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Amtsanzeiger der Stadt Heidelberg 21. Dezember 2022 / Ausgabe 41 / 30. Jahrgang JAHRESRÜCKBLICK Was 2022 wichtig war Beilage zum Herausnehmen Diesem Stadtblatt liegen Sonderseiten mit einem Rückblick auf wichtige Ereignisse und Projekte des Jahres 2022 bei. Die Beilage enthält zudem ein Interview mit Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner und einen Rückblick der Fraktionen und Einzelstadträte auf das zu Ende gehende Jahr. Das Stadtblatt pausiert am 28. Dezember 2022 und am 4. Januar 2023. Die erste Ausgabe 2023 erscheint am 11. Januar. FINANZEN Stadt kann Schulden abbauen Keine Kreditaufnahme 2022 Die städtischen Finanzen im Jahr 2022 entwickeln sich deutlich besser als erwartet: Im Ergebnishaushalt – dem laufenden Verwaltungsgeschäft – rechnet die Kämmerei mit einer Verbesserung um rund 70Millionen Euro.Damit stehen ausreichend eigene Mittel zur Finanzierung der Investitionen zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg wird daher im Jahr 2022 keine Kredite in Anspruch nehmen müssen. S. 5 › OBERBÜRGERMEISTER Prof. Würzner vereidigt Start in dritte Amtszeit Prof.Dr.EckartWürzner ist amgestrigen Dienstag, 20. Dezember, für weitere acht Jahre als Oberbürgermeister vereidigt worden. Die Veranstaltung im Großen Rathaussaal fand nach Redaktionsschluss des Stadtblatts statt. Er freue sich „dass er unser wunderschönes Heidelberg gemeinsammit vielen Menschen gestalten darf“, sagte er in seiner Antrittsrede und bedankte sich für das in ihn gesetzte Vertrauen. S. 5 › Weihnachtsgruß des Oberbürgermeisters Liebe Heidelbergerinnen und Heidelberger, wir leben inHeidelberg in einer guten, in einer friedlichen Gemeinschaft. Das ist leider alles andere als selbstverständlich. Das hat das zu Ende gehende Jahr gezeigt. Russland hat mit seinem Angriff auf die Ukraine einen Krieg gegen eine freie Nation in Europa angefacht. Weitere Entwicklungen machen uns Sorgen: die Energiekrise, die hohe Inflation, der Klimawandel, Corona. Besonders zu betrauern haben wir in diesem Jahr den Amoklauf in einem Heidelberger Hörsaal. Eine Studentin wurde getötet, weitere verletzt. Das war ein Schock für uns alle. Und dennochwar das Jahr 2022 auch ein Jahr voller Hoffnung und Zuversicht. Der Krieg in der Ukraine hat eine riesige Welle der Hilfsbereitschaft ausgelöst. Viele haben Menschen bei sich aufgenommen,die vor dem Grauen in ihrer Heimat fliehen mussten. Hunderttausende haben Hilfsgüter transportiert und in den Unterkünften geholfen. Millionen haben gespendet, um das Leid wenigstens zu lindern.Mich haben diese Hilfsbereitschaft und diese Solidarität auch hier in Heidelberg sehr beeindruckt. Das Zusammenstehen angesichts dieses Angriffs auf unsere demokratischen Grundwerte in Europa zeigt unsere Entschlossenheit, diese Werte zu schützen. Dieser Krieg führt uns vor Augen, wie wertvoll ein Leben in Frieden und Freiheit ist. Gerade in Heidelberg dürfen wir das genießen. Menschen aus aller Welt arbeiten, leben und feiern hier gemeinsam.Das spüren wir in der Weihnachtszeit besonders deutlich. Das Weihnachtsfest stiftet Gemeinschaft, weit über die christlichen Glaubensgemeinschaften hinaus. Auch wenn Corona nicht aus der Welt ist, so konnten wir doch das Leben in diesem Jahr endlich wieder fast ohne Einschränkungen genießen. Wir konnten wieder ins Kino und ins Theater gehen, wir konnten Hochzeiten, Geburtstage und Jubiläen zelebrieren, wir konnten Stadtfeste besuchen. Wir konnten das Leben wieder feiern. Lassen Sie uns diese Zuversicht bewahren. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Fest und alles Gute für das kommende Jahr. Ihr Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister (Foto eyetronic – stock adobe.com)

stadtblatt / 21. Dezember 2022 2 Bündnis 90/Die Grünen Dr. Nicolá Lutzmann Kein Busparkplatz auf der Wieblinger Streuobstwiese! Ein Busparkplatz für Reisebusse auf einer schützenswerten Streuobstwiese in Wieblingen? Solche Pläne für die Streuobstwiese auf dem nördlichen Teil des Geländes zwischen Kurpfalzring,Wieblinger Weg und A656 gibt es! Streuobstwiesen sind wichtige Biotope für viele Pflanzen, Insekten, Reptilien und anderes Leben. So standen die vielen Menschen, die kürzlich zu einer Infoveranstaltung u.a. vom Naturschutzbund und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland vor Ort zusammenkamen, auch unter einem für Streuobstwiesen typischen Baum mit Spechthöhle. Aber es geht nicht nur um die Bäume, sondern vielmehr um den Charakter solcher Wiesen mit älteren Obstbäumen. Nur beides zusammen ergibt diesen schützenswerten Lebensraum. Aufgrund der Wichtigkeit von Streuobstwiesen für den Erhalt der heimischen Biodiversität wurde dieser Lebensraumtyp kürzlich mit einem besonderen Schutz im Landesnaturschutzgesetz bedacht und darf nicht mehr vernichtet werden. Ein Jahrzehnte alter Bebauungsplan könnte diesen Schutz für unsere Wieblinger Streuobstwiese jedoch aushebeln. Aber warum gibt es überhaupt diese Pläne, einen so wertvollen Grünraum in Heidelberg zu zerstören? Tourist*innen werden mit Bussen an den Neckarmünzplatz gefahren und die Busfahrer*innen warten dann auf dem Parkplatz hinter dem Karlstor oder entlang der B37 nach Neckargemünd, bis die Stadtbesichtigung beendet ist. Doch nun gibt es wohl andere Pläne seitens der Stadt für diesen Parkplatz. Die Busse müssen trotzdem irgendwo warten. Wir finden es allerdings absurd, dafür das Habitat einer Streuobstwiese zu asphaltieren oder zu schottern – selbst wenn die Obstbäume stehen bleiben könnten. Gibt es nicht genug andere Warteplätze,die schon versiegelt sind? Der Messplatz? Zumindest an den Sonntagen die riesigen Parkplätze der Einkaufszentren? In der Fritz-FreyStraße entlang der Dossenheimer Landstraße im Gewerbegebiet Handschuhsheim? Teile des Airfields? Muss es überhaupt ein großer, zentraler Warteplatz sein? Sind wir nicht eine junge, kreative Stadt, die mit modernen, nachhaltigen Lösungen arbeiten will? Andere TouristenStädte haben beispielsweise digitale und innovative Lösungen gefunden und ein dezentrales Abstellkonzept auf vorhandenen versiegelten Flächen mit Warteplatzzuweisung und Routing per App entwickelt. Solche Lösungen würden den Zielen „ökologische Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz“ des neuen Tourismusleitbilds der Stadt entsprechen, die wir als Grünen-Fraktion in den Ausschüssen nachgeschärft haben. Eine Streuobstwiese für einen Busparkplatz zu opfern, ist aus Sicht des Natur- und Klimaschutzes inakzeptabel, das werden wir nicht unterstützen! 06221 58-47170 geschaeftsstelle@gruene- fraktion.heidelberg.de STIMMEN AUS DEM GEMEINDERAT Die Heidelberger Marliese Heldner Vereine in der Energiekrise Auch im Sport belasten hohe Energiepreise die Vereinskassen. Trotz aller Einsparungen sind die Stromkosten am Ende von den Vereinen zu tragen, was bei vielen zu einer finanziellen Überforderung führt. Aus Kostengründen den Trainingsbetrieb einzustellen, halten wir für den falschen Weg, denn Vereine erfüllen neben dem Sport weitere wichtige gesellschaftliche Aufgaben. In der Jugendarbeit und Integration vermitteln sie Werte wie Fairplay, Teamgeist und Toleranz. Es muss uns allen daran gelegen sein, dass Sport weiter stattfindet.
