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Amtsanzeiger der Stadt Heidelberg 23. November 2022 / Ausgabe 37 / 30. Jahrgang BRAUCHTUM Zuschuss für Fastnachtszug Jubiläum im nächsten Jahr Die Stadt Heidelberg unterstützt den Jubiläumsfastnachtsumzug 2023 mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 200.000 Euro. Im nächsten Jahr feiert der Umzug 175. Jubiläum. Vorgesehen sind unter anderem Verschönerungsarbeiten an Umzugswägen, die Aufwertung von Kostümen und die Hinzuziehung neuer Gruppen.Am Fastnachtsdienstag verfolgen Jahr für Jahr teils mehr als 100.000 Besucherinnen und Besucher den Fastnachtszug. S. 4 › STÄDTERANKING Familienfreundlichste Stadt Studie der Wirtschaftswoche Heidelberg zählt zu den drei zukunftsfähigsten Städten in Deutschland und ist bundesweit die familienfreundlichste Stadt. Zu diesem Ergebnis kommt das Städteranking 2022 derWirtschaftsWoche.In Sachen Zukunftsfähigkeit punktet die Stadt unter anderem mit der zweitniedrigsten Quote bundesweit an Schulabgängern ohne Abschluss und der zweithöchsten Dichte an Forschungsinstituten. 71 Städte über 100.000 Einwohnern wurden dem Check unterzogen. S. 2 › STADTWALD 3.000 Bäume für Kahlfläche Aufforstung dank Spende Durch eine großzügige Spende der Manfred Lautenschläger-Stiftung in Höhe von 13.000 Euro konnte eine etwa zwei Fußballfelder große Kahlfläche im Stadtwald aufgeforstet werden. Freiwillige Helferinnen und Helfer vom „Rotaract Club Heidelberg“ und Manfred Lautenschläger persönlich setzten junge Traubeneichen und Winterlinden unterhalb des Weißen Steins. Beide Baumarten kommen besser mit dem Klimawandel zurecht als Buchen und Fichten. S. 5 › Wer wird Heidelbergs Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister? Am kommenden Sonntag, 27. November, sind rund 107.000 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, das mit ihrer Stimmabgabe zu entscheiden. Da keiner der neun Kandidierenden im ersten Wahlgang am 6. November die erforderliche absolute Mehrheit erreicht hat, kommt es am 27. November zum entscheidenden, zweiten Wahlgang. Im zweiten Wahlgang entscheidet die relative Stimmenmehrheit. Drei Kandidierende treten an: › Björn Leuzinger, › Prof. Dr. Eckart Würzner und › Theresia Bauer. Das ist auch die Reihenfolge auf dem Stimmzettel. Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet Die Wahllokale sind am Sonntag, 27. November, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Mitzubringen ist lediglich der Personalausweis oder Reisepass und – sofern noch vorhanden – die Wahlbenachrichtigung. Vorab wählen Wer am W a h l t a g nicht wählen kann oder möchte, kann vorab seine Stimme per Briefwahl oder in jedem Bürgeramt abgeben. Mehr Informationen dazu auf Seite 3 dieser Ausgabe. „Entscheiden Sie mit über die Zukunft Heidelbergs“ Erster Bürgermeister und Gemeindewahlleiter Jürgen Odszuck ruft zu einer hohen Wahlbeteiligung auf: „Liebe Heidelbergerinnen und Heidelberger, Sie haben erneut die Möglichkeit mitzuentscheiden, wer für die nächsten acht Jahre Heidelbergs Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister sein soll. Entscheiden Sie mit über die Zukunft Heidelbergs. Gehen Sie am 27. November zur Wahl!“ Präsentation der Wahlergebnisse Ab 18 Uhr beginnt die Präsentation der Wahlergebnisse auf der Leinwand im Großen Rathaussaal, Marktplatz 10, und auf dem Marktplatz sowie über den städtischen YouTube-Kanal www.youtube.com/ stadtheidelberg. red W eitere Informationen auf Seite 3 dieser Ausgabe sowie unter www.heidelberg.de/wahlen OB-Wahl: 2. Wahlgang am Sonntag, 27. November Am Wahltag mit Per- sonalausweis im Wahl- lokal abstimmen – Bis Freitag Stimmabgabe im Bürgeramt möglich Wahllokale am Sonntag, 27. November, von 8 bis 18 Uhr geöffnet Zum zweiten Wahlgang sind wieder mehr als 107.000 Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Wer die Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat, kann einfach unter Vorlage seines Personalausweises in seinem Wahllokal abstimmen. (Foto Rothe)

stadtblatt / 23. November 2022 2 AKTUELLES Alltagspatenschaft Stadt sucht Ehrenamtliche Für das Projekt „Alltagspaten“ sucht das Amt für Soziales und Senioren Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren möchten. Die „Alltagspaten“ sollen Personen zwischen 18 und 84 Jahren zur Seite stehen, die bei der Bewältigung ihrer Angelegenheiten Unterstützung benötigen. Für die Aufgaben werden Menschen gesucht, die Empathie, Offenheit und Verständnis für besondere Lebensumstände haben sowie Tatkraft mitbringen. Alle Ehrenamtlichen werden von den Sozialen Diensten unterstützt und arbeiten engmit diesen zusammen. Interessierte können sich an die Sozialen Dienste beim Amt für Soziales und Senioren wenden. 