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stadtblatt  / 13. Juli 2022 6 BEKANNTMACHUNGEN ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Die SRH Holding (SdbR) beantragte für die Nutzung von Erdwärme mit einer Grund- wasserwärmepumpenanlage auf dem Grundstück Flst. Nr. 3929, Bonhoefferstr. 14 in Heidelberg-Wieblingen, die Wieder- erteilung der wasserrechtlichen Erlaub- nis. Sie beabsichtigt aus dem bestehenden Brunnen - wie bisher - 420.000 m³/Jahr zu entnehmen. Das Grundwasser wird nach der thermischen Nutzung zum Zweck der Klimatisierung (Heizen und Kühlen) der Mensa und des Gebäudes für Gesundheits- vorsorge undTherapie auf demGelände der SRHHolding (SdbR) - bis auf 20.000 m³ - die zu Beregnungszwecken verwendet wer- den,wieder in den Untergrund eingeleitet. Für das Vorhaben ist eine wasserrechtli- che Erlaubnis gemäß §§ 8 und 10 in Ver- bindung mit § 2 Abs.1,Ziff.3 und § 9 Abs.1, Ziff.4 und 5Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlich. Die zur Durchführung des Verfahrens er- forderlichen Unterlagenwurden beimAmt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg eingereicht. Die Stadt Heidelberg - Amt für Umwelt- schutz, Gewerbeaufsicht und Energie - führt als untere Wasserbehörde ein förm- liches Erlaubnisverfahren gemäß § 93 Wassergesetz Baden-Württem-berg (WG) durch. Die Öffentlichkeit ist nach Maß- gabe der §§ 93 Abs. 1 WG, 27a und 72 bis 76 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) sowie dem Gesetz zur Sicher- stellung ordnungs-gemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssi- cherstellungsgesetz-PlanSiG) an dem Ver- fahren zu beteiligen. Das Vorhaben wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht.Der Antrag liegt von Donnerstag den 21.07.2022 bis ein- schließlich Montag, den 22.08.2022 bei der Stadt Heidelberg, Amt für Umwelt- schutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidel- berg, Zimmer 2.07, 2. OG während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Aufgrund der aktuellen Lage bitten wir, die gebotenen Hygieneanforderungen ein- zuhalten. Im Übrigen gilt die Corona-Ver- ordnung des Landes Baden-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung. Diese ist unter https://www.baden- wuerttem- berg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-co- rona/aktuelle-corona-verordnung-des- landes-baden-wuerttemberg/ abrufbar. Wir bitten um eine Voranmeldung. Die- se soll dafür Sorge tragen, dass die gebote- nen Hygieneanforderungen gewahrt wer- den können. Die öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung ist ebenfalls ab sofort so- wie der zur Einsicht ausliegende Antrag mit Unterlagen ab dem 21.07.2022 auf der Internetseite der Stadt Heidelberg https:// www.heidelberg.de/hd/HD/Rathaus/ Oeffentliche+Bekanntmachungen+Um weltrecht.html einsehbar. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, wird darauf hingewiesen, dass 1. etwaige Einwendungen gegen das Vor- haben innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen danach, also vom 21.07.2022 bis einschließlich 05.09.2022 bei der Stadt Heidelberg – Amt für Um- weltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl - Kornmarkt 1,69117 Heidelberg – schriftlich oder elektronisch (E-Mail-Post- fach: wasserbehoerde-einwen dungen@ heidelberg.de) erhobenwerden können. Vereinigungen, die auf Grund einer Aner- kennung nach anderen Rechtsvorschrif- ten befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 Landesverwal- tungsverfahrensgesetz (LVwVfG) einzule- gen, können innerhalb der o. g. Frist Stel- lungnahmen abgeben. Das Einwendungsschreiben bzw. die Stel- lungnahme müssen unterschrieben sein, denNamenund dievollständigeAdresse des Einwenders bzw.der Vereinigung enthalten. 2. über die rechtzeitig erhobenen Einwen- dungen und rechtzeitig abgegebenen Stel- lungnahmen von Vereinigungen in einem Erörterungstermin verhandelt wird und a) die Personen, die Einwendungen er- hoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Be- kanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, 3. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn ver- handelt werden kann. 4. nicht fristgemäß erhobene Einwendun- gen sowie Stellungnahmen von Vereini- gungen ausgeschlossen sind, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Gleichförmige Eingaben (mehr als 50 Per- sonen auf Unterschriftenlisten oder in Formvervielfältigter gleichlautender Texte) werden nach §§ 17,18 und 19 des Landesver- waltungsverfahrensgesetzes behandelt.Da- nach ist bei solchen Angaben erforderlich, dass auf jeder mit mindestens einer Unter- schrift versehenen Seite derjenige Unter- zeichner, der die übrigen vertreten soll,mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist. Gleichförmige Eingaben,die diesen Anfor- derungen nicht entsprechen, können un- berücksichtigt bleiben.Das gilt bei gleich- förmigen Einwendungen auch insoweit, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angege- ben haben. Kommt die untere Wasserbehörde der Stadt Heidelberg – Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie – zu der Ent- scheidung, dass ein Erörterungstermin wegen der COVID-19-Pan-demie nicht in persönlicher Anwesenheit stattfinden kann, ein Austausch aber sachgerecht ist, so findet stattdessen eine Online-Kon- sultation gem. § 5 PlanSiG statt. Mit dem Einverständnis der zur Teilnahme Berech- tigten kann diese durch eine Telefon- oder Videokonferenz ersetzt werden. Alle da- für erforderlichen Informationen für die Öffentlichkeit werden auf der Homepage der Stadt Heidelberg unter https://www. heidelberg.de/hd/HD/Rathaus/Oeffent liche+Bekanntmachungen+Umwelt recht.html bekannt gegeben. Diejenigen, die Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben oder Stellung- nahmen abgegeben haben, werden über die Online-Konsultation schriftlich be- nachrichtigt. Bei Unterschriftslisten oder gleichlautenden Schreiben, auf denen ein Vertreter benannt wurde, wird nur dieser benachrichtigt. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an den Vorhabenträger im Rahmen des Ver- fahrens, wird auf die Datenschutzerklä- rung der Stadt Heidelberg verwiesen. Die- se kann unter https://www.heidelberg . de/hd,Lde/HD/service/Datenschutz. html abgerufen werden. Heidelberg,den 04.07.2022 Stadt Heidelberg Amt fürUmweltschutz,Gewerbeaufsicht und Energie -untereWasserbehörde ÖFFENTLICHE ERINNERUNG An die Zahlung folgender Forderungen wird erinnert: Abschluss- und Vorauszahlungen von Steuern, Gebühren und Beiträgen aus Erst- oder Nachveranlagungen nach den zugestellten Bescheiden bzw. Zahlungs- aufforderungen, soweit die Zahlungsfrist bereits abgelaufen ist.Für Teilnehmer am SEPA–Lastschriftmandat gilt die „Öffentli- che Erinnerung“ nicht. Ferner erinnert das Amt für Finanzen,Lie- genschaften und Konversion daran, dass jeder Halter eines Hundes im Stadtkreis Heidelberg verpflichtet ist, innerhalb ei- nes Monats nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Bürger- und Ordnungsamt suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter (m/w/d) für die Abteilung Zuwanderungsangelegenheiten. Die Stellen sind nach Entgeltgruppe 9a des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD- V) beziehungsweise Besoldungsgruppe A 8 Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW) zu bewerten. Eine Perspektive nach A 9m Landesbesoldungsgesetz Baden-Würt- temberg (LBesGBW) ist mittelfristig möglich. Beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Architektin/Architekt oder Bauingenieurin/ Bauingenieur Fachrichtung Architektur (m/w/d) als Bauverständige/Bauverständiger (§ 46 Absatz 4 Landesbauordnung) unbefristet zu be- setzen. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 12 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Beim Amt für Mobilität ist in der Abteilung Verkehrsrecht im Sachgebiet Baustellen, Schwerlastverkehr und Ausnahmegenehmigungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Großraum- und Schwertransporte und straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen (m/w/d) unbefristet in Vollzeit neu zu besetzen. Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 8 Landes- besoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW) beziehungsweise Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) zu bewerten. Beim Amt für Mobilität sind in der Abteilung Verkehrsrecht im Sachgebiet Verkehrsüber- wachung (Gemeindevollzugsdienst) zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Stellen als Mitarbeiterin/Mitarbeiter für den Gemeindevoll- zugsdienst (m/w/d) zu besetzen. Die Beschäftigung erfolgt zunächst befristet auf ein Jahr; eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses kann bei entsprechender Bewährung in Aussicht gestellt werden. Die Eingruppierung erfolgt zunächst nach Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Bei Bewährung ist nach einem Jahr eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) möglich. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive einschlä- giger Abschluss- und Arbeitszeugnisse online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin. Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifi- kationen sowie weiteren Informationen.

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