Wir haben die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob der Energiekostenzuschuss des Sportförderprogramms erhöht werden kann,damit für die Sportvereine die Mehrkosten möglichst gedeckt werden können. info@dieheidelberger.de Arbeitsgemeinschaft GAL/FWV Michael Pfeiffer Lobbyismus vor Sicherheit? Im März 2016 hatten wir einen Antrag gestellt, dass die Verwaltung ein Konzept erstellen soll, wie man die Altstadt für Unberechtigte durch Poller sperrt. Bis heute haben wir drei Hochsicherheitspoller geschafft. Respekt! Wer bremst dieses Projekt aus? Am Samstag vor dem 1. Advent war ich auf dem Weihnachtsmarkt. Auf dem Fischmarkt musste ich drei PKWs mit MA und LU Kennzeichen ausweichen, die in RichtungHauptstraßeweiterfuhren. Schilder verhindern das nicht, sondern nur Poller, die geltendes Recht durchsetzen und mit denen man nicht diskutieren kann.Wenn unser OB wirklich Interesse daran hätte, die Altstadt für den Kfz-Verkehr zu sperren,wäre das nach knapp 7 Jahren kein Thema mehr. Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten. mp-pfeiffer@gmx.net Die Linke Bernd Zieger Graue Energie berücksichtigen/ Gebäudesanierung muss Vorrang vor Abriss und Neubau haben Die bei der Produktion von Baumaterialien wie z.B. Beton und Stahl entstehende Treibgasemission wird graue Energie genannt.Durch Abriss und Neubau von Gebäuden entsteht eine große Menge an grauer Energie. Bisher wurde das Thema der grauen Energie bei der Planung neuer Stadtquartiere und bei den Klimabilanzen sowie im Klimaschutzaktionsplan vernachlässigt. Um dies zu ändern, haben wir als DIE LINKE zusammen mit Bündnis90/Die Grünen und der GAL/FW einen TOP-Antrag eingereicht. Bei der Sanierung von Gebäuden wird wesentlich weniger graue Energie aufgewendet. Deswegen sollte die Sanierung auf dem PHV und anderswo absoluten Vorrang vor Abriss und Neubau haben. gemeinderat@dielinke-hd.de FDP Karl Breer Nach der Gemeinderatssitzung ... ... hatte der OB uns Stadträte zum Weihnachtsessen eingeladen. Zunächst saßen die üblichen Gruppierungen zusammen,doch imLaufe des Abends lockerte sich die Sitzordnung und es ergaben sich Unterhaltungen zwischen unüblichen Gesprächspartnern. Erst wurden noch „OBWahlkampfwunden“ versorgt, doch schnell kamen wir auf Gemeinsamkeiten zu sprechen.Es bestand Einigkeit uns nicht mehr „heidelbergtypisch“ im Klein-Klein zu verzetteln. Sitzungen sollen kürzer und stringenter werden. Das macht Hoffnung! Die FDP Fraktion wünscht Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und für das neue Jahr Zuversicht, unbeschwerte Momente und vor allem Gesundheit. Hoffen wir, dass uns 2023 mit einem ebenso unerwarteten Frieden überrascht, wie uns 2022 einen unerwarteten Krieg beschert hat. breer@fdp-fraktion-hd.de Die Streuobstwiese in Wieblingen darf kein Busparkplatz werden, zu wertvoll ist ihre Biodiversität. (Foto Grünen-Fraktion Heidelberg)

stadtblatt / 21. Dezember 2022 3 In der Rubrik „Stimmen aus dem Gemeinderat“ kommen die Mitglieder des Gemeinderates zu Wort. Die Autorinnen und Autoren sind für den Inhalt ihrer Beiträge in vollem Umfang selbst verantwortlich, insbesondere auch in Bezug auf alle notwendigen Nutzungsrechte. GEMEINDERAT ONLINE Aktuelle Meldungen aus dem Gemeinderat und den Ausschüssen stehen unter www.gemeinderat.heidelberg.de. STIMMEN AUS DEM GEMEINDERAT CDU Dr. Jan Gradel Es gibt viel zu tun – packen wir’s an! Kommunalpolitik sollte vor allem Sachpolitik für die Menschen vor Ort sein und keine Parteipolitik. Im vergangenen Jahr konnten wir erleben, wie insbesondere die GrüneFraktion von dieser Grundprämisse abwich. Viele Beschlüsse, die einer raschen Umsetzung bedurft hätten, und gerade auch solche des Klimaschutzes, wurden verzögert, verwiesen oder unter einen Prüfvorbehalt gestellt. Der Grund: Parteitaktik. Es sollte der Eindruck erweckt werden, man würde nicht schnell genug handeln – und ein Wechsel an der Stadtspitze täte Not. Zum Glück sah das die Mehrheit der Heidelberger anders. Es gilt nun, wieder mehr Geschwindigkeit in die Arbeit der Sachgremien zu bringen. Wir befinden uns mitten in einer durch den Ukrainekrieg verursachten Krise und auch die Coronapandemie ist noch nicht völlig überstanden. Für die öffentlichen Finanzen stellt dies eine Herausforderung dar, die es in dieser Größenordnung noch nicht gegeben hat. Darüber hinaus wird immer deutlicher, dass Investitionen in Höhe mehrerer Milliarden (!) Euro – allein in Heidelberg – nötig sein werden, um unsere Stadt klimaneutral zu machen. Deren Finanzierung wird Jahrzehnte benötigen und den weiteren finanziellen Spielraum der Stadt verringern. Zur Erinnerung: Der momentane Schuldenstand der Stadt beträgt ca.200Millionen Euro – bei den angepeilten Zielen reden wir vom Zehnfachen! Wir von der CDU sind bereit Zukunftsinvestitionen zügig anzugehen. Dazu muss vor allem der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt werden. Nur Forderungen zu stellenwie die Grünen,wird nicht ausreichen. Wir dürfen gespannt sein, wie die Bundesregierung hier reagiert, damit diese Ziele erreicht werden können. Das bisher von der Ampel geleistete macht allerdings wenig Hoffnung. 06221 58-47160 info@cdu-fraktion-hd.de SPD Mathias Michalski Öffentliche und soziale Sicherheit in unserer Stadt Liebe Heidelbergerinnen und Heidelberger, man kann es als Glück oder Pech sehen, was die letzten Tage auf einer Baustelle in der Bahnstadt passiert ist. Pech, dass zwei Weltkriegsbomben gefunden worden, und Glück, dass sie gefunden und entschärft worden sind. Dahinter steckt ein Sicherheitsapparat, der eindrucksvoll und vor allem geräuscharm funktioniert hat. Ich möchte allen Einsatzkräften danken, die hier in kürzester Zeit einen tollen Job gemacht haben.Neben der vorbildlichenMitwirkung der Bevölkerung haben diese beiden Ereignisse auch gezeigt, dass die öffentliche Sicherheit in Heidelberg geräuscharm und effizient funktioniert. Zum Elementarbedürfnis der Sicherheit zählt für die Menschen neben der öffentlichen genauso die soziale Sicherheit.Nicht nur in multiplen Krisenzeiten muss die soziale Sicherheit und der Erhalt des gesellschaftlichen Zusammenhalts ein unverrückbarer Schwerpunkt für unsere Stadt sein. Für den Gemeinderat bedeutet dies konkret, dass wir in den anstehenden Haushaltsberatungen den sozialen Akteuren den Rücken stärken müssen. Der Erhalt der sozialen Infrastruktur muss genauso im Fokus stehen wie eine leistungsfähige Stadtverwaltung. So haben beispielsweise zum Jahreswechsel viele Menschen neu einen Anspruch auf Wohngeld, da die SPD im Bund hier Verbesserungen möglich gemacht hat. Dies muss mit Personal vor Ort auch umgesetzt werden. Wir haben die Aufgabe im Haushalt entsprechende Weichen für zusätzliches Personal zu legen. Falls Sie Lust auf die Stadtverwaltung Heidelberg haben: Schauen Sie doch auf unsere Homepage – ich würde mich freuen. Die SPD-Fraktion wünscht Ihnen eine schöne Weihnachtszeit! Das meint Ihr Stadtrat Mathias Michalski. 