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stadtblatt / 29. Juni 2022 15 Beispiel: Teilfläche je Nutzungsart Bodenwert je m² je Nutzungsart Bodenwert der Grundstücksteilfläche 300 m² * 25 * 7,- €/m² = 52.500,- € Teilfläche Wohnen NaWo Bodenrichtwert der Zone Bodenwert Wohnen 1.284 m² * 10 * 7,- €/m² = 89.880,- € Teilfläche Betriebsgelände NaBg Bodenrichtwert der Zone Bodenwert Betriebsgelände 916 m² * 7,- €/m² = 6.412,- € Restfläche (Landwirtschaft) Bodenrichtwert der Zone Bodenwert Restfläche 2.500 m² 148.792,- € gesamte Grundstücksfläche Bodenwert des Grundstücks Die Vervielfältiger zur Berechnung des Bodenwertes beziehen sich auf den in Boris BW vorrangig genannten Bodenrichtwert der Bodenrichtwertzone, in welcher das land- wirtschaftliche Gehöft liegt. Landwirtschaftliche Betriebsgebäude sind unter anderem: Reithallen,Tierställe,Melkhäuser,Milchlager,Mehrzweckhallen, Garagen für landwirt- schaftliche Maschinen und Fahrzeuge. 6.3.3 Sonderregelungen Umfasst die Bebauung des landwirtschaftlichen Gehöfts mehrere Flurstücke,sind diese als wirtschaftliche Einheit zu bewerten. Bei Mischnutzungen eines Gebäudes ist die Gebäudegrundfläche im Verhältnis der Flächenanteile der einzelnen Nutzungsarten aufzuteilen. 6.4 Innenbereich - bleibende Gemeinbedarfsflächen Bewertungsmodell für nach den §§ 4 ff. Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg (LGrStG) grundsteuerbefreiten Grundstücke mit grundsteuerpflichtiger unterge- ordneter Nutzung . Das Berechnungsmodell ist nur anzuwenden,wenn für das betroffene Gemeinbedarfs- grundstück kein Bodenrichtwert für Sonderflächen festgelegt ist. Ist auf einem Flurstück oder mehreren zusammenhängenden Flurstücken eine unter- geordnete grundsteuerpflichtige Nutzung (z.B.: Gaststätte auf Vereinsgelände) vorhan- den,teilt diese den Bodenwertansatz der überwiegenden Nutzungsart. 6.4.1 Ermittlung des Bodenwertes je m² der Gemeinbedarfsfläche (GB) Die Prozentangaben zur Berechnung des Bodenwertes beziehen sich auf den in Boris BW vorrangig genannten Bodenrichtwert der Bodenrichtwertzone, in der die Gemein- bedarfsfläche liegt. Nutzungsarten (nach Flächennutzungsplan) Prozentsatz GB Wohnen 80 % Verwaltung 70 % Klinikum 70 % Forschung und Lehre, Bildung 60 % Soziales / Kultur 50 % Sport / Freizeit 25 % Infrastruktur 25 % Seelsorge 25 % Sehenswürdigkeiten/Zoo/Botanik 25 % Friedhof 25 % Kleingarten- /Kleintierzuchtanlagen 10 % Formel: Bodenrichtwert der Zone * Prozentsatz GB = Bodenwert je m² Gemeinbedarfsfläche Beispiel: Sportplatz 800,- €/ m² * 0,25 = 200,- €/ m² Bodenrichtwert der Zone Prozentsatz GB Bodenwert je m² Gemeinbedarfsfläche 6.4.2 Ermittlung der fiktiven Grundstücksteilflächen Sind mehrere grundsteuerpflichtige Nutzungsarten auf einem Grundstück vorhanden, sind fiktive Grundstücks teil flächen je Nutzungsart zu ermitteln. Vervielfältiger für die Teilflächenberechnung je Nutzungsart (TF) = 3 Formel: Gebäudegrundflächen (z.B.) Gewerbe * TF = Teilfläche Gewerbe Beispiel: Gastwirtschaft auf dem Sportplatzgelände 150 m² * 3 = 450 m² Grundfläche Gewerbe TF Teilfläche