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9 stadtblatt / 29. Juni 2022 BEKANNTMACHUNGEN Impressum Herausgeberin Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit Marktplatz 10, 69117 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@ heidelberg.de Amtsleitung Achim Fischer (af) Redaktion Eberhard Neudert-Becker (neu), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christiane Calis (cca), Christina Euler (eu), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Laura Schleicher (ls), Nina Stöber (stö), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline 0800 06221-20 Hotline der Stadt Heidelberg 06221 58-10580 oder 115 Stadt Heidelberg online www.heidelberg.de Ausschuss für Klima- schutz, Umwelt und Mobi- lität: Mittwoch, 29. Juni, 17 Uhr, Rathaus,Marktplatz 10 Ausschuss für Kultur und Bildung: Donnerstag, 30. Juni, 17 Uhr, Rathaus, Bezirksbeirat Handschuhs- heim: Donnerstag, 30. Juni, 18 Uhr, Carl-Rottmann-Saal, Dossenheimer landstraße 13 Beirat von Menschen mit Behinderungen: Montag, 4. Juli, 17 Uhr, Rathaus Sportausschuss: Mittwoch, 6. Juli, 16 Uhr, Rathaus Haupt- und Finanzaus- schuss: Mittwoch, 6. Juli, 17.30 Uhr, Rathaus Bezirksbeirat Pfaffen- grund: Mittwoch, 6. Juli, 18 Uhr, Gesellschaftshaus Pfaf- fengrund, Schwalbenweg 1/2 Migrationsbeirat: Donners- tag, 7. Juli, 17 Uhr, Rathaus Tagesordnungen unter www.gemeinderat. heidelberg.de Nächste öffentliche Gremiensitzungen Interreligiöses Kalenderblatt Juli 2022 02.07. christlich(rk.) Mariä Heimsuchung 09.07. islamisch Opferfest (Id al-Adha) 10. 07. Baha’i Märtyrertod des Bab (Vorläufer des Baha’ullah) 30. 07 Islamisch Islamisches Neujahrsfest 1444 Weitere Informationen unter www.heidelberg.de/kalender-der-religionen AKTUELLE INFORMATIONEN ZUR GRUNDSTEUERREFORM Stand Juni 2022 Alle wichtigen und weiteren Informatio- nen zur Grundsteuerreform finden Sie auf dem Flyer des Landes Baden-Württem- berg (Stand Juni 2022) auf der Homepage der Stadt Heidelberg unter: https://www.heidelberg.de/bekannt machungen › Steuerrecht-Bekanntma - chungen FRIST FÜR ÖLHEIZUNGEN IN ÜBER- SCHWEMMUNGSGEBIETEN LÄUFT DEMNÄCHST AB Die Stadt Heidelberg informiert frühzeitig über den Ablauf der Frist zur hochwasser- sicheren Nachrüstung von Ölheizungen (Heizölverbraucheranlagen) in Über- schwemmungsgebieten. Bereits vorhandene Anlagen müssen bis zum 5.Januar 2023 nach den allgemein an- erkannten Regeln der Technik hochwas- sersicher nachgerüstet werden. Ob das ei- gene Haus im Überschwemmungsgebiet liegt, kann beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie erfragt oder über die Hochwassergefahrenkar- te des Landes recherchiert werden: udo. lubw.baden-wuerttemberg.de › Wasser › Hochwasser › Überschwemmungsgebiete. Heizölverbraucheranlagen, die bereits in Hochwasserrisikogebieten vorhanden sind,sind bis zum 5.Januar 2033 nach den allgemein anerkannten Regeln der Tech- nik hochwassersicher nachzurüsten. Um alle Installationsarbeiten und Nach- rüstungen von Heizölverbraucheranla- gen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchzuführen, sollte man sich zunächst an einen Fachbetrieb wenden. Bei wesentlichen Änderungen muss die Anlage nach der Umrüstung von einem zugelassenen Sachverständigen überprüft werden. Umstellung der Wärmeversorgung auf Erneuerbare Energien Alternativ zu einer Nachrüstung emp- fiehlt die Stadt eine Umstellung der Wärmeversorgung auf Fernwärme oder Wärmepumpen, da aufgrund der Klima- schutzziele ein Ausstieg aus fossilen Ener- gien erforderlich ist. Ein Anschluss an die Fernwärme ist also die ideale Alternative zur einer Investition in die Nachrüstung einer Ölheizungsanlage. Außerhalb des Fernwärmegebietes sind Wärmepumpen in Kombination mit Solarenergie eine sehr gute Lösung. Weitere Informationen gibt es über die Energieberatungs-Hotline der Stadt Hei- delberg (Telefon 06221 58–18141). Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: An der Graf von Galen-Schule , einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungs- zentrum in Schulträgerschaft der Stadt Heidelberg, sind zum Beginn des neuen Schuljahres 2022/2023 Pflege- und Betreuungskräfte (w/m/d) im Umfang von 28,5 Wochenstunden gesucht. Die Aufgaben sind nach Entgeltgruppe S 4 TVöD-V zu bewerten. Die Beschäftigung erfolgt zunächst befristet für 1 Jahr und bietet im Anschluss eine Perspektive auf unbefristete Weiterbeschäftigung bei Bewährung. Beim Tiefbauamt sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Stellen als Straßenunterhaltungsarbeiterin/ Straßenunterhaltungsarbeiter (m/w/d) im Regiebetrieb Straßenunterhaltung unbefristet zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt aus Ent- geltgruppe 5 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive einschlä- giger Abschluss- und Arbeitszeugnisse online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin. Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifika- tionen sowie weiteren Informationen. Bürgerschaft, Gemeinderat und Verwaltung der Stadt Heidelberg trauern um Altstadtrat Alexander Schestag Herr Alexander Schestag war von Juli 2014 bis Juli 2019 Mitglied des Heidelberger Gemeinderates. Er hat ein hohes Maß an Kraft und Zeit zum Wohle seiner Mitbürgerinnen und Mitbürger und der Stadt Heidelberg eingebracht. In dankbarer Erinnerung nehmen wir Abschied von ihm. Unsere Gedanken sind bei seiner Familie. Stadt Heidelberg Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister
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