06221 58-47150 geschaeftsstelle@spd-fraktion. heidelberg.de AfD Sven Geschinski Realität schlägt Ideologie Abgekoppelt von der Lebenswirklichkeit spielt dieser Gemeinderat in Sachen Ankunftszentrum immer noch den Moralweltmeister. Die Quittung dafür folgt postwendend: Das Land denkt gar nicht daran, die Einrichtung absprachegemäß zu verlagern. Im Gegenteil wird die Anlage immer größer und droht so, die Entwicklung des neuen Stadtteils zu torpedieren. Seit Anfang an streitet die AfD für die Daseinsvorsorge der Heidelberger, konkret für ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum. Das Ankunftszentrum steht dem entgegen. stadtrat@sven-geschinski.de Bunte Linke Hildegard Stolz Weihnachten Brauchen wir modernen Menschen das? Weihnachten heißt heute für viele nur noch: umsatzstärkste Zeit des Jahres, Verpflichtung (Was schenkst du mir? Was schenk ich dir?), Kaufrausch, Weihnachts-KlingKlang und blinkende Lichter überall. Oder vielleicht doch auch Rückführung auf den Ursprung unseres christlichen Abendlandes: Gott wird Mensch, Fest der Liebe und des Friedens,Zeit für Familie und sich selbst. Lassen Sie sich einfach mal DARAUF ein und denken Sie DARÜBER nach. Heidelberg braucht (selbst-) BEWUSSTE Menschen. h_stolz@gmx.de Die PARTEI Björn Leuzinger Tempo der Verwaltung Wie schon letztes Jahr fällt der Verwaltung erst jetzt ein, dass sie ja mal unseren – bereits im April eingereichten – Verwendungsnachweis für das Jahr 2021 überprüfen könnte. In der letzten Arbeitswoche sollen wir zahlreiche Vorgänge erklären, Verträge, die bereits seit 2019 vorliegen, nachreichen und mal wieder um Centbeträge streiten. Ich erwarte, dass der Rechenschaftsbericht 2022 nächstes Jahr früher geprüft wird! Zum WeinAchten empfehlen wir dieses Jahr: Chateau Petrus 2009 info@die-partei-heidelberg.de Nachstehende Sitzungen können im Rathaus,Marktplatz 10, verfolgt werden. Für die Öffentlichkeit werden begrenzt Besucherplätze vor Ort angeboten. Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Dienstag, 17. Januar 2023, 17 Uhr Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität: Mittwoch, 18. Januar, 17 Uhr Ausschuss für Kultur und Bildung: Donnerstag, 19. Januar, 17 Uhr Stadtblattpause: Am 27.Dezember und 4. Januar erscheint kein Stadtblatt. www.gemeinderat. heidelberg.de Nächste öffentliche Sitzungen

stadtblatt / 21. Dezember 2022 4 AKTUELLES Sprachkoffer für die Grundschulen Stadt unterstützt größeren Bedarf an Sprach- förderung durch zu- sätzliche Material-Sets I nfolge des Ukraine-Krieges gibt es derzeit zunehmend mehr Schülerinnen und Schüler an den Heidelberger Grundschulen, die als „Seiteneinsteiger“ die deutsche Sprache lernen. Lernrückstände haben infolge der Corona-Pandemie aber auch Schülerinnen und Schülern, deren Muttersprache Deutsch ist. Die Stadt Heidelberg unterstützt deshalb den erhöhten Bedarf an Sprachförderung an den Grundschulen mit weiteren acht Klassensets der sogenannten Sprachkoffer „Schrittweise Deutsch“. Deutschkenntnisse als Voraussetzung für Schulerfolg Die Sprachkoffer enthalten umfangreiche Sprachlernmaterialien, mit deren Hilfe es für Kinder und Jugendliche möglich ist, schrittweise und spielerisch Deutsch zu lernen. „Dass Kinder in der Schule Erfolg haben und sich als Teil einer Gemeinschaft fühlen, hängt wesentlich davon ab,wie gut sie Deutsch verstehen und sprechen. Die Sprachkoffer haben sich dabei in der Praxis als ein besonders hilfreiches Werkzeug erwiesen“, sagt Stefanie Jansen,Bürgermeisterin für Soziales, Bildung, Familie und Chancengleichheit. An 17 von insgesamt 18 Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Heidelberg werden bereits Sprachkoffer eingesetzt. Die neuen Sets werden aus dem jährlich 330.000 Euro umfassenden Sprachfördertopf der Stadt finanziert und an den Heidelberger Grundschulen, insbesondere den Internationalen Vorbereitungsklassen (VKL-Klassen), eingesetzt. Lernen im eigenen Tempo Mit Hilfe der Materialien des Sprachkoffers können Schülerinnen und Schüler unterschiedlichen Alters in ihrem eigenen Tempo und auf ihrem individuellen Sprachniveau gleichzeitig sowohl Wortschatz als auch Satzbau der deutschen Sprache lernen. Der Sprachkoffer beinhaltet beschriftete und bebilderte Wortkarten, programmierte Vorlesestifte, Kopfhörer und eine Satzleiste. Dadurch kann das Material nicht nur im Deutsch-, sondern auch im Fachunterricht eingesetzt werden. Sprachlernkonzept ist „ein echtes Erfolgsmodell“ Das Sprachlernkonzept „Schrittweise Deutsch“ wurde von Prof.Dr.Anne Berkenmeier von der Pädagogischen Hochschule Heidelberg und Anja Schmidt, Rektorin an der AlbertSchweitzer-Schule, in Kooperation mit dem Regionalen Bildungsbüro Heidelberg entwickelt. Das Staatliche Schulamt Mannheim begleitet den Einsatz an Schulen mit Unterstützungsmaßnahmen. „Mit dem Sprachlernkonzept „Schrittweise Deutsch“ wurde ein echtes Erfolgsmodell geschaffen, welches niedrigschwellig und passgenau die Schülerinnen und Schüler unterstützt, Deutsch zu lernen“, sagt Schulamtsdirektorin Florence Brokowski-Shekete vom Staatlichen Schulamt. eu Präsentieren die Sprachkoffer (v.l.): Anja Schmidt, Rektorin der Albert-Schweitzer-Schule, Schulamtsdirektorin Florence Brokowski-Shekete, Isabel Arendt und Franz Meißner vom Amt für Schule und Bildung sowie Bürgermeisterin Stefanie Jansen. (Foto Dorn) Eine Bücherkiste voller Vielfalt Heidelberg ist international, das ist auch an den Grundschulen sichtbar. Mit dem Pilotprojekt „Menschenbücher zu Besuch“ möchte der Migrationsbeirat diese Vielfalt für Grundschülerinnen und -schüler über eine Kiste ausgewählter Bücher sichtbarer machen. Kinder bekommen Einblicke in verschiedene Lebenswelten und erlernen den Umgang mit Unterschieden. Kürzlich war Projektstart mit Bürgermeisterin Jansen an der Geschwister-Scholl-Schule. Die Bücherkiste kann ausgeliehen werden über: migrationsbeirat@heidelberg.de. (Foto Rothe) Schulsozialarbeit wird fortgeführt Gemeinderat gab grünes Licht für sozialpädagogisches Angebot in den Jahren 2023/24 Der Gemeinderat hat am 15. Dezember einstimmig der Fortführung der Schulsozialarbeit im bisherigen Umfang in den Jahren 2023 und 2024 zugestimmt. Über eine zusätzliche Ausweitung des sozialpädagogischen Angebots an den Heidelberger Schulen wird das Gremium im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2023/2024 entscheiden. Heidelberg setzt seit 20 Jahren erfolgreich auf das Instrument der präventiven Jugendhilfe. Es dient vielen anderen Kommunen als Vorbild. Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter unterstützen Kinder und Jugendliche bei der Integration in der Schule und ins soziale Umfeld.Seit 2015 steht Schulsozialarbeit in allen Schultypen von der Grundschule bis zur weiterführenden Schule zur Verfügung. Die Verwaltung hält auch wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie eine weitere Aufstockung der Schulsozialarbeit perspektivisch ab Herbst 2023 für notwendig. Aktuell investiert die Stadt jährlich zwei Millionen Euro in das Angebot. Eine Aufstockung müsste nach Berechnungen der Verwaltung mit knapp einer halben Million Euro jährlich zusätzlich finanziert werden. eu

stadtblatt / 21. Dezember 2022 5 AKTUELLES Haushalt 2022: Stadt kann erneut Schulden abbauen Ende 2022 wird der Schuldenstand um 157 Millionen Euro geringer sein als geplant D ie städtischen Finanzen im Jahr 2022 entwickeln sich deutlich besser als erwartet: Im Ergebnishaushalt – dem laufenden Verwaltungsgeschäft – rechnet die Kämmerei mit einer Verbesserung um rund 70 Millionen Euro gegenüber dem Plan. Damit und mit dem 65,4 Millionen Euro hohen Kassenbestand zum Jahresanfang 2022 stehen ausreichend eigene Mittel zur Finanzierung der Investitionen im Finanzhaushalt zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg wird daher 2022 keine Kredite aufnehmen müssen. Der Schuldenstand wird im zweiten Jahr in Folge reduziert.Für Ende 2022 wird ein Schuldenstand von 209,3 Millionen Euro erwartet – rund 157,4 Millionen weniger als ursprünglich geplant.Aufgrund der positiven Entwicklung hat der Gemeinderat einstimmig die Aufhebung der Haushaltssperre beschlossen. Die deutlichen Verbesserungen im Ergebnishaushalt gehen insbesondere auf höhere Einnahmen bei der Gewerbesteuer zurück: Hier werden nach derzeitigem Stand Jahreseinnahmen von mindestens 150 Millionen Euro erwartet – rund 38 Millionen mehr gegenüber dem Plan. Die Stadt wird die positive Entwicklung 2022 nutzen, um die städtische Tochtergesellschaft Stadtwerke Heidelberg finanziell zu stärken. Die kommunalen Stadtwerke stehen bundesweit vor der Herausforderung, Energie zu stark gestiegenen Marktpreisen einkaufen zu müssen. Bisher sind die Stadtwerke Heidelberg gut durch die Krise gekommen. Ihre Kapitalrücklagen sollen daher um 17 Millionen Euro erhöht werden. Damit wird es den Stadtwerken möglich sein, die notwendigen Energiemengen einzukaufen, ohne notwendige Zukunftsinvestitionen zu kürzen. Daneben werden 10 Millionen Euro überplanmäßig zur Stärkung des Treuhandvermögens Bahnstadt sowie zur Verringerung des Gesamtdefizits zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung der Mittel für die Stadtwerke und das Treuhandvermögen Bahnstadt hat der Gemeinderat ebenfalls beschlossen. Die Kämmerei erwartet, dass unter anderem steigende Energiekosten und Inflation, Baupreissteigerungen, hohe Flüchtlingszahlen aufgrund des Ukraine-Kriegs den Doppelhaushalt 2023/24 der Stadt vor große Herausforderungen stellen werden. chb Die Mehrerträge im Haushalt fließen unter anderem in die Kapitalrücklagen der Stadtwerke, um diese für Zukunftsinvestitionen zu stärken. (Foto SWH) Oberbürgermeister Würzner startet in seine dritte Amtszeit Gemeinderat kam am gestrigen Dienstag zur offiziellen Amtsein- führung zusammen Nachdem Prof. Dr. Eckart Würzner am 27. November 2022 als Heidelbergs Oberbürgermeister wiedergewählt wurde, kam am gestrigen Dienstag, 20. Dezember, der Gemeinderat zu seiner offiziellen Amtseinführung zusammen, nach Redaktionsschluss dieser StadtblattAusgabe. Nach einer Ansprache von Sylvia Felder, Regierungspräsidentin des Regierungsbezirks Karlsruhe, erhielt der alte und neue Stadtchef aus den Händen von Stadträtin Prof.Dr.Anke Schuster die Amtskette. Anschließend hielt Prof. Würzner seine Antrittsrede. Bei einem anschließenden Festakt im Theater Heidelberg führte Intendant Holger Schultze durch ein vielfältiges Programm, das die ganze Breite einer engagierten Stadtgesellschaft widerspiegelte. Im Interview im Stadtblatt-Jahresrückblick – er liegt dieser Ausgabe bei – skizzierte Prof. Würzner die Herausforderungen und Ziele seiner dritten Amtszeit. Als „Kern seiner Arbeit“ bezeichnete er den Erhalt und die Förderung eines guten sozialen Miteinanders in der Stadt. Dies sei Grundvoraussetzung dafür, die großen Herausforderungen unserer Zeit zu lösen: „Es ist wie in einem Ruderboot: Jeder trägt an seinem Platz dazu bei,das Boot voranzubringen.Wir brauchen dabei jede und jeden, der mit anpackt.“ Größte Herausforderung Klimawandel Die größte Herausforderung derzeit sei der Klimawandel, so Würzner. Heidelberg sieht er gut aufgestellt beim Klimaschutz, aber man müsse das Tempo weiter forcieren. Dafür halte man in Heidelberg zwei große Trümpfe in der Hand: eine aufgeschlossene Bevölkerung und eine enorme Innovationskraft bei den Betrieben, Hochschulen und Einrichtungen. Die wichtigsten Handlungsfelder im Kampf gegen den Klimawandel seien dabei Energie, Mobilität und Gebäudesanierungen. Die Städte und Kommunen könnten hier viele Anreize setzen. Er wolle sich in seiner dritten Amtszeit dafür einsetzen, dass bis 2040 ganz Heidelberg klimaneutral wird. Und er ist sich sicher, dass die Menschen dabei mitgehen: „Ich habe bei meinen vielen Gesprächen große Offenheit für Veränderungen bemerkt.“ Bericht über Amtseinführung im nächsten Stadtblatt am 11. Januar In der ersten Ausgabe des Jahres 2023 am 11. Januar wird das Stadtblatt über die Amtseinführung ausführlich berichten. Fotos davon sind schon jetzt im Internet zu sehen. tir www.heidelberg.de/ oberbuergermeister Vor der offiziellen Amtseinführung zeigt Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner die Amtskette, die er bei seiner Vereidigung am gestrigen Dienstag aus den Händen von Stadträtin Prof. Dr. Anke Schuster erhielt. (Foto Dittmer)

