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stadtblatt / 21. Dezember 2022 8 BEKANNTMACHUNG 3. Satzung zur Änderung der Bestattungsgebührensatzung vom 15.Dezember 2022 Auf Grund der §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1249) geändert worden ist, und des § 4 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 1095, 1098) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 15.Dezember 2022 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Bestattungsgebührensatzung Die Anlage zur Bestattungsgebührensatzung (Bestattungsgebührenverzeichnis) vom 20. Dezember 2018 (Heidelberger Stadtblatt vom 27. Dezember 2018), die zuletzt durch Satzung vom 17. Dezember 2020 (Heidelberger Stadtblatt vom 23. Dezember 2020) geändert worden ist, erhält die aus dem Anhang zu dieser Änderungssatzung ersichtliche Fassung. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Heidelberg,den 15.Dezember 2022 Prof.Dr.Eckart Würzner Oberbürgermeister Gebührenverzeichnis zur Bestattungsgebührensatzung (Bestattungsgebührenverzeichnis - GebVerz-BGS) 1 Gebühren für alle Bestattungsarten 1.1 Benutzung der Betriebsräume STADTWERKE HEIDELBERG 1.1.1 Benutzung der Leichenhalle 242,00 € Folgende Leistungen sind in Nr. 1.1.1 enthalten: a) Übernahme des Sarges in der Leichenhalle (Tätigkeiten des Leichenhallenaufsehers) b) Kühlzellenbenutzung und Aufbahrung bis zur Beisetzung, Einäscherung oder Überführung nach auswärts 1.1.2 Benutzung des muslimischenWaschraumes 35,00 € (nur im Friedhof Pfaffengrund) 1.2 Benutzung der Feierhalle (einschl. gärtnerische Dekoration und Kranzständer in der Feierhalle) 1.2.1 Regelbenutzungszeit (30 Minuten) 341,00 € 1.2.2 Zuschlag für verlängerte Benutzungszeit 128,00 € (weitere 30 Minuten) 1.2.3 Benutzung des Abschiedsraumes am Krematorium 207,00 € 1.2.4 Beiwohnung bei der Feuerbestattung 45,00 € (Sargeinführung in den Verbrennungsofen) 1.3 Orgel- oder Harmoniumspiel durch einen Organisten des Friedhofsamtes - Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn das städtische Instrument durch einen Dritten benutzt wird. 1.3.1 Honorar bei Regelbenutzungszeit gem.Nr. 1.2.1 66,00 € (einschl. Benutzung des Instruments) 1.3.2 Zuschlag bei verlängerter Benutzungszeit gem.Nr. 1.2.2 33,00 € (einschl. Benutzung des Instruments) 1.4 Bei Kindern unter 10 Jahre ermäßigen sich die Gebühren der Nr. 1.1, 1.2, 2.1, 2.2, 2.3, 3.1, 3.2, 5.1, 5.2, 5.3 und 5.4 um jeweils 50 v.H. BEKANNTMACHUNGEN Impressum Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.) Florine Oestereich Foto: Stadtwerke Heidelberg Alle Angaben ohne Gewähr Öffnungszeiten Stadtwerke Heidelberg Kundenzentrum, ENERGIEladen, Hallenbäder und Bergbahnen Das Kundenzentrum in der Kurfürsten-Anlage ist zwischen den Feiertagen geöffnet: Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr. Gleiches gilt für den ENERGIEladen in der Hauptstraße 120: montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr, samstags von 10 bis 16 Uhr. Auch der Kundenservice ist telefonisch unter 0800 513 513 2 erreichbar.Vom24.bis 26. Dezember sowie an Silvester, Neujahr und am6.Januar 2023 ist geschlossen. An- und Ummeldungen sowie die Übermittlung von Zählerständen sind jederzeit auf www.swhd.de/ online-kundenservice möglich. Die übrigen Büros der Stadtwerke Heidelberg sind vom 24. Dezember bis 1. Januar geschlossen. Der Entstördienst ist täglich 24 Stunden erreichbar, auch an Feiertagen: Strom: 06221 513-2090 Erdgas: 06221 513-2030 Fernwärme: 06221 513-2060 Wasser: 06221 513-2060 Heidelberger Bäder Schwimmen ist auch über Weihnachten und den Jahreswechsel an jedemTag möglich.An folgenden Tagen öffnet nur ein Bad: › 24.12.: City-Bad, 7–14 Uhr › 25.12.: Hallenbad Hasenleiser, 0–18 Uhr › 26.12.: Hallenbad Köpfel, 10–18 Uhr › 31.12.: City-Bad, 7–14 Uhr › 1.1.: Hallenbad Hasenleiser, 3–19 Uhr › 6.1.: Hallenbad Köpfel, 8.30–19.30 Uhr An allen anderen Tagen gelten die regulären Öffnungszeiten. Bergbahnen an Heiligabend Ausschließlich am 24. Dezember fahren die Bergbahnen aufgrund der verkürzten Öffnungszeiten des Heidelberger Schlosses kürzer: die letzte BahnabKornmarkt hochzurMolkenkur um 14 Uhr; die letzte Bahn vom Königstuhl abwärts um 14.28 Uhr. Alle Fahrzeiten auf www.bergbahn-heidelberg.de Die Stadtwerke Heidelberg wünschen allen einen ruhigen, erholsamen Jahresausklang und einen guten, gesunden Start ins neue Jahr 2023.

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