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5 stadtblatt / 16. November 2022 BEKANNTMACHUNGEN ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG des Ergebnisses der Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Stadt Heidelberg am 06.November 2022 I.Wahlergebnis Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters vom 06.11.2022 bekannt gemacht: Zahl der Wahlberechtigten: 107.030 Zahl der Wählerinnen/Wähler 54.901 Zahl der ungültigen Stimmzettel: 186 Zahl der gültigen Stimmzettel: 54.715 Von den gültigen Stimmen entfielen auf: Lfd. Nr. Bewerber und sonstige gewählte Personen Stimmenzahl 1. Leuzinger, Björn, Chemielaborant, Untere Rödt 13, 69123 Heidelberg 982 2. Zieger, Bernd, Betriebsratsvorsitzender, Markgräfler Straße 5, 69126 Heidelberg 1.991 3. Prof. Dr. Würzner, Eckart, Oberbürgermeister, Köpfelweg 62, 69118 Heidelberg 25.111 4. Bauer, Theresia, Landtagsabgeordnete, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst a.D., Im Winkel 9, 69123 Heidelberg 15.655 5. Leser, Sofia, Unternehmerin, Künstlerin, Untere Straße 12, 69117 Heidelberg 2.097 6. Schmitz, Mathias, Diplom Physiker Sitzbuchweg 30, 69118 Heidelberg 342 7. Michelsburg, Sören, Oberstudienrat, Rottmannstraße 42, 69121 Heidelberg 7.410 8. Papagiannaki-Sönmez, Angeliki, Berufsschullehrerin Lenaustraße 1, 69181 Leimen 799 9. Khajehali, Sassan, Übersetzer, Dozent für Deutsch als Fremdsprache, Handschuhsheimer Landstraße 45 A, 69121 Heidelberg 271 10. Becker, Ulrich 13 11. Illert, Felix 6 Sonstige gewählte Personen mit einer Stimmenanzahl unter 6 Stimmen 38 Keine Bewerberin/kein Bewerber hat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten. Am Sonntag, dem 27.11.2022 findet deshalb nach § 45 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg eine Neuwahl statt. Für die Neuwahl gelten die Grundsätze der ersten Wahl; es entscheidet die höchste Stimmenzahl und bei Stimmengleichheit das Los. II.Wahlanfechtung Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach dieser öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jeder/jedem Wahlberechtigten und von jeder Bewerberin/ jedem Bewerber schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Einspruch beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe, erhoben werden. Der Einspruch einer/eines Wahlberechtigten und einer Bewerberin/eines Bewerbers, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig,wenn ihmmindestens 100 Wahlberechtigte beitreten. Heidelberg, den 16.11.2022 Jürgen Odszuck Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses und Erster Bürgermeister ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der zugelassenen Bewerbungen und zur Durchführung der Neuwahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Stadt Heidelberg am 27. November 2022 I. Zugelassene Bewerberinnen und Bewerber Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 folgende Bewerbungen für die nach § 45 Absatz 2 der Gemeindeordnung erforderlich gewordene Neuwahl der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters am 27.11.2022 zugelassen. Die Reihenfolge richtet sich nach dem Eingang der Bewerbungen. Innerhalb der Einreichungsfrist zur Neuwahl konnten auch die zur ersten Wahl zugelassenen Bewerbungen zurückgenommen werden. 1. Leuzinger,Björn,Chemielaborant, geb. 1989, Untere Rödt 13, 69123 Heidelberg 2. Prof. Dr.Würzner, Eckart, Oberbürgermeister, geb. 1961, Köpfelweg 62, 69118 Heidelberg 3. Bauer,Theresia, Landtagsabgeordnete, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst a.D., geb. 1965, Im Winkel 9, 69123 Heidelberg Diese Bewerberin und diese Bewerber werden in den amtlichen Stimmzettel für die Neuwahl aufgenommen. II. Durchführung der Neuwahl 1. Am 27.November 2022 findet die Neuwahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Stadt Heidelberg statt. Die Wahlzeit dauert von 8.00 – 18.00 Uhr. 2. Die Stadt ist in 71 Urnenwahlbezirke und 58 Briefwahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten für die erste Wahl bereits zugegangen sind, sind die Wahlbezirke und Wahlräume angegeben, in denen die Wahlberechtigten wählen können. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr je nach Bezirk in der GregorMendel-Realschule, Harbigweg 24, 69124 Heidelberg, in der Julius-Springer-Schule, Mark-Twain-Str. 1, 69126 Heidelberg, im Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg und im Bürger- und Ordnungsamt, Bergheimer Str. 69, 69115 Heidelberg zusammen. 3. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis seines Wahlbezirks eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer keinen Wahlschein hat, kann nur im Wahlraum des zuständigen Wahlbezirks durch persönliche Stimmabgabe wählen. Personen, die nach der ersten Wahl am 06.11.2022 und bis zur Neuwahl das Bürgerrecht in der Gemeinde erlangen und damit wahlberechtigt werden, können an der Neuwahl nur mit einem Wahlschein teilnehmen, da nach § 6 Absatz 4 des Kommunalwahlgesetzes bei einer Neuwahl das Wählerverzeichnis der ersten Wahl maßgebend ist. Der Wahlschein kann bis spätestens Freitag, den 25.11.2022, 18.00 Uhr, beim Bürger- und Ordnungsamt, Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg, schriftlich oder persönlich beantragt werden. Dem betroffenen Personenkreis wurde ein entsprechendes Informationsschreiben zugeschickt, welches auf der Rückseite einen Antragsvordruck enthält, mit dem auch Briefwahlunterlagen angefordert werden können. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.Der Stimmzettel enthält den Namen der Bewerberin und die Namen der Bewerber, die öffentlich bekannt gemacht wurden. Die Wählerinnen und Wähler sind an diese Bewerberin und Bewerber nicht gebunden, sondern können auch andere wählbare Personenwählen.Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger),die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnten. Sie müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind Personen, › die vomWahlrecht ausgeschlossen sind, › die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen. › Unionsbürgerinnen/Unionsbürger sind auch dann nicht wählbar,wenn sie infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung des Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen, › wer aus dem Beamtenverhältnis entfernt,wem das Ruhegehalt aberkannt oder gegen wen in einem dem Disziplinarverfahren entsprechenden Verfahren durch die Europäische Gemeinschaft, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine entsprechende Maßnahme verhängt worden ist oder › wer wegen einer vorsätzlichen Tat durch ein deutsches Gericht oder durch die rechtsprechende Gewalt eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, die bei einem Beamten den Verlust der Beamtenrechte zur Folge hat, in den auf die Unanfechtbarkeit der Maßnahme oder Entscheidung folgenden fünf Jahren. 4. Jede Wählerin/Jeder Wähler hat eine Stimme. Die Stimme wird in der Weise abgegeben, dass auf dem Stimmzettel hinter den Namen einer auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerberin/eines Bewerbers ein Kreuz gesetzt wird oder diese/dieser auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet wird oder dass der Name einer anderen wählbaren Person unter unzweifelhafter Bezeichnung der Person eingetragen wird. Das Streichen der übrigen Namen

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