stadtblatt zum Blättern

stadtblatt  / 27. Juli 2022 10 Impressum Herausgeberin Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Marktplatz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 / oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de Amtsleitung Achim Fischer (af); Redaktion Eberhard Neudert-Becker (neu), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christiane Calis (cca), Christina Euler (eu), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Julian Klose (jkl), Laura Schleicher (ls), Nina Stöber (stö), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline 800 06221-20 Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Für das Stadtplanungsamt suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Freiraum- und Landschaftsplanerin/ Freiraum- und Landschaftsplaner (m/w/d) in Vollzeit. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrags für den öffentli- chen Dienst (TVöD-V). Beim Landschafts- und Forstamt ist zum nächst möglichen Zeitpunkt in der Abteilung Forst eine Stelle als Wildtierbeauftragte/Wildtierbeauftragter (m/w/d) in Vollzeit zu besetzen. Je nach Qualifikation und Berufserfahrung ist eine Bezahlung zwi- schen Entgeltgruppe 8 und 9b TVöD des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) möglich. Beim Regiebetrieb Gartenbau des Landschafts- und Forstamtes ist zum 01. Oktober 2022 eine Stelle als Gärtnerin/Gärtner (m/w/d) im Fachbereich Bau und Ausbildung unbefristet in Vollzeit zu besetzen. Die Bezahlung ist bis Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) möglich. Das Amt für Mobilität sucht zur Verstärkung des Teams für das Sachgebiet Baustellen, Schwertransport und Ausnahmegenehmigungen in der Abteilung Verkehrsrecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Baustellen Hoch-/Tiefbau (m/w/d) Die Bezahlung erfolgt nach Besoldungsgruppe A 8 Landesbesoldungsgesetz Baden-Würt- temberg (LBesGBW) beziehungsweise Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Bei der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als EDV-Beauftragte/EDV-Beauftragter (m/w/d) unbefristet in Vollzeit zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt aus Besoldungsgruppe A 11 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Die Stadtverwaltung sieht sich im Zuge der Digitalisierung zahlreichen Veränderungen gegenüber. Als kundenorientierte Verwaltungseinheit steht die Abfallwirtschaft und Stadt- reinigung in einem besonderen Fokus. Zahlreiche Fachprogramme müssen administriert, bestehende Verwaltungsleistungen digitalisiert und Veränderungsprozesse innerhalb der Organisation gestaltet werden. Dafür suchen wir eine begeisterungsfähige und kommuni- kative Persönlichkeit, die über vertiefte IT-Kompetenzen verfügt und bereit ist, bestehende Strukturen zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive ein- schlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin. Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifi- kationen sowie weiteren Informationen. Die Stelle der/des Oberbürgermeisterin/ Oberbürgermeisters der Stadt Heidelberg (rd. 160.000 Einwohner) ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung erfolgt in Besoldungsgruppe 10 der Landesbesoldungs- ordnung B. Die Wahl findet am Sonntag, dem 06. November 2022, eine eventuell notwendig werdende Neuwahl am Sonntag, dem 27. November 2022 statt. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demo- kratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen. Bewerbungen können bis spätestens Montag, dem 10. Oktober 2022, 18.00 Uhr, schriftlich bei der Stadt Heidelberg, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, zu Händen des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, verschlossen mit der Aufschrift “Oberbürgermeisterwahl”, eingereicht werden. Innerhalb dieser Frist können die Bewerbungen auch zurückgenommen werden. Maßgebend für den Beginn der Bewerbungsfrist sind die Veröffentlichungen im Staats- anzeiger und in der Rhein-Neckar-Zeitung vom Freitag, dem 22.07.2022. Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Ein- reichungsfrist (siehe oben) nachzureichen: – 150 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (bei der Anforderung der Formblätter muss der Name und die Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers angegeben werden). – Eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/des Be- werbers ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck nach Muster der Anlage 16 zur baden-württembergischen Kommunalwahlordnung. – Eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt. – Unionsbürgerinnen/Unionsbürger müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmit- gliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unions- bürgerinnen/Unionsbürgern verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben. Alle amtlichen Formblätter und Vordrucke werden bei der Stadt Heidelberg von der Ge- schäftsstelle des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses beim Bürger- und Ordnungs- amt, Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg, ausgegeben. Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Mon- tag, dem 07. November 2022, und endet am Mittwoch, dem 09. November 2022, 18.00 Uhr. Innerhalb dieser Frist ist auch die Rücknahme der zur ersten Wahl zugelassenen Bewerbun- gen möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Regelungen wie für die erste Wahl. Die öffentliche Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber findet am Donnerstag, dem 27. Oktober 2022, um 20.00 Uhr im SNP dome, Carl-Friedrich-Gauß-Ring 16, 69124 Heidel- berg-Kirchheim statt. Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder. Heidelberg, den 27.07.2022 Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses BEKANNTMACHUNGEN

RkJQdWJsaXNoZXIy NjQ3NzI2