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stadtblatt  / 22. Juni 2022 9 STADTWERKE HEIDELBERG Impressum Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg  06221 513-0   unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.) Florine Oestereich Foto: Stadtwerke Heidelberg Alle Angaben ohne Gewähr BEKANNTMACHUNGEN BEKANNTMACHUNG 1.Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 02.06.2022 Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 1095, 1098) geändert worden ist, hat der Gemeinde- rat der Stadt Heidelberg am 02.06.2022 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Hauptsatzung Die Hauptsatzung vom 18. Juni 2020 (Heidelberger Stadtblatt vom 8.Juli 2020) wird wie folgt geändert: 1.§ 3 Absatz 2 Buchstabe A.wird wie folgt gefasst: „A.Personalangelegenheiten Ernennung und Entlassung von Beam- tinnen/Beamten der Besoldungsgrup- pen A 15 Landesbesoldungsgesetz Ba- den-Württemberg (LBesGBW) aufwärts sowie Einstellung, nicht nur vorüber- gehende Übertragung einer anders be- werteten Tätigkeit und Entlassung von Beschäftigten in der Entgeltgruppe 15 TVöD und Beschäftigten, die ein über das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe 15 TVöD hinausgehendes regelmäßiges Ent- gelt erhalten - im Einvernehmen mit der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürger- meister (§ 24 Absatz 2 GemO).“ 2. § 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b) wird wie folgt gefasst: „b) Ernennung und Entlassung von Be- amtinnen/Beamten der Besoldungs- gruppe A 14 LBesGBW sowie Einstellung, nicht nur vorübergehende Übertragung einer anders bewerteten Tätigkeit und Entlassung von Beschäftigten der Ent- geltgruppe 14 TVöD - im Einvernehmen mit der Oberbürgermeisterin/dem Ober- bürgermeister (§ 24 Absatz 2 GemO),“ 3. § 15 Buchstabe A. Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. Ernennung und Entlassung von Be- amtinnen/Beamten bis einschließlich Besoldungsgruppe A 13 h LBesGBW, von Beamtinnen/Beamten im Vorberei- tungsdienst sowie Einstellung, nicht nur vorübergehende Übertragung einer anders bewerteten Tätigkeit und Entlas- sung von Beschäftigten bis einschließ- lich Entgeltgruppe 13 TVöD und von Aus- zubildenden,“ Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öf- fentlichen Bekanntmachung in Kraft. Heidelberg,den 02.06.2022 Prof.Dr.Eckart Würzner Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vor- schriften über die Öffentlichkeit der Sit- zung, die Genehmigung oder die Be- kanntmachung der Satzung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Be- schluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wegen Gesetz- widrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichts- behörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Ver- fahrens- oder Formvorschrift unter Be- zeichnung des Sachverhalts, der die Ver- letzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschrie- benen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung gel- tend machen. BEKANNTMACHUNG 12.Änderung der Gemeinderatsgeschäftsordnung vom 05.05.2022 Auf Grund des § 36 Absatz 2 der Gemein- deordnung in der Fassung der Bekannt- machung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber.S.698),die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 1095, 1098) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 05.05.2022 folgende Änderung seiner Ge- schäftsordnung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Gemeinderats- geschäftsordnung Die Gemeinderatsgeschäftsordnung vom 20. Februar 1992 (Heidelberger Amtsan- zeiger vom 27. Februar 1992), die zuletzt durch Beschluss des Gemeinderates vom 10. November 2021 (Heidelberger Stadt- blatt vom 8. Dezember 2021) geändert worden ist,wird wie folgt geändert: 1.§ 11 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die Oberbürgermeisterin/Der Ober- bürgermeister beruft den Gemeinderat unter Übersendung der Tagesordnung zu den Sitzungen in elektronischer Form ein; auf schriftlichen Antrag eines Mit- gliedes des Gemeinderates erfolgt die Einladung an das Mitglied stattdessen in schriftlicher Form. Dabei sind die für die Verhandlung erforderlichen Unterlagen beizufügen, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Ein- zelner entgegenstehen. In öffentlichen Sitzungen sind die Beratungsunterlagen im Sitzungsraum für die Zuhörer auszu- legen. Die ausgelegten Beratungsunter- lagen dürfen vervielfältigt werden (§ 41 b Absatz 3 GemO).Alle anderen Beratungs- unterlagen sind nur für die Mitglieder des Gemeinderates bestimmt und dürfen von ihnen nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Gegensteuern – und langfristig Energie sparen Was man angesichts der aktuellen Energie- preise tun kann D ie Energiepreise steigen seit Monaten. Insbesondere die Gaspreise sind auf Rekordniveau. Und die aktuelle Entwicklung lässt wenig Hoffnung auf eine baldige Entspannung. Alle, die Energie ver- brauchen, können aber selbst etwas tun: indem sie jetzt schon Energie einsparen. Das senkt nicht nur Kos- ten und schont das Klima, sondern wirkt auch einer Energieknappheit entgegen. Und wo am besten anset- zen? Wichtig dabei zu wissen: Rund fünf Sechstel des Energieverbrauchs im Haushalt gehen auf das Konto von Heizung und Warmwasser. Warmes Wasser sparen So simpel wie wirksam: Lieber du- schen statt baden, und das nur so oft und lange wie nötig, so kurz wie möglich. Ein schnell aufgeschraub- ter Sparduschkopf reduziert den Ver- brauch um circa ein Drittel. Heizung im Sommer Spätestens im Juni ist die richtige Zeit, um Heizungen auf Sommerbe- trieb zu stellen. Ebenfalls hilfreich und leicht selbst gemacht: Heizungs- rohre dämmen.Zudem kann man die Sommerzeit nutzen, um die gesamte Heizungsanlage von einem Fachbe- trieb prüfen und einstellen zu lassen. Und auch für eine komplette Moder- nisierung der Heizanlage ist jetzt die beste Zeit.Wer noch eine alte, strom- fressende Heizungspumpe hat, dem bieten die Stadtwerke Heidelberg mit dem heidelberg HEIZUNGSPUMPEN- TAUSCH einen komfortablen Service für ein neues Gerät. Wer überlegt, eine neue Heizungsanlage einzu- bauen, bekommt Rat bei denWärme- experten des regionalen Energie- versorgers: Nach einem kostenlosen Check schlagen sie eine geeignete Heizungsart vor. Mehr und ausführ- lichere Tipps unter: www.swhd.de/gassparen Smarter duschen: Ein Sparduschkopf senkt den Energieverbrauch um rund ein Drittel.

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