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stadtblatt  / 22. Juni 2022 10 Die Einberufung des Gemeinderates so- wie die Übersendung der Tagesordnung und der erforderlichen Unterlagen erfol- gen in der Regel mindestens zehn Tage vor dem Sitzungstag. Die Einberufung der Ausschüsse des Gemeinderates er- folgt spätestens acht Tage vor der Sitzung (vgl.§ 34 Abs.1 GemO).“ b) Absatz 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Spätestens 12 Tage vor einer Sitzung des Gemeinderats (der Tag der Gemein- deratssitzung wird mitgerechnet) kann eine Fraktion oder ein Sechstel aller Stadträtinnen/Stadträte verlangen, dass ein Verhandlungsgegenstand, der zum Aufgabengebiet des Gemeinderats ge- hört, auf die Tagesordnung gesetzt wird. Der Antrag zur Aufnahme eines Tages- ordnungspunktes ist von den Antrag- stellern zu unterzeichnen. Stehen ge- wichtige Gründe einer Aufnahme auf die Tagesordnung entgegen oder geht der Antrag später ein, so ist der Verhand- lungsgegenstand auf die Tagesordnung der übernächsten Sitzung des Gemein- derats zu setzen. Dies gilt nicht, wenn der Gemeinderat den gleichen Verhand- lungsgegenstand innerhalb der letzten sechs Monate bereits behandelt hat (§ 34 Absatz 1 Satz 6 GemO).“ 2.§ 23 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die Oberbürgermeisterin/Der Ober- bürgermeister beantwortet in der Sit- zung diejenigen Anfragen, die mindes- tens zehn volle Arbeitstage vor Beginn der Sitzung bei der Oberbürgermeiste- rin/dem Oberbürgermeister eingereicht wurden.Später eingereichte Anfragen,in der Sitzung mündlich gestellte Anfragen und Anfragen, deren Beantwortung auf- grund ihres Umfangs oder der Schwie- rigkeit der Materie innerhalb dieser Frist nicht möglich ist, werden schriftlich in der darauffolgenden nächsten Sitzung beantwortet sowie die Fragestellerinnen und Fragesteller zeitnah über die Verzö- gerung informiert. Soweit möglich kann die Antwort mündlich in derselben Sit- zung gegeben werden.“ Artikel 2 Inkrafttreten Diese Änderung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Heidelberg,den 05.05.2022 Prof.Dr.Eckart Würzner Oberbürgermeister BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 Die Entwicklungsgesellschaft Campbell Barracks mbH (EGC) gibt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisver- wendung und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäfts- jahr 2021 bekannt. Der Abschlussprüfer hat für Jahresab- schluss und Lagebericht den uneinge- schränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In der Gesellschafterversammlung der EGC am 03.06.2022 wurde beschlossen, den vom Aufsichtsrat geprüften Jahres- abschluss und Lagebericht festzustellen. Gemäß dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Konversionsgesellschaft Heidel- berg mbH wird der Überschuss in Höhe von 629.537,57 € mit der Gesellschafterin ausgeglichen. Jahresabschluss und Lagebericht liegen von Montag, 27.06.2022, bis Dienstag, 04.07.2022, in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus, Marktplatz 10, Zimmer 2.22, in Heidelberg zur Einsichtnahme offen. Entwicklungsgesellschaft Campbell Barracks mbH (EGC) Marktplatz 10,69117 Heidelberg BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 Die Konversionsgesellschaft Heidelberg mbH (KGH) gibt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwen- dung und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 bekannt. Der Abschlussprüfer hat für Jahresab- schluss und Lagebericht den uneinge- schränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In der Gesellschafterversammlung der KGH am 03.06.2022 wurde beschlossen, den vom Aufsichtsrat geprüften Jahres- abschluss und Lagebericht festzustel- len. Die Gesellschafterversammlung be- schloss, den Jahresüberschuss in Höhe von 412.071,41 € (Vorjahr: -860.418,81 €) mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr zu verrechnen. Jahresabschluss und Lagebericht liegen von Montag, 27.06.2022, bis Dienstag, 04.07.2022, in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus, Marktplatz 10, Zimmer 2.22, in Heidelberg zur Einsichtnahme offen. Konversionsgesellschaft Heidelberg (KGH) Marktplatz 10,69117 Heidelberg BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 Die Entwicklungsgesellschaft Patton Barracks mbH & Co. KG (EGP) gibt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 bekannt. Der Abschlussprüfer hat für Jahresab- schluss und Lagebericht den uneinge- schränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In der Gesellschafterversammlung der EGP am 13.06.2022 wurde beschlossen, den vom Aufsichtsrat geprüften Jahres- abschluss und Lagebericht festzustel- len. Die Gesellschafterversammlung be- schloss, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 259.924 € mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen. Jahresabschluss und Lagebericht liegen von Montag, 27.06.2022, bis Dienstag, 04.07.2022, in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus, Marktplatz 10, Zimmer 2.22, in Heidelberg zur Einsichtnahme offen. Entwicklungsgesellschaft Patton Barracks mbH & Co.KG Marktplatz 10,69117 Heidelberg BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 Die Patton Barracks Managementgesell- schaft mbH (PBM) gibt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisver- wendung und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäfts- jahr 2021 bekannt. Der Abschlussprüfer hat für Jahresab- schluss und Lagebericht den uneinge- schränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In der Gesellschafterversammlung der PBM am 13.06.2022 wurde beschlossen, den vom Aufsichtsrat geprüften Jahres- abschluss und Lagebericht festzustel- len. Die Gesellschafterversammlung be- schloss, den Jahresüberschuss in Höhe von 1.395,61 € auf neue Rechnung vorzu- tragen. Jahresabschluss und Lagebericht liegen von Montag, 27.06.2022, bis Dienstag, 04.07.2022, in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus, Marktplatz 10, Zimmer 2.22, in Heidelberg zur Einsichtnahme offen. Patton Barracks Managementgesell- schaft mbH Marktplatz 10,69117 Heidelberg ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Aufstellung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Bahnstadt – Campus Am Zollhofgarten Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 18.12.2008 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich Bahnstadt – Campus Am Zollhofgarten einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvor- schriften ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. erneute öffentliche Auslegung Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 02.06.2022 der Überarbeitung des Entwurfs zum Bebau- ungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Bahnstadt – Campus Am Zollhofgarten“ und der Begründung, jeweils in der Fas- sung vom 14.04.2022, mit Änderungen zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB be- schlossen. Der Gemeinderat hat gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB beschlossen, dass Stellungnahmen nur zu den geän- derten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Es besteht Gelegenheit,den überarbei- teten Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und die Entwurfsbegründung in der Zeit vom 30.06.2022 bis einschließlich 29.07.2022 imTechnischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg und im Internet unter www.heidelberg.de/Leben/Die Stadt/Stadtplanung/Aktuelle Planverfah- ren einzusehen. In den ausgelegten Planunterlagen wer- den folgende umweltrelevante Themen behandelt: Schutzgut Thematischer Bezug Pflanzen Verwendung heimi- scher Pflanzen,ins- besondere insekten- blütiger Bäume,Neu- und Ersatzpflanzun- gen sowie deren Er- halt Klima, erneuerbare Energien, natürliche Solarenergie Ressourcen Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schrift- lich oder mündlich zur Niederschrift im Technischen Bürgeramt sowie über das Kontaktformular im Internet vorge- bracht werden. Das Technische Bürgeramt ist für Besu- cher und Besucherinnen aktuell nur zu folgenden Zeitfenstern geöffnet: diens- tags von 11 bis 12.30 Uhr und donners- tags von 15 bis 17 Uhr . An den übrigen Tagen ist eine Einsichtnahme in die o.g. Satzung im Technischen Bürgeramt nur nach vorheriger terminlicher Abspra- che unter der Telefonnummer 06221 – 58 25150 oder per E-Mail unter baubera tung@heidelberg.de möglich ist. Technisches Bürgeramt Verwaltungsgebäude Prinz Carl,EG Kornmarkt 1,69117 Heidelberg Öffnungszeiten Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Nicht fristgerecht abgegebene Stellung- nahmen können bei der Beschlussfas- sung über diesen Bebauungsplan unbe- rücksichtigt bleiben. Auskünfte und Erläuterungen zu den Planungsabsichten außerhalb der Öff- nungszeiten werden nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221-58 23120 erteilt. Heidelberg,den 15.06.2022 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Bebauungsplan mit örtlichen Bauvor- schriften „Bahnstadt – Nördlich der Eppelheimer Straße“ Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 12. April 2018 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetz- buch (BauGB) beschlossen,für das Gebiet Bahnstadt – Nördlich der Eppelheimer Straße einen Bebauungsplan aufzustel- len. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 25. April 2018 im „stadtblatt“ ortsüb- lich bekannt gemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvor- schriften ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen.

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