stadtblatt zum Blättern

stadtblatt / 16. November 2022 6 BEKANNTMACHUNGEN allein genügt jedoch nicht. Beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerberinnen/Bewerber gerichtete Vorbehalte auf dem Stimmzettel, oder wenn sich in dem Wahlumschlag sonst eine derartige Äußerung befindet, sowie jede Kennzeichnung des Wahlumschlags, machen die Stimmabgabe ungültig. 5. Jede Wählerin/Jeder Wähler kann – außer in den unter Nr. 6 genannten Fällen – nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessenWählerverzeichnis sie/ er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürgerinnen/Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung wird von den Wahlvorständen einbehalten. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel muss von der Wählerin/vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet werden. 6. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können in einem beliebigen Wahlbezirk der Stadt Heidelberg oder durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle versenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 7. Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wahlberechtigte, die nicht schreiben oder lesen können oder die durch körperliche Beeinträchtigungen gehindert sind, ihre Stimme allein abzugeben, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfestellung muss sich auf die Erfüllung der Wünsche der Wählerin/des Wählers beschränken. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung erlangt hat. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird nach § 107 a Absätze 1 und 3 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. 8. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Heidelberg, den 16.11.2022 Jürgen Odszuck Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses und Erster Bürgermeister ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Aufstellung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Boxberg – Waldparksiedlung Boxberg, Änderung Im Bereich Im Eichwald 8 Die ortsübliche Bekanntmachung im stadtblatt vom 26.10.2022 wird hiermit hinsichtlich des Auslegungszeitraumes wie folgt berichtigt: Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 05.05.2022 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich Im Eichwald 8 im Stadtteil Boxberg einen Bebauungsplan aufzustellen. Im Weiteren hat der Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.Die Beschlüsse wurden am 18.05.2021 im „stadtblatt“ ortsüblich bekannt gemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Öffentliche Auslegung Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 13.10.2022 dem Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und der Begründung – jeweils in der Fassung vom 08.06.2022 – mit der Ergänzung, dass in den Regelungen des Bebauungsplans eine Photovoltaikanlage verpflichtend vorzusehen ist, zugestimmt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. Es besteht nun Gelegenheit, den Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften sowie die Entwurfsbegründung in der Zeit vom 24. November 2022 bis einschließlich 23. Dezember 2022 im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg einzusehen. Dies ist möglich ohne Terminvergabe dienstags von 11 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 15 bis 17 Uhr. Die Einsichtnahme zu anderen Zeiten ist nur möglich nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06221 – 58 25150 oder per E-Mail unter technisches.buer geramt@heidelberg.de. Werden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stabsstelle Informationssicherheit des Amtes für Digitales und Informationsverarbeitung als IT-Security Managerin/IT-Security Manager (m/w/d) Vollzeit /39 Wochenstunden | Entgeltgruppe 11 TVöD-V | die Stelle ist grundsätzlich teilbar Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Kundenmanagement der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung als Küchenhilfe (m/w/d) 21,5 Wochenstunden | Entgeltgruppe 3 TVöD-V zuzüglich der Gewährung von Zuschlägen Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. Ort: Technisches Bürgeramt, Verwaltungsgebäude Prinz Carl, EG Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg telefonische Erreichbarkeit: Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.heidel berg.de/Leben/Die Stadt/Stadtplanung/ Aktuelle Planverfahren abzurufen. Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich, mündlich zur Niederschrift im Technischen Bürgeramt oder über das Kontaktformular im Internet vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Heidelberg, 09.11.2022 Stadt Heidelberg, Stadtplanungsamt BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss 2021 Heidelberger Kultur- und Kongressgesellschaft mbH Die Heidelberger Kultur- und Kongressgesellschaft mbH gibt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 bekannt. Der Abschlussprüfer hat für den Jahresabschluss und den Lagebericht einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Gesellschaftsversammlung der Heidelberger Kultur- und Kongressgesellschaft mbH hat am 20.10.2022 beschlossen, den geprüften Jahresabschluss und den Lagebericht festzustellen und den Jahresfehlbetrag in Höhe von 69.938,50 € auf neue Rechnung vorzutragen. Jahresabschluss und Lagebericht liegen in der Zeit vom 21.11.2022 – 29.11.2022, Montag bis Freitag zwischen 10:00 Uhr und 15:00 Uhr in den Büroräumlichkeiten der Gesellschaft in der Neuen Schlossstraße 4, 69117 Heidelberg, zur Einsichtnahme offen.Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir, dass Interessentinnen und Interessenten ihren Besuch vorab telefonisch unter der Telefonnummer 06221-67917-0 anmelden und die erforderlichen Hygiene-Regeln einhalten, es wird empfohlen einen Mund-Nasenschutz zutragen. Heidelberg Congress Heidelberger Kultur- und Kongressgesellschaft mbH Neue Schlossstraße 4 69117 Heidelberg BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss 2021 Heidelberg Marketing GmbH Die Gesellschafterversammlung der Heidelberg Marketing GmbH hat am 20.10.2022 den Jahresabschluss 2021 festgestellt. Das Ergebnis beträgt 0 €. Der Jahresabschluss ist in der Zeit vom 21.11.-02.12.2022 montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr in der Neuenheimer Landstraße 5, 69120 Heidelberg, öffentlich ausgelegt. Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes hat zu keinen Einwänden geführt.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDI3NTI1