Gewerbe BEKANNTMACHUNGEN 6.4.3 Ermittlung des Bodenwertes der (steuerpflichtigen) Gemeinbedarfsteilfläche Formel: Teilfläche (z.B.) Gewerbe * Bodenwert je m² Gemeinbedarfsfläche = Bodenwert der Gemeinbedarfsteilfläche Beispiel: Gastwirtschaft auf dem Sportplatzgelände 450 m² * 200,- €/ m² = 90.000,- € Teilfläche Gewerbe Bodenwert je m² Gemeinbedarfsfläche Bodenwert der Gemeinbedarfsteilfläche 6.4.4 Sonderregelung für nicht bebaubare Grundstücke im Innenbereich Grundstücke innerhalb der geschlossenen Bebauung,die nicht bebaut werden dürfen und ausschließlich landwirtschaftlich , als private Freizeitflächen und als Gärten oder als Weinbauflächen genutzt werden, sind mit 5 % des Bodenrichtwertes der Zone, in der sie liegen, zu bewerten.Als Waldfläche ausgewiesene Flächen sind mit 8,- €/m² zu bewerten. 6.5 Außenbereich – bleibende Gemeinbedarfsflächen Bewertungsmodell für nach den §§ 4 ff Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg (LGrStG) grundsteuerbefreiten Grundstücke mit grundsteuerpflichtiger unterge- ordneter Nutzung Ist auf einem Flurstück oder mehreren zusammenhängenden Flurstücken eine unter- geordnete grundsteuerpflichtige Nutzung (z.B.: Gaststätte auf Vereinsgelände) vorhan- den, teilt diese den Bodenwertansatz der überwiegenden Nutzungsart (Gemeinbedarfs- fläche). Das Berechnungsmodell ist nur anzuwenden,wenn für das betroffene Gemeinbedarfs- grundstück kein Bodenrichtwert für Sonderflächen festgelegt ist. 6.5.1 Ermittlung des Bodenwertes je m² der Gemeinbedarfsfläche (GB) Die Vervielfältiger zur Berechnung des Bodenwertes beziehen sich auf den in Bo- ris BW vorrangig genannten Bodenricht- wert der Bodenrichtwertzone, in der die Gemeinbedarfsfläche liegt. Nutzungsart (nach Flächennutzungsplan) Vervielfältiger GB bei landwirtschaftlichen Bodenrichtwerten bei forstwirtschaftlichen Bodenrichtwerten Forschung, Lehre, Bildung 60 Sport / Freizeit 4 16 Klinikum 90 Soziales / Kultur 60 Seelsorge 12 Infrastruktur 6 25 Friedhof 5 20 Formel: Bodenrichtwert der Zone * Vervielfältiger GB = Bodenwert je m² Gemeinbedarfsfläche Beispiel: Sportplatz 12,- €/ m² * 4 = 48,- €/ m² Bodenrichtwert der Zone Vervielfältigter GB Bodenwert je m² Gemeinbedarfsfläche 6.5.2 Ermittlung der fiktiven Grundstücksteilflächen Sind mehrere grundsteuerpflichtige Nutzungsarten auf einem Grundstück vorhanden, sind fiktive Grundstücks teil flächen je Nutzungsart zu ermitteln. Vervielfältiger für die Teilflächenberechnung je Nutzungsart (TF) = 3 Formel: Gebäudegrundfläche (z.B.) Gewerbe * TF = Teilfläche Gewerbe Beispiel: Gastwirtschaft auf dem Sportplatzgelände 150 m² * 3 = 450 m² Grundfläche Gewerbe TF Teilfläche Gewerbe 6.5.3 Ermittlung des Bodenwertes der (steuerpflichtigen) Gemeinbedarfsteilfläche Formel: Teilfläche (z.B.) Gewerbe * Bodenwert je m² Gemeinbedarfsfläche = Bodenwert der Gemeinbedarfsteilfläche Beispiel: Gastwirtschaft auf dem Sportplatzgelände 450 m² * 48,- €/m 2 = 21.600,- € Teilfläche Gewerbe Bodenwert je m² Gemeinbedarfsfläche Bodenwert der Gemeinbedarfsteilfläche
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