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stadtblatt  / 29. Juni 2022 14 6.2.2 Dorfgebiete und Ansiedlungen Grenzhof,Kurpfalzhof,Pleikartsförsterhof,Kohlhof 6.2.3 Solitäres Wohnen Ausschließliche Wohnnutzung eines Grundstücks im Außenbereich, ohne dass die Wohnnutzung im Zusammenhang mit einem land-, forstwirtschaftlichen oder sonsti- gen Gewerbebetrieb in unmittelbaren Bezug steht. Grundstücksflächen bis 700 m² sind als Bauland Wohnen zu berechnen. Weitere nicht bebaubare Flächen von bis zu 700 m² sind als Garten am Haus und darüber hinaus ge- hende Flächen nach dem Bodenrichtwert der land- oder forstwirtschaftlichen Fläche zu werten. 6.2.4 Ermittlung der fiktiven Grundstücksteilflächen je Nutzungsart Sind mehrere grundsteuerpflichtige Nutzungsarten auf einem Grundstück vorhan- den,sind fiktive Grundstücksteilflächen je Nutzungsart zu ermitteln. Vervielfältiger für die Teilflächenberechnung je Nutzungsart ( TF ) = 3 Formel: Grundfläche der Nutzungsart * TF = Teilfläche Nutzungsart Beispiel: Landwirtschaftlicher Betrieb mit Gastronomie im Dorfgebiet 100 m 2 * 3 = 300m 2 Grundfläche Wohngebäude TF Teilfläche Wohnen 150 m 2 * 3 = 450m 2 Grundfläche Gastronomie TF Teilfläche Gastronomie 400 m 2 * 3 = 1.200m 2 Grundflächen landw. Betriebsgebäude TF Teilfläche landw. Betriebsgelände Über schreitet die Summe der fiktiven Grundstücks teil flächen die tatsächliche Grund- stücks gesamt fläche,so ist die tatsächliche Grundstücksgesamtfläche imVerhältnis der fiktiven Teilflächen zueinander zu unterteilen. Beispiel: Gesamtgrundstücksfläche = 1.500 m² Fiktive Teilflächen m² in % Teilfläche neu in m² Wohnen 300 15 225 Gastronomie 450 23 345 landw.Betriebsgelände 1.200 62 930 Gesamt 1.950 100 1.500 Unter schreitet die Summe der fiktiven Grundstücks teil flächen die tatsächliche Grund- stücks gesamt fläche, so ist die verbleibende Fläche mit dem Bodenrichtwert der land- oder forstwirtschaftlichen Fläche zu berechnen. 6.2.5 Ermittlung des Bodenwertes Bei einer Nutzungsart auf dem Grundstück: Formel: Bodenrichtwert der Zone * Vervielfältiger GP = Bodenwert je m² Beispiel: Gastronomie 8,- €/ m² * 25 = 200,- €/m 2 Bodenrichtwert der Zone Vervielfältiger GP Bodenwert je m² Formel: Bodenwert je m² der Nutzungsart * Grundstücksfläche = Bodenwert Beispiel: 200,- €/m² * 700 m² = 140.000,- € Bodenwert je m² Grundstücksfläche Bodenwert Bei mehreren Nutzungsarten auf dem Grundstück: Formeln: › Teilfläche je Nutzungsart * Bodenwert je m² je Nutzungsart = Bodenwert der Grundstücksteilfläche › Rest-Teilfläche (landwirtschaftliche Fläche) * Bodenrichtwert = Bodenwert der Teilfläche › ∑ Bodenwerte der Teilflächen = Bodenwert des Grundstücks Beispiel: Landwirtschaftlicher Betrieb mit Gastronomie im Dorfgebiet Teilfläche je Nutzungsart Bodenwert je m² je Nutzungsart Bodenwert der Grund- stücksteilfläche 300 m² * 45 * 8,- €/m² = 108.000,- € Teilfläche Wohnen GP Bodenrichtwert der Zone Bodenwert Wohnen 450 m² * 45 * 8,- €/m² = 162.000,- € Teilfläche Gastro- nomie GP Bodenrichtwert der Zone Bodenwert Gastronomie 1.200 m² 18 * 8,- €/m² = 172.800,- € landw. Betriebs- gelände GP Bodenrichtwert der Zone Bodenwert Betriebs- gelände 550 m² - * 8,- €/m² 4.400,- € Restfläche Bodenrichtwert der Zone Bodenwert Restfläche 2.500 m² 447.200,- € gesamte Grund- stücksfläche Bodenwert des Grund- stücks 6.2.6 Sonderregelungen Ist die Bebauung auf mehreren Flurstücken verteilt, ist dies als wirtschaftliche Einheit zu bewerten. Nicht bewaldete Grün- und Weideflächen innerhalb des Stadtwaldes sind mit 8,- €/m² zu bewerten. 6.3 Landwirtschaftliche Gehöfte (Hofstellen) Landwirtschaftliche Gehöfte in Dorfgebieten und Ansiedlungen sind von dieser Regelung ausgenommen. 6.3.1 Ermittlung der fiktiven Grundstücksteilflächen Vervielfältiger für Teilfläche Wohnen und Teilfläche Gewerbe (TF) = 3 Formeln: › Grundfläche Wohngebäude * TF = Teilfläche Wohnen › Grundflächen Betriebsgebäude * TF = Teilfläche Gewerbe Beispiel: 100 m² * 3 = 300 m 2 Grundfläche Wohngebäude TF Teilfläche Wohnen 428 m² * 3 1.284 m² Grundflächen Betriebsgebäude TF Teilfläche Betriebsgelände Über schreitet die Summe der fiktiven Grundstücks teil flächen die tatsächliche Grund- stücks gesamt fläche,so ist die tatsächliche Grundstücks gesamt fläche imVerhältnis der fiktiven Teilflächen zueinander zu unterteilen. Beispiel: Gesamtgrundstücksfläche = 1.000 m 2 fiktive Teilflächen m² in % Teilfläche neu in m² Wohnen 300 25 250 landw. Betriebsgelände 900 75 750 Gesamt 1.200 100 1.000 Unter schreitet die Summe der fiktiven Grundstücks teil flächen die tatsächliche Grund- stücks gesamt fläche, so ist die verbleibende Fläche mit dem Bodenrichtwert der land- oder forstwirtschaftlichen Fläche zu berechnen. 6.3.2 Ermittlung der Bodenwerte Vervielfältiger für Nutzungsart Wohnen (NaWo) = 25 Vervielfältiger für Nutzungsart Betriebsgelände (NaBg) = 10 Formeln: › Teilfläche Wohnen * NaWo * Bodenrichtwert der Zone = Bodenwert Wohnen › Teilfläche Betriebsgelände * NaBg * Bodenrichtwert der Zone = Bodenwert Betriebsgelände › Restfläche Landwirtschaft * Bodenrichtwert der Zone = Bodenwert Landwirtschaft › ∑ Bodenwerte der Teilflächen = Bodenwert des Grundstücks BEKANNTMACHUNGEN

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