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stadtblatt / 21. Dezember 2022 11 BEKANNTMACHUNGEN dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehrkosten. (2) Den Antrag nach Absatz 1 kann auch der zukünftige Anschlussnehmer oder die zukünftige Anschlussnehmerin stellen, wenn 1. die zukünftige Rechtsstellung belegt wird (zum Beispiel durch Vorlage des notariellen Kaufvertrages), 2. die Verpflichtung übernommen wird, die Erstattung der Kosten nach § 15 Absatz 1 für den bisherigen Eigentümer oder die bisherige Eigentümerin zu übernehmen und der Stadt Heidelberg „Stadtbetriebe Heidelberg“ die dort genannten Kosten zu erstatten, und 3. sich der bisherige Anschlussnehmer oder die bisherige Anschlussnehmerin mit der Antragstellung und der Durchführung der beantragten Maßnahmen schriftlich einverstanden erklärt. Ein Erklärungsvordruck kann bei der Stadt Heidelberg „Stadtbetriebe Heidelberg“ bezogen werden.“ 2. Dem § 15 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: „In den Fällen des § 13 Absatz 2 entfällt die Zahlungspflicht für den bisherigen Eigentümer oder für die bisherige Eigentümerin.“ 3. In § 27 wird die Angabe „2,50 EUR“ durch die Angabe „2,55 Euro“ ersetzt. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Heidelberg,den 15.12.2022 Prof.Dr.Eckart Würzner Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung,die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich,wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Württembergwegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Die Stadt Heidelberg ordnet die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung vom 19.10.2022 (Heidelberger Stadtblatt vom 19.10.2022) zur Widmungsbeschränkung der sich aus der Anlage der Allgemeinverfügung ergebenden Teilfläche der Straße „Langer Anger“ im Bereich zwischen DaVinci-Straße und Galileistraße an. Heidelberg,den 21.12.2022 Prof.Dr.Eckart Würzner Oberbürgermeister Hinweis: Diese Anordnung und ihre vollständige Begründung kann bei der Stadt Heidelberg – Tiefbauamt, Gaisbergstraße 7, 69115 Heidelberg – während der üblichen Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.30 Uhr sowie Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr) und im Internet auf der Homepage https:// www.heidelberg.de/hd/HD/Rathaus/ strassenrecht+-+bekanntmachungen. html eingesehen werden. BEKANNTMACHUNG Die Internationale Bauausstellung Heidelberg GmbH (IBA GmbH) wird zum 01.01.2023 aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei der Gesellschaft zu melden. Für die GmbH Prof.Michael Braum,Geschäftsdführer BEKANNTMACHUNG über den Sonn- und Feiertagsverkauf vonWaren im Jahr 2023 1. Gemäß § 1 Abs. 5 der Satzung der Stadt Heidelberg zur Festsetzung der Öffnungszeiten für den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen vom 29.03.2007 (Heidelberger Stadtblatt vom 11.04.2007) werden jährlich 40 Sonn- und Feiertage für den Verkauf von Reisebedarf, Sport- und Badegegenständen, Devotionalien sowie Waren,die für Heidelberg kenn¬zeichnend sind, jährlich zu Beginn des Jahres festgesetzt und öffentlich bekannt gemacht. Für das Jahr 2023 werden folgende Termine für den Verkauf der o.a.Waren freigegeben: 05., 12., 19.,26.März 09., 10., 16.,23.,30. April 01.,07., 14., 18.,21.,28.,29.Mai 04.,08., 11., 18.,25. Juni 02.,09., 16.,23.,30. Juli 06., 13.,20.,27. August 03., 10., 17.,24. September 01.,03.,08., 15.,22.,29. Oktober 2. Auf Antrag wird der Verkauf am 03., 10. und 17.12.2023 gestattet. Zum Ausgleich ist dann die Verkaufsstelle an den ersten drei Sonntagen geschlossen zu halten.Verkaufsstellen dürfen an den freigegebenen Tagen jeweils von 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet sein. Geschäfte, die von der abweichenden Regelung Gebrauch machen wollen, müssen dies vor dem 15.02.2023 dem Bürger- und Ordnungsamt - Gewerberecht -, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg mitteilen. 