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7 stadtblatt  / 24. August 2022 BEKANNTMACHUNGEN Impressum Herausgeberin Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Markt- platz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@ heidelberg.de Amtsleitung Achim Fischer (af) Redaktion Eberhard Neudert-Becker (neu), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christiane Calis (cca), Christina Euler (eu), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Julian Klose (jkl), Laura Schlei- cher (ls), Nina Stöber (stö), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline 0800 06221-20 Stadt Heidelberg online www.heidelberg.de STADTWERKE HEIDELBERG km 14+742 bis 21+270. Das Vorhaben bedarf einer Planfeststellung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und wird gemäß § 73 Abs. 5 in Verbindung mit § 27a Landesverwaltungsverfahrens-ge- setz (LVwVfG) ortsüblich bekannt gemacht. Der Antrag,die Beschreibung und die Plan- unterlagen des beabsichtigten Vorhabens liegen in der Zeit vom 29.08.2022 bis zum 29.09.2022 im › Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis –Was- serrechtsamt- ,Kurpfalzring 106,69123 Heidelberg,Zimmer 121; › Technischen Bürgeramt der Stadt Hei- delberg ,Kornmarkt 1,69117 Heidelberg, Eingangsbereich; › Rathaus der Stadt Leimen –Bauamt- , Rathausstr.1-3,69181 Leimen,Zimmer 3.17; › Rathaus der Gemeinde Sandhausen , Bahnhofstr.10,69207 Sandhausen,Be- reich Zimmer 34; › Rathaus der Gemeinde Nußloch –Bau- amt-, Sinsheimer Str.19,69226 Nußloch, Zimmer 209 während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Die oben genannten Unterlagen können auch auf der Homepage des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis unter www.rhein-ne- ckar-kreis.de bei den Bekanntmachungen des Wasserrechtsamtes eingesehen wer- den. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, wird darauf hingewiesen, dass 1. etwaige Einwendungen beim Landrats- amt Rhein-Neckar-Kreis, Wasserrechts- amt, Kurpfalzring 106, 69123 Heidelberg, oder bei der Stadtverwaltung Heidelberg, Kornmarkt 1,69117 Heidelberg,oder bei der Stadtverwaltung Leimen, Rathausstr. 1-3, 69181 Leimen,oder bei der Gemeinde Sand- hausen, Bahnhofstr. 10, 69207 Sandhausen, oder bei der Gemeinde Nußloch, Sins- heimer Str.19,69226 Nußloch,bis 2Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen sind, 2.mitAblauf der Einwendungsfrist alle Ein- wendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, 3. über die rechtzeitig erhobenen Einwen- dungen in einem Erörterungstermin ver- handelt wird und a) die Personen, die Einwendungen er- hoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekannt- machung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, 4. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhan- delt werden kann. Es soll ohne mündliche Verhandlung ent- schiedenwerden,wenn demAntrag imEin- vernehmen mit allen Beteiligten in vollem Umfange entsprochenwerden kann. Heidelberg,den 08.08.2022 Rhein – Neckar – Kreis Landratsamt - Wasserrechtsamt - AMTLICHE BEKANNTMACHUNG des Rhein-Neckar-Kreises -Wasserrechtsamt- Korrektur zur Amtlichen Bekannt- machung des Rhein-Neckar-Kreises -Wasserrechtsamt- vom 08.08.2022 Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karls-ru- he, beantragte den Ausbau des Leimbach- Unterlauf auf den Gemarkungen Nußloch, Leimen-St. Ilgen, Sandhausen und Heidel- berg. Das geplante Hochwasserschutz-, Damm- sanierungs- und Gewässerökologie-pro- jekt (Maßnahme 4) erstreckt sich von der Kirchheimer Mühle in Heidelberg bis zum Hochwasserrückhaltebecken Nußloch, km 14+742 bis 21+270. Entgegen unserer amtlichen Bekannt- machung vom 08.08.2022 machen wir be- kannt, dass die Frist zum Vorbringen von Einwendungen nicht bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei den genannten Be- hörden beträgt, sondern 1 Monat nach Ab- lauf der Auslegungsfrist. Damit endet die Frist zum Vorbringen von Einwendungen in diesem Planfeststel- lungs-verfahren am 31.10.2022. Heidelberg,den 17.08.2022 Rhein – Neckar – Kreis Landratsamt - Wasserrechtsamt - 17 UN Nachhaltigkeitsziele Stadtwerke Heidelberg unterstützen Aus­ stellung S eit dem 5. August und noch bis zum 3. Oktober 2022 findet eine Ausstellung mit dem Titel Friedens- klima im Garten des Stifts Neuburg statt – unterstützt durch die Stadt- werke Heidelberg. Auf zehn bunten Quadern und Säulen sind die 17 Nach- haltigkeitsziele der UN grafisch um- gesetzt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Kriegssituation zwischen Russland und Ukraine erhält sie eine besondere Bedeutung: Sie zeigt, wie eng Frieden mit den Zielen wie Ar- mutsbekämpfung, Umwelt- und Kli- maschutz,Gesundheit und mehr ver- bunden ist.Anschauen lohnt sich. Wo: Gelände der Benediktinerab- tei des Stift Neuburg, Stiftweg 2, 69118 Heidelberg. Täglich geöffnet. Dass die Ausstellung nun nach Hei- delberg geholt werden konnte, ist demVerein Friedenstaube zu verdan- ken. Ellen Frings, Leiterin für Unter- nehmenskommunikation des Ener- gieversorgers: „Wir freuen uns sehr, dass die Mitglieder der Friedenstaube dieAusstellung den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Heidelberg und der Region zur Verfügung stellt. Die Ausstellung zeigt das abstrakte Kon- zept von Nachhaltigkeit mit allen seinen Facetten auf – und gibt Im- pulse für verändertes Verhalten. In der aktuellen Situation hilft sie, sich auf zentraleWerte und Ziele rund um Nachhaltigkeit, Klimaschutz und ge- sellschaftlichen Zusammenhalt zu besinnen. Wir unterstützen die Aus- stellung daher sehr gerne.“ Frank Althoff und Ingeborg Hermann haben mit anderen Engagierten aus dem Heidel- berger Verein Friedenstaube dafür gesorgt, dass die Ausstellung nach Heidelberg kam. Energiespar-Tipps Damit es für alle reicht Die Sommerzeit ist eine perfekte Phase, um Ihre gesamte Heizungs- anlage zu prüfen. Besonders clever: der hydraulischer Abgleich. Ein Fach- betrieb berechnet dabei den Wärme- bedarf der Zimmer.Kosteneinsparun- gen im zweistelligen Bereichwinken. Weitere Tipps geben die Stadtwerke Heidelberg auf ihrem Facebook- und Instagram-Kanal sowie auf www.swhd.de/gassparen Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg  06221 513-0   unternehmens​ kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.), Michael Treffeisen Foto: Stadtwerke Heidelberg Alle Angaben ohne Gewähr Impressum

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