stadtblatt / 14. Dezember 2022 6 BEKANNTMACHUNGEN 32 Annahmen von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen über 10.000 Euro,Beschlussvorlage 33 Fachkräftebedarf in Heidelberg, Informationsvorlage 34 Eigenbetrieb Städtische Beteiligungen Internationale Bauausstellung Heidelberg GmbH (IBA) – Übertragung der Aufgaben des Aufsichtsrates an die Gesellschafterversammlung, Informationsvorlage 35 Zweite Prognose über den Verlauf der Haushaltswirtschaft 2022 (Stand 30.09.2022) mit Steuerungsbericht,Aufhebung der Haushaltssperre in Höhe von 1,5 Millionen Euro,Beschlussvorlage 36 Eigenbetrieb Städtische Beteiligungen, Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in 2022,Beschlussvorlage 37 Treuhandvermögen Bahnstadt, Genehmigung des Wirtschaftsplans 2023, Beschlussvorlage 38 Stärkung des Treuhandvermögens der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Bahnstadt,Beschlussvorlage 39 Eigenbetrieb Städtische Beteiligungen Wirtschaftsplan 2023,Beschlussvorlage 40 Stadtbetriebe Heidelberg, Wirtschaftsplan 2023,Beschlussvorlage 41 Konversionsfläche Südstadt, Modernisierung und Instandsetzung des Südflügels der alten Stallungsgebäude – Abschluss einer sanierungsrechtlichen Vereinbarung,Beschlussvorlage 42 Beschränkung der Widmung der Straße „Langer Anger“ im Bereich zwischen Da-Vinci-Straße und Galileistraße, Beschlussvorlage 43 Medienforum Heidelberg, 1. Änderungsvertrag zum Zuwendungsvertrag, Beschlussvorlage 44 Pflege und Bepflanzung von brachliegenden Gewerbeflächen, Antrag der SPD; 44.1 Pflege und Bestand von brachliegenden Gewerbeflächen,Informationsvorlage 45 Flächen für gemeinschaftliches Gärtnern (Urban Gardening) auf dem AloisLink-Platz, Antrag der SPD – 45.1 Flächen für gemeinschaftliches Gärtnern auf dem Alois-Link-Platz, Informationsvorlage 46 Prüfung Bundesgartenschau 2025 auf dem Airfield, Antrag der SPD – 46.1 Prüfung Bundesgartenschau 2025 auf dem Airfield, Bericht über die Ergebnisse der Prüfung, Informationsvorlage 47 Praktische Ausgestaltung der UNESCO City of Literature Heidelberg – Initiativen und Konzepte, Antrag der CDU – 47.1 Literaturförderkonzept der UNESCO City of Literature Heidelberg, Informationsvorlage 48 Zusätzliche Bushaltestelle der Linie 720 „Im Bieth“,Antrag von GAL/FWV – 48.1 Zusätzliche Bushaltestelle der Linie 720 „Im Bieth“, Informationsvorlage 49 Tempo 20-Zone ab Einmündung Steubenstraße bis zum verkehrsberuhigten Bereich Mühltalstraße,Antrag von Grüne, LINKE 50 Verbesserung der ÖPNV-Anbindung für den Stadtteil Kirchheim,Antrag der HDer 51 Proaktiver Denkmalschutz, Möglichkeiten städtischer Intervention, Antrag von GAL/FWV,Grüne, SPD 52 Erstellung einer Verordnung für gebündelten Bedarfsverkehr und Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen, Antrag von: Grüne 53 Repräsentanz des Jugendgemeinderats, Antrag von LINKE, Grüne, SPD, Einzelstadtrat Butt 54 Deckelung der Gebühren für Leistungen zum Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG),Antrag der Grünen 55 Berücksichtigung der grauen Energie bei der Entwicklung bzw. Erweiterung neuer Stadtquartiere sowie bei den Klimabilanzen und imKlimaschutzaktionsplan, Antrag von LINKE,Grüne,GAL/FWV 56 Schaffung von Wohnraum für Studierende und Gastwissenschaftler/-innen, Antrag der CDU 57 Grundsteuer,Antrag der CDU 58 Fragezeit 59 Offenlagen; 57.1 Bezirksbeirat Schlierbach – Ausscheiden von Lara Schmelzeisen und Nachrücken von Stephanie Spreer – 57.2 Bezirksbeirat Wieblingen – Ausscheiden von Ralf Becker und Nachrücken von Mithily Masilamany Nicht öffentliche Sitzung 1-10 Vertrauliche Tagesordnungspunkte ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Kirchheim – REWE Im Franzosengewann Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 05.05.2022 gemäß § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Kirchheim – REWE Im Franzosengewann sowie die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Mit dieser Bekanntmachung treten der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Absatz 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Kraft. Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften und die Begründung im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt erhalten. Das Technische Bürgeramt ist zurzeit für Besucherinnen und Besucher aktuell nur zu folgenden Zeitfenstern geöffnet: dienstags von 11 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 15 bis 17 Uhr. An den übrigen Tagen ist eine Einsichtnahme in die o.g. Satzung im Technischen Bürgeramt nur nach vorheriger terminlicher Absprache unter der Telefonnummer 06221 - 58 25150 oder per E-Mail unter bauberatung@heidelberg.demöglich. Ort: Technisches Bürgeramt, Verwaltungsgebäude Prinz Carl, EG Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg telefonische Erreichbarkeit: Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden unbeachtlich 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Heidelberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Hinweise: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung,die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ist gemäß § 4 Absatz 4 und 5 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde denBeschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Heidelberg,den 08.12.2022 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Bahnstadt – Wohnen an der Promenade“ Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 09.12.2021 gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) den Bebauungsplan „Bahnstadt – Wohnen an der Promenade“ sowie die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Werden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Berufsfeuerwehr Heidelberg als Leitstellendisponentin/Leitstellendisponent (m/w/d) zur Ausbildung mit Einsatztätigkeit | Vollzeit | Besoldungsgruppe bis A 9 mD LBesGBW Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Architektur und Technik des Hochbauamtes als Elektroingenieurin/Elektroingenieur (m/w/d) Vollzeit | Entgeltgruppe 11 TVöD-V | die Stelle ist grundsätzlich teilbar Verstärken Sie zum 01. April 2023 das Seniorenzentrum des Amtes für Soziales und Senioren als Küchen- und Hauswirtschaftskraft (m/w/d) 19,5 Wochenstunden | Entgeltgruppe 3 TVöD-V Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen.
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