06221 58-38649 oder 06221 58-38600 Elternabend Medien für Kindergartenkinder Am Dienstag, 29. November, bietet das Kulturfenster von 19.30 bis 21.30 Uhr einen Online-Elternabend zum Thema „Medien für Kindergartenkinder“ an. Medien bieten Spiel, Spaß und Unterhaltung und sie können helfen, die Welt zu verstehen. Aber Eltern stehen vor neuen Fragen: Was ist eine angemessene Medienzeit, welche Medien sind für kleine Kinder sinnvoll und welche Gefahren gibt es bei der Nutzung von Smartphone, Tablet und Ähnlichem? Die Teilnehmenden bekommen Anregungen für den Familienalltag und erfahren, wie sie den Einstieg ihrer Kinder in die Welt der Medien sicher begleiten. Infos und Anmeldung www.kulturfenster.de/inaktion 06221 13748-65 Heidelberg: Familienfreundlich und zukunftsfähig Stadt bundesweit auf Platz 1 und 3 im Städte- ranking der WirtschaftsWoche H eidelberg zählt zu den drei zukunftsfähigsten Städten in Deutschland und ist bundesweit die familienfreundlichste Stadt. Zu diesem Ergebnis kommt das Städteranking 2022 der WirtschaftsWoche,das das Wirtschaftsmagazin in seiner Ausgabe am 11. November veröffentlicht hat. Hohe Bildungsstandards und Familienfreundlichkeit › Die Sonderauswertung des Wirtschaftsmagazins ergab, dass Heidelberg die familienfreundlichste Stadt ist: Bei 18 Indikatoren landet die Stadt fünf Mal unter den Top 3. › Sehr gut schnitt Heidelberg bei der Jugendarbeitslosenquote, beim Personalschlüssel in der Kinderbetreuung und bei nachhaltiger Heizenergie in neuenWohngebäuden ab. › Die Stadt punktet unter anderem mit der zweitniedrigsten Quote bundesweit an Schulabgängern ohne Abschluss und der zweithöchsten Dichte an Forschungsinstituten. Positive Wirtschaftsentwicklung Im Dynamik-Ranking wird die Entwicklung von 36 Indikatoren über die vergangenen fünf Jahre verglichen. Im Vergleich zu 2021 verbesserte sich Heidelberg um 15 Plätze auf den elften Rang, insbesondere aufgrund von positivenWirtschaftsentwicklungen seit 2016: Bei der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigtenwurde ein Plus von 14,7 Prozent verzeichnet. Über das Städteranking 71 deutsche Großstädte wurden untersucht. Das jährliche Ranking vonWirtschaftsWoche, ImmobilienScout24 und IW Consult gilt als der umfangreichste Kommunencheck in Deutschland. chb Das Städteranking der WirtschaftsWoche bestätigt: Heidelberg ist die familienfreundlichste Stadt in Deutschland. (Foto Rothe) Weihnachtsmarkt Geänderte Verkehrsführung Rund um denWeihnachtsmarkt gibt es wieder einige Änderungen in der Verkehrsführung und bei der Busanbindung der Altstadt. Die Bushaltestelle „Universitätsplatz“ wird bis einschließlich 22. Dezember nicht angefahren. Als Ersatz für die Haltestelle „Universitätsplatz“ werden zwei Ersatzhaltestellen rund 30 Meter östlich der regulären Haltestelle „Peterskirche“ geschaffen. Der Anwohner- und Lieferverkehr wird von 11 bis 23 Uhr umgeleitet: › Hauptstraße: Keine Ein- und Ausfahrt über die Sofienstraße. › Grabengasse: Die Zu- und Abfahrt zur Hauptstraße und zum Universitätsplatz sind über die Marstallstraße möglich. › Hauptstraße/Kornmarkt: Die Zufahrt ist möglich über die Mönchgasse, Heiliggeiststraße und Haspelgasse. Hochsicherheitspoller sollen die Kernaltstadt sicherer machen. Die Poller Hauptstraße/Sofienstraße bleiben dauerhaft hochgefahren.Die in der Grabengasse sowie bei Hauptstraße/Kornmarkt werden täglich von 11 bis 23 Uhr hochgefahren. Rückfragen für Anwohner an 06221 58-30598 vao-veranstaltungen@heidelberg.de Einheitliche Parkregelungen angestrebt Der Gemeinderat hat am 10. November beschlossen, dass ein gesamtstädtisches Parkraumbewirtschaftungskonzept erstellt wird. Damit soll unter anderem die Verfügbarkeit von Parkraum für Anwohnerinnen und Anwohner optimiert werden, Parkregelungen in den Stadtteilen vereinheitlicht werden und Lärm- und Umweltbelastungen durch den motorisierten Verkehr gemindert werden. Die Parkraumkonzepte für die jeweiligen Stadtteile werden mit Beteiligung der Bürgerschaft entwickelt. (Foto Rothe)

stadtblatt / 23. November 2022 3 AKTUELLES Sanierung der Alten Brücke abgeschlossen Die Pfeilersanierung an der Alten Brücke ist bis auf kleinere Restarbeiten abgeschlossen. An insgesamt vier Pfeilern waren größere Schäden seit 2020 in mehreren Abschnitten aufwändig saniert worden. Dabei wurden unter anderem drei Pfeiler komplett neu verfugt. (Foto Stadt HD) Am Sonntag ist OB-Wahl: So kann man seine Stimme abgeben Stimmabgabe im Wahllokal oder vorab per Briefwahl und im Bürgeramt möglich Am kommenden Sonntag, 27. November, ist der zweite und entscheidende Wahlgang zur OBWahl. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Vorab ist eine Stimmabgabe per Briefwahl oder im Bürgeramt möglich. Im Wahllokal wählen: am Sonntag, 27. November, 8 bis 18 Uhr Die Wahllokale sind am Sonntag, 27. November, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Mitzubringen ist lediglich der Personalausweis oder Reisepass und – sofern noch vorhanden – die Wahlbenachrichtigung. Das Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung zu finden.Wer diese nicht mehr hat und sein zuständiges Wahllokal nicht kennt,kann sich bei der Wahldienststelle unter Telefon 06221 58-42220 erkundigen. Wer in einem anderen Wahllokal wählen möchte, benötigt dafür einen Wahlschein. Dieser kann unter anderem zu den üblichen Öffnungszeiten in jedem Bürgeramt und in der Wahldienststelle beantragt werden. Briefwahl: Bis Donnerstag, 24. November, zur Post bringen Die Stimme kann auch vorab per Briefwahl abgegeben werden. Wer den Wahlbrief per Post zurückschicken möchte, sollte ihn bis spätestens Donnerstag, 24. November, in einen Postbriefkasten einwerfen, der noch am gleichen Tag geleert wird. Wahlbrief im Rathaus oder Bürgeramt Mitte einwerfen: bis Sonntag, 27. November, 18 Uhr Letzte Möglichkeit, den Wahlbrief abzugeben, ist am Wahlsonntag, 27. November, bis 18 Uhr im städtischen Briefkasten am