stadtblatt / 21. Dezember 2022 6 Baustelle Eppelheimer Straße Ab dem 9. Januar Um- leitung stadtauswärts D er Umbau des Knotenpunkts Eppelheimer Straße/Da-Vinci-Straße in der Bahnstadt startet ab Montag, 9. Januar. Das führt zu Sperrungen und Umleitungen des Individualverkehrs (siehe Grafik). Bauende wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 sein. › Während der Bauzeit wird die Eppelheimer Straße im Baustellenbereich nur stadteinwärts aus Richtung Pfaffengrund befahrbar sein. › In Gegenrichtung erfolgt die Umleitung großräumig über die Speyerer Straße und den Diebsweg. Geplant ist ein kompletter Neubau der Fahrbahn auf 163 Metern Länge, unter anderemmit Rückbau der Gleise, Anpassungen der Verkehrsführung und teilweiser Verbreiterung der Gehwege. ls AKTUELLES Während des Umbaus der Eppelheimer Straße muss der Verkehr stadtauswärts umgeleitet werden. (Grafik Stadt HD) Klingenteichstraße Länger gesperrt Die Klingenteichstraße muss länger als geplant gesperrt werden. Die Straßenbauarbeiten verschieben sich voraussichtlich bis ins erste Quartal 2023. Die Durchfahrt von der Klingenteichstraße zumGaibergerWeg,JohannesHoops-Weg und zum Molkenkurweg ist weiter gesperrt.Umleitungen sind ausgeschildert. Die Hotels und Gaststätten sowie die Zufahrt zur Bergbahn Molkenkur sind aus Richtung Innenstadt erreichbar. Die Buslinie 30 fährt über Molkenkurweg und Graimbergweg nach Heidelberg. Broschüre „Energiekosten im Blick“ Im Bürgeramt erhältlich Die Broschüre „Energiekosten im Blick – Unterstützungsangebote für Heidelberg“ hat die Verbraucherzentrale gemeinsam mit demAmt für Soziales und Senioren erstellt. Sie ist bei den Sozial- und Schuldnerberatungen und in den Bürgerämtern erhältlich. Die Broschüre informiert über die Energieberatung durch die Verbraucherzentrale, gibt Energiespartipps und Hinweise zu Unterstützung in Heidelberg, wenn die Energiekosten einemüber den Kopf wachsen. Zebrastreifen macht Schulweg sicherer In der Südstadt ist kürzlich an der Kreuzung Feuerbachstraße/Fichtestraße/ Franz-Marc-Straße ein neuer Fußgängerüberweg freigegeben worden. Nach den Zebrastreifen in der Albert-Fritz-Straße in Kirchheim und in der FelixWankel-Straße in Rohrbach ist dies der dritte Zebrastreifen, der im Rahmen des städtischen Sicherheitsaudits in diesem Jahr neu markiert wurde. In der Nähe befinden sich Schulen und Einrichtungen für Kinder. Die können jetzt sicherer die Feuerbachstraße überqueren. (Foto Stadt HD) Gebühr für Bewohnerparkausweise Keine Erhöhung im Jahr 2023 Die 2022 geltenden Gebühren für Bewohnerparkausweise werden für das Jahr 2023 nicht erhöht, es bleibt bei 120 Euro pro Jahr.Das hat der Gemeinderat am 15. Dezember mit großer Mehrheit beschlossen. Das Gremium stimmte auch demVorschlag der Verwaltung zu, dass Heidelberg-Pass-Inhabende lediglich 36 Euro zahlen. Eine weitere Erhöhung auf 240 Euro pro Jahr – wie ursprünglich geplant – ist aufgrund der ungewissen wirtschaftlichen Lage und der Energiepreiskrise derzeit aus Sicht der Verwaltung nicht empfehlenswert. Eine Arbeitsgruppe aus Gemeinderätinnen und -räten sowieMitarbeitenden der Verwaltung wird erstmals am 25. Januar 2023 über mögliche Gebührenerhöhungen ab 2024 diskutieren. Langer Anger: Pollereinbau erfolgt Gemeinderat weist Widersprüche zurück Der Lange Anger zwischen Gadamerplatz und Pfaffengrunder Terrasse soll autofrei werden. Schilder und Poller für die Sperrung auf Höhe des Gadamerplatzes liegen seit Wochen bereit. Nun können sie auch endlich eingebaut werden. Der Gemeinderat wies in seiner Sitzung am 15. Dezember Widersprüche aus der Bürgerschaft zurück und beschloss die Umsetzung. Die Stadtverwaltung will die Poller direkt nach den Weihnachtsferien im Januar einbauen – so wie es die Rahmenplanung der Bahnstadt vorsieht. Bisher durfte die Stadtverwaltung aus rechtlichen Gründen nicht mit den Bauarbeiten beginnen. Die Widersprüche hatten eine aufschiebende Wirkung. Czernybrücke Speyerer Straße Diebsweg Diebsweg Czernyring Ringstraße Richtung Wieblingen Richtung Eppelheim/ Pfaffengrund Richtung Altstadt Speyerer Straße Baustelle Umleitungsgrafik für KFZ-Verkehr Eppelheimer Straße

stadtblatt / 21. Dezember 2022 7 Energiekrise: Betriebe stärken Ausbau von Infoangeboten zu Hilfen und Beratung zu Energie- effizienz – Stärkung des Handwerks D ie Energiekrise und dadurch bedingte Preissteigerungen stellen Betriebe und Unternehmen vor starke Herausforderungen. Die Stadt Heidelberg hat im Rahmen der Wirtschaftsoffensive ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um Unternehmen kurzfristig und langfristig zu unterstützen und denWirtschafts- und Wissenschaftsstandort nachhaltig zu stärken. Der Gemeinderat hat das Unterstützungspaket am 15. Dezember einstimmig beschlossen. Die Initiative umfasst ein dreistufiges Programm, das die Unternehmen sowohl kurzfristig unterstützt, als auch langfristig hilft, sich besser aufzustellen: 1. Information und Aufklärung: Das Amt für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft wird etwa ab Januar 2023 auf seiner Internetseite übersichtlich über politische Entscheidungen, Preisbremsen, mögliche Subventionen und Energiesparprogramme informieren – eine wichtige Unterstützung gerade auch für kleinere und mittlere Betriebe. 2. Kurzfristige und langfristige Beratung: Es gibt bereits etablierte Institutionenwie die KLiBA und die KEFF Rhein-Neckar. Aufgrund der großen Nachfrage und des Zeitdrucks ergänzt die Stadt kurzfristig die bestehende Förderkultur mit weiteren Angeboten: Die Mittelstandsoffensive wird wieder einberufen, im Umweltamt wird kurzfristig Personal für Beratung bereitgestellt, in Planung ist ein agiles Beratungsteam von Wirtschaftsenergiebeauftragten, die Unternehmen mit ihrem Know-how unterstützen. 3. Umsetzungshilfen und langfristige Initiativen: Zu den Maßnahmen gehören Zuschüsse für die Fortbildung zur Fachkraft für Photovoltaik, das Ansiedeln und Halten systemrelevanten Handwerks in Heidelberg und die stärkere Berücksichtigung derAnforderungen des Handwerks bei der Vergabe von Gewerbeflächen. chb Weitere Infos: www.wirtschafts foerderung.heidelberg.de Bei der Vergabe von Gewerbeflächen sollen zukünftig die Anforderungen des Handwerks stärker berücksichtigt werden. (Foto Dittmer, Drohnenaufnahme Wieblingen) Aus dem Gemeinderat Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof soll kommen Am Hauptbahnhof soll ein großes Fahrradparkhaus entstehen.Der Gemeinderat hat am 15.Dezember mehrheitlich für die Beauftragung eines Architektenbüros aus Frankfurt gestimmt.Die Kosten für die Architektenleistungen belaufen sich auf rund 280.000 Euro.Der Neubau soll zwischen dem Hotelneubau Intercity und dem geplanten Neubau der Deutschen Bahn auf Gleisebene in Richtung Kurfürsten-Anlage entstehen. Mittagessen in den Kitas Ein qualitätsvolles Mittagessen in den Kitas ist Heidelberger Eltern wichtig.Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.Dezember deshalb einem von der Verwaltung erarbeiteten Verpflegungskonzept für die 24 städtischen Kitas einstimmig zugestimmt. Es soll als Grundlage für eine Ausschreibung zur Neuvergabe der Essensversorgung dienen.Der Start des Vergabeverfahrens ist für das 2.Quartal 2023 vorgesehen. Im Herbst 2023 könnte der Vertragsabschluss für die Zeit ab 1. September 2024 erfolgen. Patrick-Henry-Village: Öffentlichkeitsbeteiligung ab 2023 Bürgerinnen und Bürger werden aktiv den 16.Heidelberger Stadtteil PatrickHenry-Village mitgestalten können. Zur Namensgebung und Stadtteilabgrenzung des neuen Quartiers wird es eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit geben.Dies entschied der Gemeinderat jetzt einstimmig.Der Start ist für das zweite Quartal 2023 vorgesehen.Die Beteiligungsergebnisse dienen dem Gemeinderat als Entscheidungshilfe bei der Beschlussfassung voraussichtlich im vierten Quartal 2023. Jahresauftakt: Vereine präsentieren sich Die Stadt Heidelberg lädt am Sonntag, 15. Januar 2023, zwischen 11.30 und 16 Uhr zur Jahresauftaktveranstaltung am und im Haus am Harbigweg, Harbigweg 5 ein. Dabei werden unter dem Motto „Vereine – Herzstück der Stadtgesellschaft“ Heidelberger Vereine die ganze Vielfalt ihrer Angebote von Sport, Musik, Kultur bis zu sozialem Engagement präsentieren. Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Der Jahresauftakt findet im Wechsel mit dem großen Bürgerfest alle zwei Jahre statt. (Foto Dittmer) Abholung der Weihnachtsbäume Ab 9. Januar 2023 Anfang Januar 2023 sammeln Jugendvereineunddie städtischeMüllabfuhr die Weihnachtsbäume in den Stadtteilen ein. Die Bäume müssen am Abholtag bis 6 Uhr am Straßenrand öffentlicher Straßen bereitliegen. Die Christbäume dürfen maximal 2,50 Meter lang undmüssen völlig frei von Weihnachtsschmuck sein. Die ersten Abholungen im Januar: › Bergheim (einschließlich Ochsenkopf): Montag, 9. Januar › Bahnstadt: Montag, 9. Januar; die Bäume müssen zur Promenade am Langen Anger gebracht werden › Altstadt: Dienstag, 10. Januar 2023 › Weststadt: Mittwoch, 11. Januar › Boxberg, Emmertsgrund: Donnerstag, 12. Januar Im Stadtblatt am 11. Januar werden weitere Termine bekannt gegeben. AKTUELLES

stadtblatt / 21. Dezember 2022 8 BEKANNTMACHUNG 3. Satzung zur Änderung der Bestattungsgebührensatzung vom 15.Dezember 2022 Auf Grund der §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1249) geändert worden ist, und des § 4 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 1095, 1098) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 15.Dezember 2022 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Bestattungsgebührensatzung Die Anlage zur Bestattungsgebührensatzung (Bestattungsgebührenverzeichnis) vom 20. Dezember 2018 (Heidelberger Stadtblatt vom 27. Dezember 2018), die zuletzt durch Satzung vom 17. Dezember 2020 (Heidelberger Stadtblatt vom 23. Dezember 2020) geändert worden ist, erhält die aus dem Anhang zu dieser Änderungssatzung ersichtliche Fassung. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Heidelberg,den 15.Dezember 2022 Prof.Dr.Eckart Würzner Oberbürgermeister Gebührenverzeichnis zur Bestattungsgebührensatzung (Bestattungsgebührenverzeichnis - GebVerz-BGS) 1 Gebühren für alle Bestattungsarten 1.1 Benutzung der Betriebsräume STADTWERKE HEIDELBERG 1.1.1 Benutzung der Leichenhalle 242,00 € Folgende Leistungen sind in Nr. 1.1.1 enthalten: a) Übernahme des Sarges in der Leichenhalle (Tätigkeiten des Leichenhallenaufsehers) b) Kühlzellenbenutzung und Aufbahrung bis zur Beisetzung, Einäscherung oder Überführung nach auswärts 1.1.2 Benutzung des muslimischenWaschraumes 35,00 € (nur im Friedhof Pfaffengrund) 1.2 Benutzung der Feierhalle (einschl. gärtnerische Dekoration und Kranzständer in der Feierhalle) 1.2.1 Regelbenutzungszeit (30 Minuten) 341,00 € 1.2.2 Zuschlag für verlängerte Benutzungszeit 128,00 € (weitere 30 Minuten) 1.2.3 Benutzung des Abschiedsraumes am Krematorium 207,00 € 1.2.4 Beiwohnung bei der Feuerbestattung 45,00 € (Sargeinführung in den Verbrennungsofen) 1.3 Orgel- oder Harmoniumspiel durch einen Organisten des Friedhofsamtes - Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn das städtische Instrument durch einen Dritten benutzt wird. 1.3.1 Honorar bei Regelbenutzungszeit gem.Nr. 1.2.1 66,00 € (einschl. Benutzung des Instruments) 1.3.2 Zuschlag bei verlängerter Benutzungszeit gem.Nr. 1.2.2 33,00 € (einschl. Benutzung des Instruments) 1.4 Bei Kindern unter 10 Jahre ermäßigen sich die Gebühren der Nr. 1.1, 1.2, 2.1, 2.2, 2.3, 3.1, 3.2, 5.1, 5.2, 5.3 und 5.4 um jeweils 50 v.H. BEKANNTMACHUNGEN Impressum Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.) Florine Oestereich Foto: Stadtwerke Heidelberg Alle Angaben ohne Gewähr Öffnungszeiten Stadtwerke Heidelberg Kundenzentrum, ENERGIEladen, Hallenbäder und Bergbahnen Das Kundenzentrum in der Kurfürsten-Anlage ist zwischen den Feiertagen geöffnet: Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr. Gleiches gilt für den ENERGIEladen in der Hauptstraße 120: montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr, samstags von 10 bis 16 Uhr. Auch der Kundenservice ist telefonisch unter 0800 513 513 2 erreichbar.Vom24.bis 26. Dezember sowie an Silvester, Neujahr und am6.Januar 2023 ist geschlossen. An- und Ummeldungen sowie die Übermittlung von Zählerständen sind jederzeit auf www.swhd.de/ online-kundenservice möglich. Die übrigen Büros der Stadtwerke Heidelberg sind vom 24. Dezember bis 1. Januar geschlossen. Der Entstördienst ist täglich 24 Stunden erreichbar, auch an Feiertagen: Strom: 06221 513-2090 Erdgas: 06221 513-2030 Fernwärme: 06221 513-2060 Wasser: 06221 513-2060 Heidelberger Bäder Schwimmen ist auch über Weihnachten und den Jahreswechsel an jedemTag möglich.An folgenden Tagen öffnet nur ein Bad: › 24.12.: City-Bad, 7–14 Uhr › 25.12.: Hallenbad Hasenleiser, 0–18 Uhr › 26.12.: Hallenbad Köpfel, 10–18 Uhr › 31.12.: City-Bad, 7–14 Uhr › 1.1.: Hallenbad Hasenleiser, 3–19 Uhr › 6.1.: Hallenbad Köpfel, 8.30–19.30 Uhr An allen anderen Tagen gelten die regulären Öffnungszeiten. Bergbahnen an Heiligabend Ausschließlich am 24. Dezember fahren die Bergbahnen aufgrund der verkürzten Öffnungszeiten des Heidelberger Schlosses kürzer: die letzte BahnabKornmarkt hochzurMolkenkur um 14 Uhr; die letzte Bahn vom Königstuhl abwärts um 14.28 Uhr. Alle Fahrzeiten auf www.bergbahn-heidelberg.de Die Stadtwerke Heidelberg wünschen allen einen ruhigen, erholsamen Jahresausklang und einen guten, gesunden Start ins neue Jahr 2023.

