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stadtblatt  / 5. Oktober 2022 5 BEKANNTMACHUNGEN wie folgt aus: Montag und Freitag von 8:00 – 12:00 Uhr, Dienstag und Don- nerstag von 8:00 – 16:00 Uhr, Mittwoch von 8:00 – 17:30 Uhr, beim Bürger- und Ordnungsamt, - Wahldienststelle -, Kur- fürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg. Der Zugang zur Wahldienststelle ist nicht barrierefrei. Jede/Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer/seiner Person im Wählerver- zeichnis eingetragenen Daten überprü- fen. Sofern eine Wahlbe -rechtigte/ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie/er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Un- vollständigkeit des Wählerverzeichnis- ses ergeben kann. Das Recht auf Über- prüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gem. § 51 und/oder § 52 Bundesmeldegesetz eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im auto- matisierten Verfahren geführt. Die Ein- sichtnahme ist durch Datensichtgerät möglich. 1.4 Wer das Wählerverzeichnis für un- richtig oder unvollständig hält, kann während der Frist der Einsichtnahme, spätestens am Freitag, dem 21. Oktober 2022, bis 12:00 Uhr , beim Bürger- und Ordnungsamt, - Wahldienststelle -, die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen. Der Antrag kann schriftlich oder zur Niederschrift gestellt werden. 1.5 Wahlberechtigte können grund- sätzlich nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wähler- verzeichnis sie eingetragen sind. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichti- gung angegeben.Wer in einem anderen Wahlbezirk oder durch Briefwahl wäh- len möchte, benötigt dazu einen Wahl- schein (siehe 2.). 2.Wahlscheine 2.1 Einen Wahlschein erhalten auf An- trag 2.1.1 Wahlberechtigte, die in das Wäh- lerverzeichnis eingetragen sind , 2.1.2 Wahlberechtigte, d ie nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden versäumt haben, recht- zeitig die Eintragung in das Wähler- verzeichnis nach § 3 Abs. 2 und 4 Kom- munalwahlordnung (vgl.1.2.1 bis 1.2.2) oder die Berichtigung des Wählerver- zeichnisses zu beantragen (vgl. 1.4); dies gilt auch, wenn Unionsbürgerinnen/ Unionsbürger nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden versäumt haben, rechtzeitig die zur Feststellung ihres Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 Kommunalwahlordnung vorzulegen, b) wenn das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antrags- oder Einsichtsfrist entstanden ist, c) wenn das Wahlrecht im Wider- spruchsverfahren festgestellt wurde und die Feststellung erst nach Ab- schluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeisteramt bekannt geworden ist. 2.2 Für eine etwa erforderlich werden- de Neuwahl am 27. November 2022 er- hält ferner einen Wahlschein a) auf Antrag, wer erst für die Neuwahl wahlberechtigt wird, b) von Amts wegen,wer für die Wahl am 06. November 2022 einen Wahlschein nach Nr. 2.1.2 erhalten hat. 2.3 Wahlscheine können (von den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten) für die Wahl am 06. November 2022 bis zum Freitag, 04. No- vember 2022; für eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am 27. November 2022 bis Freitag, 25. November 2022, je- weils zu den üblichen Öffnungszeiten bei den Bürgerämtern in den Stadt- teilen und bis 18:00 Uhr beim Bürger- und Ordnungsamt, - Wahldienststelle -, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidel- berg schriftlich, mündlich (nicht tele- fonisch) oder in elektronischer Form beantragt werden. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierig- keiten aufgesucht werden kann, kann der Wahlschein noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr, beantragt werden. Das Gleiche gilt für die Beantragung eines Wahlscheins aus einem der unter Nr. 2.1.2 genannten Gründen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt,muss durch Vorlage einer schrift- lichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Versichern Wahlberechtigte glaubhaft, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum 05. November bzw. bei einer erforderlichen Neuwahl bis zum 26. November 2022, jeweils bis 12:00 Uhr, beim Bürger- und Ordnungsamt, Wahldienststelle, Kur- fürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg ein neuer Wahlschein erteilt werden. 