Rathaus,Marktplatz 10 (Eingang Hauptstraße), oder beim Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69. Briefwahl: Beantragung bis Freitag möglich Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bis Freitag,25.November, 18 Uhr, möglich über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, per E-Mail an wahldienststelle@heidel berg.de oder zu den entsprechenden Öffnungszeiten der Bürgerämter. Wer Briefwahlunterlagen beantragt, diese aber noch nicht erhalten hat, sollte sich umgehend bei der Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, Telefon 06221 58-42220, E-Mail: wahl dienststelle@heidelberg.de oder in einem Bürgeramt melden. Im Bürgeramt bis Freitag wählen Die Wahldienststelle empfiehlt, spätestens amFreitag,25.November, Briefwahl in einem Bürgeramt oder der Wahldienststelle zu beantragen, dort auszufüllen und abzugeben. Einzige Voraussetzung: Man hat noch keine Briefwahlunterlagen auf einem anderenWeg beantragt.Dafür reicht die Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Wahlanleitung im Video: So gebe ich meine Stimme ab Alle Möglichkeiten zur Stimmabgabe zeigt ein Video der Stadt unter www.youtube.com/stadtheidelberg. Weitere Infos zur Wahl unter www.heidelberg.de/wahlen Die Stadt wirbt auch für den zweiten Wahlgang für eine hohe Wahlbeteiligung. (Grafik Stadt HD) Nachhaltig wirtschaften Stadt hilft 15 Unternehmen bei Einführung eines Umwelt- managementsystems Das städtische Modellprojekt „Nachhaltiges Wirtschaften“ geht in die nächste Phase.Weitere 15 Unternehmen wollen mit Hilfe der Stadt ein Umweltmanagementsystem einführen. Experten beraten die Teilnehmenden, wie Betriebsabläufe optimiert, Energiekosten gesenkt und die Treibhausgasbilanz verbessert werden kann. 140 Unternehmen nahmen bereits an dem Projekt teil. Teilnehmende Unternehmen und Institutionen edataconsulting GmbH, Heidelberger Lackfabrik Dr. Rentzsch, ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg, j&ssoft GmbH, Kanzlei für Arbeitsrecht in Heidelberg, Rechtsanwalt und Fachanwalt Theiß, Niebel KG, PROGEN Biotechnik, REWE Sahin Karaaslan GmbH & Co. KG, Studierendenwerk,Theater und Orchester Heidelberg, Tiergarten Heidelberg, Jedermann-Verlag (Revalidierer), Johannes-Gutenberg-Schule (Revalidierer), M+M Druck (Revalidierer), Stadtwerke Heidelberg Bäder GmbH mit dem Hallenbad Hasenleiser (Revalidierer). red

stadtblatt / 23. November 2022 4 AKTUELLES Stadt unterstützt den Jubiläums-Fastnachtszug 2023 Zum 175. Jubiläum des Narrentreibens – Empfang der Karne- valisten im Rathaus D ie Stadt Heidelberg unterstützt den Jubiläumsfastnachtsumzug 2023 mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 200.000 Euro. Nachdem die traditionellen Fastnachtszüge in den Jahren 2021 und 2022 wegen der Corona-Pandemie nur als Online-Formate stattfanden, soll der Jubiläumsumzug 2023 eine besondere Aufwertung erfahren. Vorgesehen sind unter anderem Reparatur- und Verschönerungsarbeiten an Umzugswägen, besonderes Material für Fußgruppen, Aufwertung von Kostümen und Hinzuziehung neuer Gruppen.Der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates hat die Förderung kürzlich mit großer Mehrheit beschlossen. Der Jubiläumsumzug findet am Fastnachtsdienstag, 21. Februar 2023, statt. Zur Würdigung dieses besonderen Jahrestages hat die Stadt am Freitag, 11. November, dem Beginn der Karnevalszeit, die Heidelberger Fastnachter zu einem Empfang im Rathaus eingeladen. Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner würdigte den Umzug als ein Highlight im Jahreskalender für Kinder und Erwachsene. Er überreichte zudem an die Karnevalisten eine große Fahne als Geschenk der Stadt zum Jubiläum des Fastnachtszuges. Zudem wurde zum Start der Fastnachtszeit symbolisch der Rathausschlüssel an die Fastnachter um Perkeo Thomas Barth, der Symbolfigur der Heidelberger Fastnacht, übergeben. Verdiente Fastnachter erhielten den „Sumeorden mit Eichenlaub“, eine der höchsten Auszeichnungen der Heidelberger Fastnacht. Am Fastnachtsdienstag verfolgen Jahr für Jahr teils mehr als 100.000 Besucherinnen und Besucher den Heidelberger Fastnachtszug. chb Beim Empfang im Rathaus übergab Perkeo Thomas Barth Heidelberg Marketing-Chef Mathias Schiemer (2.v.l.) den Sumeorden für seine Verdienste um die Heidelberger Fastnacht. (Foto Rothe) Neuer Gästeführerkurs 2023 Ausbildung durch Heidelberg Marketing Wer großes Interesse an Heidelberg und Lust auf den Kontakt mit Menschen aus aller Welt hat, der kann sich zur Gästeführerin oder zum Gästeführer ausbilden lassen. Am 17. Oktober 2023 startet der neue Kurs von Heidelberg Marketing und dem Gästeführerverein. In sechs Monaten Theorie und Praxis erlangen die Teilnehmenden umfassende Kenntnisse rund um Heidelberg und seine Geschichte – um dieses Wissen zur Saison 2024 weiterzugeben. Anmeldeschluss ist der 15. Januar 2023. Unterrichtet wird drei Mal die Woche, teilweise auch am Wochenende. Dabei wird bei Themenführungen, Rundgängen und Rundfahrten auch praxisnah geübt.Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einem schriftlichen und praktischen Test im März 2024.Nach bestandener Prüfung können die offiziell lizenzierten Guides denGästenHeidelbergs schönste und interessanteste Ecken zeigen. Alle Informationen zu Terminen, Kosten und Voraussetzungen finden Interessierte auf der Website von Heidelberg Marketing. www.heidelberg-marketing.de/ fuehrungen Winterdienst steht bereit Der Winter kommt, die Stadt ist auf Schnee und Eis vorbereitet. Bis zu 140 städtische Winterdienst-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter stehen bereit, um rund 500 Kilometer Straßen und 110 Kilometer Radwege zu räumen und zu streuen. Dafür werden im Vorfeld 28 Fahrzeuge umgebaut und die Streumittelvorräte aufgefüllt. Auch Bürgerinnen und Bürger müssen als Anlieger Gehwege bei Schnee und Glätte räumen und streuen – an Wochentagen ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr. (Foto Stadt HD) Gemeinderat stimmt DKFZ-Bebauungsplan zu Neuer Gebäudekomplex an der Berliner Straße Im Südosten des Campus „Im Neuenheimer Feld“ plant das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) an der Berliner Straße den Neubau eines Gebäudekomplexes für das Nationale Krebspräventionszentrum, das Schadeberg Center for Digital Oncology and Disruptive Technologies sowie für die biologische Grundlagenforschung. Der Gemeinderat hat am 10. November 2022 dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften mit großer Mehrheit zugestimmt. Momentan dient die Fläche als Parkplatz für die umliegenden Wissenschaftsgebäude der Universität und des DKFZ. Das neue Gebäude wird eine extensive Dachbegrünung, Inseln aus Hochbeeten und Photovoltaik-Anlagen bekommen. Alles unter einem Dach Bestandteil des Gebäudekomplexes ist eine neuartige Präventionsambulanz und Angebote für die Krebsprävention für Menschen aller Alters- und Bildungsgruppen. Dazu kommen ein Ausbildungszentrum, aktive Ernährungsberatung in einer „Lehrküche“, ein Trainings- und Bewegungszentrum mit Sportlaboren und Untersuchungsflächen sowie eine Laborfläche für Grundlagenforschung der Krebsprävention. cat

stadtblatt / 23. November 2022 5 Impressum Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.) Michael Treffeisen Foto: Stadtwerke Heidelberg Alle Angaben ohne Gewähr AKTUELLES Manfred Lautenschläger-Stiftung spendet Bäume Kahlfläche im Stadtwald aufgeforstet – Klimabedingte Waldschäden – rund 3.000 Bäume gepflanzt Dank einer großzügigen Spende der Manfred LautenschlägerStiftung in Höhe von 13.000 Euro und dank vieler freiwilliger Helferinnen und Helfer vom „Rotaract Club Heidelberg“ konnte eine beträchtliche, etwa zwei Fußballfelder große Kahlfläche im Stadtwald aufgeforstet werden. Dort wirken sich Trockenheit und Käferfraß aus: Die Forstleute hatten den dortigen Baumbestand wegen klimabedingter Borkenkäfer-Schäden im Jahr 2020 fällen müssen. Einen ganz besonderen Baum pflanzte Manfred Lautenschläger: einen Mammutbaum. „Der Wald liegt mir sehr am Herzen“, betonte Manfred Lautenschläger und fügte hinzu: „Die vergangenen Trockenjahre haben gezeigt,welche Schäden durch die Dürre entstehen können. Mir ist es sehr wichtig, dass unser Stadtwald erhalten bleibt. Es ist deshalb eine Freude und es erfüllt mich mit Hoffnung, jetzt diese frisch gepflanzten Jungbäume zu sehen.“ Gemeinsam mit den städtischen Forstleuten sind auf der Fläche im Handschuhsheimer Wald, etwas unterhalb des Weißen Steins in der Nähe des „Hohen Nistler“, nun rund 3.000 Jungbäume gepflanzt worden. Rund vier Stunden hat die Pflanzaktion im November gedauert. Gemeinsam mit den städtischen Forstleuten haben die jungen Freiwilligen vom „Rotaract Club Heidelberg“ auf der ehemals mit Fichten bewachsenen Fläche Traubeneichen und Winterlinden in die Erde gebracht – beides Baumarten,die bessermit dem Klimawandel zurechtkommen. An der Pflanzaktion haben neben Manfred Lautenschläger und seinem Sohn Markus unter anderem der Leiter der Forstabteilung, Tillmann Friederich, und der zuständige Revierförster Andreas Ullmann teilgenommen. Tillmann Friederich erläutert: „Der Stadtwald ist bereits in weiten Teilen ein baumartenreicher Mischwald. Dort, wo in den vergangenen Jahren Borkenkäfer Schäden an den Fichtenbeständen verursacht haben, bessern wir nun mit hitze- und trockenresistenten Baumarten nach.“ cca Forsten den Handschuhsheimer Wald auf (v.l.): Dr. Ernst Baader (Leiter Landschafts- und Forstamt), Manfred und Markus Lautenschläger, Christiane Rheude („Rotaract Club Heidelberg“), Tillmann Friederich (Landschafts- und Forstamt). (Foto Rothe) Hoodie-Design-Wettbewerb Energiesparen mit Stil Energiesparen kann auch stylisch sein und Spaß machen. Aus diesem Grund rufen die Stadtwerke Heidelberg Interessierte auf, einen Hoodie zu gestalten und damit am Heidel-Hoodie-Wettbewerb teilzunehmen. Setzt also ein modisches Statement und schickt uns Eure Entwürfe für einen Heidel-Hoodie. Als Zeichen, dass Ihr ein Teil der Lösung seid und etwas für alle tut.Willkommen ist jedes Motiv, das einen Bezug zum Thema Energiesparen, Klimaschutz und gesellschaftlicher Zusammenhalt hat. Die Entwürfe können bis zum 13. Januar 2023 eingereicht werden. Eine Jury wählt drei Gewinner-Motive aus. Die Stadtwerke Heidelberg lassen danach je 30 hochwertige Hoodies mit den Motiven produzieren. Alle Gewinner erhalten selbst einen Hoodie für sich. Mitmachen können alle aus eurem Ort oder aus anderen Orten der Region. Hintergrund des Wettbewerbs Energiesparen bleibt auch trotz der Preisbremsen wichtig.Wer nicht 20 Prozent Energie einspart, zahlt für den darüber liegenden Verbrauch die vollen Preise. Mit dem Wettbewerb