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7 stadtblatt / 14. Dezember 2022 BEKANNTMACHUNGEN Impressum Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.) Michael Treffeisen Foto: Stadtwerke Heidelberg Alle Angaben ohne Gewähr STADTWERKE HEIDELBERG Impressum Herausgeberin Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Marktplatz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@ heidelberg.de Amtsleitung Achim Fischer (af) Redaktion Eberhard Neudert-Becker (neu), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christiane Calis (cca), Christina Euler (eu), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Julian Klose (jkl), Hannah Lena Puschnig (hlp), Rebecca Rein (rr), Laura Schleicher (ls), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline 0800 06221-20 Stadt Heidelberg online www.heidelberg.de Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Absatz 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung imTechnischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg einsehen und Auskunft über den Inhalt erhalten. Eine Einsichtnahme in die o.g. Satzung im Technischen Bürgeramt ist in der Regel nach vorheriger terminlicher Absprache unter der Telefonnummer 06221 – 58 25150 oder per E-Mail unter bauberatung@heidelberg.de möglich. Dienstags in der Zeit von 11 bis 12.30 Uhr und donnerstags in der Zeit von 15 bis 17 Uhr ist die Einsichtnahme auch ohne Terminabsprache möglich. Ort: Technisches Bürgeramt, Verwaltungsgebäude Prinz Carl, EG Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg Telefonische Erreichbarkeit: Montag: 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch: 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag: 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden unbeachtlich 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Heidelberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Hinweise: Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ist gemäß § 4 Absatz 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Heidelberg,den 07.12.2022 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt Weihnachtsaktion unterstützen Zeichen gesellschaftlicher Solidarität: Spende verdoppelt Als Unternehmen aus Heidelberg für die Region unterstützen die Stadtwerke Heidelberg seit mehr als zwei Jahrzehnten die Weihnachtsaktion der Rhein-Neckar-Zeitung. Die Spenden helfen Menschen, die in schwierigen Situationen sind. „In diesem Jahr haben wir den Betrag sogar auf 10.000 € verdoppelt: Auch wenn für unser Unternehmen die wirtschaftliche Lage nicht einfach ist, möchten wir ein Zeichen für die Solidarität mit allen setzen, die Unterstützung brauchen.Und wir bitten über unsere Weihnachtspost auch alle unsere Partnerinnen und Partner, sich an dieser Aktion zu beteiligen, denn gemeinsam können wir mehr erreichen“, sagt Prof. Dr. Rudolf Irmscher anlässlich der Übergabe des Schecks mit dem Claim „Bernadette bleibt bewusst bescheiden. Bezaubernd, Bernadette“ – übrigens auch das Motiv der Weihnachtskarte von den Stadtwerken Heidelberg an ihre Partnerinnen und Partner. Das Motiv verweist auf die Energiespar-Kampagne#damitsfürallereicht, die von den Stadtwerken Heidelberg entwickelt und gemeinsam mit der Stadt und der KLiBA Heidelberg gelauncht wurde. Auch damit rufen die Stadtwerke zum Zusammenhalt in der Gesellschaft auf. Wer sich an der Aktion der Rhein-Neckar-Zeitung beteiligen möchte,findet mehr hier: Spendenübergabe (v.l.n.r.): Stellvertretende Betriebsratsvorsitzende der Stadtwerke Heidelberg Heidi Schwarz; Fritz Quoos von der Rhein-Neckar-Zeitung, Geschäftsführer Prof. Dr. Rudolf Irmscher und Betriebsratsvorsitzender Michael Mergenthaler. Hoodie-Wettbewerb Energiesparen kann auch stylisch sein: Zeigt’s uns mit eurem Entwurf für einen kuscheligen, wärmenden Hoodie. Jetzt mitmachen und gewinnen: www.swhd.de/heidel-hoodie Informationen zu den Energiepreisen und Entlastungen gibt es hier: www.swhd.de/faq_energie

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