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stadtblatt / 7. Dezember 2022 6 BEKANNTMACHUNGEN ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG des Ergebnisses der Neuwahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Stadt Heidelberg am 27. November 2022 I.Wahlergebnis Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Neuwahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters vom 27.11.2022 bekannt gemacht: Zahl der Wahlberechtigten: 107.410 Zahl der Wählerinnen/Wähler: 47.409 Zahl der ungültigen Stimmzettel: 237 Zahl der gültigen Stimmzettel: 47.172 Von den gültigen Stimmen entfielen auf: Lfd. Nr. Bewerber und sonstige gewählte Personen Stimmenzahl 1. Leuzinger, Björn, Chemielaborant, Heidelberg 1.562 2. Prof. Dr. Würzner, Eckart, Oberbürgermeister, Heidelberg 25.487 3. Bauer, Theresia, Landtagsabgeordnete, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst a.D., Heidelberg 20.010 4. Michelsburg, Sören, Heidelberg 44 5. Leser, Sofia, Heidelberg 12 6. Michalski, Mathias, Heidelberg 9 Sonstige gewählte Personen mit einer Stimmenanzahl unter 6 Stimmen 48 Der Bewerber Prof. Dr. Eckart Würzner hat von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten. Er ist somit zum Oberbürgermeister gewählt. II.Wahlanfechtung Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach dieser öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jeder/jedem Wahlberechtigten und von jeder Bewerberin/ jedem Bewerber schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Einspruch beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe, erhoben werden. Der Einspruch einer/eines Wahlberechtigten und einer Bewerberin/eines Bewerbers, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig,wenn ihmmindestens 100 Wahlberechtigte beitreten. Heidelberg, den 07.12.2022 Wolfgang Erichson, Stellvertretender Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses und Bürgermeister BEKANNTMACHUNG der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg -Anstalt des öffentlichenRechts - Hohenzollernstr.10,70178 Stuttgart Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2023 ist der 01.01.2023. Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2022 versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2023 keinen Meldebogen erhalten haben,rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2023 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhaltenMitte Januar 2023 einen Meldebogen. Melde- und beitragspflichtige Tiere sind: › Pferde › Schweine › Schafe › Hühner › Truthühner/Puten Meldepflichtige Tiere sind: › Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesverband gemeldet) Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons,Wisenten und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT-Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen. Nicht meldepflichtig sind u.a.: Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten Werden bis zu 25 Hühner und/oder Truthühner und keine anderen beitragspflichtigen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt derzeit die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner. Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb stehen oder in einer Hobbyhaltung.Zumelden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Schweine-, Schafe- und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01.2023 an HIT zu melden. Die Werden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Verstärken Sie zum 01. April 2023 die Musik- und Singschule als Lehrkraft für das Fach Elektrobass/Kontrabass/Bandcoaching (m/w/d) Bis zu 12 Deputatsstunden zuzüglich Ferienüberhang von 45 Unterrichtsminuten/Schulwoche | Entgeltgruppe 9b TVöD-V Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt /ab dem 01.02.2022 die Abteilung Aktive Senioren/Seniorenzentrum des Amtes für Soziales und Senioren als Sozialpädagogische Fachkraft (m/w/d) im Seniorenzentrum Weststadt mit abgeschlossenem Studium in der Sozialen Arbeit, Gesundheitspädagogik, Geriatrie oder vergleichbaren Studiengängen 32 Wochenstunden | Entgeltgruppe S11b TVöD-V Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Sekretariat des Hochbauamtes als Zweitsekretärin/Zweitsekretär (m/w/d) Teilzeit /19,5 Wochenstunden | Entgeltgruppe 7 TVöD-V Verstärken Sie ab dem 01. Mai 2023 den Eigenbetrieb „Stadtbetriebe Heidelberg“ anteilig als Leitung der Geschäftsstelle Eigenbetrieb „Stadtbetriebe Heidelberg“ (m/w/d) 16 Wochenstunden | Besoldungsgruppe A13g LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 12 TVöD-V Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. Tierseuchenkasse BW bietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen.Die Voraussetzungen und nähere Informationen erhalten Sie über das Informationsblatt, welches mit dem Meldebogen verschickt wird. Das Informationsblatt finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.tskbw.de. Es wird noch auf die Meldepflicht von Bienenvölkern hingewiesen. Die Völkermeldungen der Imker an ihren örtlichen Imkerverein werden von diesem an einen der beiden Landesverbände weiter gemeldet. Ist ein Imker nicht organisiert oder in einem Verein, der keinem der beiden Landesverbände angeschlossen ist, müssen die Völker bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden. Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, Leistungen der Tierseuchenkasse sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierhalter, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre, etc.) einsehen. Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: bei trag@tsk-bw.de; Internet: www.tskbw.de ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Neuenheim – Neubau eines Gebäudekomplexes des DKFZ Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 10. November 2021 gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für die im Südosten des Neuenheimer Feldes an der Berliner Straße liegende Fläche ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Der Einleitungsbeschluss wurde am 01.Dezember 2021 im „stadtblatt“ ortsüblich bekanntgemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen.

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