wollen wir anregen, einen Beitrag zu leisten, damit sich die Situation auf den Energiemärkten entlasten kann und auch um ein Zeichen für die Solidarität zu setzen – damit’s für alle reicht. Die Gewinner des Hoodie-DesignWettbewerbs werden am 30. Januar 2023 per E-Mail benachrichtigt. Weitere Informationen, das Teilnahmeformular und die Teilnahmebedingungen gibt es hier: www.swhd.de/heidel-hoodie Wer jetzt kreativ wird, hat die Chance einen Hoodie im eigenen Design zu gewinnen. Energiespar-Webinar Die KLiBA Heidelberg und die Stadtwerke Heidelberg unterstützen alle Interessierten mit einem Webinar beim Energiesparen.Die Online-Veranstaltung findet am 29. November 2022, zwischen 18.30 und 19.30 Uhr statt. Das Webinar bietet die Möglichkeit, Antworten auf Fragen rund um Energiesparen und energetische Sanierung zu erhalten. Hier können sich Interessierte anmelden: swhd.de/veranstaltungen STADTWERKE HEIDELBERG

stadtblatt / 23. November 2022 6 BEKANNTMACHUNGEN BEKANNTMACHUNG Die letzte Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters findet am 29. November 2022 um 9:00 Uhr imNeuen Sitzungssaal, Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg statt. Gegenstand der Sitzung: Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Neuwahl. Zur Sitzung hat jedermann Zutritt. Heidelberg, 23.November 2022 Jürgen Odszuck,Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Aufstellung des Bebauungsplans Neuenheim/Handschuhsheim – Campus Im Neuenheimer Feld Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 13.10.2022 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich Campus Im Neuenheimer Feld im Stadtteil Neuenheim/Handschuhsheim einen Bebauungsplan aufzustellen. Die räumlichen Grenzen werden gebildet im Norden durch den Klausenpfad, im Osten durch die Berliner Straße sowie im Süden und Westen durch die Uferkante des Neckarbogens. Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist auch dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Ziele der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die abgeschlossene Masterplanung schrittweise in verbindliches Planungsrecht überführt werden, um so die Entwicklung des Campus Im Neuenheimer Feld zu sichern. Heidelberg,den 10.11.2022 Stadt Heidelberg, Stadtplanungsamt BEKANNTMACHUNG 6. Satzung zur Änderung der Zweitwohnungsteuersatzung vom 10.11.2022 Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02. Dezember 2020 (GBl. S. 1095, 1098) geändert worden ist und der §§ 2, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1249) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 10.11.2022 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Zweitwohnungsteuersatzung Die Zweitwohnungsteuersatzung vom 13. Oktober 2005 (Heidelberger Stadtblatt vom 26. Oktober 2005), die zuletzt durch Satzung vom 09. Mai 2019 (Heidelberger Stadtblatt vom 26. Juni 2019) geändert worden ist,wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 3 Nummer 4 wird wie folgt gefasst: „4. Wohnungen, die von einer verheirateten Person oder von einer eine eingetragene Lebenspartnerschaft führenden Person aus beruflichen Gründen oder aus Gründen einer Ausbildung/eines Studiums gehalten werden, sofern sich die gemeinsame Wohnung des Paares in einer anderen Gemeinde befindet; die von der Zweitwohnungsteuer auszunehmende Wohnung darf nicht von beiden Personen gehalten werden und das Paar darf nicht dauernd getrennt leben;“ 2. § 3 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: Werden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Verkehrstechnik des Amtes für Mobilität als Ingenieurin/Ingenieur für die Planung von verkehrstechnischen Einrichtungen (m/w/d) Vollzeit | bis Entgeltgruppe 12 TVöD-V | die Stelle ist grundsätzlich teilbar Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Sachgebiet Fördermittelmanagement des Amtes für Digitales und Informationsverarbeitung als Fördermittelmanagerin/Fördermittelmanager (m/w/d) Vollzeit | Entgeltgruppe 10 TVöD-V mit Perspektive nach Entgeltgruppe 11 TVöD-V beziehungsweise Besoldungsgruppe A11 LBesGBW mit Perspektive nach A 12 LBesGBW Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Sitzungsdienste des Referates des Oberbürgermeisters als Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Bereich der technischen Sitzungs- und Veranstaltungsbetreuung (m/w/d) Vollzeit | bis Entgeltgruppe 9a TVöD-V Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Standesamt als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) Vollzeit | Besoldungsgruppe A 8 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 8 TVöD-V | die Stelle ist grundsätzlich teilbar Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt den Fachbereich Bau und Ausbildung im Regiebetrieb Gartenbau des Landschafts- und Forstamtes als Gärtnerin/Gärtner (m/w/d) Vollzeit | bis Entgeltgruppe 6 TVöD-V Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. Interreligiöses Kalenderblatt Dezember 2022 27.11./04./11./18.12. christlich Adventssonntage 08.12. christlich (r.k.) Maria Empfängnis 19.-26.12. jüdisch Chanukkafest 24.-26.12. christlich Heiligabend und Weihnachten 28.12. christlich (r.k.) Fest der Heiligen Familie 31.12. christlich Jahreswechsel – Silvester Weitere Informationen unter www.heidelberg.de/kalender-der-religionen „§ 3 Steuerpflichtige Person“ b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Haben mehrere Steuerpflichtige gemeinschaftlich eine Zweitwohnung inne, so sind sie Gesamtschuldner im Sinne der Abgabenordnung.