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stadtblatt / 12. Oktober 2022 6 BEKANNTMACHUNGEN ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG gem. § 7 e Abs. 6 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg Kommunale Wärmeplanung in Heidelberg Wie kann eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Heidelberg bis spätestens 2040 erreicht werden? Die Antwort dieser Fragestellung soll das Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung sein, die am 1.März 2022 begonnen hat. Diese erfolgt in vier Schritten. Zunächst werden die aktuelle Wärmeversorgung und -verbräuche aller Gebäude unter die Lupe genommen. Nach dieser Bestandsanalyse werden Potenziale von erneuerbaren Energien und Sanierungen im Stadtgebiet untersucht.Aus den Ergebnissen kann die zukünftig benötigte Wärmemenge für 2040 ermittelt werden mit den dafür benötigten erneuerbaren Energien. Dann werden Maßnahmen erstellt, mit denen das Ziel erreicht werden kann. Die Wärmeplanung soll Ihnen als Bürgerinnen und Bürgern Hilfestellung bei der Auswahl Ihrer Heizung geben. Es wird zu einem großen Ausbau der Fernwärme kommen. In einer Karte wird dargestellt, welche Gebäude in einem zukünftigen Wärmenetzgebiet liegen und wo eine dezentrale Heizung benötigt wird. Die Ergebnisse der Wärmeplanung werden voraussichtlich im April 2023 vorliegen. Bereits im Januar 2023 sowie nach Fertigstellung der Planung wird es eine öffentliche Informationsveranstaltung geben. Erstellt wird die kommunale Wärmeplanung vom Ingenieurbüro EEB Enerko Energiewirtschaftliche Beratung GmbH zusammen mit ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung und ebök Gesellschaft mbH in enger Zusammenarbeit mit den einzelnen Ämtern und den Stadtwerken Heidelberg. Projektleitend ist das Umweltamt der Stadt Heidelberg. Erfassung von Daten im Rahmen der kommunalenWärmeplanung Die Stadt Heidelberg ist gemäß § 7 d des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg (KSG BW) zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Diese beginnt mit der Erfassung von Daten für die Bestandsanalyse. Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden auf der Grundlage von § 7 e KSG BW erhoben. Zu diesem Zweck sind die Energieversorgungsunternehmen wie z. B. die Stadtwerke Heidelberg GmbH verpflichtet, folgende Daten zu übermitteln: zähler- oder gebäudescharfe Angaben zu Art, Umfang und Standorten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs von Gebäuden oder Gebäudegruppen sowie der Stromverbrauch zu Heizzwecken (insbesondere für Wärmepumpen und Direktheizungen). Die Bezirksschornsteinfeger müssen gebäudescharfe Angaben zu Art, Brennstoff, Nennwärmeleistung und Alter von Anlagen zur Wärmeerzeugung übermitteln. Des Weiteren können innerhalb der Gemeindeverwaltung vorhandene Datenwie Gebäudeadresse, Gebäudenutzung,Wohnfläche oder Bruttogeschossfläche, Geschosszahl, Energieträger zur Wärmeerzeugung und Gebäudebaualter verwendet werden. Gewerbe- und Industriebetriebe sowie die öffentliche Hand sind verpflichtet, den Gemeinden Angaben über die Höhe ihres Endenergieverbrauchs, Wärmeenergiebedarfs oder -verbrauchs, die Art der Wärmeenergiebedarfsdeckung einschließlich des Anteils erneuerbarer Energien und von Kraft-Wärme-Kopplung sowie der anfallenden Abwärme auf Anforderung zu übermitteln. Laut § 7 e KSG BW müssen die Gemeinden die Information über die Erhebung der erforderlichen Daten gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ortsüblich bekanntmachen. Diese Bekanntmachung ist hiermit erfolgt. Die personenbezogenen Daten dürfen gemäß § 7 e KSG BW nur für die Erstellung des Wärmeplans verarbeitet und nicht für andere Zwecke verwendet werden. Sie werden für die Dauer der Bearbeitung der Wärmeplanung gespeichert und ausschließlich vom Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie sowie dem oben genannten Planungskonsortium verarbeitet,mit dem einAuftragsverarbeitungsvertrag nach der DS-GVO geschlossen wurde. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Mit Abschluss der Wärmeplanung werden die Daten gelöscht. Eine Veröffentlichung der personenbezogenen Daten erfolgt nicht. In der vorgeschriebenen Veröffentlichung der Ergebnisse der Wärmeplanung werden die Daten aggregiert dargestellt, sodass kein Rückschluss auf Einzelpersonen oder Einzelunternehmen möglich ist. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden gewahrt. Solche Daten würden nur nach Anfrage der Stadt und nach ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen veröffentlicht werden. Verantwortlich für die Datenverarbeitung Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg Ansprechpartner: Florian Friedrich Telefon: 06221 58-18275, E-Mail: Florian. Friedrich@Heidelberg.de Datenschutzbeauftragte der Stadt Heidelberg Frau Claudia von Taschitzki Rohrbacher Straße 12, 69115 Heidelberg Telefon: 06221 58-12580, E-Mail: Claudia. vonTaschitzki@Heidelberg.de Sie haben ein Recht auf Auskunft gegenüber der verantwortlichen Stelle (Art. 15 DS-GVO). Darüber hinaus besteht ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), ein Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO), ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung, sofern die Voraussetzungen von Artikel 21 Abs. 1 DS-GVO vorliegen. Ferner besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstr. 20, 70173 Stuttgart. ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Aufstellung des Bebauungsplans Bergheim – Kurfürsten-Anlage Nord, westlicher Teil Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 02. Juni 2022 Werden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Natur- und Landschaftsschutz des Amtes für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie als Koordinatorin/Koordinator Umweltplanungen (m/w/d) zur Integration der Umweltbelange in das Stadtentwicklungskonzept und den Nachhaltigkeitsbericht. 19,5 Wochenstunden | Entgeltgruppe 12 TVöD-V mit zeitnaher Perspektive nach Entgeltgruppe 13 TVöD-V bei Bewährung und entsprechender Aufgabenwahrnehmung | Befristet auf die Dauer von 2 Jahren. Verstärken Sie zum 01. Oktober 2023 die Berufsfeuerwehr und absolvieren eine Ausbildung als Brandmeisterin/Brandmeister (m/w/d) im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst. Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Tiefbauamt als Verkehrsinfrastrukturplanerin/ Verkehrsinfrastrukturplaner (m/w/d) Vollzeit | Entgeltgruppe 11 beziehungsweise Entgeltgruppe 12 TVöD-V Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich Bergheim – Kurfürsten-Anlage Nord,westlicher Teil einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Plangebiet wird von der Alten Eppelheimer Straße im Norden, der Römerstraße im Osten, der Kurfürsten-Anlage im Süden und der Kirchstraße imWesten begrenzt. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 24. August 2022 im „stadtblatt“ ortsüblich bekannt gemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Die Öffentlichkeit ist über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung,mögliche vorhandene Planungsalternativen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung im Bereich Bergheim – Kurfürsten-Anlage Nord, westlicher Teil im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu informieren. Aus diesem Grund liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 20.Oktober 2022 bis einschließlich 24.November 2022 gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Einsichtnahme öffentlich im Technischen Bürgeramt zur Einsichtnahme aus. Aufgrund der Corona-Pandemie hat das Technische Bürgeramt für Besucherinnen und Besucher aktuell nur Dienstag von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach terminlicher Absprache unter der Telefonnummer 06221 - 58 25150 oder per E-Mail unter bauberatung@heidelberg.de möglich. Technisches Bürgeramt

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