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stadtblatt  / 5. Oktober 2022 6 BEKANNTMACHUNGEN Werden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Sicherung der Lebensgrund- lage des Amtes für Soziales und Senioren als Außendienstmitarbeiterin/Außendienstmitarbeiter (m/w/d) Vollzeit | Entgeltgruppe 8 TVöD-V mit Perspektive nach Entgeltgruppe 9a TVöD-V Verstärken Sie ab dem 01. November 2022 das Amt für Schule und Bildung als Sekretärin/Sekretär (m/w/d) an der Fröbelschule 20,5 Wochenstunden | Entgeltgruppe 6 TVöD-V Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Forst des Landschafts- und Forstamtes als Forstwirtin/Forstwirt (m/w/d) Vollzeit | bis Entgeltgruppe 6 TVöD-Wald BW | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Elektro- und Feinwerktechnische Werk- statt der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung als Elektronikerin/Elektroniker (m/w/d) Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik – Schwerpunkt Digitalisierung Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 7 TVöD-V zuzüglich der Gewährung von Zuschlägen Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Elektro- und Feinwerktechnische Werk- statt der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung als Elektronikerin/Elektroniker (m/w/d) Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik – Schwerpunkt Wartung und Instandhaltung Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 7 TVöD-V zuzüglich der Gewährung von Zuschlägen Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifi- kationen sowie weiteren Informationen. schriftlich oder mündlich zur Nieder- schrift während der Auslegungsfrist im Technischen Bürgeramt sowie über das Kontaktformular im Internet (beteili gung-stadtplanung@heidelberg.de ) vorgebracht werden. Außerhalb der Öffnungszeiten werden Auskünfte und Erläuterungen zu den Planungsabsichten auch elektronisch unter bahnstadt-stadtplanung@heidel- berg.de sowie unter der Telefonnummer 06221 - 58 23180 erteilt. Heidelberg, den 29. September 2022 Stadt Heidelberg, Stadtplanungsamt ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Satzungsbeschluss für den Bebau- ungsplan mit örtlichen Bauvorschrif- ten „Südstadt Konversion Teil 4: Mark-Twain-Village West und Mark- Twain-Village Süd“ Der Gemeinderat der Stadt Heidel- berg hat in öffentlicher Sitzung am 05.05.2022 gemäß § 10 Absatz 1 des Bau- gesetzbuchs (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) den Bebauungsplan „Südstadt Konversion Teil 4: Mark-Twain-Village West und Mark-Twain-Village Süd“ sowie die ört- lichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvor- schriften ist dem abgedruckten Lage- plan zu entnehmen. Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bau- vorschriften gemäß § 10 Absatz 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften, die Be- gründung und die zusammenfassende Erklärung im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg einsehen und Aus- kunft über den Inhalt erhalten. Eine Einsichtnahme in die o.g. Satzung im Technischen Bürgeramt ist in der Regel nach vorheriger terminlicher Absprache unter der Telefonnummer 06221 – 58 25150 möglich. Dienstags in der Zeit von 11 bis 12.30 Uhr und don- nerstags in der Zeit von 15 bis 17 Uhr ist die Einsichtnahme auch ohne Termin- absprache möglich. Ort: Technisches Bürgeramt, Verwaltungsgebäude Prinz Carl, EG Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg telefonische Erreichbarkeit: Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden un- beachtlich 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Num- mer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennut- zungsplans und 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit die- ser Bekanntmachung schriftlich gegen- über der Stadt Heidelberg unter Darle- gung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Hinweise: Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Ent- schädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermö- gensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalen- derjahres, in dem die Vermögensnach- teile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg oder auf- grund dieses Gesetzes beim Zustande- kommen dieser Satzung,mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ist ge- mäß § 4 Absatz 4 und 5 der Gemeinde- ordnung für Baden-Württemberg unbe- achtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeinde- ordnung für Baden-Württemberg wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsauf- sichtsbehörde den Beschluss beanstan- det hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift un- ter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schrift- lich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Heidelberg, den 26.09.2022 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt ÖFFENTLICHE ERINNERUNG An die Zahlung folgender Forderun- gen wird erinnert: Abschluss- und Vorauszahlungen von Steuern, Gebühren und Beiträgen aus Erst- oder Nachveranlagungen nach den zugestellten Bescheiden bzw. Zahlungs- aufforderungen, soweit die Zahlungs- frist bereits abgelaufen ist. Für Teilneh- mer am SEPA–Lastschriftmandat gilt die „Öffentliche Erinnerung“ nicht. Ferner erinnert das Amt für Finanzen, Liegenschaften und Konversion dar- an, dass jeder Halter eines Hundes im Stadtkreis Heidelberg verpflichtet ist, innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von drei Monaten erreicht hat sowie am Ende der Hun- dehaltung ebenfalls innerhalb eines Monats dies dem Amt für Finanzen, Liegenschaften und Konversion der Stadt Heidelberg, Abteilung Kasse und Steuern, Friedrich-Ebert-Platz 3, Tel. 58-14 360 mitzuteilen. Die Bankverbindungen der Stadt Hei- delberg entnehmen Sie bitte den Ihnen zugegangenen Abgabenbescheiden und Rechnungen. Stadt Heidelberg, Amt für Finanzen, Liegenschaften und Konversion, Ab- teilung Kasse und Steuern RECYCLINGHÖFE GESCHLOSSEN Aufgrund einer eintägigen Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Heidelberger Dienste gGmbH blei- ben die Recyclinghöfe Oftersheimer Weg, Ziegelhausen, Emmerstgrund und Handschuhsheim am Mittwoch, 12. Oktober, ganztägig geschlossen. Der Recyclinghof Wieblingen ist davon aus- genommen; dieser ist zu den regulären Zeiten geöffnet.

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