“ 3. § 4 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die steuerpflichtige Person ihre Eigenschaft als Inhaber oder Inhaberin einer Zweitwohnung im Sinne der §§ 1 und 2 verliert. Treten die Voraussetzungen der §§ 1 und 2 innerhalb desselben Besteuerungszeitraums nach dem Ende der Steuerpflicht gemäß Satz 1 erneut ein, entsteht die Steuerpflicht von Neuem; Absatz 2 findet entsprechende Anwendung.“ 4. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Der jährliche Mietaufwand ist die Nettokaltmiete, die der Inhaber oder die Inhaberin der Zweitwohnung gemäß Mietvertrag für den Besteuerungszeitraum schuldet. Hierbei ist die monatliche Nettokaltmiete des ersten Monats ab Entstehung der jeweiligen Steuerpflicht (§ 4 Absatz 2 oder § 4 Absatz 3 Satz 2) anzusetzen, multipliziert mit der Anzahl der Monate, für welche die jeweilige Steuerpflicht im Besteuerungszeitraum besteht. Die monatliche Nettokaltmiete wird dabei auf volle Euro abgerundet.“ b) In Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter „des Steuerpflichtigen stehen, dem Steuerpflichtigen“ durch die Wörter „der steuerpflichtigen Person stehen, ihr“ ersetzt.

7 stadtblatt / 23. November 2022 BEKANNTMACHUNGEN Impressum Herausgeberin Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Marktplatz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@ heidelberg.de Amtsleitung Achim Fischer (af) Redaktion Eberhard NeudertBecker (neu), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christiane Calis (cca), Christina Euler (eu), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Julian Klose (jkl), Hannah Lena Puschnig (hlp), Rebecca Rein (rr), Laura Schleicher (ls), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline 0800 06221-20 5. § 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die Stadt Heidelberg setzt die Steuer für ein Kalenderjahr oder – wenn die Steuerpflicht erst während des Kalenderjahres entsteht (§ 4 Absatz 2 Satz 2) oder neu entsteht (§ 4 Absatz 3 Satz 2) – für den jeweiligen Zeitraum des Kalenderjahres durch Bescheid fest.“ b) InAbsatz 3wird dasWort „zuviel“ durch die Wörter „zu viel“ ersetzt. 6. § 8 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Inhaber“ die Wörter „oder Inhaberin“ eingefügt,dasWort „bzw.“ wird durch das Wort „beziehungsweise“ ersetzt und das Wort „schriftlich“ wird gestrichen. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Wer eine Zweitwohnung innehat, ist verpflichtet,der Stadt Heidelberg die für die Höhe der Steuer maßgeblichen Veränderungen unverzüglich anzuzeigen und über den Umfang dieser Veränderungen – auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Nachweise – Auskunft zu erteilen.“ 7. § 9 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „Der Inhaber einer Zweitwohnung“ durch dieWörter „Wer eine Zweitwohnung innehat“ ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Wörter „Der Steuerpflichtige“ durch die Wörter „Jede steuerpflichtige Person“ ersetzt. c) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Die Steuererklärung ist auf dem Formblatt der Stadt Heidelberg zu erstellen und eigenhändig zu unterschreiben. Sie muss folgende Angaben enthalten, soweit diese für die Entscheidung über die Steuerpflicht und die Festsetzung der Steuer erforderlich sind: 1. zur Person (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift Hauptwohnung, gegebenenfalls gesetzlicher Vertreter oder gesetzliche Vertreterin); 2. allgemein zur Zweitwohnung (Anschrift, Stockwerk, Wohnungsnummer, Tag des Einzugs, gegebenenfalls Tag der Ummeldung zur Hauptwohnung oder der Abmeldung); 3. zum Nutzungsverhältnis (Art des Nutzungsverhältnisses, Anzahl der Personen in der Zweitwohnung, Bestehen einer Wohn-/Familien-/Lebensgemeinschaft, persönlich beziehungsweise gemeinschaftlich genutzte Wohnfläche); 4. zur Wohnsituation (bauliche Abtrennung gegenüber anderen Wohnungen/ Räumen, Zimmer innerhalb der Wohnung der Eltern/eines Elternteils/anderer Personen,Vorliegen von Umständen, die für die Einordnung als Zweitwohnung im Sinne von § 2 Absatz 3 erheblich sind); 5. zur Höhe von Miete, Pacht oder sonstigem Entgelt für die Zweitwohnung beziehungsweise zur Eigenschaft als Eigentümer oder Eigentümerin, zur unentgeltlichen/verbilligten Überlassung der Zweitwohnung, zu deren Beschaffenheit (Wohnfläche,Ausstattung) sowie dem Objekt, in dem sich die Wohnung befindet. Die sich aus der Abgabenordnung ergebenden Mitwirkungspflichten der steuerpflichtigen Person bleiben unberührt.“ d) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt: „(4) Die Schriftform der Steuererklärung nach Absatz 3 kann ersetzt werden durch unmittelbare Abgabe der Erklärung in einem elektronischen Formular, das von der Stadt über öffentlich zugängliche Netze zur Verfügung gestellt wird oder durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Stadt mit der Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes. Alternativ genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.“ e) Der bisherige Absatz 4 wirdAbsatz 5 und dasWort „insb.“ wird durch dasWort „insbesondere“ ersetzt. 8. § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Auskunftspflichten Die Auskunftspflichten Dritter, insbesondere derjenigen, die einer steuerpflichtigen Person die Wohnung überlassen oder ihr die Mitbenutzung gestatten – beispielsweise Vermieter und Vermieterinnen, Grundstücks- oder Wohnungseigentümer oder -eigentümerinnen oder Verwalter oder Verwalterinnen nach dem Wohnungseigentumsgesetz – ergeben sich aus der Abgabenordnung.“ 9. In § 11 wird der Satzteil vor Nummer 1 wie folgt gefasst: „Ist eine Person in Heidelberg mit Nebenwohnung gemeldet, darf die Meldebehörde der Steuerbehörde für den Vollzug der Zweitwohnungsteuersatzung die nachstehenden Daten übermitteln:“ 10. § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Kommunalabgabengesetz handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. einer Anzeigepflicht nach § 8, 2. einer Erklärungs- oder Nachweispflicht nach § 9 oder 3. einer Auskunftspflicht nach § 10 nicht oder nicht fristgerecht nachkommt und es dadurch ermöglicht, eine Abgabe zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen (Abgabengefährdung). (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.“ Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft. Heidelberg,den 10.11.2022 Prof.Dr.Eckart Würzner, Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. BEKANNTMACHUNG des Jahresabschlusses 2021 Der Eigenbetrieb Städtische Beteiligungen gibt die Feststellung des Jahresergebnisses, die Ergebnisverwendung und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2021 bekannt. Das Rechnungsprüfungsamt hat für den Jahresabschluss und den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In der Sitzung des Gemeinderats am 10.11.2022 wurde beschlossen, den geprüften Jahresabschluss sowie den Lagebericht zu genehmigen. Der Gemeinderat beschloss das Jahresergebnis 2021 sowie den Betriebsleiter zu entlasten. Die Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt in der Zeit vom 24.11.2022 bis zum 02.12.2022 imRat-haus,Zimmer 2.20,Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr.Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir, dass Interessentinnen und Interessenten ihren Besuch vorab telefonisch unter der Telefonnummer 06221/5813000 anmelden und die erforderlichen Hygiene-Regeln einhalten sowie einen Mund-Nasenschutz tragen. Eigenbetrieb Städtische Beteiligungen BEKANNTMACHUNG Beteiligungsbericht 2021 Die Stadt Heidelberg hat gemäß § 105 Abs. 2 Gemeindeordnung einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, erstellt. Der Beteiligungsbericht 2021 liegt in der Zeit vom 24.11.2022 bis einschließlich 02.12.2022 während der Dienststunden, Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr, im Rathaus, Zimmer 2.20, zur Einsichtnahme aus. Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir, dass Interessentinnen und Interessenten ihren Besuch vorab telefonisch unter der Telefonnummer 06221/58-13000 anmelden und die erforderlichen Hygiene-Regeln einhalten sowie einen MundNasenschutz tragen. Heidelberg,den 18.11.2022 Prof.Dr.Eckart Würzner Oberbürgermeister ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG des Regierungspräsidiums Karlsruhe nach § 47 Abs. 5a S. 2, S. 3 a. E.BundesImmissionsschutzgesetz Das Regierungspräsidium Karlsruhe beabsichtigt, den Luftreinhalteplan für den Regierungsbezirk Karlsruhe nach § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz zu ändern mit dem Ziel der Aufhebung der Umweltzonen (Fahrverbotszonen) in Karlsruhe, Heidelberg und Pfinztal, im Fall von Karlsruhe einschließlich des LKW-Durchfahrtverbots. Die Öffentlichkeit wird an dem Verfahren wie folgt beteiligt: Der Entwurf des zu ändernden Luftreinhalteplans wird bei der Stadt Karlsruhe, Dienststelle Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, Raum 403, sowie im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg, Kornmarkt 1 (Erdgeschoss), 69117 Heidelberg, des Weiteren im Bürgermeisteramt Pfinztal, Rathaus II, Bau- und Umweltamt, Kußmaulstraße 3, 76327 Pfinztal (Flur im Erdgeschoss) und im Regierungspräsidium Karlsruhe Schlossplatz 1 - 3, Zimmer 051, Erdgeschoss von Montag, dem 21.11.2022 bis einschließlich Freitag, dem 23.12.2022 ausgelegt und kann während der Dienststunden eingesehen werden. Für die Einsichtnahme bei diesen Behörden sind die jeweils geltenden Infektionsschutzmaßnahmen zu beachten. Stellungnahmen können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden und müssen spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, also bis einschließlich 09.01.2023,beimRegierungspräsidium Karlsruhe Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe (Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 54.1, 76247 Karlsruhe) oder per E-Mail an Postfach-Ref.54.1@rpk. bwl.de eingegangen sein. Karlsruhe,den 16.11.2022 Regierungspräsidium Karlsruhe ÖFFENTLICHE GREMIENSITZUNGEN Sportausschuss: Mittwoch, 23. November, 16.15 Uhr,Rathaus,Marktplatz 10 Haupt- und Finanzausschuss: Mittwoch, 23.November, 17.30 Uhr,Rathaus Jugendgemeinderat: Donnerstag, 24.November, 17 Uhr,Rathaus,Marktplatz 10 Bezirksbeirat Südstadt: Dienstag,29.November, 18 Uhr, Chapel, Raum für Stadtkultur e.V.,Rheinstraße 12/4 Konversionsausschuss: Mittwoch, 30. November, 17 Uhr,Rathaus,Marktplatz 10 Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft: Mittwoch, 30. November, 18 Uhr Mehr unter gemeinderat.heidelberg.de.