2.4 Wer einen Wahlschein hat, kann entweder in einem beliebigen Wahl- raum der Stadt Heidelberg oder durch Briefwahl wählen. Der Wahlschein ent- hält dazu nähere Hinweise. Dem Wahl- schein ist jeweils beigefügt: 1. ein amtlicher Stimmzettel für die Wahl mit dazugehörigem Merkblatt, 2. ein amtlicher blauer Stimmzettelum- schlag für die Briefwahl und 3. ein amtlicher hellroter Wahlbriefum- schlag. Den Wahlschein erhalten Sie in Form eines Kombiformulars. Der Wahl- schein kann an der Perforierung von dem amtlichen, hellroten Wahlbrief- umschlag, der mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist,abge- trennt werden. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur zulässig, wenn die Emp- fangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Die/ Der Wahlberechtigte, die ihre/der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeis- teramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. 2.5 Bei der Briefwahl müssen die Wäh- lerinnen/Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bun- desrepublik Deutschland ohne besonde- re Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgege- ben werden. Heidelberg, den 05. Oktober 2022 Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck Wahlleiter ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Bebauungsplan „Bahnstadt – Südlich der Eppelheimer Straße“ Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 22. No- vember 2018 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen,für das Gebiet Bahnstadt – Südlich der Ep- pelheimer Straße einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 12. Dezember 2018 im „stadt- blatt“ ortsüblich bekannt gemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteili- gung Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche vorhandene Pla- nungsalternativen sowie die voraus- sichtlichen Auswirkungen der Planung im Bereich Bahnstadt - Südlich der Ep- pelheimer Straße sollen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in zwei Veranstaltungen öffent- lich erläutert werden. Am 21. Oktober 2022 findet zunächst eine Ortsbegehung statt. Treffpunkt ist um 15.00 Uhr am Ge- bäude Eppelheimer Straße 13 und anschließend beginnt um 16.00 Uhr eine Informationsveranstaltung im Bürgerhaus Bahnstadt, Gadamer Platz 1. Im Anschluss besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es wird darauf hingewiesen, dass Be- hörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt ist, ebenfalls zum Erörterungstermin eingeladen sind. Aus diesem Grund liegen die Planunter- lagen in der Zeit vom 13. Oktober 2022 bis einschließlich 11. November 2022 gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Einsichtnahme öffentlich im Technischen Bürgeramt zur Ein- sichtnahme aus. Aufgrund der Coronapandemie hat das Technische Bürgeramt für Besu- cherinnen und Besucher aktuell nur Dienstag von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen ist eine Einsichtnahme in die Plan- unterlagen nach terminlicher Ab- sprache unter der Telefonnummer 06221 - 58 25150 oder per E-Mail unter bauberatung@heidelberg.de möglich. Technisches Bürgeramt Verwaltungsgebäude Prinz Carl, EG Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg Telefonische Erreichbarkeit (vorbehaltlich Änderungen) Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Zusätzlich können die Planunterlagen im genannten Zeitraum auch online im Internet unter www.heidelberg.de/ Leben/Die Stadt/Stadtplanung/Aktuelle Planverfahren abgerufen werden. Anregungen zur Planung können Bürgerschaft, Gemeinderat und Verwaltung der Stadt Heidelberg trauern um Altstadträtin Gabriele Faust-Exarchos Frau Gabriele Faust-Exarchos war von September 2009 bis Juli 2014 Mitglied des Heidelberger Gemeinderates. In den fünf Jahren ihrer Tätigkeit als Stadträtin hat sie sich herausragend engagiert und maßgeblich zur Weiterentwicklung Heidelbergs beigetragen. Zum Wohle ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger und der Stadt Heidelberg hat sie ein hohes Maß an Kraft und Zeit eingebracht. In dankbarer Erinnerung nehmen wir Abschied von ihr. Unsere Gedanken sind bei ihrer Familie. Stadt Heidelberg Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister

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