierbrücke wird modernisiert Die Montpellierbrücke muss aufgrund zahlreicher Mängel und Schäden dringend modernisiert werden. Die umfangreichen Baumaßnahmen beginnen im Januar 2023 und werden knapp drei Jahre dauern. 2023 gibt es keine Vollsperrung für den Autoverkehr. Weitere Infos unter www.heidelberg.de/ montpellierbruecke Spielplatz Elsenzweg wird neu gestaltet Der Kinderspielplatz Elsenzweg in Wieblingen wird bis Ende März 2023 saniert. Die im Voraus beteiligten Kinder wünschen sich ein Klettergerüst und eine Nestschaukel, eine Freifläche, einen Tisch mit Bänken sowie den Erhalt der großen Bäume. Der Spielplatz wird bis März komplett gesperrt sein. BEKANNTMACHUNGEN
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