stadtblatt / 23. November 2022 8 KULTUR UND FREIZEIT Kurz gemeldet Lesung mit Michael Buselmeier am 30. November Der Schriftsteller Michael Buselmeier liest amMittwoch, 30.November, 19 Uhr, in der Stadtbücherei,Poststraße 15, aus seinem jüngst erschienenen Lebensgedicht „Wie ich zur Welt kam“.Der Eintritt ist frei. Karikaturen von Marie Marcks im Mark Twain Center Mit scharfem Intellekt und unermüdlicher Neugier, schaute die amerikanische Karikaturistin Marie Marcks auf Gesellschaft, Politik und Probleme ihrer Zeit.Die Ausstellung über ihr Werk und Leben imMark Twain Center in der Südstadt ist Mittwoch bis Sonntag von 13 bis 18 Uhr geöffnet.Der Eintritt ist frei. mark-twain-center.com Stück „Keine mehr“ am 26. November im Zwinger 1 Die „Bühne für Menschenrecht“ führt am Samstag, 26. November um 20 Uhr im Zwinger 1 das dokumentarische Theaterstück „Keine mehr“ auf.Drei Frauen erzählen von ihren Erfahrungen mit Gewalt. ImAnschluss gibt es eine Diskussionsrunde unter anderem mit Dr.Marie-Luise Löffler, Frauen-und Gleichstellungsbeauftragte der Stadt. theaterheidelberg.de Weihnachtsmärkte in Rohrbach, Pfaffengrund und Wieblingen Am kommendenWochenende sind in drei StadtteilenWeihnachtsmärkte: Am 26. und 27. November inWieblingen rund ums Rathaus (samstags 14 bis 22 Uhr, sonntags 14 bis 20 Uhr), am 26.November von 12 bis 22 Uhr im Pfaffengrund im und um das Gesellschaftshaus und am 26. und 27.November in Rohrbach rund ums Alte Rathaus (samstags 14 bis 19 Uhr, sonntags 12 bis 18 Uhr). Vielfalt in Bewegung Vorverkauf für die Tanzbiennale 2023 gestartet „Dance breaking free!“ ist das Motto der kommenden Tanzbiennale, die vom 27. Januar bis 5. Februar 2023 stattfindet. Der Vorverkauf ist gestartet. In insgesamt 26 Produktionen zeigt das Festival an sieben Spielorten in der Stadt Choreografien aus Irland, Spanien, Frankreich,den Niederlanden, der Ukraine und Deutschland. Inspiriert von einemRoman von Olivia Butler ermutigt die Choreografie „Orthopedica Corporatio“ andere Welten zu erkunden. Die deutsche Erstaufführung des Dance Studio Taipei findet am 1.Februar 2023 statt. Die Tanzbiennale ist eine Veranstaltung der TANZallianz, einer Kooperation des Theaters und Orchesters Heidelberg und des UnterwegsTheaters. Karten unter www.theaterheidelberg.de 06221 58-20 000 Flauschige Zwillinge im Zoo Der im Juli geborene Nachwuchs der Roten Pandas zeigt sich nun auch den Zoogästen. Wenn die beiden alt genug sind, werden sie in andere Zoos ziehen, um dort eigenen Nachwuchs zu bekommen und so für den Erhalt der bedrohten Tierart zu sorgen. Bis es so weit ist, können die Heidelberger Zoogäste die Pandas von 9 bis 17 Uhr beim Aufwachsen beobachten. – Wer Zootieren eine Freude bereiten will, findet unter www.zoo-heidelberg.de/ wunschliste eine Liste mit Geschenkideen. (Foto Medan/Zoo Heidelberg) Islam im Theater Rundgang und Diskussionsrunde Die Veranstaltungsreihe „Islam im Theater – Theater im Islam“ der Muslimischen Akademie Heidelberg und des Nationaltheaters Mannheim startet am Sonntag, 27. November, mit einer Stadtführung. Der zweistündige Rundgang am Sonntag, 27. November erzählt vom muslimischen Leben in Heidelberg von den 1900er-Jahren bis in die Gegenwart. Beginn ist um 12 Uhr am Amtsgericht,Kurfürsten-Anlage 15. ImAnschluss findet von 16 bis 18 Uhr eine Podiumsdiskussion zumThema Islam im Theater im neuen Karlstorbahnhof in der Südstadt statt. Welche Rollen werden Musliminnen und Muslimen zugeschrieben? Wie können Bühnen dazu beitragen, muslimisches Leben sichtbarer zu machen? Dazu diskutieren Schauspieler Micky Juković, Theaterwissenschaftlerin Dr. Maryam Palizban und Regisseurin Ayşe Guvendiren mit Leyla Jagiella,Projektleiterin der Jüdisch-Muslimischen Kulturtage. Die Berliner Kulturwissenschaftlerin und Theatermacherin Dr. Nora Haakhwirdmit einemkurzenVideobeitrag ins Thema einführen. Beide Veranstaltungen sind kostenfrei. Anmeldung bis 25.November unter: anmeldung@teilseiend.de Verlassene Gegenstände, die in ländlichen Gebieten Kataloniens gefunden wurden, bilden die Landschaft von „Orthopedica Corporatio“. (Foto Chen Chang-Chih) Adventsmarkt der guten Taten 26. November auf dem Friedrich-Ebert-Platz Soziale, diakonische und caritative Einrichtungen in Heidelberg veranstalten wieder den Adventsmarkt der guten Taten. Er findet am Samtag, 26. November, von 11 bis 18 Uhr auf dem Friedrich-Ebert-Platz statt. An den Ständen gibt es handgefertigte Produkte, die sich bestens als Weihnachtsgeschenk eignen, Essen und Trinken, Musik und zahlreiche Informationen zur Arbeit der Einrichtungen. Der Erlös kommt den teilnehmenden Institutionen zugute. Bürgermeisterin Stefanie Jansen wird den Markt gemeinsam mit Diakonie-Geschäftsführer Martin Heß um 11 Uhr eröffnen. Es ist der erste Adventsmarkt der guten Taten nach einer zweijährigen Corona-Pause.

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