stadtblatt / 21. Dezember 2022 9 BEKANNTMACHUNGEN 2 Gebühren für Erdbestattung 2.1 Erdbestattung im Reihen- oder Wahlgrab 1 125,00 € (auch Beisetzung im jüdischen Friedhof) Folgende Leistungen sind in Nr. 2.1 enthalten: a) Verbringen des Sarges zum Grab und Versenken des Sarges mit 4 Sargträgern b) Ausheben und Schließen des Grabes c) Ausschlag des Grabes mit Grabmatten d) Verbringen des Blumenschmucks zum Grab innerhalb des Friedhofes e) Verwaltungsaufwand 2.2 Bereitstellung von 2 zusätzlichen Sargträgern 108,00 € 2.3 Zuschlag für Tiefbettung (nur inWahlgräbern möglich) 345,00 € 2.4 Zuschlag für Tiefumbettung innerhalb der Ruhezeit 1 432,00 € 3 Gebühren für Feuerbestattung und Urnenbeisetzung 3.1 Feuerbestattung inkl.Aschekapsel 305,00 € (gewerbliche Leistung - netto zzgl.Umsatzsteuer) 3.2 Feuerbestattung (hoheitliche Leistungen) 72,00 € Enthalten ist der Verwaltungsaufwand für die ortspolizeiliche Genehmigung der Feuerbestattung. 3.3 Urnen 3.3.1 Beisetzung einer Urne 220,00 € Folgende Leistungen sind in Nr. 3.3.1 enthalten: a) Verbringen der Urne zum Grab/zur Urnennische und Versenken/Einstellen der Urne b) Öffnen und Schließen des Grabes bzw. der Urnennische c) Transport des Blumenschmucks innerhalb des Friedhofes 3.3.2 Versand einer Urne im Inland (gewerbliche Leistung - netto zzgl.Umsatzsteuer) 35,00 € 3.3.3 Beisetzung einer Urne von auswärts 235,00 € (Einäscherung erfolgte nicht in Heidelberg) Enthalten sind die in Nr. 3.3.1 genannten Leistungen. 3.3.4 Umbettung einer Urne 352,00 € (innerhalb der Heidelberger Friedhöfe) 3.3.5 Ausbettung einer Urne zum Versand nach auswärts 200,00 € 4 Gebühren für Bestattungsplätze 4.1 Reihengräber - auf die Dauer der Ruhezeit (18 Jahre) 4.1.1 Reihengrab für Erwachsene und Kinder ab 10 Jahre 1 240,00 € 4.1.2 Reihengrab für Kinder unter 10 Jahre 650,00 € 4.1.3 Reihengrab in gärtnergepflegten Gemeinschafts- 652,00 € grabfeldern 4.1.4 Urnenreihengrab 691,00 € 4.1.5 Anonymes Urnengrab 586,00 € 4.1.6 Besonderes Urnengrab - einschl.Namensplatte 890,00 € (nur Friedhof Kirchheim) 4.1.7 Urnenreihengrab innerhalb 417,00 € gärtnergepflegten Gemeinschaftsgrabfeldern 4.1.8 Besonderes Reihengrab -einschl.Namensplatte 1 196,00 € (nur Friedhof Kirchheim) 4.2 Wahlgräber für Erdbestattungen mit einer Nutzungsdauer von 25 Jahren 4.2.1 Einzelgrab in 1.Reihe 2 495,00 € 4.2.2 Jede weitere Grabstelle einer Grabstätte in 1.Reihe 2 600,00 € 4.2.3 Einzelgrab in 2. und 3.Reihe 2 200,00 € 4.2.4 Jede weitere Grabstelle einer Grabstätte in 2.und 3.Reihe 2 365,00 € 4.2.5 Einzelgrab in gärtnergepflegten Gemeinschafts- 2 481,00 € grabfeldern 4.2.6 Jede weitere Grabstelle einer Grabstätte 2 680,00 € in gärtnergepflegten Gemeinschaftsgrabfeldern 4.3 Urnenwahlgräber mit einer Nutzungsdauer von 25 Jahren 4.3.1 Einzelgrab in 1.Reihe 1 995,00 € 4.3.2 Einzelgrab in 2.Reihe 1 800,00 € 4.3.3 Besonderes Urnenwahlgrab 2 245,00 € 4.3.4 Baumgrab 2 237,00 € 4.3.5 Urnenwahlgrab in gärtnergepflegten Gemeinschafts- 1 985,00 € grabfeldern 4.3.6 Baumgrab in gärtnergepflegten Gemeinschafts- 1 141,00 € grabfeldern 4.4 Urnennischen mit einer Nutzungsdauer von 25 Jahren 4.4.1 Urnennischen in Mauern und Stelen 1 984,00 € 4.4.2 Urnennische im denkmalgeschützten Gebäudeteil 3 421,00 € des Krematoriums 4.5 Nebenland mit einer Nutzungsdauer von 25 Jahren je qm 665,00 € 4.6 Für den erneuten Erwerb von Nutzungsrechten anWahlgräbern sind die Gebühren der Nr. 4.2 bis 4.5 anteilig nach der Dauer der Verlängerung zu Grunde zu legen. 5 Gebühren für andere Leistungen auf den Friedhöfen 5.1 Ausbettungen - zur Überführung nach auswärts 1 539,00 € 5.2 Ausbettung und Wiederbeisetzung der sterblichen 2 555,00 € Überreste 5.3 Beisetzung von Verstorbenen, die von auswärts 1 071,00 € zugeführt werden (Umbettungsfälle) 5.4 Tiefzuschlag in Höhe der Nr. 2.3 auf die Leistungen 375,00 € der Nr. 5.1 bis 5.3 5.5 S onderleistungen: Sonstige im Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet. 5.6 Zuschlag für Bestattungen an Samstagen 5.6.1 Erdbestattung - Samstagszuschlag 342,00 € 5.6.2 Trauerfeier ohne Beisetzung - Samstagszuschlag 110,00 € 5.6.3 Urnenbeisetzung - Samstagszuschlag 110,00 € 6 Verwaltungsgebühren 6.1 Genehmigungsgebühr für das Aufstellen von Grabzeichen oder Auflegen von Grabplatten 6.1.1 Grabmalgenehmigung 89,00 € 6.1.2 Kleinstgrabzeichen 50 v.H. aus Nr. 6.1.1 44,00 € 6.2 Ausstellung eines Leichenpasses 36,00 € 6.3 Ausstellung einer Grabbescheinigung 38,00 € 6.4 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Ortspolizeibehörde 21,00 € 6.5 Ausnahmegenehmigung nach § 33 Bestattungsgesetz 57,00 € 7 Umsatzsteuer Sollten einzelne der vorgenannten Gebühren ab dem 1. Januar 2023 der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, so sind diese jeweils zuzüglich der gesetzlich festgelegten Umsatzsteuer zu erheben. Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung, ist gemäß § 4 Abs.4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts,der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenenArt geltend gemacht worden,so kann auch nachAblauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. BEKANNTMACHUNG 3. Satzung zur Änderung der Entsorgungssatzung vom 15.12.2022 Auf Grund von § 46 Absatz 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg vom 3. Dezember 2013 (GBl.S. 389),das zuletzt durchArtikel 4 des Gesetzes vom 17.Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1248) geändert worden ist, §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 1095, 1098) geändert worden ist, und §§ 2, 8 Absatz 2 und 13 bis 17 des Kommunalabgabengesetzes vom 17.März 2005 (GBl. S. 206), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1249) geändert

