stadtblatt / 26. Oktober 2022 12 OB-WAHL: INFORMATIONEN DER STADT ZUM WAHLABLAUF Wahllokale sind am 6. November von 8 bis 18 Uhr geöffnet Informationen zum Wahlablauf – Für die Briefwahl rechtzeitig Wahlschein anfordern D ie Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Stadt Heidelberg findet am Sonntag, 6. November 2022, statt. Die wichtigsten Infos zumWahlablauf: › Wann kann ich wählen? Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. › Wo wird gewählt? Es gibt insgesamt 71 Wahlbezirke, die in 27 Gebäuden in den Stadtteilen untergebracht sind. Wahlberechtigte können grundsätzlich nur imWahlraum desjenigen Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Der Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben, die alle Wahlberechtigten bis 16. Oktober 2022 erhalten haben sollten. Wer in einem anderen Wahlraum wählen will, benötigt dazu einen Wahlschein. Mit diesem kann in einem beliebigen Wahlraum oder durch Briefwahl gewählt werden. Die Antragsfrist endet am Freitag, 4. November, die Wahldienststelle in der Kurfürsten-Anlage 43 hat an diesemTag bis 18 Uhr geöffnet. › Wie wird gewählt? Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wählende hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält die Namen der Bewerberinnen und Bewerber, die öffentlich bekannt gemacht wurden. › Keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Wer bisher keine Benachrichtigung erhalten hat, kann sich bei der Wahldienststelle im Bürger- und Ordnungsamt unter Telefon 06221 58-42220 erkundigen. › Zweiter Wahlgang Ein eventuell erforderlicher zweiterWahlgang findet am Sonntag, 27.November, statt. www.heidelberg.de/wahlen Für die Briefwahl muss der Antrag für den dafür notwendigen Wahlschein bis spätestens Freitag, 4. November, beim Bürger- und Ordnungsamt eingehen. (Foto Stadt HD) Barrierefreie Wahllokale in den Stadtteilen Ohne fremde Hilfe zugänglich Der Großteil der Wahllokale ist für Menschen mit Behinderungen und Mobilitätsbeeinträchtigungen ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich. Menschen, die in einem barrierefreien Wahlraumwählen möchten, ohne dort wahlberechtigt zu sein, müssen zuvor einen Wahlschein beim Bürgeramt beantragen.Mit diesemWahlschein können sie in jedem beliebigenWahllokal wählen. Die barrierefreien Wahllokale Altstadt: Rathaus,Marktplatz 10 Altstadt: Hölderlin-Gymnasium, Plöck 40/42 Bahnstadt: Grundschule Bahnstadt, Gadamerplatz 3 Bergheim: Volkshochschule, Bergheimer Straße 76 Emmertsgrund: Grundschule Emmertsgrund, Forum 1 Handschuhsheim: Heiligenbergschule,Berliner Straße 100 Handschuhsheim: Tiefburgschule, Turnhalle, (Aufzug mit Bedienpersonal),An der Tiefburg Handschuhsheim: Tiefburgschule, Pausenhalle,Kriegsstraße 14 Handschuhsheim: Bürgeramt, Dossenheimer Landstraße 13 Kirchheim: Kurpfalzschule, Schäfergasse 18 Kirchheim: Geschwister-SchollSchule,Königsberger Straße 2 Neuenheim: Bürgeramt, Rahmengasse 21 Neuenheim: Bunsen-Gymnasium, Humboldtstraße 23 Pfaffengrund: Albert-SchweitzerSchule, Schwanenweg 3 Rohrbach: Eichendorffhalle,Heidelberger Straße 50-52 Rohrbach: Internationale Gesamtschule Heidelberg, Baden-Badener Straße 14 Schlierbach: Grundschule, Sporthalle, Aufzug mit Bedienpersonal, Schlierbacher Landstraße 23 Südstadt: Bürgerzentrum Chapel, Rheinstraße 12/4 Weststadt: Willy-Hellpach-Schule, Römerstraße 77 Wieblingen: Fröbelschule, Sporthalle, Mannheimer Straße 217, Eingang Wundtstraße Wieblingen: Johannes-GutenbergSchule,Pausenhalle,WieblingerWeg 24/7 Ziegelhausen: Steinbachhalle, Aula, Am Fürstenweiher 40 Ziegelhausen: Bürgerbegegnungsstätte Ziegelhausen/Peterstal, Wilhelmsfelder Straße 107 Stimmzettelschablone für Sehbehinderte Sehbehinderte und blinde Menschen können mit Hilfe einer sogenannten Stimmzettelschablone und einer Audio-CD ihr Votum selbstbestimmt und barrierefrei abgeben. Kostenlose Stimmzettelschablonen und Hörinformationen zur Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters können bei der Geschäftsstelle des Badischen Blinden- und Sehbehindertenvereins angefordert werden: Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein,Augartenstraße 55, 68165 Mannheim, Telefon 0621 402031, E-Mail: info@ bbsvvmk.de. Allen Empfängerinnen und Empfängern von Blindenhilfe schickt die Stadt Heidelberg die Schablone direkt und kostenfrei zu. Weitere Informationen unter www.heidelberg.de/wahlen Zur Teilnahme an der Briefwahl wird einWahlschein benötigt. Anträge müssen bis Freitag,4. November, 18 Uhr,beim Bürger- und Ordnungsamt,Wahldienststelle,Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg,eingehen,um noch bearbeitet werden zu können.Für die Beantragung gibt es mehrere Möglichkeiten: QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung einscannen. Zur Beantragung sind nur noch das Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift einzutragen. Online-Antrag Neben Angaben zur Person und gegebenenfalls abweichender Versandanschrift sind die Wahlbezirks- und Wählernummer anzugeben. Rückgabe des ausgefüllten Antrags auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Schriftlicher, formloserAntrag. E-Mail an Wahldienststelle@ Heidelberg.de unter Angaben zur Person und gegebenenfalls abweichender Versandanschrift. Briefwahl
RkJQdWJsaXNoZXIy NjQ3NzI2