3.Der Verkauf an den genannten Sonn- und Feiertagen ist ausschließlich für die genannten Gegenstände freigegeben.Andere Waren dürfen nicht verkauft werden. gez.Prof.Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Definition der zulässigenWaren: Reisebedarf: Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmaterialien,Tabakwaren, Schnittblumen, Reisetoilettenartikel, Träger für Bild- und Tonaufnahmen, Bedarf für Reiseapotheken, persönlicher Witterungsschutz, Reiseandenken und Spielzeug geringen Wertes, Lebens- und Genussmittel in kleineren Mengen sowie ausländische Geldsorten. Sport- und Badegegenstände Devotionalien: Waren, die als Ausdruck und zur Förderung der Andacht benötigt werden (Kreuze, religiöse Darstellungen, Rosenkränze,Gebetbücher,Bilder,Kerzen) Gegenstände, die den Ausdruck religiöser Andacht versinnbildlichen oder der Förderung /Ausübung der religiösen Andacht gewidmet sind. Ortskennzeichnende Waren: Waren, die auf einen bestimmten Ort hinweisen, einen spezifischen Bezug zu einem bestimmten Ort haben bzw. für den Ort typisch sind; charakteristisch für diesen Warentyp sind Andenken, z. B. Anstecknadeln, Stockabzeichen, Postkarten, ortstypische Getränke und Backwaren. Es sind auch Waren zugelassen, die für die Region typisch sind. GREMIENSITZUNGEN Bezirksbeirat Altstadt (Sondersitzung): Mittwoch, 11. Januar, 18 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Impressum Herausgeber Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit Marktplatz 10, 69117 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@ heidelberg.de Amtsleitung Achim Fischer (af) Redaktion Eberhard NeudertBecker (neu), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christiane Calis (cca), Christina Euler (eu), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Julian Klose (jkl), Hannah Lena Puschnig (hlp), Rebecca Rein (rr), Laura Schleicher (ls), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline 0800 06221-20 Interreligiöses Kalenderblatt Januar 2023 01.01. christlich Neujahrsfest 06.01. christlich Epiphanias – Erscheinungsfest 27.01. islamisch Lailat al Regaib Kandili/ Nacht des Gewünschten Weitere Informationen unter www.heidelberg.de/kalender-der-religionen Dienstag, 17. Januar, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität: Mittwoch, 18. Januar, 17 Uhr ,Rathaus,Marktplatz 10 Ausschuss für Kultur und Bildung: Donnerstag, 19. Januar, 17 Uhr , Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Neuenheim: Donnerstag, 19. Januar, 18 Uhr, Seniorenzentrum Neuenheim,Uferstraße 12 www.gemeinderat.heidelberg.de Rund um den Jahreswechsel 2022/2023 verschieben sich aufgrund der Weihnachtsfeiertage 2022 und des Feiertags „Heilige Drei Könige“ am 6. Januar 2023 die Abholtermine der Müllabfuhr. NachWeihnachten: Die Leerung wird verschoben › von Montag, 26. Dezember, auf Dienstag, 27.Dezember, › von Dienstag, 27. Dezember, auf Mittwoch, 28.Dezember, › von Mittwoch, 28. Dezember, auf Donnerstag,29.Dezember, › von Donnerstag, 29. Dezember, auf Freitag, 30.Dezember, › von Freitag, 30. Dezember, auf Samstag, 31.Dezember 2022. Nach „Heilige Drei Könige“: Die Leerung wird verschoben: › Von Freitag, 6. Januar 2023, auf Montag, 9. Januar 2023, › Von Montag, 9. Januar, auf Dienstag, 10. Januar, › Von Dienstag, 10. Januar, auf Mittwoch, 11. Januar, › Von Mittwoch, 11. Januar, auf Donnerstag, 12. Januar, › Von Donnerstag, 12. Januar, auf Freitag, 13. Januar, und › Von Freitag, 13. Januar, auf Samstag, 14. Januar. Abfalkalender online: www.heidelberg.de/ abfallkalender Müllabholung rund um den Jahreswechel

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