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stadtblatt / 26. Oktober 2022 6 BEKANNTMACHUNGEN Werden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung Zuwanderungsrecht des Bürger- und Ordnungsamts mehrere Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter mit Anleitungsfunktion (m/w/d) Vollzeit | bis Besoldungsgruppe A 10 LBesGBW beziehungsweise bis Entgeltgruppe 9c TVöD-V | die Stellen sind grundsätzlich teilbar. Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Strategische Verkehrsentwicklung und Wirtschaftsverkehr des Amtes für Mobilität als Wirtschaftsverkehrsbeauftragte/ Wirtschaftsverkehrsbeauftragter (m/w/d) Vollzeit | Besoldungsgruppe A 13 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 12 TVöD-V | die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft als wissenschaftliche Mitarbeiterin/ wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d) zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Antirassismus, Integration und Demokratieförderung des Amtes für Chancengleichheit als Teamleitung Antirassismus und Integration (m/w/d) Vollzeit | Entgeltgruppe 12 TVöD-V | die Stelle ist grundsätzlich teilbar | die Stelle ist zunächst auf 2 Jahre befristet. Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss Die Gesellschafterversammlung der Internationalen Bauausstellung Heidelberg GmbH hat am 13.10.2022 den Jahresabschluss 2021 festgestellt. Der Jahresabschluss führt zu einem ausgeglichenen Ergebnis von 0,00 €. Bei der Prüfung des Jahresabschlusses wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt, auch bei der ergänzenden Prüfung nach § 53 HGrG ergaben sich keine Beanstandungen. Der Jahresabschluss mit dem Lagebericht wird in der Zeit vom 27.10.2022 bis 04.11.2022 montags bis freitags von 9:30 bis 16:30 Uhr in den Büroräumen der Gesellschaft in der Emil-Maier-Str. 16 öffentlich ausgelegt. Internationale Bauausstellung Heidelberg GmbH Emil-Maier-Str. 16, 69115 Heidelberg BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 Die Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz mbH (GGH),Heidelberg, gibt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und das Ergebnis der Prüfung des Konzernjahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 bekannt. Der Abschlussprüfer hat für den Konzernjahresabschluss und Konzernlagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In der Gesellschafterversammlung der GGH am 22.08.2022 wurde beschlossen, den vomAufsichtsrat geprüften Konzernjahresabschluss und Konzernlagebericht festzustellen. Die Gesellschafterversammlung beschloss, den Bilanzgewinn in Höhe von 8.394.389,19 € in Höhe von 7.969.389,19 den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen und 380.000,00 € den Rücklagen nicht verbrauchte Instandhaltung BSG zugewiesen. Konzernjahresabschluss und Konzernlagebericht liegen von Montag, den 31. Oktober 2022 bis Donnerstag, den 10. November 2022 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr in den Geschäftsräumen der GGH, Bergheimer Str. 109, Heidelberg, zur Einsichtnahme offen. GGH Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz mbH Bergheimer Str. 109, 691 15 Heidelberg BEKANNTMACHUNG 1. Satzung zur Änderung der Schülerbeförderungssatzung vom 13.10.2022 Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (GBl. S.1095, 1098) geändert worden ist und § 18 Absatz 2 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich in der Fassung vom 1. Januar 2000 (GBl. 2000,14), das zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 2.Dezember 2021 (GBl. 2022, S. 1,2) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 13.10.2022 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Schülerbeförderungssatzung Die Schülerbeförderungssatzung vom 17. März 2022 (Heidelberger Stadtblatt vom 27.April 2022) wird wie folgt geändert: 1. In § 4 erhält Nummer 1 folgende neue Fassung: „1. die im Stadtgebiet wohnen und einen anderen Zuschuss zu den notwendigen Beförderungskosten im öffentlichen Personennahverkehr in der Höhe erhalten, dass nur ein monatlicher Eigenanteil in Höhe von Euro 3,00 gezahlt werden muss,“ 2. Die bisherigen Nummern 1 bis 4 des § 4 werden zu Nummern 2 bis 5. 3. § 6 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) InAbsprache mit demVerkehrsunternehmen kann die Stadt bestimmen, dass das vereinfachte Abrechnungsverfahren nach Absatz 3 auf das Antragsverfahren nach Absatz 1 umgestellt wird.“ Artikel 2 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Heidelberg, den 13.10.2022 Prof.Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung,die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. BEKANNTMACHUNG 1. S atzung zur Änderung der Gestaltungsbeiratssatzung vom 13.10.2022 Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO),die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (GBl. S.1095, 1098) geändert worden ist,hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 13.10.2022 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Gestaltungsbeiratssatzung Die Gestaltungsbeiratssatzung vom 24. Juli 2018 (Heidelberger Stadtblatt vom 27. Dezember 2018) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Satz 2 wird das Wort „Expertenkommission“ durch die Wörter „Kommission von Experten und Expertinnen“ ersetzt. 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Diese wählen aus ihrer Mitte eine Person,die den Vorsitz führt sowie eine Stellvertretung.“ b) In Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „des Vorsitzenden oder des Stellvertreters“ durch die Wörter „einer dieser Personen“ ersetzt. c) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird das Wort „einmalige“ durch die Wörter „bis zu zweimalige“ ersetzt. bb) In Satz 2 werden nach dem Wort „Preisrichter“ die Wörter „oder zur Preisrichterin“ ein-gefügt. 3. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 werden die Wörter „der/ dem Vorsitzenden, dem Baudezernenten“ durch die Wörter „dem oder der Vorsitzenden, dem Baudezernat“ ersetzt. b) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) Nach dem Wort „Bauherren“ werden die Wörter „oder Bauherrinnen“ eingefügt. bb) Das Wort „bzw.“ wird durch das Wort „beziehungsweise“ ersetzt. 4. § 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „Baudezernenten oder des Bau- und Umweltausschusses“ durch die Wörter „Baudezernats oder des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses“ ersetzt. b) In Absatz 3 werden die Wörter „den Baudezernenten“ durch die Wörter „das Baudezernat“ ersetzt. 5. § 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Der Gestaltungsbeirat ist beschlussfähig,wenn sämtliche Sachverständige ordnungsgemäß geladen und die Mehrheit der Sachverständigen anwesend sind, darunter der oder die Vorsitzende oder das Mitglied, dem die Stellvertretung obliegt.“ b) In Absatz 2 Satz 2 werden vor demWort

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