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stadtblatt  / 24. August 2022 6 BEKANNTMACHUNGEN Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Zur Verstärkung der Abteilung Ordnungswidrigkeiten sucht das Rechtsamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Ermittlerin/Ermittler in der Abteilung Ordnungswidrigkeiten (m/w/d) Vollzeit/39 Wochenstunden | bis Entgeltgruppe 7 TVöD-V Das Kurpfälzische Museum sucht zum 01. November 2022 eine/einen Leiterin/Leiter der Abteilung Archäologie (m/w/d) Vollzeit/39 Wochenstunden | Entgeltgruppe 13 TVöD-V | Personen mit bereits bestehendem Beamtenverhältnis wird die Übernahme in einem solchen angeboten Zur Verstärkung der Musik- und Singschule sucht der Fachbereich Blasinstrumente und Percussion zum 01. Januar 2023 eine Lehrkraft (m/w/d) für das Fach Klarinette Teilzeit/15 Deputatsstunden zuzüglich eines Ferienüberhangs von bis zu 60 Unterrichts- minuten/Schulwoche | Entgeltgruppe 9b TVöD-V Zur Verstärkung der Abteilung Energie sucht das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Ingenieurin/Ingenieur oder Naturwissenschaftlerin/ Naturwissenschaftler (m/w/d) Vollzeit/39 Wochenstunden | Entgeltgruppe 11 TVöD-V Zur Verstärkung der Abteilung Facility Management sucht das Hochbauamt zum nächst- möglichen Zeitpunkt zwei Technikerinnen/Techniker oder Meisterinnen/ Meister der Fachrichtung Elektrotechnik (m/w/d) Vollzeit/39 Wochenstunden | bis Entgeltgruppe 10 TVöD-V Zur Verstärkung der Abteilung Sicherheit und Ordnung sucht das Bürger- und Ordnungs- amt zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter für den Kommunalen Ordnungsdienst (m/w/d) Vollzeit/39 Wochenstunden | bis Entgeltgruppe 9a TVöD-V Zur Verstärkung des Sachgebiets Bezirksbeiräte, Jugendgemeinderat und Migrationsbeirat sucht das Referat des Oberbürgermeisters zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) Vollzeit | Besoldungsgruppe A 10 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 9c TVöD-V mit mittelfristiger Perspektive nach Besoldungsgruppe A 11 LBesGBW beziehungsweise Entgelt- gruppe 10 TVöD-V Zur Verstärkung der Abteilung Planung sucht das Tiefbauamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Verkehrsinfrastrukturplanerin/Verkehrsinfrastrukturplaner (m/w/d) Vollzeit/39 Wochenstunden | bis Entgeltgruppe 12 TVöD-V Zur Verstärkung sucht das Jobcenter Heidelberg zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Teamleiterin/Teamleiter im Bereich Leistung (m/w/d) Vollzeit | Besoldungsgruppe A 12 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 11 TVöD-V Zur Verstärkung des Bereichs Schul-IT sucht das Amt für Digitales und Informations- verarbeitung zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Schul-IT Managerinnen/Schul-IT Manager (m/w/d) Vollzeit/39 Wochenstunden | Entgeltgruppe 9b TVöD-V Zur Verstärkung der Abteilung Zuwanderungsrecht sucht das Bürger- und Ordnungsamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter mit Anleitungsfunktion (m/w/d) Vollzeit | bis Besoldungsgruppe A 10 LBesGBW beziehungsweise bis Entgeltgruppe 9c TVöD-V | die Stellen sind grundsätzlich teilbar Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifika- tionen sowie weiteren Informationen. Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab 01. März 2023 (späterer Eintrittszeitpunkt nach Absprache möglich) für verschiedene Aufgabenbereiche mehrere Bachelor of Arts – Public Management (m/w/d) Vollzeit/41 Wochenstunden | Einstellung im Beamtenverhältnis auf Probe Zur Verstärkung sucht das Team der Berufsfeuerwehr zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sachgebietsleitung Operative Einsatzplanung (m/w/d) und eine Sachgebietsleitung Operativer Dienstbetrieb Leitstellen- betriebsstandort Heidelberg (m/w/d) in Verbindung mit der Einsatzdienstfunktion „Einsatzleitung vom Dienst“ (Führungsstufe B) Vollzeit/41 Wochenstunden | bis Besoldungsgruppe A11 LBesGBW Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifika- tionen sowie weiteren Informationen. mix aus Miet- und Eigentumswohnungen, Flächen für Dienstleistungen und nicht störendes Gewerbe sowie eine Kinderta- gesstätte enthält,geschaffenwerden. Heidelberg,den 25.Juli 2022 Stadt Heidelberg,Stadtplanungsamt BEKANNTMACHUNG Nachtragshaushaltsplan 2022 der von der Stadt Heidelberg verwalteten rechtsfähigen Theater- und Orchester- stiftung Heidelberg Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582), berichtigt S. 698, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (GBl. 2016 S. 1), hat der Haupt- und Finanzausschuss am 6. Juli 2022 den Nachtragshaushalt 2022 der rechtsfähigen Theater- und Or- chesterstiftung Heidelberg beschlossen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit Erlass RPK14-0564-21/3/2 vom 27.07.2022 die Gesetzmäßigkeit des Be- schlusses der Theater- und Orchester- stiftung Heidelberg bestätigt. Der Nach- tragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom 25.08.2022 bis einschließlich 02.09.2022 im Rathaus,Zimmer 2.43,während der Dienst- stunden,Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr,Freitag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr zur Einsichtnahme offen. Heidelberg,den 28.07.2022 Prof.Dr.Eckart Würzner Oberbürgermeister ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG vom 21.07.2022 über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht Flurbereinigung Plank- stadt (K 4147/L 543/B 535) Rhein-Neckar- Kreis Einfache Änderung Nr. 5 des Planes nach § 41 FlurbG Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – untere Flurbereinigungsbehörde – hat den Bau der gemeinschaftlichen und öffentli- chenAnlagen durch Planänderung Nr.5 in der Flurbereinigung Plankstadt (K 4147/L 543/B 535) für zulässig erklärt. Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltver- träglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltver- träglichkeitsprüfung hier nicht erforder- lich ist. Die Eingriffe, die in der Änderung Nr. 5 zur Ausführung kommen, können in Absprache und mit Zustimmung der un- teren Naturschutzbehörde ausgeglichen werden. Sie lassen keine erheblichen Um- weltauswirkungen befürchten. Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 5 Absatz 2 UVPG unterrichtet.Diese Feststel- lung ist nicht selbstständig anfechtbar. Diese Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geo- information und Landentwicklung im o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/2265) eingese- hen werden. Gez.Kremer Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Amt für Flurneuordnung 74889 Sinsheim,Muthstraße 4 Telefon 06221-522-5400 Telefax 06221-552-5454 E-Mail: flurneuordnungsamt@rhein- neckar-kreis.de AMTLICHE BEKANNTMACHUNG des Rhein-Neckar-Kreises -Wasserrechtsamt- Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das RegierungspräsidiumKarls-ruhe, beantragte den Ausbau des Leimbach-Un- terlauf auf den Gemarkungen Nußloch,Lei- men-St.Ilgen,Sandhausen und Heidelberg. Das geplante Hochwasserschutz-, Damm- sanierungs- und Gewässerökologie-pro- jekt (Maßnahme 4) erstreckt sich von der Kirchheimer Mühle in Heidelberg bis zum Hochwasserrückhaltebecken Nußloch,

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