stadtblatt zum Blättern
stadtblatt / 25. Mai 2022 6 BEKANNTMACHUNGEN Impressum Herausgeberin Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Markt- platz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de Amtsleitung Achim Fischer (af) Redaktion Eberhard Neudert-Becker (neu), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christiane Calis (cca), Christina Euler (eu), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Laura Schleicher (ls), Nina Stöber (stö), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline 0800 06221-20 Stadt Heidelberg online www.heidelberg.de Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Für das Hochbauamt suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Architektin/Architekten (m/w/d) in der Abteilung Architektur und Technik. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Eine Einstellung erfolgt unbefristet. Die Musik- und Singschule sucht zum 01. September 2022 eine Lehrkraft (m/w/d) im Fachbereich Elementare Musikerziehung im Umfang von bis zu 16 Deputatsstunden zuzüglich eines Ferienüberhangs von bis zu 75 Unterrichtsminuten/Schulwoche. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 9b des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) zu bewerten. Die Musik- und Singschule sucht zum 01. November 2022 eine Lehrkraft (m/w/d) für das Fach Klavier im Umfang von bis zu 18 Deputatsstunden zuzüglich eines Ferienüberhangs von bis zu 75 Unterrichtsminuten/Schulwoche. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 9b des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) zu bewerten. Die Beschäftigung erfolgt zunächst befristet für 1 Jahr und bietet im Anschluss eine Perspektive auf unbefristete Weiterbeschäftigung bei Bewährung. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive ein- schlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin. Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifi- kationen sowie weiteren Informationen. ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Aufstellung des Bebauungsplans Wieblingen Nord Teil II - 2. Änderung imTeilbereich des Flurstücks 33109 Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 05.05.2022 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für einen Bereich westlich der Freien Waldorfschule Hei- delberg im Nordwesten Wieblingens ei- nen Bebauungsplan aufzustellen,der den seit 2006 rechtskräftigen Bebauungsplan Wieblingen Nord Teil II - 1.Änderung. Die Grenze des Geltungsbereichs des Be- bauungsplans ist dem abgedruckten La- geplan zu entnehmen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüb- lich bekannt gemacht. Ziele der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Vorausset- zungen für eine Erweiterung der bereits als „private Grünfläche – Schulgarten“ festgesetzten Fläche geschaffenund damit dem Entwicklungsbedarf der Freien Wal- dorfschule Rechnung getragenwerden. vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB Bei der Aufstellung des Bebauungsplans wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet, da durch die Änderung des rechtskräftigen Bebau- ungsplans in einem Teilbereich des Flur- stücks 33109 die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Im Weiteren wird daher gemäß § 13 Ab- satz 3 BauGB von einer Unterrichtung und Erörterung (§§ 3 und 4 jeweils Absatz 1 BauGB), der Durchführung einer Um- weltprüfung (§ 2 Absatz 4 BauGB), einem Umweltbericht (§ 2a BauGB), der Anga- be, welche umweltbezogenen Informa- tionen verfügbar sind (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB) und einer zusammenfassenden Erklärung (§§ 6a Absatz 1 und 10a Absatz 1 BauGB) abgesehen. Heidelberg,den 17.05.2022 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt GREMIENSITZUNGEN Konversionsausschuss: Mittwoch, 25.Mai,17 Uhr Bezirksbeirat Emmertsgrund: Diens- tag,31.Mai,18 Uhr,Hybridsitzung,Em- mertsgrund,Bürgerhaus,Forum 1 Gemeinsame Sitzung des Gemeinde- rats und des Jugendgemeinderats: Donnerstag,2.Juni,16 Uhr Gemeinderat: Donnerstag,2.Juni, 17.30 Uhr Die Tagesordnungen der Sitzungen ste- hen im Internet unter www. gemeinde rat.heidelberg.de . MÜLLABFUHR ÄNDERT SICH Aufgrund des Feiertages Christi Him- melfahrt am Donnerstag, 26. Mai 2022, verschiebt sich die Donnerstags- und Freitagsabholung in dieser Woche je- weils um einen Tag. Die Donnerstagsabholung vom 26. Mai erfolgt am Freitag,27.Mai,die Freitagsab- holung vom 27. Mai erfolgt am Samstag, 28.Mai 2022. Abholungen nach Pfingsten An Pfingstmontag, 6. Juni, entfällt die Müllabfuhr. Dadurch erfolgt die Müll- abholung in der gesamten Woche einen Tag später als üblich. Es verschiebt sich die Abholung von Montag, 6. Juni, auf Dienstag, 7. Juni, von Dienstag, 7. Juni, auf Mittwoch, 8. Juni, von Mittwoch, 8. Juni, auf Donnerstag, 9. Juni, von Don- nerstag, 9. Juni, auf Freitag, 10. Juni, on Freitag, 10. Juni, auf Samstag, 11. Juni 2022. Weitere Infos stehen unter www. heidelberg.de/abfall Interreligiöses Kalenderblatt Juni 2022 05./06.06. jüdisch Schawuothfest 05./06.06. christlich Pfingsten 12.06. christlich Trinitatis/Dreifaltigkeitssonntag 16.06. christlich Fronleichnam (r.k.) 29.06. christlich Petrus und Paulus (r.k.) Weitere Informationen unter www.heidelberg.de/kalender-der-religionen
RkJQdWJsaXNoZXIy NjQ3NzI2