stadtblatt / 21. Dezember 2022 10 BEKANNTMACHUNGEN worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 15.12.2022 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Entsorgungssatzung zum 1. Januar 2023 § 9 Absatz 1 der Entsorgungssatzung vom 10. Dezember 2015 (Heidelberger Stadtblatt vom 16.Dezember 2015), die zuletzt durch Satzung vom 17.Dezember 2020 (Heidelberger Stadtblatt vom 23.Dezember 2020) geändert worden ist,wird wie folgt gefasst: „(1) Die Abfuhrgebühr beträgt 1. für geschlossene Gruben bei Leerung alle 4 Wochen 21,10 € / m³ 2. für geschlossene Gruben bei Leerung alle 6 Wochen 21,60 € / m³ 3. für geschlossene Gruben bei Leerung 21,85 € / m³ länger als 6Wochen 4. für Kleinkläranlagen (Ausfaulgruben) 39,00 € / m³ 5. für Kleinkläranlagen (Absetzgruben) 48,50 € / m³“ Artikel 2 Änderung der Entsorgungssatzung zum 1. Januar 2024 § 9 Absatz 1 der Entsorgungssatzung vom 10. Dezember 2015 (Heidelberger Stadtblatt vom 16. Dezember 2015), die zuletzt durch Artikel 1 dieser Satzung geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „(1) Die Abfuhrgebühr beträgt 1. für geschlossene Gruben bei Leerung alle 4 Wochen 25,00 € / m³ 2. für geschlossene Gruben bei Leerung alle 6 Wochen 27,00 € / m³ 3. für geschlossene Gruben bei Leerung 27,30 € / m³ länger als 6Wochen 4. für Kleinkläranlagen (Ausfaulgruben) 48,70 € / m³ 5. für Kleinkläranlagen (Absetzgruben) 60,60 € / m³“ Artikel 3 Inkrafttreten (1) Artikel 1 diese Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. (2) Artikel 2 dieser Satzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Heidelberg,den 15.12.2022 Prof.Dr.Eckart Würzner; Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung,mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts,der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenenArt geltend gemacht worden,so kann auch nachAblauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. BEKANNTMACHUNG 1. Satzung zur Änderung der Bewohnerparkausweisgebührensatzung vom 15.12.2022 Auf Grund von § 6a Absatz 5a Satz 2 und 5 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, ber. S. 919), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3108) geändert worden ist, § 1 der Delegationsverordnung der Landesregierung zur Erhebung von Parkgebühren vom 14. Juli 2021 (GBl. S. 605), §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1249) geändert worden ist und § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 1095, 1098) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 15.12.2022 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Bewohnerparkausweisgebührensatzung Die Bewohnerparkausweisgebührensatzung vom 9. Dezember 2021 (Heidelberger Stadtblatt vom 22. Dezember 2021) wird wie folgt geändert: 1. § 3 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Erlischt der Bewohnerparkausweis vor dem Ende seiner Laufzeit, werden bereits für die Zukunft gezahlte Gebühren anteilig für jeden ungenutzten Monat erstattet; dies gilt nicht,wenn der zu erstattende Betrag weniger als 30 Euro betragen würde.“ 2. In § 5 wird die Angabe „31. Dezember 2022“ durch die Angabe „31. Dezember 2023“ ersetzt. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Heidelberg,den 15.12.2022 Prof.Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. BEKANNTMACHUNG 3. Satzung zur Änderung der Abwassersatzung vom 15.12.2022 Auf Grund von § 46 Absatz 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg vom 3. Dezember 2013 (GBl. S. 389), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1248) geändert worden ist, §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581,ber. S. 698),die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 1095, 1098) geändert worden ist, und §§ 2, 8 Absatz 2 und 13 bis 17 des Kommunalabgabengesetzes vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1249) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 15.12.2022 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Abwassersatzung § 27 der Abwassersatzung vom 20. Dezember 2018 (Heidelberger Stadtblatt vom 27. Dezember 2018), die zuletzt durch Satzung vom 17.Dezember 2020 (Heidelberger Stadtblatt vom 23. Dezember 2020) geändert worden ist,wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 wird die Angabe „1,28 €“ durch die Angabe „1,68 €“ ersetzt. 2. In Absatz 2 wird die Angabe „0,44 €“ durch die Angabe „0,66 €“ ersetzt. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Heidelberg,den 15.12.2022 Prof.Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. BEKANNTMACHUNG 5. Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung vom 15.12.2022 Auf Grund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 1095, 1098) geändert worden ist, und der §§ 2, 8 Absatz 2, 11, 13 und 42 des Kommunalabgabengesetzes vom 17.März 2005 (GBl.S.206), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1249) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 15.12.2022 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Wasserversorgungssatzung Die Wasserversorgungssatzung vom 28. Juli 2010 (Heidelberger Stadtblatt vom 4. August 2010), die zuletzt durch Satzung vom 17. Dezember 2020 (Heidelberger Stadtblatt vom 23. Dezember 2020) geändert worden ist,wird wie folgt geändert: 1. § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 Anschlussantrag (1) Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und jede Änderung des Hausanschlusses ist vom Anschlussnehmer oder der Anschlussnehmerin unter Benutzung eines bei der Stadt Heidelberg „Stadtbetriebe Heidelberg“ erhältlichen Vordrucks oder Online-Formulars für jedes Grundstück zu beantragen. Dem Antrag sind insbesondere folgende Unterlagen beizufügen,soweit sich die erforderlichen Angaben nicht bereits aus demAntrag selbst ergeben: 1. Ein Lageplan nebst Beschreibung und Skizze der geplanten Anlage des Anschlussnehmers (Wasserverbrauchsanlage); 2. der Name des Installationsunternehmens, durch das die Wasserverbrauchsanlage eingerichtet oder geändert werden soll; 3. eine nähere Beschreibung besonderer Einrichtungen (zum Beispiel von Gewerbebetrieben), für die auf dem Grundstück Wasser verwendet werden soll, sowie die Angabe des geschätztenWasserbedarfs; 4.Angaben über eine etwaige Eigengewinnungsanlage; 5. im Falle des § 3 Absatz 4 die Verpflichtungserklärung zur Übernahme der mit

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